Muss man die Frühstart-Rente selbst beantragen?

Ein gesonderter Antrag auf die staatliche Förderung soll nicht nötig sein. Eltern müssen aber aktiv werden, wenn die Frühstart-Rente in einem individuellen Altersvorsorgedepot ihres Kindes angelegt werden soll.

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Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente müssen Eltern die monatliche staatliche Förderung von 10 Euro nicht selbst bei einer Behörde beantragen. Wird für das Kind ein förderfähiger Standarddepot-Vertrag abgeschlossen, soll der Anbieter die Förderung automatisch beantragen. Voraussetzung ist insbesondere, dass die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes beim Vertragsabschluss angegeben wird.

Ganz ohne Entscheidung der Eltern funktioniert die individuelle Lösung allerdings nicht. Wer möchte, dass die staatlichen Beiträge in einem eigenen Altersvorsorgedepot des Kindes landen, muss einen geeigneten zertifizierten Vertrag bei einem Anbieter auswählen und eröffnen. Wer keinen solchen Vertrag abschließt, soll den Förderanspruch seines Kindes nach den bisherigen Plänen trotzdem nicht verlieren. Die nicht abgerufenen Beträge werden dann zunächst über eine staatliche Auffanglösung kollektiv am Kapitalmarkt angelegt.

Wichtig ist der derzeitige Rechtsstand: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstart-Rente am 12. August 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist im September 2026 noch nicht abgeschlossen. Die nachfolgenden Regelungen entsprechen deshalb dem aktuellen Regierungsentwurf und können sich bis zum endgültigen Inkrafttreten noch verändern.

Kein eigener Antrag auf die Frühstart-Rente vorgesehen

Die Bezeichnung „Frühstart-Rente beantragen“ kann leicht den falschen Eindruck vermitteln, Eltern müssten ein Formular bei einer Behörde einreichen, Nachweise zusammensuchen und anschließend auf einen Förderbescheid warten. Genau dieses Verfahren soll nach den bisherigen Plänen vermieden werden.

Wenn Eltern einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag für ihr Kind abschließen, soll der Anbieter die Beantragung übernehmen. Liegen die Voraussetzungen für die Frühstart-Rente vor, wird die Förderung über diesen Vertrag abgewickelt. Die Eltern müssen dafür grundsätzlich keinen zusätzlichen Förderantrag stellen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass keinerlei Angaben notwendig sind. Beim Vertragsabschluss muss unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes hinterlegt werden. Über diese Daten sollen die Voraussetzungen automatisiert und möglichst papierlos geprüft werden. Zusätzliche Nachweise wie etwa Schulbescheinigungen sollen grundsätzlich nicht erforderlich sein.

Damit entsteht ein zweistufiges System: Den Vertrag wählen und abschließen müssen die Eltern selbst. Die eigentliche staatliche Förderung soll anschließend automatisch über den Anbieter beantragt werden.

Was Eltern selbst erledigen müssen

Möchten Eltern für ihr Kind ein individuelles Frühstart-Renten-Depot nutzen, müssen sie zunächst einen passenden Anbieter auswählen. Nicht jedes beliebige Kinderdepot oder Wertpapierdepot soll dafür ausreichen. Die staatliche Förderung ist an einen speziellen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge gebunden.

Diese Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Ein bereits bestehendes Junior- oder Kinderdepot kann nach dem Regierungsentwurf nicht einfach zum Frühstart-Renten-Depot erklärt werden. Das ist für Eltern besonders wichtig, die bereits heute ETFs oder Fonds für ihr Kind besparen.

Für das individuelle Frühstart-Renten-Depot sind im Wesentlichen drei Schritte vorgesehen:

  1. Einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auswählen.
  2. Den Vertrag auf den Namen des Kindes abschließen und die notwendigen Angaben einschließlich der Steuer-ID hinterlegen.
  3. Dem Anbieter die Abwicklung der Frühstart-Renten-Förderung ermöglichen.

Danach soll keine zusätzliche Beantragung bei einer staatlichen Stelle erforderlich sein. Die staatlichen 10 Euro pro Monat werden bei bestehendem Anspruch direkt über den Vertrag abgewickelt.

