Die Vorstellung ist verlockend: Ein ausreichend großes Vermögen aufbauen, anschließend jedes Jahr einen bestimmten Betrag entnehmen und den Lebensunterhalt finanzieren, ohne das Geld vorzeitig aufzubrauchen. Genau dafür wird häufig die sogenannte 4-Prozent-Regel herangezogen. Sie gehört zu den bekanntesten Orientierungshilfen für Menschen, die finanziell unabhängig werden oder ihre gesetzliche Rente durch Kapitalerträge ergänzen möchten.
Nach dieser Regel kann ein Anleger im ersten Ruhestandsjahr 4 Prozent seines anfänglichen Anlagevermögens entnehmen und den Eurobetrag in den Folgejahren an die Inflation anpassen. Bei einem Depot von 500.000 Euro wären das zunächst 20.000 Euro jährlich beziehungsweise rund 1.667 Euro monatlich. Die Rechnung ist einfach. Ob sie über mehrere Jahrzehnte aufgeht, ist allerdings eine andere Frage.
Die 4-Prozent-Regel kann als Ausgangspunkt für die Ruhestandsplanung funktionieren, ist aber keine Garantie. Besonders bei einem sehr frühen Ruhestand, hohen laufenden Kosten oder ungünstigen Börsenentwicklungen kann eine niedrigere Entnahmerate sinnvoll sein. Entscheidend ist nicht allein die Höhe des Vermögens, sondern auch, wie lange es reichen muss und wie flexibel die Ausgaben angepasst werden können.
Was hinter der 4-Prozent-Regel steckt
Die 4-Prozent-Regel geht auf historische Untersuchungen amerikanischer Aktien- und Anleiheportfolios zurück. Besonders bekannt wurde die Untersuchung des Finanzplaners William Bengen aus dem Jahr 1994. Er analysierte, welche anfänglichen Entnahmen ein gemischtes Anlageportfolio in unterschiedlichen historischen Marktphasen über einen Zeitraum von 30 Jahren überstanden hätte.
Die zentrale Erkenntnis: Eine anfängliche Entnahme von ungefähr 4 Prozent des Portfoliowerts erwies sich in den untersuchten historischen Szenarien als vergleichsweise widerstandsfähig. Dabei wurde unterstellt, dass das verbleibende Kapital weiterhin investiert bleibt und die jährlichen Entnahmen an die Inflation angepasst werden.
Wichtig ist die genaue Bedeutung der Regel. Sie besagt nicht, dass Anleger jedes Jahr 4 Prozent ihres jeweils aktuellen Depotwerts abheben sollen. Vielmehr wird der Entnahmebetrag im ersten Jahr festgelegt und anschließend entsprechend der Preisentwicklung verändert.
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied. Wer mit 500.000 Euro in den Ruhestand startet, entnimmt im ersten Jahr 20.000 Euro. Steigen die Verbraucherpreise anschließend um 2 Prozent, erhöht sich die geplante Entnahme im zweiten Jahr auf 20.400 Euro. Im dritten Jahr würde bei erneut 2 Prozent Inflation ein Betrag von 20.808 Euro folgen.
Ob das Depot zwischenzeitlich auf 450.000 Euro fällt oder auf 550.000 Euro steigt, verändert diese inflationsangepasste Entnahme zunächst nicht. Genau darin liegt ein wesentliches Risiko: Bei starken Kursverlusten können gleichbleibende oder steigende Auszahlungen einen immer größeren Anteil des verbleibenden Vermögens beanspruchen.
Außerdem bedeutet ein historisch erfolgreicher 30-Jahres-Zeitraum nicht, dass am Ende zwingend das ursprüngliche Vermögen erhalten bleibt. Ein Entnahmeplan gilt in solchen Untersuchungen häufig bereits dann als erfolgreich, wenn das Portfolio innerhalb des betrachteten Zeitraums nicht vollständig aufgebraucht wird.
Wie viel Vermögen braucht man mit der 4-Prozent-Regel?
Aus der Entnahmerate lässt sich eine einfache Faustformel ableiten: Wer jährlich 4 Prozent seines Anfangsvermögens entnehmen möchte, benötigt rechnerisch das 25-Fache seiner jährlichen Ausgaben, die aus dem Depot finanziert werden müssen.
Die Berechnung lautet:
Benötigtes Vermögen = jährlicher Entnahmebedarf ÷ 0,04
Wer monatlich 2.000 Euro aus seinem Vermögen finanzieren möchte, benötigt jährlich 24.000 Euro. Bei einer anfänglichen Entnahmerate von 4 Prozent ergibt sich daraus ein Kapitalbedarf von 600.000 Euro.
