Hausrat oder Wohngebäude – wo liegt der Unterschied?

Welche Versicherung schützt deine Einrichtung, welche das Gebäude selbst? So erkennst du die Unterschiede, vermeidest gefährliche Versicherungslücken und findest den passenden Schutz für deine Wohnsituation.

Veröffentlicht am:

Ein Wasserrohr platzt, das Wohnzimmer steht unter Wasser und Möbel, Fußboden sowie Wände werden beschädigt. Wer bezahlt jetzt den Schaden? Genau an dieser Stelle zeigt sich der Unterschied zwischen Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung. Obwohl beide Versicherungen ähnliche Gefahren absichern können, sind sie für unterschiedliche Teile des Schadens zuständig.

Die einfache Unterscheidung lautet: Die Hausratversicherung schützt grundsätzlich die Einrichtung und bewegliche Gegenstände im Haushalt. Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und seine fest eingebauten Bestandteile. Beide Versicherungen ergänzen sich, ersetzen einander aber nicht.

Für Mieter ist deshalb vor allem die Hausratversicherung relevant. Eigentümer eines selbst genutzten Hauses benötigen in der Regel eine Wohngebäudeversicherung und sollten zusätzlich prüfen, ob eine Hausratversicherung sinnvoll ist. Wer eine Eigentumswohnung besitzt oder vermietet, muss wiederum andere Besonderheiten berücksichtigen.

Finanziell kann diese Abgrenzung entscheidend sein. Während beschädigte Möbel einige Tausend Euro kosten können, erreichen umfangreiche Gebäudeschäden schnell fünf- oder sechsstellige Beträge. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Versicherung vorhanden ist, sondern ob der betroffene Gegenstand und die konkrete Schadenursache tatsächlich versichert sind.

Anzeige/Werbung

Inhaltsverzeichnis

Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung im direkten Vergleich

Beide Versicherungen gehören zu den Sachversicherungen. Sie übernehmen unter den vereinbarten Voraussetzungen Kosten, wenn versicherte Gegenstände durch bestimmte Ereignisse beschädigt oder zerstört werden. Der wichtigste Unterschied liegt darin, was überhaupt zum versicherten Eigentum gehört.

Eine Hausratversicherung orientiert sich an den Gegenständen eines Haushalts. Eine Wohngebäudeversicherung dagegen am Gebäude selbst. Die Eigentumsverhältnisse und die konkrete Zuordnung einzelner Einbauten können dabei eine Rolle spielen.

Merkmal Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung
Versicherter Bereich Einrichtung und Hausrat Gebäude und versicherte Gebäudebestandteile
Typische Gegenstände Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Geschirr Dach, Wände, Fenster, fest installierte Heizung
Feuer In der Regel versichert In der Regel versichert
Leitungswasser Schäden am versicherten Hausrat Schäden am versicherten Gebäude
Sturm und Hagel Nach Versicherungsbedingungen Nach Versicherungsbedingungen
Einbruchdiebstahl Typischer Bestandteil Kein allgemeiner Schutz für gestohlenen Hausrat
Elementarschäden Meist zusätzlicher Baustein Meist zusätzlicher Baustein
Besonders relevant für Mieter und selbst nutzende Eigentümer Immobilieneigentümer
Grundlage der Absicherung Wiederbeschaffungswert des Hausrats Wiederherstellungs- beziehungsweise Gebäudewert

Wichtig ist dabei eine Besonderheit: Nicht jeder Schaden an einem versicherten Gegenstand ist automatisch abgedeckt. Wenn beispielsweise ein Sofa durch einen versicherten Leitungswasserschaden beschädigt wird, kann die Hausratversicherung leisten. Wird dasselbe Sofa durch gewöhnlichen Verschleiß unbrauchbar, liegt normalerweise kein versicherter Schaden vor.

Die Versicherungsbedingungen entscheiden außerdem darüber, welche zusätzlichen Leistungen, Entschädigungsgrenzen und Ausschlüsse gelten. Gerade bei älteren Verträgen können erhebliche Unterschiede bestehen.

Was genau schützt die Hausratversicherung?