Was passiert, wenn Eltern gar nichts beantragen oder eröffnen?

Eine der wichtigsten Besonderheiten der Frühstart-Rente besteht darin, dass der Förderanspruch nicht allein davon abhängen soll, ob die Eltern rechtzeitig einen privaten Anbieter auswählen.

Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, sollen die für das Kind vorgesehenen staatlichen Beiträge zunächst kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Diese Auffanglösung soll von der Deutschen Bundesbank verwaltet werden. Das Kind verliert die staatliche Förderung damit nicht automatisch, nur weil die Eltern zunächst kein eigenes Depot einrichten.

Für den Geburtsjahrgang 2020 ist nach dem derzeitigen Entwurf vorgesehen, dass diese kollektive Anlage zeitversetzt im Jahr 2028 beginnt. Eltern erhalten dadurch zunächst Gelegenheit, einen individuellen Vertrag abzuschließen.

Das ist ein erheblicher Unterschied zu Förderprogrammen, bei denen ein versäumter Antrag unmittelbar zum Verlust des Anspruchs führen kann. Bei der Frühstart-Rente soll gerade verhindert werden, dass Kinder aufgrund fehlender Initiative ihrer Eltern von der Förderung ausgeschlossen werden.

Individuelles Depot und Auffanglösung sind nicht dasselbe

Obwohl die Förderung bei Untätigkeit nicht verloren gehen soll, macht es einen Unterschied, ob ein individueller Standarddepot-Vertrag besteht oder die Beträge in der kollektiven Auffanglösung liegen.

Beim individuellen Vertrag können die Eltern selbst einen zugelassenen Anbieter auswählen. Außerdem können zusätzliche Beiträge in den Vertrag eingezahlt werden. Nach dem Regierungsentwurf sind freiwillige Zuzahlungen von insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Sie können beispielsweise von den Eltern, Großeltern oder anderen Personen stammen.

In die kollektive Anlage sind dagegen keine solchen individuellen Zuzahlungen vorgesehen. Dort werden die staatlichen Förderbeträge gesammelt angelegt, ohne für jedes Kind ein klassisches individuelles Depot zu führen.

Wer ohnehin zusätzlich für sein Kind vorsorgen möchte, hat deshalb einen deutlich stärkeren Grund, sich mit einem individuellen Standarddepot-Vertrag zu beschäftigen. Wer zunächst nichts unternimmt, soll dagegen zumindest den staatlichen Förderanspruch nicht verlieren.

Kann das Geld später in ein individuelles Depot übertragen werden?

Ja. Wird zunächst kein eigener Vertrag abgeschlossen und das Geld deshalb über die Auffanglösung angelegt, soll ein späterer Wechsel in einen individuellen förderfähigen Altersvorsorgevertrag möglich sein.

Sobald für das anspruchsberechtigte Kind ein geeigneter Standarddepot-Vertrag abgeschlossen wird, soll automatisch geprüft werden, ob bereits Ansprüche aus der Frühstart-Rente bestehen. Das vorhandene Startkapital einschließlich der darauf entfallenden Erträge kann dann in den persönlichen Vertrag übertragen werden.

Eltern müssen also nicht befürchten, dass die Entscheidung gegen ein sofortiges individuelles Depot endgültig ist. Ein späterer Vertragsschluss soll ausdrücklich möglich bleiben.

Nach Erreichen der Volljährigkeit soll der Anspruch auf Übertragung ebenfalls nicht sofort verfallen. Der Regierungsentwurf sieht vor, dass vorhandenes Frühstart-Renten-Kapital noch bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden kann.

Wer soll überhaupt Anspruch auf die Frühstart-Rente haben?

Nach dem Regierungsentwurf sollen Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 berücksichtigt werden. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche ab Vollendung des sechsten Lebensjahres bis zur Volljährigkeit, sofern sie ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Der erste Wohnsitz des Kindes ist dabei entscheidend. Der Wohnsitz der Eltern soll für die Anspruchsberechtigung nicht ausschlaggebend sein.