Dabei handelt es sich um einen rechnerischen Ausgangswert, nicht um eine sichere Mindestvermögensgrenze. Steuern, Depotkosten, persönliche Rücklagen und mögliche Abweichungen vom geplanten Lebensstandard müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
| Monatlicher Entnahmebedarf | Jährlicher Bedarf | Benötigtes Vermögen bei 4 % |
|---|---|---|
| 1.000 € | 12.000 € | 300.000 € |
| 1.500 € | 18.000 € | 450.000 € |
| 2.000 € | 24.000 € | 600.000 € |
| 2.500 € | 30.000 € | 750.000 € |
| 3.000 € | 36.000 € | 900.000 € |
| 4.000 € | 48.000 € | 1.200.000 € |
Die Tabelle zeigt, warum finanzielle Freiheit nicht zwingend ein Millionenvermögen voraussetzt. Wer geringe Ausgaben hat oder bereits andere regelmäßige Einkünfte erhält, benötigt möglicherweise deutlich weniger Kapital als jemand, der seinen gesamten Lebensunterhalt ausschließlich aus dem Depot bestreiten möchte.
Allerdings ist der Unterschied zwischen Ausgaben und tatsächlichem Entnahmebedarf entscheidend. Wer beispielsweise monatlich 2.500 Euro benötigt, aber bereits 1.500 Euro gesetzliche Nettorente erhält, muss nur noch 1.000 Euro aus dem Vermögen ergänzen. Nach der einfachen 4-Prozent-Rechnung wären dafür 300.000 Euro erforderlich statt 750.000 Euro.
In der Praxis sollten beide Beträge zeitlich zusammenpassen. Wer schon mit 55 Jahren aufhört zu arbeiten, aber erst ab 67 eine gesetzliche Rente erhält, muss die zwölf Jahre bis zum Rentenbeginn gesondert finanzieren.
Warum die 4-Prozent-Regel nicht automatisch sicher ist
Die ursprünglichen Untersuchungen liefern wertvolle Erkenntnisse über historische Marktverläufe. Sie können jedoch nicht garantieren, dass zukünftige Renditen, Inflationsraten und Krisen ähnlich verlaufen. Gerade für Anleger in Deutschland ergeben sich zusätzliche Unsicherheiten.
Die ursprünglichen Berechnungen beruhen auf US-Marktdaten
Historische amerikanische Aktienmärkte entwickelten sich über lange Zeiträume besonders erfolgreich. Anleger in anderen Ländern erzielten teilweise deutlich niedrigere reale Renditen oder erlebten längere Phasen schwacher Kapitalmärkte.
Wer heute weltweit gestreut investiert, reduziert zwar die Abhängigkeit von einem einzelnen Land. Daraus folgt aber nicht, dass sich die historischen amerikanischen Ergebnisse unverändert auf ein globales ETF-Portfolio übertragen lassen.
Hinzu kommen Unterschiede bei Steuern, Währungen, Anlagekosten und der Zusammensetzung des Portfolios. Eine amerikanische historische Entnahmeregel kann deshalb eine nützliche Orientierung sein, ersetzt aber keine auf die persönliche Situation zugeschnittene Berechnung.
30 Jahre Ruhestand reichen nicht für jeden
Die ursprüngliche 4-Prozent-Regel ist eng mit einem Entnahmezeitraum von 30 Jahren verbunden. Für jemanden, der mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, kann dies bereits eine lange Planungsdauer darstellen.
Anders sieht es bei Menschen aus, die mit 50 oder sogar 40 Jahren finanziell unabhängig werden möchten. Sie müssen möglicherweise 40 bis 50 Jahre ohne regelmäßiges Erwerbseinkommen überbrücken. In einem so langen Zeitraum wirken sich selbst kleine Unterschiede bei Rendite, Inflation und Entnahmerate erheblich aus.
Eine längere Laufzeit bedeutet außerdem, dass das Portfolio mehr Wirtschaftskrisen, schwache Börsenphasen und unerwartete Ausgaben überstehen muss. Deshalb ist die 4-Prozent-Regel für einen sehr frühen Ruhestand deutlich kritischer zu beurteilen als für eine klassische zusätzliche Altersvorsorge.
Inflation erhöht die Entnahmen langfristig erheblich
Die Anpassung an die Inflation soll verhindern, dass die Kaufkraft der jährlichen Entnahmen sinkt. Sie führt jedoch dazu, dass der benötigte Eurobetrag im Laufe der Zeit deutlich wächst.