Zur Hausratversicherung gehören grundsätzlich die beweglichen Gegenstände, die sich innerhalb des versicherten Haushalts befinden und der privaten Nutzung dienen. Dazu zählen nicht nur teure Möbel oder elektronische Geräte, sondern auch viele alltägliche Dinge, deren Gesamtwert leicht unterschätzt wird.

Ein hilfreicher Gedanke ist die Vorstellung, eine Wohnung vollständig neu einrichten zu müssen. Wie viel Geld wäre erforderlich, um Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und sämtliche sonstigen Gegenstände in vergleichbarer Qualität wiederzubeschaffen?

Ein solcher Verlust kann nach einem größeren Wohnungsbrand entstehen. Häufig müssen dann nicht nur einzelne beschädigte Gegenstände ersetzt werden. Auch scheinbar unversehrte Einrichtung kann durch Rauch, Ruß oder Löschwasser unbrauchbar geworden sein.

Welche Gegenstände gehören zum Hausrat?

Zum typischen Versicherungsumfang zählen Sofas, Schränke, Betten, Tische, Teppiche, Kleidung, Schuhe, Fernseher, Computer, Küchenutensilien und Haushaltsgeräte. Auch Bücher, Fahrräder, Sportausrüstung und persönliche Gegenstände können dazugehören.

Bei bestimmten Sachen gelten allerdings besondere Regeln. Bargeld, Schmuck, wertvolle Sammlungen oder andere Wertsachen sind häufig nur bis zu festgelegten Entschädigungsgrenzen versichert. Für Fahrraddiebstahl außerhalb verschlossener Räume kann zusätzlicher Schutz erforderlich sein.

Auch Hausrat in Kellerräumen oder gemeinschaftlich genutzten Bereichen kann versichert sein, sofern diese zum vereinbarten Versicherungsort gehören und die jeweiligen Sicherheitsanforderungen erfüllt sind.

Eine Hausratversicherung zahlt nach einem gedeckten Schaden üblicherweise den Wiederbeschaffungspreis für gleichartige und gleichwertige Sachen in neuwertigem Zustand. Das bedeutet beispielsweise, dass bei einem zerstörten älteren Fernseher nicht zwangsläufig dessen geringer Gebrauchtmarktwert maßgeblich ist.

Allerdings darf daraus nicht geschlossen werden, dass immer der ursprüngliche Kaufpreis ersetzt wird. Maßgeblich ist grundsätzlich, was ein vergleichbares neues Gerät zum Schadenzeitpunkt kostet, begrenzt durch die vertraglichen Regelungen.

Welche Schäden sind üblicherweise versichert?

Die klassische Hausratversicherung schützt vor einer Reihe typischer Gefahren. Dazu gehören insbesondere Feuer, bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und bestimmte Vandalismusschäden nach einem Einbruch.

Ein Beispiel: Während eines Urlaubs brechen Täter in die Wohnung ein und stehlen einen Laptop, eine Kamera und Schmuck. Für die gestohlenen versicherten Gegenstände ist grundsätzlich die Hausratversicherung zuständig. Die Entschädigung hängt unter anderem von den vereinbarten Grenzen und den Umständen des Einbruchs ab.

Anders kann es aussehen, wenn Gegenstände ohne Einbruch aus einem unverschlossenen Raum verschwinden oder wenn lediglich ein einfacher Diebstahl vorliegt. Solche Ereignisse sind nicht automatisch im Grundschutz enthalten.

Auch Überschwemmungen durch Starkregen oder Rückstau aus der Kanalisation sind normalerweise nicht durch den gewöhnlichen Leitungswasserschutz abgedeckt. Dafür wird meist ein zusätzlicher Elementarschadenbaustein benötigt.

Was schützt die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude als bauliche Einheit ab. Sie schützt den Eigentümer vor den finanziellen Folgen bestimmter Schäden an der Immobilie. Dazu gehören beispielsweise ein durch Sturm beschädigtes Dach, ein Brand im Dachstuhl oder ein versicherter Rohrbruch mit erheblichen Schäden an Wänden und Böden.