Für ein förderberechtigtes Kind zahlt der Bund nach den bisherigen Plänen monatlich 10 Euro. Bei zwölf Monaten entspricht das 120 Euro staatlicher Förderung pro Jahr.

Wer die Förderung über den gesamten Zeitraum vom sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit erhält, kommt auf staatliche Einzahlungen von bis zu 1.440 Euro. Hinzu kommen mögliche Erträge aus der Kapitalanlage. Wie hoch diese später tatsächlich ausfallen, hängt von der Entwicklung der Kapitalmärkte und den Kosten des jeweiligen Produkts ab.

Wann startet die Frühstart-Rente?

Der derzeitige Zeitplan sieht vor, dass die Frühstart-Rente zum 1. Januar 2027 praktisch startet. Dabei sollen zunächst die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt werden.

Für Kinder des Jahrgangs 2020 ist eine Besonderheit vorgesehen: Sie sollen die Förderung rückwirkend für das Jahr 2026 erhalten. Die ersten tatsächlichen Zahlungen sollen jedoch erst 2027 erfolgen.

Ab 2028 soll jeweils der Jahrgang hinzukommen, dessen Kinder im betreffenden Jahr das sechste Lebensjahr vollenden.

Entscheidend bleibt allerdings, dass das Gesetzgebungsverfahren zum Stand September 2026 noch läuft. Eltern können deshalb derzeit noch keinen Frühstart-Renten-Standarddepot-Vertrag abschließen. Die entsprechenden Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Brauchen Eltern eine Schulbescheinigung oder andere Nachweise?

Nach dem derzeitigen Konzept soll die Frühstart-Rente bewusst möglichst wenig Bürokratie verursachen. Bei Abschluss eines zertifizierten Standarddepot-Vertrags sollen Eltern daher grundsätzlich keine zusätzlichen Nachweise wie Schulbescheinigungen einreichen müssen.

Eine zentrale Rolle spielt stattdessen die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes. Sie wird beim Vertragsabschluss benötigt und soll eine weitgehend automatische Prüfung ermöglichen.

Damit unterscheidet sich das Verfahren deutlich von Förderungen, bei denen regelmäßig Einkommensnachweise, Bescheinigungen oder gesonderte Antragsunterlagen erforderlich sind.

Sollten sich die persönlichen Verhältnisse eines Kindes ändern, beispielsweise durch einen dauerhaften Wegzug aus Deutschland, können allerdings andere Voraussetzungen relevant werden. Hier wird die endgültige gesetzliche und administrative Ausgestaltung entscheidend sein.

Kann ein vorhandenes Kinderdepot verwendet werden?

Nein. Ein bereits bestehendes Kinder- oder Juniordepot soll nach dem Regierungsentwurf nicht für die staatlichen Frühstart-Renten-Zahlungen verwendet werden können.

Gefördert werden sollen ausschließlich dafür vorgesehene zertifizierte Standarddepot-Verträge Altersvorsorge. Für diese Produkte gelten besondere gesetzliche Vorgaben. Unter anderem sollen die Effektivkosten während der Ansparphase auf höchstens 1 Prozent begrenzt werden. Bis zur Volljährigkeit dürfen darüber hinaus keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangt werden.

Eltern, die bereits für ihr Kind einen etf-sparplan/" title="ETF-Sparplan im Finanzlexikon erklären">ETF-Sparplan in einem normalen Juniordepot eingerichtet haben, müssen deshalb unterscheiden: Das bestehende Depot kann unabhängig weitergeführt werden, erhält aber nicht automatisch die monatlichen 10 Euro Frühstart-Renten-Förderung.

Für die staatliche Förderung wäre zusätzlich ein entsprechender Standarddepot-Vertrag notwendig.

Muss man eigenes Geld einzahlen?

Nein. Eigene Einzahlungen der Eltern sind keine Voraussetzung dafür, dass das Kind die Frühstart-Renten-Förderung erhält.

Der Staat soll die vorgesehenen 10 Euro pro Monat unabhängig davon zahlen, ob Eltern zusätzlich Geld einzahlen. Wer finanziell keinen Spielraum für zusätzliche Sparraten hat, verliert deshalb nicht die staatliche Förderung.