Bei einer anfänglichen Jahresauszahlung von 24.000 Euro und einer konstant angenommenen Inflation von 2 Prozent steigt der jährliche Entnahmebetrag nach 20 Anpassungen auf rund 35.662 Euro. Nach 30 Anpassungen wären es ungefähr 43.473 Euro.
Bei durchschnittlich 3 Prozent Inflation würden aus den anfänglichen 24.000 Euro nach 30 Anpassungen bereits rund 58.254 Euro werden.
Diese Beträge sind nominale zukünftige Auszahlungen. Sie ermöglichen bei der jeweiligen Inflationsannahme ungefähr dieselbe Kaufkraft wie die ursprünglichen 24.000 Euro. Für das Portfolio bedeutet das allerdings eine wachsende Belastung, wenn die Kapitalmärkte nicht ausreichend hohe Erträge liefern.
Das größte Risiko: Börsenverluste direkt zu Beginn des Ruhestands
Bei einem Entnahmeplan kommt es nicht nur darauf an, welche durchschnittliche Rendite ein Portfolio über Jahrzehnte erzielt. Entscheidend ist auch, in welcher Reihenfolge Gewinne und Verluste auftreten.
Dieses Phänomen wird als Renditereihenfolgerisiko bezeichnet, häufig auch unter dem englischen Begriff „Sequence of Returns Risk“.
Ein einfaches Rechenbeispiel zeigt die Wirkung. Zwei Anleger starten jeweils mit 500.000 Euro. Beide entnehmen am Ende des ersten und zweiten Jahres jeweils 20.000 Euro. Steuern, Kosten und Inflation bleiben in diesem vereinfachten Modell unberücksichtigt.
Anleger A erzielt im ersten Jahr eine Rendite von minus 20 Prozent und im zweiten Jahr plus 25 Prozent. Anleger B erlebt dieselben Renditen in umgekehrter Reihenfolge.
Bei Anleger A sinkt das Depot zunächst auf 400.000 Euro. Nach der ersten Entnahme verbleiben 380.000 Euro. Im zweiten Jahr steigt dieser Betrag durch die Rendite von 25 Prozent auf 475.000 Euro. Nach der zweiten Entnahme sind noch 455.000 Euro vorhanden.
Anleger B erzielt dagegen zunächst 25 Prozent Gewinn. Sein Depot steigt auf 625.000 Euro und sinkt nach der ersten Entnahme auf 605.000 Euro. Im zweiten Jahr verliert das Portfolio 20 Prozent und fällt auf 484.000 Euro. Nach der zweiten Entnahme bleiben 464.000 Euro.
Obwohl beide Anleger dieselben Jahresrenditen erzielen, unterscheiden sich ihre Endvermögen um 9.000 Euro. Ohne Entnahmen wären beide Renditereihenfolgen rechnerisch gleichwertig.
In einem jahrzehntelangen Ruhestand kann dieser Effekt wesentlich größere Unterschiede verursachen. Wer direkt nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben starke Verluste erleidet, muss unter Umständen Wertpapiere zu ungünstigen Kursen verkaufen. Dadurch stehen weniger Anteile zur Verfügung, um von einer späteren Erholung zu profitieren.
Besonders problematisch wird eine Kombination aus fallenden Aktienkursen und hoher Inflation. Während das Depot an Wert verliert, steigen gleichzeitig die benötigten Auszahlungen.
Sind 3 Prozent, 3,5 Prozent oder 4 Prozent sinnvoller?
Eine niedrigere anfängliche Entnahmerate verringert grundsätzlich die Belastung des Portfolios. Allerdings steigt dadurch der Kapitalbedarf erheblich. Wer besonders vorsichtig plant, muss deshalb entweder länger Vermögen aufbauen, seine Ausgaben reduzieren oder zusätzliche Einkommensquellen erschließen.
Für eine gewünschte anfängliche Auszahlung von 2.000 Euro monatlich ergeben sich folgende Größenordnungen:
| Entnahmerate | Benötigtes Vermögen | Anfängliche Jahresentnahme |
|---|---|---|
| 3,0 % | 800.000 € | 24.000 € |
| 3,5 % | ca. 685.714 € | 24.000 € |
| 4,0 % | 600.000 € | 24.000 € |
| 4,5 % | ca. 533.333 € | 24.000 € |
| 5,0 % | 480.000 € | 24.000 € |
Bereits der Unterschied zwischen 3 und 4 Prozent ist erheblich. Bei einem monatlichen Entnahmebedarf von 2.000 Euro steigt das erforderliche Vermögen von 600.000 Euro auf 800.000 Euro. Das sind zusätzliche 200.000 Euro, die zunächst angespart oder anderweitig bereitgestellt werden müssten.
