Wann kann ich in Rente gehen?

Ob du mit 63, 65, 67 oder zu einem anderen Zeitpunkt in Rente gehen kannst, hängt vor allem von deinem Geburtsjahr, deinen Versicherungszeiten und möglichen Sonderregelungen ab. Entscheidend ist außerdem, ob du Abschläge akzeptierst oder möglichst abschlagsfrei in den Ruhestand wechseln möchtest.

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Wer wissen möchte, wann er in Rente gehen kann, braucht mehr als sein Geburtsjahr. In der gesetzlichen Rentenversicherung existieren mehrere Altersrenten mit unterschiedlichen Voraussetzungen. Für manche reicht die allgemeine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren, andere benötigen mindestens 35 oder sogar 45 Versicherungsjahre.

Die wichtigste Orientierung vorweg: Für alle ab 1964 Geborenen liegt die derzeitige Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist eine Altersrente grundsätzlich bereits ab 63 möglich, dann jedoch mit dauerhaften Abschlägen. Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann nach derzeitiger Rechtslage ab Jahrgang 1964 bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Damit beantwortet das Alter allein die Frage allerdings noch nicht. Zwei Menschen desselben Jahrgangs können aufgrund unterschiedlicher Versicherungsverläufe mehrere Jahre auseinanderliegen, wenn es um ihren frühestmöglichen oder abschlagsfreien Rentenbeginn geht.

Welches Rentenalter gilt für deinen Jahrgang?

Die gesetzliche Regelaltersgrenze wird seit Jahren schrittweise angehoben. Für ältere Jahrgänge gelten deshalb noch Altersgrenzen unter 67 Jahren. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 ist die Anhebung nach derzeitiger Rechtslage abgeschlossen: Die Regelaltersrente kann dann grundsätzlich ab 67 Jahren bezogen werden.

Für die aktuell besonders relevanten Jahrgänge ergibt sich folgende Übersicht:

Geburtsjahr Regelaltersrente Abschlagsfrei nach 45 Versicherungsjahren Frühestens nach 35 Versicherungsjahren
1959 66 Jahre + 2 Monate 64 Jahre + 2 Monate 63 Jahre
1960 66 Jahre + 4 Monate 64 Jahre + 4 Monate 63 Jahre
1961 66 Jahre + 6 Monate 64 Jahre + 6 Monate 63 Jahre
1962 66 Jahre + 8 Monate 64 Jahre + 8 Monate 63 Jahre
1963 66 Jahre + 10 Monate 64 Jahre + 10 Monate 63 Jahre
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre 63 Jahre

Die Tabelle zeigt einen entscheidenden Unterschied: Das frühestmögliche Rentenalter ist nicht automatisch das Alter, ab dem du ohne finanzielle Einbußen in Rente gehen kannst. Gerade die häufig verwendete Formulierung „Rente mit 63“ führt deshalb leicht in die Irre.

Für jüngere Jahrgänge bedeutet „mit 63 in Rente“ normalerweise eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen. Die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ist für ab 1964 Geborene dagegen nach geltendem Recht erst mit 65 Jahren möglich.

Die Regelaltersrente: Der normale Weg in den Ruhestand

Die Regelaltersrente ist die klassische gesetzliche Altersrente. Dafür musst du deine persönliche Regelaltersgrenze erreicht und grundsätzlich mindestens fünf Jahre Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben.

Wer 1961 geboren wurde, erreicht die Regelaltersgrenze beispielsweise mit 66 Jahren und sechs Monaten. Beim Jahrgang 1963 sind es bereits 66 Jahre und zehn Monate. Ab dem Jahrgang 1964 gelten 67 Jahre.

Die Regelaltersrente selbst kannst du nicht einfach einige Jahre früher und dafür mit einem Abschlag beziehen. Möchtest du vor deiner Regelaltersgrenze aufhören, musst du die Voraussetzungen für eine andere Altersrente erfüllen, etwa die Altersrente für langjährig Versicherte.

Für viele Beschäftigte ist deshalb die Anzahl ihrer Versicherungsjahre mindestens ebenso wichtig wie ihr Geburtsjahr.