Freiwillige Zuzahlungen sind dennoch möglich. Nach dem derzeitigen Entwurf dürfen insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr zusätzlich in den individuellen Vertrag fließen. Dabei müssen die zusätzlichen Beiträge nicht zwingend von den Eltern stammen. Auch Großeltern oder andere Personen können einzahlen.

Gerade bei einem sehr langen Anlagehorizont können zusätzliche Beiträge einen deutlich größeren Einfluss auf das spätere Kapital haben als die staatlichen 10 Euro allein. Allerdings sind solche Modellrechnungen immer von der angenommenen Rendite abhängig. Eine bestimmte Wertentwicklung ist am Kapitalmarkt nicht garantiert.

Warum Eltern trotz automatischer Förderung aktiv werden sollten

Die automatische Beantragung bedeutet nicht, dass Eltern das Thema vollständig ignorieren sollten. Sobald zertifizierte Standarddepot-Verträge angeboten werden, lohnt sich ein Vergleich der verfügbaren Produkte.

Auch innerhalb gesetzlicher Kostenbegrenzungen können sich Anlagekonzept, Produktauswahl, Benutzerfreundlichkeit und weitere Vertragsbedingungen unterscheiden. Entscheidend ist zudem, wie das Geld tatsächlich am Kapitalmarkt investiert wird.

Wer einen individuellen Vertrag eröffnet, kann außerdem freiwillige Zuzahlungen leisten. Bei der kollektiven Auffanglösung besteht diese Möglichkeit nicht.

Eltern müssen deshalb zwei Fragen getrennt betrachten: Muss ich aktiv werden, damit mein Kind überhaupt Anspruch auf die staatlichen 10 Euro hat? Nach dem derzeitigen Entwurf nein. Möchte ich selbst bestimmen, über welchen individuellen Vertrag das Geld angelegt wird und gegebenenfalls zusätzlich einzahlen? Dann muss ich einen passenden Standarddepot-Vertrag eröffnen.

Typische Missverständnisse bei der Beantragung

Das größte Missverständnis besteht darin, die Frühstart-Rente mit einem klassischen staatlichen Antragsverfahren gleichzusetzen. Geplant ist gerade kein separater Antrag, den Eltern selbst an eine Behörde schicken müssen. Bei einem individuellen Vertrag übernimmt der Anbieter die Beantragung.

Ebenso falsch wäre die Annahme, vorhandene Kinderdepots würden automatisch für die Frühstart-Rente genutzt. Für die Förderung ist ein eigener zertifizierter Standarddepot-Vertrag erforderlich.

Auch die Aussage „Wer keinen Vertrag eröffnet, bekommt nichts“ wäre nach dem derzeitigen Entwurf nicht richtig. Ohne individuelles Depot sollen die Fördermittel über die kollektive Anlage gesichert werden.

Umgekehrt bedeutet die Auffanglösung aber nicht, dass automatisch ein normales persönliches Wertpapierdepot für jedes Kind eröffnet wird. Die kollektive Anlage ist gerade als Ersatzlösung für Fälle gedacht, in denen noch kein individueller Vertrag besteht.

Was Eltern ab 2027 konkret prüfen sollten

Sobald die endgültige gesetzliche Grundlage feststeht und die ersten zertifizierten Produkte angeboten werden, sollten Eltern zunächst kontrollieren, ob ihr Kind zum förderberechtigten Personenkreis gehört. Anschließend können sie entscheiden, ob sie die staatliche Auffanglösung ausreichen lassen oder einen individuellen Standarddepot-Vertrag wünschen.

Wer sich für ein eigenes Depot entscheidet, sollte nicht nur darauf achten, dass der Vertrag ausdrücklich für die Frühstart-Rente zugelassen ist. Auch Kosten, Anlagestrategie und Möglichkeiten für zusätzliche Einzahlungen sind relevant.

