Für wen ist die Frühstart-Rente gedacht?

Die Frühstart-Rente soll Kindern früh einen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Entscheidend ist jedoch nicht nur das Alter: Der aktuelle Gesetzentwurf startet schrittweise mit bestimmten Geburtsjahrgängen und sieht klare Voraussetzungen für die staatliche Förderung vor.

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Die Frühstart-Rente richtet sich grundsätzlich an Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren. Der Staat soll für anspruchsberechtigte Kinder monatlich 10 Euro für die private Altersvorsorge bereitstellen. Das Geld wird nicht auf ein normales Kinderkonto überwiesen, sondern langfristig am Kapitalmarkt angelegt und soll später der Altersvorsorge des Kindes dienen.

Wer daraus ableitet, dass künftig automatisch jedes heute sechs- bis 17-jährige Kind die staatliche Förderung erhält, liegt allerdings falsch. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll die Einführung jahrgangsweise erfolgen. Der erste geförderte Jahrgang ist 2020. Für ältere Geburtsjahrgänge ist die staatliche Zahlung nach derzeitiger Planung nicht vorgesehen, obwohl auch für sie entsprechende Altersvorsorgeverträge abgeschlossen werden können. Der Gesetzentwurf wurde Anfang September 2026 in den Deutschen Bundestag eingebracht und befindet sich damit noch im Gesetzgebungsverfahren. Die endgültigen Regelungen können sich bis zum Abschluss des Verfahrens noch verändern.

Die Frühstart-Rente ist vor allem für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr gedacht

Im Regierungsentwurf ist die Zielgruppe klar definiert: Anspruchsberechtigt sollen Kinder sein, die das sechste Lebensjahr vollendet, das 18. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben und mit ihrem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet sind. Zusätzlich muss für das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer vorhanden sein. Ein bestimmtes Einkommen der Eltern oder des Kindes wird für den Anspruch dagegen nicht vorausgesetzt.

Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente von vielen anderen Formen staatlicher Altersvorsorgeförderung. Ob die Eltern wenig oder viel verdienen, selbstständig oder angestellt sind oder selbst bereits privat vorsorgen, soll für die staatlichen 10 Euro grundsätzlich keine Rolle spielen. Die Förderung knüpft an das Kind und die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen an.

Auch der Schulbesuch ist nach dem inzwischen in den Bundestag eingebrachten Gesetzestext nicht die entscheidende Anspruchsvoraussetzung. In früheren politischen Ankündigungen war teilweise noch davon die Rede, dass Kinder eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen müssten. Der aktuelle Entwurf stellt dagegen insbesondere auf das Alter, den ersten Wohnsitz im Inland und die Identifikationsnummer ab. Gerade bei einem noch laufenden Gesetzgebungsverfahren lohnt es sich deshalb, zwischen älteren Eckpunkten und dem aktuellen Gesetzestext zu unterscheiden.

Nicht alle heutigen Kinder zwischen sechs und 18 Jahren sollen die Förderung erhalten

Eine der wichtigsten Einschränkungen betrifft den Start der Frühstart-Rente. Die Bundesregierung plant keine sofortige Förderung sämtlicher Kinder, die beim Start des Systems zwischen sechs und 17 Jahre alt sind. Stattdessen soll die Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen.

Kinder des Jahrgangs 2020 werden im Jahr 2026 sechs Jahre alt. Für diesen Jahrgang soll die Förderung nach dem Regierungsentwurf rückwirkend für 2026 berücksichtigt werden. Da das eigentliche Gesetz nach derzeitiger Planung überwiegend zum 1. Januar 2027 in Kraft treten soll, würden die entsprechenden Beträge später nachgeholt. Im Jahr 2027 kommt dann der Geburtsjahrgang 2021 hinzu, anschließend Jahr für Jahr ein weiterer Jahrgang.

Dadurch entsteht während der Einführungsphase eine ungewöhnliche Situation. Ein beispielsweise 2018 geborenes Kind kann 2027 erst acht oder neun Jahre alt sein und damit grundsätzlich noch deutlich unter 18 liegen. Trotzdem gehört es nach dem derzeitigen Entwurf nicht zu den staatlich geförderten Jahrgängen. Eltern könnten zwar einen entsprechenden Standarddepot-Vertrag für dieses Kind abschließen, die monatlichen 10 Euro vom Staat wären dafür jedoch nicht vorgesehen.