Mit 63 in Rente: Möglich, aber meistens nicht ohne Abschläge

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Altersrente für langjährig Versicherte grundsätzlich bereits mit 63 Jahren beziehen. Der Preis für diesen früheren Rentenbeginn ist ein dauerhafter Abschlag.

Für jeden Monat, um den die Rente vor der maßgebenden abschlagsfreien Altersgrenze beginnt, werden 0,3 Prozent abgezogen. Ein Jahr früher bedeutet damit 3,6 Prozent weniger, zwei Jahre bedeuten 7,2 Prozent. Bei vier Jahren vorzeitigem Rentenbeginn entstehen 14,4 Prozent Abschlag. Die Kürzung verschwindet nicht, sobald später das reguläre Rentenalter erreicht wird, sondern bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen.

Gerade ab dem Geburtsjahrgang 1964 wird der Unterschied deutlich. Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Wer bereits mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte bezieht, geht 48 Monate früher in Rente:

48 Monate × 0,3 Prozent = 14,4 Prozent Abschlag

Bei einem bis zum vorgezogenen Rentenbeginn erworbenen Rentenanspruch von beispielsweise 1.800 Euro brutto würde allein der Abschlag rechnerisch 259,20 Euro monatlich betragen. Die gekürzte Bruttorente läge damit bei 1.540,80 Euro.

Diese Rechnung zeigt allerdings noch nicht den gesamten finanziellen Unterschied. Wer vier Jahre früher aus dem Beruf ausscheidet, sammelt in diesen Jahren normalerweise auch keine weiteren oder zumindest weniger Entgeltpunkte. Der tatsächliche Abstand zu einer Rente nach vier zusätzlichen Arbeitsjahren kann daher größer sein als die 14,4 Prozent Abschlag allein vermuten lassen.

Wie hoch sind die maximalen Abschläge bei einer Rente mit 63?

Da die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr unterschiedlich ist, verändert sich auch der maximale Abschlag bei einem Rentenbeginn mit 63.

Für den Jahrgang 1959 liegen zwischen 63 Jahren und der Regelaltersgrenze von 66 Jahren und zwei Monaten insgesamt 38 Monate. Daraus ergeben sich maximal 11,4 Prozent Abschlag. Beim Jahrgang 1963 sind es bereits 46 Monate beziehungsweise 13,8 Prozent. Ab Jahrgang 1964 sind maximal 14,4 Prozent möglich.

Ob sich ein früherer Rentenbeginn trotzdem lohnt, lässt sich nicht allein anhand des Abschlags beantworten. Gesundheit, Arbeitsplatz, verfügbares Vermögen, private und betriebliche Altersvorsorge sowie die gewünschte Lebensgestaltung spielen ebenfalls eine Rolle.

Besonders wichtig ist die Frage, wie hoch das verfügbare Einkommen nach Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen tatsächlich ausfällt. Eine Entscheidung sollte deshalb nicht ausschließlich auf Grundlage der genannten Bruttorente getroffen werden.

45 Versicherungsjahre: Wann ist eine abschlagsfreie frühere Rente möglich?

Eine zweite Möglichkeit ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Umgangssprachlich wird sie weiterhin häufig als „Rente mit 63“ bezeichnet. Für heutige Rentenjahrgänge ist diese Bezeichnung jedoch zunehmend unzutreffend.

Wer mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kann vor der normalen Regelaltersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Das erforderliche Alter steigt für die Geburtsjahrgänge bis 1964 schrittweise an. Für ab 1964 Geborene liegt es derzeit bei 65 Jahren.

Ein 1964 geborener Versicherter mit erfüllten 45 Versicherungsjahren hat damit nach aktueller Rechtslage vereinfacht drei wichtige Altersmarken: Mit 63 kann eine vorgezogene Altersrente nach mindestens 35 Jahren möglich sein, allerdings mit bis zu 14,4 Prozent Abschlag. Mit 65 kann bei erfüllten 45 Versicherungsjahren die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte beginnen. Mit 67 wird die normale Regelaltersgrenze erreicht.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte lässt sich nicht noch weiter vorziehen. Wer die 45 Jahre erfüllt, aber die dafür geltende Altersgrenze noch nicht erreicht hat, kann diese Rentenart nicht beispielsweise ein Jahr früher gegen einen freiwilligen Abschlag erhalten.