Ein bestehendes Kinderdepot sollte dabei separat betrachtet werden. Es muss nicht zwingend beendet werden, nur weil zusätzlich ein Frühstart-Renten-Vertrag abgeschlossen wird. Beide Formen der Geldanlage können grundsätzlich unterschiedliche Aufgaben erfüllen: Das normale Kinderdepot kann beispielsweise für frei verfügbare langfristige Rücklagen genutzt werden, während das staatlich geförderte Frühstart-Renten-Vermögen ausdrücklich der Altersvorsorge dient.

Fazit: Kein separater Antrag, aber für das eigene Depot müssen Eltern handeln

Eltern sollen die Frühstart-Rente nach dem aktuellen Regierungsentwurf nicht selbst mit einem gesonderten Förderantrag beantragen müssen. Wird ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag für das Kind eröffnet, übernimmt der Anbieter die Beantragung und die Anspruchsprüfung soll weitgehend automatisch erfolgen.

Aktiv werden müssen Eltern dennoch, wenn sie ein individuelles Frühstart-Renten-Depot für ihr Kind möchten. Sie müssen dafür einen zugelassenen Anbieter auswählen und den entsprechenden Vertrag abschließen. Wer zunächst keinen Vertrag eröffnet, soll den Förderanspruch seines Kindes allerdings nicht verlieren. Die vorgesehenen staatlichen Beiträge werden dann über eine kollektive Auffanglösung angelegt und können später in einen individuellen Vertrag übertragen werden.

Für Eltern besteht deshalb kein Grund, aus Angst vor einer kurzfristigen Antragsfrist vorschnell zu handeln. Wichtiger wird sein, nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens die tatsächlich verfügbaren Standarddepot-Verträge zu vergleichen und zu entscheiden, ob die individuelle Lösung zur eigenen Vorsorgeplanung für das Kind passt.

Häufige Fragen zur Beantragung der Frühstart-Rente

Zur Frühstart-Rente ist kein klassisches Antragsverfahren durch die Eltern vorgesehen. Trotzdem unterscheiden sich automatische Förderung, individueller Vertrag und staatliche Auffanglösung deutlich voneinander. Die wichtigsten Fragen dazu im Überblick.

Müssen Eltern einen Antrag auf Frühstart-Rente stellen?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf ist kein gesonderter Antrag der Eltern erforderlich. Bei einem förderfähigen Standarddepot-Vertrag soll der Anbieter die Frühstart-Renten-Förderung automatisch beantragen.

Muss trotzdem ein Depot eröffnet werden?

Für eine individuelle Anlage ja. Eltern müssen einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag auf den Namen ihres Kindes eröffnen, wenn sie selbst einen Anbieter auswählen möchten. Ohne individuellen Vertrag greift nach dem derzeitigen Entwurf die kollektive Auffanglösung.

Verliert mein Kind die Förderung, wenn ich nichts unternehme?

Nein. Die staatlichen Fördermittel sollen in diesem Fall kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Ein späterer Transfer in einen individuellen förderfähigen Vertrag ist vorgesehen.

Kann ich mein bestehendes Kinderdepot für die Frühstart-Rente nutzen?

Nein. Normale Kinder- und Juniordepots erfüllen die vorgesehenen Voraussetzungen für die Frühstart-Renten-Förderung nicht. Dafür wird ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag benötigt.

Welche Angaben werden für das Frühstart-Renten-Depot benötigt?

Beim Vertragsabschluss muss insbesondere die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Dadurch soll die Anspruchsberechtigung weitgehend automatisch geprüft werden können.

Müssen Eltern eine Schulbescheinigung einreichen?

Grundsätzlich nicht. Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf sollen bei einem zertifizierten Standarddepot-Vertrag keine zusätzlichen Schulbescheinigungen erforderlich sein.

Kann ich die Frühstart-Rente schon 2026 beantragen?

Nein. Die vorgesehenen Standarddepot-Verträge sollen frühestens ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung für 2026 rückwirkend berücksichtigt werden.

Ist die aktuelle Regelung bereits endgültig?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das Gesetzgebungsverfahren ist im September 2026 jedoch noch nicht abgeschlossen. Einzelheiten können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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