Die folgende Übersicht zeigt die geplante Logik:

Geburtsjahr Einbeziehung in die staatliche Förderung
2019 oder früher Nach aktuellem Entwurf keine Frühstart-Renten-Förderung
2020 Erster Förderjahrgang, Förderung für 2026 rückwirkend vorgesehen
2021 Förderung ab 2027
2022 Förderung ab 2028
2023 Förderung ab 2029
spätere Jahrgänge Aufnahme jeweils in dem Jahr, in dem das sechste Lebensjahr erreicht wird

Gerade für Familien mit mehreren Kindern kann das dazu führen, dass ein jüngeres Geschwisterkind gefördert wird, während ein nur wenige Jahre älteres Kind keine staatlichen Frühstart-Renten-Zahlungen erhält. Das wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich, ergibt sich aber aus der vorgesehenen schrittweisen Einführung.

Die Förderung soll unabhängig vom Einkommen der Eltern funktionieren

Die Frühstart-Rente ist ausdrücklich nicht nur für Familien gedacht, die bereits Geld in Aktien, ETFs oder andere Kapitalmarktanlagen investieren. Eines der politischen Ziele besteht gerade darin, Kindern unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten und der Finanzkompetenz ihrer Eltern Zugang zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge zu ermöglichen.

Damit ist die staatliche Zahlung auch für Haushalte interessant, die selbst keinen zusätzlichen Betrag aufbringen können. Eltern müssen nach dem derzeitigen Konzept nicht jeden Monat eigenes Geld einzahlen, damit ihr Kind grundsätzlich von der staatlichen Förderung profitieren kann. Private Zuzahlungen sollen möglich sein, sind aber keine Voraussetzung für die 10 Euro vom Staat.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Vorsorgemodellen, bei denen die Förderung an einen eigenen Mindestbeitrag gekoppelt ist. Bei der Frühstart-Rente soll der Staat selbst das Startkapital bereitstellen. Familien können darauf aufbauen, müssen es aber nicht.

Der Ansatz soll damit insbesondere verhindern, dass kapitalgedeckte Altersvorsorge im Kindesalter ausschließlich davon abhängt, ob Eltern genügend Einkommen, Börsenwissen oder Eigeninitiative besitzen. Im Regierungsentwurf wird dieses Ziel ausdrücklich mit einer größeren Chancengleichheit begründet.

Eltern spielen trotzdem eine wichtige Rolle

Adressat der Förderung ist das Kind, praktisch müssen bei einem individuellen Vertrag zunächst jedoch die Eltern beziehungsweise gesetzlichen Vertreter handeln. Sie können für das Kind einen dafür vorgesehenen Altersvorsorgevertrag bei einem Anbieter abschließen. Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes.

Der aktuelle Entwurf sieht dafür einen sogenannten Standarddepot-Vertrag vor. Dieses standardisierte Produkt soll vergleichsweise einfach aufgebaut sein und den Zugang zur kapitalgedeckten Vorsorge erleichtern. Für die Ansparphase ist bei diesen Verträgen zudem eine Begrenzung der Effektivkosten vorgesehen. Bis zur Volljährigkeit dürfen nach dem Entwurf für die Frühstart-Renten-Verträge außerdem bestimmte Abschluss- und Vertriebskosten nicht erhoben werden.

Eltern können zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Nach dem gegenwärtigen Entwurf sind zusätzliche Einzahlungen in den Vertrag bis insgesamt 6.840 Euro pro Kalenderjahr möglich. Damit kann aus der staatlichen Basisförderung eine deutlich umfangreichere private Vorsorge für das Kind entstehen.

Die mögliche Zuzahlung sollte allerdings nicht mit einem normalen Sparplan für das Kind verwechselt werden. Geld, das gezielt für Ausbildung, Führerschein, Studium oder die erste Wohnung gedacht ist, benötigt meist eine andere Lösung. Die Frühstart-Rente verfolgt ausdrücklich einen langfristigen Altersvorsorgezweck.