45 Beitragsjahre bedeuten nicht automatisch 45 Jahre durchgehend gearbeitet

Der Begriff „45 Beitragsjahre“ kann missverständlich sein. Für die sogenannte Wartezeit von 45 Jahren zählen neben klassischen Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung noch weitere Zeiten.

Angerechnet werden können beispielsweise bestimmte Zeiten der Kindererziehung, nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, des Wehr- oder Zivildienstes sowie Zeiten mit bestimmten Entgeltersatzleistungen wie Kranken- oder Arbeitslosengeld. Auch freiwillige Beiträge können unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.

Nicht jede rentenrechtliche Zeit zählt jedoch für die 45 Jahre. Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten gehören beispielsweise zu den Zeiten, die für diese besondere Wartezeit grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Beim Arbeitslosengeld gelten zudem Besonderheiten: Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor dem geplanten Rentenbeginn zählen für die 45 Jahre grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers.

Deshalb sollte niemand allein anhand des eigenen Berufsstarts zurückrechnen und daraus schließen, wann die 45 Jahre erreicht sind. Entscheidend ist der tatsächlich anerkannte Versicherungsverlauf.

35 Versicherungsjahre sind leichter zu erreichen als 45 Jahre

Bei der Wartezeit von 35 Jahren ist der Kreis der berücksichtigungsfähigen rentenrechtlichen Zeiten deutlich größer. Neben Beitragszeiten können beispielsweise verschiedene Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten einfließen.

Das ist einer der Gründe, warum jemand zwar die 35 Jahre für eine vorgezogene Altersrente erfüllt, aber noch weit von den erforderlichen 45 Jahren für die abschlagsfreie frühere Rente entfernt sein kann.

Wer seinen geplanten Ruhestand auf eine bestimmte Rentenart stützen möchte, sollte seinen Versicherungsverlauf deshalb mehrere Jahre vorher kontrollieren. Fehlende Zeiten aus früheren Beschäftigungen, Kindererziehung oder anderen Lebensphasen lassen sich häufig besser klären, solange die notwendigen Unterlagen noch vorhanden sind.

Schwerbehinderung kann einen früheren Rentenbeginn ermöglichen

Für Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gelten besondere Altersgrenzen. Voraussetzung für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist grundsätzlich ein Grad der Behinderung von mindestens 50 zum maßgebenden Zeitpunkt sowie eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren.

Für ab 1964 Geborene ist diese Altersrente nach geltendem Recht mit 65 Jahren abschlagsfrei möglich. Ein vorzeitiger Rentenbeginn kann bereits mit 62 Jahren erfolgen. Dabei entstehen ebenfalls Abschläge von 0,3 Prozent je Monat, höchstens 10,8 Prozent.

Eine Schwerbehinderung bedeutet allerdings nicht automatisch, dass eine Altersrente sofort möglich ist. Die Altersgrenze und die Versicherungszeit müssen ebenfalls erfüllt sein.

Gesundheitliche Einschränkungen unterhalb der Voraussetzungen einer Schwerbehinderung können wiederum andere rentenrechtliche Fragen aufwerfen, etwa einen möglichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Dabei handelt es sich jedoch um eine andere Rentenart mit eigenen medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

Die Höhe der Abschläge sollte nicht isoliert betrachtet werden

Bei der Entscheidung zwischen einem früheren und einem späteren Renteneintritt wird häufig nur gefragt: „Wie viel Prozent verliere ich?“

Das greift zu kurz. Entscheidend ist zunächst, auf welchen Rentenbetrag der Abschlag angewendet wird. Hinzu kommt, dass bei einem früheren Ausscheiden möglicherweise mehrere Jahre weiterer Beitragszahlungen fehlen. Gleichzeitig erhält der Versicherte seine Rente dafür früher und voraussichtlich länger.

Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich. Angenommen, ein Versicherter könnte mit 65 Jahren eine vorgezogene Altersrente mit einem rechnerischen Anspruch von 1.800 Euro brutto erhalten, müsste aber gegenüber seiner Regelaltersgrenze zwei Jahre vorziehen. Bei 24 Monaten entstehen 7,2 Prozent Abschlag:

1.800 Euro × 7,2 Prozent = 129,60 Euro

Die Rente würde dadurch auf 1.670,40 Euro brutto sinken.

Aus dieser Rechnung lässt sich aber nicht ableiten, dass Weiterarbeiten automatisch die finanziell beste Entscheidung ist. Zwei weitere Jahre Rentenzahlung haben ebenfalls einen erheblichen Wert. Umgekehrt kann längeres Arbeiten zusätzliche Rentenpunkte bringen und einen vorhandenen Abschlag vermeiden.

Ein sinnvoller Vergleich betrachtet daher mindestens den Rentenbetrag bei verschiedenen Eintrittsaltern, die entgangenen beziehungsweise zusätzlichen Rentenmonate, das voraussichtliche Erwerbseinkommen sowie vorhandenes Vermögen und andere Altersvorsorge.

Rentenabschläge können unter bestimmten Voraussetzungen ausgeglichen werden

Wer eine vorgezogene Altersrente plant, kann mögliche Abschläge unter bestimmten Voraussetzungen durch zusätzliche Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgleichen.

Solche Sonderzahlungen sind grundsätzlich ab dem 50. Lebensjahr möglich, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt werden können. Die Deutsche Rentenversicherung kann auf Antrag berechnen, welcher Betrag erforderlich wäre, um einen vorgesehenen Abschlag teilweise oder vollständig auszugleichen. Die Auskunft verpflichtet nicht dazu, das Geld tatsächlich einzuzahlen.

Ob eine solche Zahlung wirtschaftlich attraktiv ist, hängt stark von der persönlichen Situation ab. Eine hohe Ausgleichszahlung bindet Kapital, erhöht dafür aber dauerhaft die gesetzliche Rente. Wer dasselbe Geld anderweitig für seinen Ruhestand benötigt oder investieren möchte, muss beide Möglichkeiten gegeneinander abwägen.

Besonders interessant kann die Prüfung einige Jahre vor dem geplanten Renteneintritt sein. Dann bleibt Zeit, verschiedene Szenarien durchzurechnen und gegebenenfalls Teilzahlungen zu leisten.

Du musst mit Erreichen des Rentenalters nicht automatisch aufhören zu arbeiten

Die Regelaltersgrenze bedeutet nicht, dass du zwingend an diesem Tag deinen Beruf beenden musst. Auch ein späterer Rentenbeginn ist möglich.

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, seine Altersrente aber noch nicht beansprucht, erhält für jeden Monat des Aufschubs einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Ein Jahr späterer Rentenbeginn führt damit zu einem Zuschlag von 6 Prozent. Bei weiterer versicherungspflichtiger Beschäftigung können zusätzliche Rentenansprüche durch neue Beiträge hinzukommen.

Ob sich ein Aufschub finanziell auszahlt, hängt wiederum vom Einzelfall ab. Schließlich wird während der aufgeschobenen Monate zunächst keine Altersrente ausgezahlt. Der höhere spätere Monatsbetrag muss deshalb gegen die entgangenen Rentenzahlungen gerechnet werden.

Ein späterer Rentenbeginn kann besonders für Menschen interessant sein, die gerne weiterarbeiten, ein gutes Einkommen erzielen und ihre gesetzliche Monatsrente dauerhaft erhöhen möchten.

Rente beziehen und trotzdem weiterarbeiten ist ebenfalls möglich

Ein Rentenbeginn bedeutet heute nicht mehr automatisch den vollständigen Rückzug aus dem Erwerbsleben. Seit 2023 gibt es bei vorgezogenen Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Eine Altersrente kann deshalb grundsätzlich auch bezogen werden, während weiterhin Erwerbseinkommen erzielt wird, ohne dass die Altersrente allein wegen dieses Hinzuverdienstes gekürzt wird.

Dadurch entstehen flexiblere Übergänge. Denkbar ist beispielsweise, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen und gleichzeitig weiterzuarbeiten. Ebenso kann eine Altersrente als Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent gewählt werden.