Während die Hausratversicherung vor allem den Wert der Einrichtung berücksichtigt, steht bei der Wohngebäudeversicherung der Aufwand für Reparatur oder Wiederherstellung des Gebäudes im Vordergrund.

Dieser Unterschied ist besonders bei größeren Schäden entscheidend. Wenn ein Haus durch einen Brand weitgehend zerstört wird, entstehen nicht nur Kosten für Möbel und persönliche Gegenstände. Die Gebäudesubstanz muss möglicherweise vollständig wiederhergestellt werden. Hinzu kommen unter Umständen Abriss-, Aufräum- und weitere Folgekosten.

Eine ausreichend ausgestaltete Wohngebäudeversicherung kann deshalb für Immobilieneigentümer eine der wichtigsten finanziellen Absicherungen überhaupt sein.

Welche Bestandteile gehören zum Gebäude?

Typischerweise sind Dach, Außenwände, tragende und nicht tragende Innenwände, Fenster, Türen sowie fest installierte Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen Teil des versicherten Gebäudes.

Auch fest verlegte Fußböden, Fliesen, eingebaute Badewannen, Waschbecken und andere dauerhaft mit dem Gebäude verbundene Einrichtungen gehören gewöhnlich dazu.

Bei individuellen Einbauten kann die Zuordnung schwieriger werden. Eine speziell für einen Raum angefertigte Einbauküche kann als Gebäudebestandteil gelten. Eine serienmäßig hergestellte und lediglich eingepasste Küche kann dagegen zum Hausrat gehören. Maßgeblich sind die tatsächliche Ausführung, die Eigentumsverhältnisse und die Versicherungsbedingungen.

Nebengebäude und Grundstücksbestandteile sind ebenfalls nicht immer automatisch vollständig mitversichert. Wer beispielsweise eine Garage, ein Gartenhaus, einen Carport oder eine Photovoltaikanlage besitzt, sollte die ausdrückliche Einbeziehung prüfen.

Welche Risiken deckt die Wohngebäudeversicherung ab?

Der typische Grundschutz umfasst Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Dabei beziehen sich die Leistungen auf die versicherten Gebäudebestandteile und vereinbarten Kostenpositionen.

Wird beispielsweise durch einen schweren Sturm das Dach beschädigt, kann die Wohngebäudeversicherung für die Reparatur aufkommen. Dringt anschließend Regenwasser durch die sturmbedingte Dachöffnung ein und beschädigt versicherte Gebäudeteile, können auch daraus entstehende Folgeschäden gedeckt sein.

Anders liegt der Fall, wenn Regen lediglich durch ein offen stehendes Fenster eindringt. Ein solcher Schaden ist normalerweise nicht durch den klassischen Sturm- oder Leitungswasserschutz versichert.

Besonders kritisch sind Überschwemmungen und Rückstauschäden. Hier reicht eine normale Wohngebäudeversicherung häufig nicht aus. Der zusätzliche Elementarschutz ist deshalb ein wichtiger Bestandteil einer bedarfsgerechten Gebäudeabsicherung.

Ein Wasserschaden zeigt, warum beide Versicherungen wichtig sind

Am einfachsten lässt sich die Abgrenzung anhand eines größeren Leitungswasserschadens verstehen. Angenommen, in einem selbst genutzten Einfamilienhaus platzt eine Wasserleitung. Das Wasser verteilt sich im Erdgeschoss, dringt in den Bodenaufbau ein und beschädigt gleichzeitig Möbel und Elektrogeräte.

Nach der Leckortung müssen Teile der Wand geöffnet werden. Der Estrich muss getrocknet werden, und ein Teil des Bodenbelags muss erneuert werden. Gleichzeitig sind das Sofa, ein Teppich und ein Sideboard nicht mehr verwendbar.

Für das folgende Beispiel werden vereinfachte, frei angenommene Schadenkosten verwendet. Tatsächliche Entschädigungen können je nach Vertrag, Ursache und Schadenumfang anders ausfallen.