Auch Kinder sollen profitieren, deren Eltern keinen Vertrag eröffnen

Ein besonders wichtiger Teil des Konzepts betrifft Familien, die keinen individuellen Frühstart-Renten-Vertrag abschließen. Die Förderung soll nach dem Willen der Bundesregierung nicht einfach verloren gehen, nur weil Eltern sich nicht um einen Anbieter kümmern.

Für diese Fälle sieht der Regierungsentwurf eine kollektive Kapitalanlage vor. Die entsprechenden staatlichen Mittel sollen über ein Sondervermögen gesammelt und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Verwaltung der Kapitalanlage ist für die Deutsche Bundesbank vorgesehen. Das Sondervermögen soll zum 1. Januar 2028 eingerichtet werden. Die Anlage soll global diversifiziert und vor allem über Aktien beziehungsweise Aktienfonds erfolgen.

Für das einzelne Kind entsteht daraus ein individualisierter Anspruch. Später kann das zugeordnete Kapital unter bestimmten Voraussetzungen in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Der Regierungsentwurf sieht sogar noch nach der Volljährigkeit eine längere Übergangsfrist vor: Das Startkapital aus der kollektiven Anlage soll grundsätzlich bis vor Vollendung des 35. Lebensjahres in einen entsprechenden individuellen Vertrag überführt werden können.

Damit richtet sich die Frühstart-Rente nicht nur an besonders finanzinteressierte Familien. Gerade die Auffanglösung soll dafür sorgen, dass fehlendes Finanzwissen, Zeitmangel oder die Entscheidung der Eltern gegen einen eigenen Vertragsabschluss nicht automatisch dazu führen, dass das Kind vollständig leer ausgeht.

Die Frühstart-Rente ist keine klassische Geldanlage für Kinder

Die Bezeichnung kann leicht einen falschen Eindruck vermitteln. Die Frühstart-Rente ist nicht in erster Linie dafür gedacht, einem Kind mit 18 Jahren ein frei verfügbares Startkapital auszuzahlen. Genau das soll bei dem staatlich geförderten Teil verhindert werden.

Das Frühstart-Rentenvermögen und die darauf entfallenden Erträge sind nach dem Regierungsentwurf für die Altersvorsorge vorgesehen. Das geförderte Kapital soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können. Außerdem soll es nicht frei veräußerbar, beleihbar oder pfändbar sein. Für bestimmte gesetzlich geregelte Formen der Verwendung von Altersvorsorgevermögen können Sonderregeln gelten.

Wer für sein Kind Geld ansparen möchte, das mit 18 oder 25 Jahren beispielsweise für Studium, Immobilieneigenkapital oder eine Unternehmensgründung zur Verfügung stehen soll, benötigt deshalb zusätzlich eine flexiblere Geldanlage. Frühstart-Rente und klassisches Sparen für das Kind erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Gerade diese lange Bindung ist gleichzeitig Stärke und Einschränkung des Modells. Das Geld kann nicht für kurzfristige Wünsche verbraucht werden und besitzt einen extrem langen Anlagehorizont. Dafür fehlt aber die Möglichkeit, auf das staatlich geförderte Vermögen bei anderen finanziellen Zielen flexibel zuzugreifen.

Warum der frühe Start trotz nur 10 Euro im Monat interessant ist

10 Euro im Monat wirken zunächst kaum wie ein ernstzunehmender Beitrag zur Altersvorsorge. Über zwölf vollständige Förderjahre würden jedoch bereits 1.440 Euro an staatlichen Einzahlungen zusammenkommen. Der entscheidende Faktor ist anschließend weniger die Höhe dieser Einzahlungen als die mögliche Laufzeit.

Würde ein Kind beispielsweise zwölf Jahre lang monatlich 10 Euro erhalten und dieses Kapital danach bis zum 65. Lebensjahr investiert lassen, könnte der Zinseszinseffekt über mehrere Jahrzehnte wirken. Wie hoch der tatsächliche Betrag später ausfällt, hängt von Anlage, Kosten, Wertentwicklung und steuerlichen Regeln ab.