Vor einer solchen Gestaltung sollten jedoch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und gegebenenfalls betriebliche Altersversorgung berücksichtigt werden. Dass rentenrechtlich unbegrenzt hinzuverdient werden darf, bedeutet nicht automatisch, dass jede Kombination finanziell gleich sinnvoll ist.

Wann beginnt die Rente tatsächlich?

Das erreichte Lebensalter allein löst keine automatische Rentenzahlung aus. Eine Altersrente muss beantragt werden.

Grundsätzlich beginnt eine Altersrente mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Wer seine maßgebende Altersgrenze beispielsweise im Laufe eines Monats erreicht, erhält die Rente üblicherweise ab dem folgenden Monat. Bei Personen, die am ersten Tag eines Monats geboren wurden, können sich aufgrund der rechtlichen Berechnung des Lebensalters Besonderheiten ergeben.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen. So bleibt ausreichend Zeit für die Prüfung des Versicherungsverlaufs und eventuell noch fehlender Unterlagen.

Wer beispielsweise zum 1. Oktober in Rente gehen möchte, sollte sich deshalb nicht erst Ende September mit seinem Rentenkonto beschäftigen.

Checkliste: So findest du deinen persönlichen Rentenbeginn

Wer seinen möglichen Renteneintritt ernsthaft planen möchte, sollte nicht nur einen Online-Rechner mit dem Geburtsdatum füttern. Entscheidend ist das Zusammenspiel aus Alter, Versicherungsverlauf und gewünschtem Einkommen im Ruhestand.

  1. Geburtsjahr und Regelaltersgrenze feststellen.
  2. Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
  3. Feststellen, ob mindestens 35 oder 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht werden.
  4. Frühestmöglichen und abschlagsfreien Rentenbeginn gegenüberstellen.
  5. Mögliche Rentenabschläge in Euro berechnen.
  6. Fehlende Rentenpunkte durch einen früheren Berufsausstieg berücksichtigen.
  7. Private und betriebliche Altersvorsorge sowie Rücklagen einbeziehen.
  8. Nettoeinkommen im Ruhestand statt nur die Bruttorente betrachten.
  9. Prüfen, ob Teilrente, Weiterarbeit oder ein späterer Rentenbeginn sinnvoll sein könnten.
  10. Den Rentenantrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Beginn vorbereiten.

Wer mehrere Varianten vergleicht, erkennt häufig, dass nicht nur die Frage „Wann darf ich?“ entscheidend ist. Mindestens genauso wichtig ist die Frage: „Welcher Zeitpunkt passt finanziell und persönlich zu meinem Ruhestand?“

Drei typische Rentenwege für einen ab 1964 Geborenen

Für einen Versicherten des Jahrgangs 1964 oder jünger lässt sich die heutige Systematik besonders gut darstellen.

Hat die Person mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann grundsätzlich ab 63 eine vorgezogene Altersrente beansprucht werden. Beim frühestmöglichen Beginn entstehen nach heutigem Recht maximal 14,4 Prozent Abschlag.

Sind mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre vorhanden, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte derzeit ab 65 Jahren abschlagsfrei bezogen werden.

Wer keine besondere vorgezogene Altersrente nutzt, erreicht mit 67 Jahren seine Regelaltersgrenze.

Das bedeutet: Zwischen dem frühestmöglichen und dem regulären Rentenbeginn können bei derselben Person bis zu vier Jahre liegen. Genau deshalb sollte ein guter Ruhestandsplan nicht nur ein einziges Wunschdatum betrachten.

Was ändert sich möglicherweise künftig beim Rentenalter?

Bei langfristigen Planungen muss berücksichtigt werden, dass Rentenrecht verändert werden kann. Das ist besonders für jüngere Menschen relevant, deren Rentenbeginn noch viele Jahre entfernt ist.

Stand September 2026 gilt weiterhin das bestehende Rentenrecht mit der Regelaltersgrenze von 67 Jahren ab Jahrgang 1964 sowie der derzeitigen Möglichkeit einer abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren ab 65 Jahren.