Daraus folgt allerdings nicht, dass 3 Prozent grundsätzlich sicher und 4 Prozent grundsätzlich riskant wären. Die tatsächliche Tragfähigkeit hängt unter anderem von der Portfoliostruktur, der zukünftigen Renditeentwicklung, der Inflation und der Entnahmedauer ab.
Für eine klassische Ruhestandsplanung über ungefähr 25 bis 30 Jahre können 4 Prozent als erster Rechenwert dienen. Wer dagegen bereits mit 45 Jahren aufhören möchte zu arbeiten und vollständig vom Depot abhängig ist, sollte auch Szenarien mit 3 oder 3,5 Prozent untersuchen.
Entscheidend ist außerdem die finanzielle Flexibilität. Wer in schlechten Börsenjahren seine Ausgaben vorübergehend reduzieren kann, besitzt einen anderen Handlungsspielraum als jemand, dessen gesamte Entnahme für Miete, Lebensmittel, Krankenversicherung und andere unvermeidbare Kosten benötigt wird.
Welche Rolle spielt die Zusammensetzung des Vermögens?
Die 4-Prozent-Regel wurde nicht für ein beliebiges Vermögen entwickelt. Ihre historische Grundlage sind Portfolios mit einem erheblichen Aktienanteil und einem ergänzenden Anteil festverzinslicher Anlagen.
Ein ausschließlich auf Tagesgeld oder Festgeld beruhender Entnahmeplan verhält sich anders als ein weltweit gestreutes Aktienportfolio. Sichere Bankeinlagen unterliegen innerhalb der gesetzlichen Sicherungsgrenzen zwar keinem unmittelbaren Aktienkursrisiko, ihre Verzinsung kann aber langfristig unter der Inflation liegen.
Ein reines Aktienportfolio bietet langfristig höhere Renditechancen, kann jedoch zwischenzeitlich massiv an Wert verlieren. Für Menschen, die regelmäßig Geld entnehmen müssen, sind solche Schwankungen besonders problematisch.
Ein gemischtes Portfolio versucht, diese Gegensätze auszugleichen. Aktien sollen langfristig Wachstum ermöglichen, während Anleihen und liquide Rücklagen die Schwankungen begrenzen und Auszahlungen in schwachen Börsenphasen erleichtern können.
Eine beispielhafte Vermögensstruktur könnte aus 60 Prozent weltweit gestreuten Aktienanlagen und 40 Prozent hochwertigen Anleihen beziehungsweise risikoarmen Reserven bestehen. Das ist keine allgemeingültige Idealaufteilung. Auch Anleihen können bei steigenden Marktzinsen Kursverluste erleiden, und die passende Gewichtung hängt von der persönlichen Risikotragfähigkeit ab.
Wer beispielsweise ein Vermögen von 600.000 Euro besitzt und jährlich 24.000 Euro entnehmen möchte, könnte einen Teil des Geldes für die nächsten ein bis drei Jahre besonders liquide und risikoarm vorhalten. Dadurch müssen bei einem kurzfristigen Börseneinbruch nicht zwingend sofort Aktien verkauft werden.
Ein solcher Liquiditätspuffer verhindert allerdings keine langfristige Vermögenserschöpfung. Er kann das Entnahmemanagement erleichtern, bindet aber zugleich Kapital, das möglicherweise niedrigere Renditen erwirtschaftet.
Was bleibt nach Steuern und Kosten tatsächlich übrig?
Die einfache 4-Prozent-Rechnung wird häufig mit einer verfügbaren Auszahlung gleichgesetzt. Das kann zu einer erheblichen Fehleinschätzung führen.
Wer 600.000 Euro besitzt und im ersten Jahr 24.000 Euro entnimmt, erhält nicht automatisch 24.000 Euro für den privaten Konsum. Beim Verkauf von Wertpapieren können Steuern auf realisierte Gewinne anfallen. Zusätzlich entstehen möglicherweise Depot-, Fonds- und Transaktionskosten.
In Deutschland unterliegen steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bei Aktienfonds kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilfreistellung von 30 Prozent gelten. Außerdem ist der Sparer-Pauschbetrag zu berücksichtigen.
Entscheidend ist, dass beim Verkauf von ETF-Anteilen normalerweise nicht der gesamte Verkaufserlös steuerpflichtig ist. Besteuert wird grundsätzlich der steuerlich relevante Gewinnanteil unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Regeln. Bei Investmentfonds können außerdem bereits versteuerte Vorabpauschalen eine Rolle spielen.