Eine reine Modellrechnung verdeutlicht die Größenordnung. Bei einer angenommenen durchschnittlichen Rendite nach Kosten von 3 Prozent pro Jahr könnten aus den staatlichen Zahlungen bis zum Alter von 65 Jahren rechnerisch rund 6.900 Euro werden. Bei durchschnittlich 5 Prozent wären es rund 19.400 Euro, bei 7 Prozent etwa 53.300 Euro.

Diese Werte sind keine Prognose. Kapitalmärkte entwickeln sich nicht gleichmäßig, und über einen Zeitraum von fast sechs Jahrzehnten lassen sich Renditen nicht zuverlässig vorhersagen. Die Rechnung zeigt vielmehr, warum der Startzeitpunkt beim langfristigen Vermögensaufbau eine so große Rolle spielt: Selbst ein kleiner Ausgangsbetrag kann durch sehr lange Laufzeiten erheblich wachsen.

Die Frühstart-Rente allein wird deshalb kaum eine spätere Versorgungslücke schließen. Sie kann aber ein erster Baustein sein, an den ab dem Erwachsenenalter eine deutlich höhere eigene Altersvorsorge anschließt.

Besonders interessant ist das Modell für Familien ohne bisherige Kapitalmarktanlage

Für Eltern, die bereits seit der Geburt ihres Kindes einen größeren ETF-Sparplan führen, sind monatlich 10 Euro staatliche Förderung finanziell eher ein zusätzlicher Baustein. Für Familien, in denen bislang überhaupt kein Kapitalmarktvermögen für das Kind aufgebaut wird, kann die Wirkung eine andere sein.

Hier schafft die Frühstart-Rente erstmals einen konkreten Vermögenswert, der dem Kind zugeordnet ist und über Jahrzehnte investiert bleiben kann. Gleichzeitig sollen Eltern und Kinder Informationen über Wertentwicklung, Kosten und Funktionsweise der Anlage erhalten. Die Bundesregierung verbindet das Vorsorgeprojekt deshalb ausdrücklich mit einem Bildungsziel.

Der Nutzen besteht dann nicht ausschließlich aus dem staatlichen Geld. Ein Kind kann über viele Jahre beobachten, dass der Wert eines Depots schwankt, schlechte Börsenjahre vorkommen und eine langfristige Anlage trotzdem weitergeführt werden kann. Gerade diese Erfahrung soll den späteren Umgang mit privater Altersvorsorge erleichtern.

Ob dieser Bildungsansatz in der Praxis tatsächlich funktioniert, wird stark von der konkreten Umsetzung abhängen. Ein Depot allein vermittelt noch kein Finanzwissen. Entscheidend wird sein, wie verständlich Informationen aufbereitet werden und ob Jugendliche mit zunehmendem Alter tatsächlich nachvollziehen können, was mit ihrem Geld passiert.

Für Familien mit wenig Einkommen ist die Förderung grundsätzlich ebenfalls gedacht

Da die staatlichen 10 Euro nicht von einem hohen eigenen Sparbeitrag abhängig sein sollen, richtet sich das Modell ausdrücklich auch an einkommensschwächere Haushalte. Gerade dort könnte es problematisch sein, wenn Eltern zuerst eigenes Geld aufbringen müssten, um überhaupt staatliche Unterstützung zu erhalten.

Nach dem derzeitigen Konzept besteht dieser Zwang nicht. Zusätzliche Einzahlungen sind freiwillig. Eine Familie kann daher grundsätzlich ausschließlich die staatliche Frühstart-Rente nutzen.

Trotzdem sollte die Größenordnung realistisch eingeordnet werden. 10 Euro monatlich entsprechen 120 Euro im Jahr. Das ist ein sinnvoller staatlicher Startbeitrag, aber keine vollständige Altersvorsorge. Ein heute sechsjähriges Kind wird später voraussichtlich über Jahrzehnte hinweg wesentlich mehr eigenes Kapital aufbauen müssen, wenn private Vorsorge einen relevanten Teil des Alterseinkommens ausmachen soll.