Gleichzeitig liegen Vorschläge der Alterssicherungskommission für eine grundlegende Rentenreform vor. Vorgeschlagen wurde unter anderem, die Regelaltersgrenze nach 2031 stärker an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln, die derzeitige abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen und das Mindestalter für die vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Nach aktuellen Berechnungen könnte eine Kopplung an die Lebenserwartung langfristig beispielsweise zu einer Regelaltersgrenze von etwa 67 Jahren und sechs Monaten führen.

Diese Punkte sind für die persönliche Planung wichtig, dürfen aber nicht mit bereits geltendem Recht verwechselt werden. Die Vorschläge befinden sich im politischen und gesetzgeberischen Prozess. Wer seinen Ruhestand erst in vielen Jahren plant, sollte seine Strategie deshalb regelmäßig überprüfen, statt ein heute errechnetes Rentendatum als unveränderbar anzusehen.

Sonderfälle können zu anderen Altersgrenzen führen

Die genannten Altersgrenzen decken die wichtigsten Formen der gesetzlichen Altersrente ab. Es existieren jedoch Sonderfälle. Dazu gehören beispielsweise spezielle Regelungen für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute sowie einzelne ältere Vertrauensschutzregelungen.

Auch Beamte fallen nicht einfach unter dieselben Regeln wie gesetzlich rentenversicherte Arbeitnehmer. Für sie gelten beamtenrechtliche Ruhegehaltsregelungen. Selbstständige wiederum können je nach Tätigkeit gesetzlich rentenversichert sein, freiwillige Beiträge leisten oder ihre Altersvorsorge überwiegend über andere Systeme aufgebaut haben.

Wer Beschäftigungszeiten im Ausland gesammelt hat, sollte ebenfalls genauer prüfen lassen, welche Zeiten für die jeweiligen Wartezeiten berücksichtigt werden können. Innerhalb der EU und bei Staaten mit Sozialversicherungsabkommen können ausländische Versicherungszeiten für bestimmte Anspruchsvoraussetzungen eine Rolle spielen.

Häufige Fehler bei der Planung des Renteneintritts

Ein häufiger Fehler besteht darin, „45 Jahre gearbeitet“ mit „45 anrechenbare Versicherungsjahre“ gleichzusetzen. Beides kann übereinstimmen, muss es aber nicht. Gerade Arbeitslosigkeit, Ausbildungszeiten, Kindererziehung, Pflege oder freiwillige Beiträge können das Ergebnis beeinflussen.

Ebenso problematisch ist die Annahme, ein Abschlag gelte nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer eine Altersrente dauerhaft um beispielsweise 10,8 oder 14,4 Prozent gekürzt beginnt, behält grundsätzlich auch später den entsprechenden Abschlag.

Ein dritter Fehler liegt darin, lediglich die Bruttorente zu vergleichen. Für die Lebensplanung zählt das verfügbare Einkommen. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, mögliche Einkommensteuer, betriebliche oder private Renten und vorhandenes Vermögen gehören deshalb ebenfalls in die Ruhestandsrechnung.

Schließlich sollte die Entscheidung nicht ausschließlich mathematisch betrachtet werden. Wer gesundheitlich stark belastet ist, Angehörige betreut oder bewusst mehr freie Lebenszeit möchte, kann einem früheren Rentenbeginn einen anderen Wert beimessen als jemand, der gerne arbeitet und den Ruhestand möglichst lange hinauszögern möchte.

Fazit: Dein Rentenbeginn hängt von Alter und Versicherungsjahren ab

Für ab 1964 Geborene lässt sich die heutige Grundsystematik relativ klar zusammenfassen: Die reguläre Altersrente beginnt grundsätzlich mit 67 Jahren. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erreicht, kann derzeit bereits ab 63 in Rente gehen, muss dafür jedoch Abschläge von bis zu 14,4 Prozent akzeptieren. Mit mindestens 45 anrechenbaren Versicherungsjahren ist nach geltendem Recht eine abschlagsfreie Altersrente ab 65 möglich. Bei anerkannter Schwerbehinderung können nochmals andere Altersgrenzen gelten.