Ein vereinfachtes Beispiel: Ein Anleger verkauft Fondsanteile für 24.000 Euro. Davon entfallen 10.000 Euro auf steuerlich relevante Gewinne vor Teilfreistellung. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung bleiben zunächst 7.000 Euro steuerpflichtige Erträge. Ohne Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags und anderer Verrechnungen ergäbe sich bei 25 Prozent Kapitalertragsteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer eine Belastung von 1.846,25 Euro. Kirchensteuer ist in dieser Modellrechnung nicht berücksichtigt.
Der für den Lebensunterhalt verfügbare Betrag wäre entsprechend niedriger. Die tatsächliche Besteuerung kann je nach Anschaffungszeitpunkt, Verlustverrechnung, Freistellungsauftrag und persönlicher Situation abweichen.
Auch laufende Anlagekosten sind relevant. Bei einem Depotwert von 600.000 Euro entsprechen jährliche Gesamtkosten von 0,2 Prozent rechnerisch 1.200 Euro. Bei 1 Prozent wären es bereits 6.000 Euro. Nicht alle Kosten werden direkt vom Konto abgebucht; laufende Fondskosten wirken sich beispielsweise auf die Wertentwicklung aus.
Für eine realistische Ruhestandsplanung sollte deshalb zwischen Bruttoentnahme, tatsächlichem Nettozufluss und den gesamten Lebenshaltungskosten unterschieden werden.
Wie funktioniert die 4-Prozent-Regel mit gesetzlicher Rente?
Für viele Menschen in Deutschland ist die 4-Prozent-Regel vor allem als Ergänzung zur gesetzlichen Altersrente interessant. Das Depot muss dann nicht sämtliche Ausgaben finanzieren, sondern lediglich die persönliche Versorgungslücke schließen.
Angenommen, ein Rentner benötigt monatlich 2.600 Euro für seinen Lebensunterhalt. Seine gesetzliche Rente beträgt nach den für ihn relevanten Abzügen 1.900 Euro. Die monatliche Lücke liegt damit bei 700 Euro beziehungsweise 8.400 Euro jährlich.
Bei einer anfänglichen Entnahmerate von 4 Prozent ergibt sich ein rechnerischer Kapitalbedarf von 210.000 Euro. Bei 3,5 Prozent wären es 240.000 Euro.
Die Rechnung setzt voraus, dass die angegebenen Renteneinnahmen und Ausgaben bereits auf einer vergleichbaren Nettobasis betrachtet werden. Steuern auf Kapitalerträge sowie mögliche Veränderungen bei Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen müssen gegebenenfalls zusätzlich eingeplant werden.
Auch die zukünftige Entwicklung der gesetzlichen Rente verdient Aufmerksamkeit. Rentenanpassungen können die Versorgungslücke verändern, gleichen aber nicht zwangsläufig jede individuelle Preissteigerung aus. Besonders Ausgaben für Wohnen, Gesundheit und Pflege können sich anders entwickeln als der allgemeine Verbraucherpreisindex.
Wer eine Immobilie besitzt und keine Miete mehr zahlt, hat möglicherweise geringere laufende Wohnkosten. Dafür müssen Rücklagen für Instandhaltung, Modernisierung und größere Reparaturen berücksichtigt werden. Ein abbezahltes Haus ersetzt deshalb nicht automatisch einen ausreichenden finanziellen Puffer.
Finanzielle Freiheit mit 40 oder 50: Warum die Rechnung schwieriger wird
Die 4-Prozent-Regel ist besonders in der FIRE-Bewegung verbreitet. FIRE steht für „Financial Independence, Retire Early“ und beschreibt das Ziel, durch einen hohen Vermögensaufbau möglichst früh finanziell unabhängig zu werden.
Für einen Menschen, der bereits mit 45 Jahren vollständig aus dem Erwerbsleben ausscheidet, reicht eine einfache 30-Jahres-Betrachtung allerdings nicht aus. Bei einer Lebensdauer bis 95 müsste das Vermögen 50 Jahre finanzieren.
Hinzu kommt, dass in Deutschland wichtige Absicherungen während eines frühen Ruhestands eigenständig organisiert werden müssen. Besonders die Kranken- und Pflegeversicherung kann einen erheblichen Teil des Budgets beanspruchen. Die tatsächlichen Beiträge hängen unter anderem vom Versicherungsstatus und den beitragsrechtlich relevanten Einnahmen ab.