Die Frühstart-Rente ist deshalb eher als Ausgangspunkt gedacht: Der Staat eröffnet den frühen Kapitalaufbau, während im Erwachsenenleben eigene Einzahlungen hinzukommen können.

Was gilt bei einem Umzug ins Ausland?

Der aktuelle Gesetzentwurf knüpft den Anspruch daran, dass das Kind mit seinem ersten Wohnsitz in Deutschland gemeldet ist. Fällt diese Voraussetzung während der Förderphase weg, endet grundsätzlich auch die weitere Gewährung der Frühstart-Rente.

Das bis dahin aufgebaute Vermögen verschwindet dadurch nicht einfach. Zu unterscheiden ist zwischen dem bereits vorhandenen Altersvorsorgevermögen und weiteren staatlichen Zahlungen. Für Familien, die während der Kindheit dauerhaft ins Ausland ziehen, kann diese Regelung deshalb relevant werden.

Auch hier zeigt sich, warum die konkrete Anspruchsprüfung wichtiger ist als die vereinfachte Aussage „Alle Kinder erhalten 10 Euro im Monat“. Die Förderung soll breit angelegt sein, besitzt aber dennoch gesetzlich definierte Voraussetzungen.

Für wen die Frühstart-Rente nicht gedacht ist

Nicht jede Familie und nicht jedes Sparziel fällt unter den eigentlichen Zweck der Frühstart-Rente. Vor allem drei Abgrenzungen sind wichtig.

Die Frühstart-Rente ist erstens kein Ersatz für einen frei verfügbaren Kinder-Sparplan. Wer seinem Kind Kapital für den Start ins Erwachsenenleben zur Verfügung stellen möchte, sollte diesen Zweck getrennt betrachten.

Zweitens ist sie keine vollständige private Altersvorsorge. Selbst mit jahrzehntelangem Zinseszinseffekt bleiben die staatlichen Einzahlungen allein vergleichsweise klein. Entscheidend wird sein, ob und wie das Kapital später weiter bespart wird.

Drittens erhalten nach dem aktuellen Regierungsentwurf nicht sämtliche Kinder, die beim Programmstart jünger als 18 Jahre sind, automatisch die Förderung. Besonders Eltern älterer Kinder sollten deshalb genau auf den Geburtsjahrgang achten.

Was Eltern jetzt prüfen sollten

Da das Gesetz Mitte September 2026 noch nicht endgültig beschlossen ist, besteht für Eltern derzeit kein Grund, übereilt irgendeinen Vertrag abzuschließen. Die konkreten förderfähigen Produkte und praktischen Abläufe müssen mit dem endgültigen gesetzlichen Rahmen übereinstimmen.

Eltern können aber bereits klären, ob ihr Kind zu einem der vorgesehenen Förderjahrgänge gehört. Für den Start ist insbesondere der Jahrgang 2020 relevant, anschließend kommen jährlich weitere Geburtsjahrgänge hinzu. Wichtig sind außerdem ein erster Wohnsitz in Deutschland und eine vorhandene steuerliche Identifikationsnummer.

Sobald die endgültige Ausgestaltung feststeht und entsprechende Verträge angeboten werden, sollte nicht allein die staatliche Förderung betrachtet werden. Auch Anlagekonzept, Kosten, Anbieter, Wechselmöglichkeiten und die Möglichkeiten eigener Zuzahlungen beeinflussen, wie sinnvoll ein konkreter Vertrag langfristig ist.

Bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten können bereits kleine Kostenunterschiede erhebliche Auswirkungen haben. Die monatlichen 10 Euro vom Staat sind deshalb zwar ein guter Grund, sich mit der Frühstart-Rente zu beschäftigen, aber kein Grund, Produktkosten oder Anlagequalität zu ignorieren.

Fazit: Die Frühstart-Rente richtet sich an die junge Generation – aber nicht sofort an alle Kinder

Die Frühstart-Rente soll Kindern ab dem sechsten Lebensjahr einen staatlich finanzierten Einstieg in die private kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Einkommen und Kapitalmarkterfahrung der Eltern sollen dabei grundsätzlich keine Voraussetzung sein. Genau darin liegt ein zentraler Gedanke des Modells: Auch Kinder aus Haushalten ohne bisherige private Geldanlage sollen früh langfristiges Vorsorgevermögen aufbauen können.