Der sinnvollste Rentenbeginn ergibt sich daraus noch nicht automatisch. Entscheidend ist, wie sich ein früherer oder späterer Ruhestand auf deine tatsächliche Monatsrente, dein gesamtes Alterseinkommen und deine persönliche Lebensplanung auswirkt. Ein Vergleich mehrerer konkreter Rententermine ist deshalb meist hilfreicher als die Suche nach einem einzigen vermeintlich richtigen Rentenalter.

Wer noch einige Jahre bis zum Ruhestand hat, sollte außerdem nicht davon ausgehen, dass alle heutigen Regeln unverändert bleiben. Gerade die ab 2026 diskutierten Reformvorschläge können langfristig Einfluss auf Altersgrenzen und vorgezogene Renten haben. Für eine konkrete Entscheidung zählt deshalb immer der Rechtsstand zum geplanten Rentenbeginn.

Häufige Fragen zu „Wann kann ich in Rente gehen?“

Wann eine Altersrente beginnen kann, hängt vor allem von Geburtsjahr, Versicherungszeiten und der gewählten Rentenart ab. Die folgenden Fragen betreffen einige der häufigsten Unklarheiten rund um den Renteneintritt.

Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?

Mit mindestens 35 Versicherungsjahren ist eine Altersrente derzeit grundsätzlich ab 63 möglich. Für jüngere Jahrgänge entstehen dabei jedoch erhebliche dauerhafte Abschläge. Ab Jahrgang 1964 können sie bei einem Rentenbeginn genau mit 63 bis zu 14,4 Prozent betragen.

Kann ich nach 45 Arbeitsjahren automatisch in Rente gehen?

Nein. Die 45 Jahre allein reichen nicht aus. Zusätzlich musst du die für deinen Geburtsjahrgang geltende Altersgrenze erreicht haben. Für ab 1964 Geborene liegt diese nach derzeitiger Rechtslage bei 65 Jahren.

Kann ich mit 60 Jahren in Rente gehen?

Eine normale gesetzliche Altersrente ist mit 60 Jahren für heutige Rentenjahrgänge grundsätzlich nicht mehr möglich. Bei bestimmten älteren Sonderregelungen können Ausnahmen bestehen. Für schwerbehinderte Menschen ab Jahrgang 1964 liegt das frühestmögliche Alter für die entsprechende Altersrente bei 62 Jahren.

Wie viel Rente verliere ich, wenn ich früher gehe?

Der Abschlag beträgt bei einer vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte 0,3 Prozent pro Monat. Zwei Jahre vorzeitig bedeuten beispielsweise 7,2 Prozent, vier Jahre 14,4 Prozent. Zusätzlich kann die spätere Rente niedriger ausfallen, weil durch einen früheren Berufsausstieg weitere Beitragsjahre fehlen.

Verschwinden die Rentenabschläge mit 67?

Nein. Ein Abschlag aufgrund eines vorgezogenen Rentenbeginns bleibt grundsätzlich dauerhaft bestehen. Die Rente steigt später nicht automatisch wieder auf den Betrag, der ohne den vorzeitigen Rentenbeginn gezahlt worden wäre.

Kann ich Rente beziehen und trotzdem weiterarbeiten?

Ja. Bei Altersrenten gibt es seit 2023 grundsätzlich keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Ein Arbeitsverdienst führt daher bei einer vorgezogenen Altersrente nicht allein wegen seiner Höhe zu einer Rentenkürzung. Steuerliche, sozialversicherungsrechtliche und arbeitsvertragliche Folgen sollten trotzdem berücksichtigt werden.

Muss ich meine Rente beantragen?

Ja. Eine gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch ausgezahlt, nur weil du das entsprechende Alter erreicht hast. Empfehlenswert ist es, den Rentenantrag ungefähr drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen.

Wo sehe ich, wann ich persönlich in Rente gehen kann?

Eine erste Orientierung geben Renteninformation und Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Für eine genaue Planung solltest du prüfen, wann du 35 beziehungsweise 45 anrechenbare Versicherungsjahre erreichst und welche Altersgrenze für deinen Geburtsjahrgang gilt. Bei Unklarheiten über anrechenbare Zeiten ist eine Kontenklärung sinnvoll.

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Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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