Außerdem kann ein früher Ausstieg die spätere gesetzliche Rente reduzieren, weil weniger Beitragsjahre und Rentenpunkte hinzukommen. Wer diesen Effekt nicht berücksichtigt, überschätzt möglicherweise seine späteren regelmäßigen Einnahmen.
Ein vollständiger Ruhestand mit 45 Jahren erfordert deshalb eine andere Planung als eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche. Bereits ein regelmäßiges zusätzliches Nettoeinkommen von 1.000 Euro monatlich reduziert den jährlichen Entnahmebedarf um 12.000 Euro.
Bei einer angenommenen Entnahmerate von 4 Prozent entspricht das rechnerisch einem um 300.000 Euro geringeren Kapitalbedarf. Bei 3 Prozent wären es sogar 400.000 Euro. Dieses Beispiel zeigt, wie stark ein teilweiser Erwerbsausstieg die Vermögensplanung verändern kann.
Für viele Menschen ist finanzielle Freiheit deshalb nicht zwingend mit dem vollständigen Ende der Erwerbstätigkeit verbunden. Sie kann auch bedeuten, weniger arbeiten zu müssen, den Beruf frei wählen zu können oder längere Auszeiten ohne finanziellen Druck zu ermöglichen.
Eine flexible Entnahmestrategie kann sinnvoller sein
Die klassische 4-Prozent-Regel orientiert sich an einem inflationsangepassten Auszahlungsbetrag. Das erleichtert die Haushaltsplanung, kann aber bei längeren Börsenkrisen problematisch werden.
Eine Alternative besteht darin, die Entnahmen regelmäßig an die tatsächliche Vermögensentwicklung anzupassen.
Jedes Jahr einen festen Prozentsatz entnehmen
Bei dieser Methode wird jährlich ein bestimmter Anteil des aktuellen Depotwerts ausgezahlt. Wer beispielsweise 4 Prozent von 600.000 Euro entnimmt, erhält zunächst 24.000 Euro. Fällt das Depot anschließend auf 450.000 Euro, beträgt die nächste Entnahme nur noch 18.000 Euro.
Dadurch sinkt die Auszahlung automatisch, wenn das Vermögen schrumpft. Bei einem positiven Depotwert und einer Entnahmerate unter 100 Prozent wird das Portfolio durch die prozentuale Entnahme allein nicht vollständig auf null reduziert.
Der Nachteil liegt im schwankenden Einkommen. Gerade während einer Börsenkrise kann der verfügbare Betrag erheblich zurückgehen. Für Menschen mit hohen unvermeidbaren Fixkosten ist das möglicherweise keine praktikable Lösung.
Entnahmen nur innerhalb bestimmter Grenzen anpassen
Eine weitere Möglichkeit sind flexible Entnahmeregeln mit festgelegten Ober- und Untergrenzen. Dabei wird beispielsweise eine geplante Jahresentnahme berechnet, die bei einer sehr ungünstigen Vermögensentwicklung reduziert werden kann.
Umgekehrt sind bei einer besonders positiven Entwicklung höhere Auszahlungen möglich. Solche Verfahren werden häufig als dynamische Entnahmestrategien oder Guardrail-Strategien bezeichnet.
Ihr Vorteil besteht darin, dass die Entnahmen nicht vollständig starr bleiben. Gleichzeitig muss vorher klar sein, welche Kürzungen im Ernstfall tatsächlich möglich sind.
Wer 2.000 Euro monatlich benötigt, davon aber 1.700 Euro für unvermeidbare Ausgaben ausgeben muss, kann seine Entnahme nicht beliebig reduzieren. Ein flexibles Verfahren funktioniert deshalb besonders gut, wenn ein relevanter Teil des Budgets aus verschiebbaren oder freiwilligen Ausgaben besteht.
Wie lässt sich ein realistischer Entnahmeplan erstellen?
Ein guter Entnahmeplan beginnt nicht mit einer beliebigen Prozentzahl, sondern mit den tatsächlichen Lebenshaltungskosten. Erst wenn der finanzielle Bedarf bekannt ist, lässt sich beurteilen, welches Vermögen notwendig ist und welche Risiken tragbar erscheinen.
Checkliste für die persönliche Ruhestandsplanung
- Monatliche Ausgaben ermitteln: Laufende Fixkosten, variable Ausgaben, Versicherungen und realistische Freizeitkosten zusammenrechnen.
- Unregelmäßige Kosten berücksichtigen: Ersatzanschaffungen, Autoreparaturen, größere Reisen und Immobilieninstandhaltung auf Jahresbeträge umlegen.