Beschädigung Beispielkosten Typisch zuständige Versicherung
Reparatur der Wasserleitung 1.200 € Wohngebäude
Gebäudetrocknung 3.800 € Wohngebäude
Erneuerung des Bodenbelags 4.500 € Wohngebäude
Wand- und Malerarbeiten 2.000 € Wohngebäude
Sofa und Sideboard 3.200 € Hausrat
Teppich und Elektrogeräte 1.800 € Hausrat
Gesamtschaden 16.500 € Beide Versicherungen

In diesem Modellbeispiel entfallen 11.500 Euro auf die Gebäudeschäden und 5.000 Euro auf beschädigte Einrichtungsgegenstände.

Hat der Eigentümer nur eine Wohngebäudeversicherung, könnte er unter den angenommenen Bedingungen zwar die versicherten Gebäudeschäden ersetzt bekommen, müsste aber die Einrichtung grundsätzlich selbst finanzieren. Existiert dagegen nur eine Hausratversicherung, fehlen ihm für die Wiederherstellung der Gebäudesubstanz die entsprechenden Leistungen.

In der Praxis ist außerdem wichtig, dass die Versicherer einzelne Positionen unterschiedlich zuordnen können. Insbesondere Bodenbeläge, Einbauten und Reparaturarbeiten müssen im konkreten Fall betrachtet werden.

Bei einem größeren Schaden sollten deshalb beide Versicherer informiert werden, wenn beide Verträge betroffen sein könnten. Eine klare Dokumentation verhindert unnötige Verzögerungen und hilft, die Zuständigkeiten zu klären.

Welche Versicherung brauchen Mieter, Eigentümer und Vermieter?

Ob Hausrat, Wohngebäude oder beide Versicherungen sinnvoll sind, hängt wesentlich davon ab, welche finanziellen Risiken eine Person selbst trägt.

Eine Versicherung sollte nicht allein deshalb abgeschlossen werden, weil sie häufig empfohlen wird. Entscheidend ist, welche Schäden tatsächlich entstehen können und ob sie ohne erhebliche finanzielle Schwierigkeiten aus eigenen Mitteln bezahlt werden könnten.

Mieter: Eine Hausratversicherung kann sinnvoll sein

Mieter müssen normalerweise keine eigene Wohngebäudeversicherung für das gemietete Haus oder die gemietete Wohnung abschließen. Die Absicherung des Gebäudes liegt grundsätzlich beim Eigentümer beziehungsweise bei der Eigentümergemeinschaft.

Ihre persönlichen Einrichtungsgegenstände sind durch die Wohngebäudeversicherung des Vermieters allerdings nicht automatisch geschützt.

Wer eine vollständig eingerichtete Wohnung besitzt, sollte deshalb den Wiederbeschaffungswert des Hausrats ermitteln. Selbst bei einer eher einfachen Einrichtung können beträchtliche Summen zusammenkommen.

Eine Hausratversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn der vollständige Verlust der Einrichtung eine erhebliche finanzielle Belastung verursachen würde. Bei sehr geringem Hausratwert und ausreichenden Rücklagen kann die Entscheidung anders ausfallen.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur Privathaftpflichtversicherung. Verursacht ein Mieter schuldhaft einen Schaden am Eigentum des Vermieters, ist nicht automatisch die eigene Hausratversicherung zuständig. Unter den entsprechenden Voraussetzungen kann vielmehr die Privathaftpflichtversicherung für berechtigte Schadenersatzansprüche relevant sein.

Hauseigentümer: Beide Versicherungen erfüllen unterschiedliche Aufgaben

Bei einem selbst genutzten Einfamilienhaus ist eine Wohngebäudeversicherung besonders wichtig. Die Wiederherstellung einer stark beschädigten Immobilie kann Kosten verursachen, die weit über die gewöhnlichen finanziellen Rücklagen eines Haushalts hinausgehen.

Eine Hausratversicherung ergänzt diesen Schutz für Möbel, Kleidung, Elektrogeräte und andere persönliche Gegenstände.

Besonders deutlich wird das bei einem vollständigen Gebäudebrand. Während die Wohngebäudeversicherung unter den vereinbarten Voraussetzungen die Wiederherstellung des Hauses finanziert, kann die Hausratversicherung die Wiederbeschaffung der Einrichtung übernehmen.