Entscheidend ist jedoch die schrittweise Einführung. Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf beginnt die staatliche Förderung mit dem Geburtsjahrgang 2020. Ältere minderjährige Kinder sollen zwar vergleichbare Verträge abschließen können, aber keine monatlichen 10 Euro Frühstart-Rente erhalten. Für Familien ist der Geburtsjahrgang deshalb zunächst wichtiger als die bloße Frage, ob das Kind zwischen sechs und 18 Jahre alt ist.

Finanziell sollte die Frühstart-Rente zudem richtig eingeordnet werden. Sie ist weder ein frei verfügbares Kinderdepot noch eine vollständige Altersvorsorge. Ihre Stärke liegt vor allem im sehr frühen Beginn und dem extrem langen Anlagehorizont. Ob daraus später ein bedeutender Vorsorgebaustein wird, entscheidet sich vor allem daran, was nach den ersten staatlichen Einzahlungen mit dem Vertrag geschieht.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Die genaue Zielgruppe der Frühstart-Rente wirft vor allem wegen der schrittweisen Einführung einige Fragen auf. Die wichtigsten Punkte lassen sich nach dem aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens bereits einordnen.

Bekommen alle Kinder zwischen sechs und 18 Jahren die Frühstart-Rente?

Nein. Der aktuelle Regierungsentwurf sieht zwar grundsätzlich einen Anspruchszeitraum zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr vor, die staatliche Förderung wird jedoch jahrgangsweise eingeführt. Erster geförderter Geburtsjahrgang soll 2020 sein.

Welcher Jahrgang erhält als erster die Frühstart-Rente?

Der Geburtsjahrgang 2020 soll als erster berücksichtigt werden. Die Förderung für 2026 ist nach dem Regierungsentwurf rückwirkend vorgesehen. Ab 2027 kommt mit dem Geburtsjahrgang 2021 jeweils ein weiterer Jahrgang hinzu.

Bekommen ältere Kinder ebenfalls 10 Euro im Monat?

Für Geburtsjahrgänge vor 2020 sieht der aktuelle Regierungsentwurf keine staatliche Frühstart-Renten-Zahlung vor. Für minderjährige ältere Kinder sollen zwar entsprechende Altersvorsorgeverträge möglich sein, allerdings ohne die staatlichen 10 Euro monatlich.

Müssen Eltern selbst Geld einzahlen?

Nein. Eigene Einzahlungen sollen keine Voraussetzung für die staatliche Frühstart-Rente sein. Eltern beziehungsweise andere Berechtigte können den Vertrag jedoch freiwillig zusätzlich besparen; nach dem aktuellen Entwurf sind zusätzliche Einzahlungen bis zu insgesamt 6.840 Euro pro Kalenderjahr möglich.

Ist die Frühstart-Rente auch für Familien mit geringem Einkommen gedacht?

Ja. Die staatliche Förderung soll grundsätzlich nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Damit soll auch Kindern aus Haushalten ohne größere eigene Sparmöglichkeiten der Einstieg in kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglicht werden.

Was passiert, wenn Eltern keinen Vertrag abschließen?

Nach dem Regierungsentwurf sollen die staatlichen Mittel für diese Kinder kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Dafür ist ein gesondertes Bundesvermögen vorgesehen. Das dem Kind zugeordnete Startkapital kann später unter bestimmten Voraussetzungen in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Kann das Kind das Geld mit 18 Jahren auszahlen lassen?

Das staatlich geförderte Frühstart-Rentenvermögen ist ausdrücklich für die Altersvorsorge bestimmt. Eine Auszahlung soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Die Frühstart-Rente eignet sich daher nicht als Ersatz für frei verfügbares Geld für Studium, Führerschein oder die erste Wohnung.

Ist die Frühstart-Rente bereits endgültig beschlossen?

Stand 14. September 2026 befindet sich die Frühstart-Rente noch im Gesetzgebungsverfahren. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf beschlossen und die Bundesregierung hat ihn in den Bundestag eingebracht. Bis zum endgültigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens können einzelne Regelungen noch verändert werden.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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