- Gesicherte Einnahmen abziehen: Gesetzliche Rente, Betriebsrente und andere belastbare Einkommensquellen berücksichtigen.
- Entnahmezeitraum festlegen: Nicht nur mit der durchschnittlichen Lebenserwartung rechnen, sondern auch ein deutlich höheres Alter einplanen.
- Mehrere Entnahmeraten vergleichen: Beispielsweise 3, 3,5 und 4 Prozent berechnen und die Auswirkungen auf den Kapitalbedarf prüfen.
- Steuern und Versicherungsbeiträge einplanen: Den tatsächlichen verfügbaren Nettobetrag ermitteln.
- Schlechte Marktphasen simulieren: Prüfen, wie sich starke Kursverluste zu Beginn des Ruhestands auswirken könnten.
- Entnahmen regelmäßig überprüfen: Ausgaben, Vermögensentwicklung und persönliche Lebensumstände mindestens jährlich neu bewerten.
Besonders aufschlussreich ist eine Planung mit mehreren Szenarien. Neben einem normalen Verlauf sollten auch längere Phasen geringer Renditen, höhere Inflation und unerwartete größere Ausgaben berücksichtigt werden.
Wer beispielsweise 600.000 Euro besitzt und jährlich 24.000 Euro entnehmen möchte, sollte nicht ausschließlich mit einer durchschnittlichen Aktienrendite rechnen. Entscheidend ist, ob das Vermögen auch dann ausreichend lange reicht, wenn die ersten fünf Ruhestandsjahre enttäuschend verlaufen.
Dabei können historische Simulationen und Monte-Carlo-Simulationen helfen. Letztere berechnen zahlreiche mögliche Kapitalmarktverläufe anhand vorgegebener Annahmen. Die Ergebnisse zeigen modellabhängige Erfolgswahrscheinlichkeiten, aber keine verlässlichen Vorhersagen für die Zukunft.
Diese Fehler können die Ruhestandsplanung gefährden
Ein häufiger Fehler besteht darin, die 4-Prozent-Regel als Garantie zu interpretieren. Die historische Forschung beschreibt, was unter bestimmten Bedingungen in vergangenen Marktphasen funktioniert hätte. Daraus lässt sich keine feste Zusage für zukünftige Jahrzehnte ableiten.
Ebenso problematisch ist es, die monatlichen Ausgaben zu knapp anzusetzen. Ein Haushalt, der während der Erwerbstätigkeit mit 2.000 Euro auskommt, benötigt im Ruhestand nicht automatisch denselben Betrag. Zusätzliche Freizeit, Reisen oder höhere Gesundheitskosten können das Budget verändern. Umgekehrt können Pendelkosten und beruflich bedingte Ausgaben entfallen.
Ein weiterer Fehler ist die Vermischung von Brutto- und Nettobeträgen. Wer 24.000 Euro jährlich aus einem Depot entnehmen möchte, sollte klären, wie viel davon nach Steuern und möglichen zusätzlichen Abgaben tatsächlich für den Konsum verfügbar bleibt.
Auch die Vermögensstruktur wird häufig unterschätzt. Ein großes Depot mit wenigen Einzelaktien ist nicht mit einem breit diversifizierten Portfolio gleichzusetzen. Konzentrationsrisiken können die langfristige Planung erheblich gefährden.
Schließlich sollten Anleger nicht ausschließlich auf einen festen Auszahlungsplan vertrauen. Persönliche Lebensumstände verändern sich. Eine Trennung, Pflegebedürftigkeit, unerwartete Immobilienkosten oder eine veränderte Rentensituation können selbst eine sorgfältig berechnete Strategie beeinflussen.
Ein belastbarer Plan benötigt deshalb nicht nur eine Ausgangsrechnung, sondern auch klare Regeln dafür, wie bei ungünstigen Entwicklungen reagiert werden soll.
Fazit: Die 4-Prozent-Regel ist ein guter Startpunkt, aber kein Sicherheitsversprechen
Die 4-Prozent-Regel macht eine zunächst schwer greifbare Frage berechenbar: Wie viel Vermögen benötige ich, um einen bestimmten Teil meines Lebensunterhalts dauerhaft aus Kapital zu finanzieren? Mit dem 25-Fachen des jährlichen Entnahmebedarfs liefert sie eine verständliche erste Orientierung.