Für Eigentümer, die ihr Haus über einen Immobilienkredit finanzieren, kommt ein zusätzlicher Aspekt hinzu: Die Bank verlangt häufig eine entsprechende Gebäudeversicherung, weil die finanzierte Immobilie gleichzeitig als Sicherheit dient.

Die Wohngebäudeversicherung ist für private Wohnimmobilien in Deutschland zwar grundsätzlich nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben. Wirtschaftlich ist ein Verzicht bei einem selbst genutzten Haus aber normalerweise kaum vertretbar.

Eigentumswohnung: Die Eigentümergemeinschaft versichert das Gebäude

Bei Eigentumswohnungen besteht normalerweise eine gemeinsame Wohngebäudeversicherung über die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie schützt das versicherte Gebäude einschließlich der entsprechend zugeordneten Gebäudebestandteile.

Die Beiträge werden üblicherweise über die gemeinschaftlichen Kosten finanziert und anteilig von den Eigentümern getragen.

Eine zusätzliche individuelle Wohngebäudeversicherung für dieselbe Wohnung ist deshalb normalerweise nicht erforderlich. Allerdings sollten Wohnungseigentümer prüfen, welchen Schutz der Gemeinschaftsvertrag tatsächlich bietet.

Gerade hochwertige Modernisierungen, besondere Einbauten und Veränderungen innerhalb der Wohnung können Fragen zur Versicherungszuordnung aufwerfen.

Für die eigene Einrichtung bleibt eine separate Hausratversicherung relevant. Wer die Eigentumswohnung vermietet, benötigt dagegen nicht automatisch eine Hausratversicherung für die persönlichen Gegenstände des Mieters.

Vermieter: Gebäude und vermietete Einrichtung getrennt betrachten

Wer ein Haus oder eine Wohnung vermietet, muss sich vor allem um die Absicherung der eigenen Immobilie kümmern. Bei einem vermieteten Einfamilienhaus ist daher regelmäßig die Wohngebäudeversicherung relevant.

Wird eine möblierte Wohnung vermietet, kann zusätzlicher Versicherungsbedarf für die dem Vermieter gehörenden Möbel entstehen. Eine gewöhnliche Hausratversicherung ist hierfür nicht zwangsläufig geeignet. Vermieter sollten ausdrücklich prüfen, ob und über welchen Vertrag ihre Einrichtungsgegenstände versichert werden können.

Der Hausrat des Mieters fällt dagegen grundsätzlich in dessen eigenen Verantwortungsbereich.

Was kosten Hausrat- und Wohngebäudeversicherung?

Die Versicherungsbeiträge unterscheiden sich erheblich. Deshalb ist es wenig sinnvoll, allein anhand eines pauschalen Jahrespreises zu entscheiden, ob ein Angebot günstig ist.

Bei der Hausratversicherung beeinflussen unter anderem Wohnfläche, Versicherungssumme, Wohnort, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung den Beitrag. Bei der Wohngebäudeversicherung kommen zusätzlich Bauart, Gebäudealter, Ausstattung, Gebäudegröße, Schadenhistorie und regionale Risiken hinzu.

Auch eine Elementarschadenabsicherung kann den Preis deutlich verändern.

Hausratversicherung: Meist deutlich günstiger als der Gebäudeschutz

Bei vielen gewöhnlichen Wohnungen kann eine Hausratversicherung im Bereich einiger Dutzend bis weniger Hundert Euro jährlich liegen. Solche Größenordnungen sind jedoch keine verbindlichen Marktpreise.

Anzeige/Werbung

Ein Haushalt mit einer 70 Quadratmeter großen Wohnung könnte beispielsweise ein Angebot über 90 Euro jährlich erhalten. Das entspricht rechnerisch 7,50 Euro monatlich.

Ob der Beitrag angemessen ist, lässt sich aber erst beurteilen, wenn die Versicherungssumme, die versicherten Gefahren und die Leistungsgrenzen bekannt sind.

Ein besonders günstiger Tarif kann bei wichtigen Leistungen Einschränkungen enthalten. Umgekehrt bedeutet ein hoher Beitrag nicht zwangsläufig besseren Schutz.