Für die tatsächliche Ruhestandsplanung reicht diese Faustformel jedoch nicht aus. Besonders die Dauer des Ruhestands, die Reihenfolge der Kapitalmarktrenditen, Inflation und steuerliche Belastungen können das Ergebnis erheblich verändern. Wer früh finanziell unabhängig werden möchte oder nur geringe Möglichkeiten zur Ausgabenkürzung hat, sollte konservativere Entnahmeraten und ungünstige Szenarien berücksichtigen.
Die sinnvollste Strategie ist häufig nicht die starre Anwendung einer einzigen Prozentzahl, sondern ein individuell geplanter Entnahmeprozess. Wer seine Ausgaben kennt, gesicherte Einkünfte berücksichtigt, das Vermögen ausreichend streut und bei Bedarf flexibel reagieren kann, schafft eine deutlich bessere Grundlage für langfristige finanzielle Freiheit.
Häufige Fragen zur 4-Prozent-Regel
Die folgenden Antworten klären zusätzliche Fragen zur praktischen Anwendung der Entnahmeregel und zu ihrer Eignung für unterschiedliche Ruhestandssituationen.
Wie lange reicht das Geld bei der 4-Prozent-Regel?
Die klassische Regel orientiert sich an einem Zeitraum von 30 Jahren. Ob das Vermögen tatsächlich so lange reicht, hängt von Renditen, Inflation, Anlagekosten und der Vermögensaufteilung ab. Ein erfolgreicher historischer Verlauf ist keine Garantie für zukünftige Entnahmen.
Kann man mit 500.000 Euro in Rente gehen?
Bei einer anfänglichen Entnahmerate von 4 Prozent ergeben 500.000 Euro zunächst 20.000 Euro jährlich beziehungsweise rund 1.667 Euro monatlich vor möglichen Steuern und weiteren Belastungen. Ob das für den Ruhestand ausreicht, hängt von den persönlichen Ausgaben und zusätzlichen Einkünften ab. Wer eine gesetzliche Rente erhält oder geringe Wohnkosten hat, benötigt möglicherweise weniger Depotvermögen.
Funktioniert die 4-Prozent-Regel auch mit ETFs?
Ja, ein breit gestreutes ETF-Portfolio kann grundsätzlich für einen Entnahmeplan genutzt werden. Die historische 4-Prozent-Regel wurde allerdings nicht speziell für heutige ETF-Produkte entwickelt. Entscheidend sind die tatsächliche Vermögensaufteilung, Kosten, Marktrisiken und die geplante Entnahmedauer.
Ist die 4-Prozent-Regel inflationsbereinigt?
Die klassische Methode sieht vor, den anfänglichen Euro-Entnahmebetrag in den Folgejahren an die Inflation anzupassen. Die 4 Prozent beziehen sich deshalb nur auf das Anfangsvermögen im ersten Jahr. Später kann die tatsächliche Entnahmequote bezogen auf den aktuellen Depotwert höher oder niedriger ausfallen.
Was passiert, wenn das Depot während des Ruhestands stark fällt?
Bei der klassischen Methode wird der geplante Entnahmebetrag zunächst unabhängig vom Depotwert fortgeführt. Dadurch können starke Verluste das verbleibende Kapital besonders belasten. Flexible Entnahmeregeln oder zeitweise reduzierte Ausgaben können helfen, das Risiko zu begrenzen.
Sind 3 Prozent Entnahme sicher?
Eine Entnahmerate von 3 Prozent ist vorsichtiger als 4 Prozent, bietet aber ebenfalls keine absolute Sicherheit. Sehr lange Entnahmezeiträume, schwache reale Renditen oder hohe unerwartete Ausgaben können auch eine konservative Planung gefährden. Die Entnahmerate sollte deshalb immer zusammen mit der Anlagestruktur und dem persönlichen Budget betrachtet werden.
Muss man bei der 4-Prozent-Regel jedes Jahr Aktien verkaufen?
Nicht unbedingt. Entnahmen können aus Ausschüttungen, Zinsen, vorhandenen Liquiditätsreserven oder dem Verkauf von Wertpapieren finanziert werden. Ausschüttungen sind dabei kein zusätzliches Geld außerhalb der Portfoliorendite. Entscheidend ist die gesamte Vermögensentwicklung nach Kosten und Steuern.
Kann das Vermögen trotz regelmäßiger Entnahmen weiter wachsen?
Ja. Wenn die Wertentwicklung des Portfolios langfristig ausreichend hoch ausfällt, kann das Vermögen trotz laufender Auszahlungen wachsen. Umgekehrt kann es bei schwachen Renditen und hohen Entnahmen deutlich schrumpfen. Die 4-Prozent-Regel garantiert weder Kapitalerhalt noch Vermögenswachstum.