Wohngebäudeversicherung: Die Immobilie bestimmt den Beitrag

Bei Wohngebäudeversicherungen können die jährlichen Kosten für Einfamilienhäuser mehrere Hundert Euro betragen und je nach Gebäude, Standort und Leistungsumfang auch deutlich darüber liegen.

Nehmen wir als vereinfachtes Beispiel ein Einfamilienhaus mit einem Jahresbeitrag von 650 Euro. Das entspricht rund 54 Euro im Monat.

Wird ein Elementarschadenbaustein hinzugefügt, kann der Beitrag steigen. Wie stark, hängt insbesondere von der Risikobewertung des Standorts und den Bedingungen des Versicherers ab.

Für einen sinnvollen Vergleich müssen deshalb Angebote mit möglichst ähnlichem Leistungsumfang gegenübergestellt werden. Eine Wohngebäudeversicherung für 500 Euro ohne wichtigen Elementarschutz ist nicht unmittelbar mit einem Vertrag über 850 Euro einschließlich umfassender Zusatzleistungen vergleichbar.

Warum die richtige Versicherungssumme entscheidend ist

Eine häufig unterschätzte Gefahr besteht darin, zwar versichert zu sein, aber eine zu niedrige Absicherung vereinbart zu haben.

Bei der Hausratversicherung kann das dazu führen, dass der Versicherer eine Entschädigung wegen Unterversicherung kürzt. Bei der Wohngebäudeversicherung wiederum muss sichergestellt sein, dass das Gebäude nach einem versicherten Totalschaden im vereinbarten Umfang wiederhergestellt werden kann.

Beide Bereiche benötigen deshalb eine passende Bewertung.

Hausrat: Den Wiederbeschaffungswert nicht unterschätzen

Viele Versicherer arbeiten bei der Hausratversicherung mit pauschalen Versicherungssummen je Quadratmeter Wohnfläche. Häufig werden hierfür etwa 650 Euro pro Quadratmeter verwendet, wobei der konkrete Betrag vom Anbieter und Tarif abhängt.

Bei einer Wohnung mit 80 Quadratmetern ergäbe das beispielhaft eine Versicherungssumme von 52.000 Euro.

Das kann für einen gewöhnlich ausgestatteten Haushalt ausreichen, muss es aber nicht. Hochwertige Möbel, teure Unterhaltungselektronik, Musikinstrumente oder umfangreiche Sammlungen können den tatsächlichen Gesamtwert deutlich erhöhen.

Manche Verträge enthalten einen Unterversicherungsverzicht, sofern bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Dadurch kann eine Kürzung wegen Unterversicherung ausgeschlossen sein. Das ersetzt jedoch nicht die Prüfung, ob die Versicherungssumme insgesamt ausreicht.

Besonders bei wertvoller Einrichtung ist eine individuelle Aufstellung sinnvoll.

Wohngebäude: Wiederaufbaukosten sind wichtiger als der Kaufpreis

Bei der Wohngebäudeversicherung darf der Gebäudewert nicht einfach mit dem Immobilienkaufpreis gleichgesetzt werden.

Ein Kaufpreis enthält beispielsweise häufig den Wert des Grundstücks. Dieser Grundstückswert ist für die Wiederherstellung eines beschädigten Gebäudes nicht in derselben Weise relevant.

Entscheidend sind vielmehr die Kosten, die für den Wiederaufbau eines vergleichbaren Gebäudes entstehen würden.

Moderne Wohngebäudeversicherungen arbeiten häufig mit gleitender Neuwertversicherung oder Wohnflächenmodellen. Bei einer gleitenden Neuwertversicherung wird die Versicherungssumme beziehungsweise die Entschädigungsgrundlage unter bestimmten Voraussetzungen an die Baukostenentwicklung angepasst.

Wichtig bleibt, dass die Gebäudedaten korrekt hinterlegt sind. Wer beispielsweise nachträglich das Dachgeschoss ausbaut, die Wohnfläche erheblich erweitert oder die Ausstattung wesentlich verändert, sollte dies dem Versicherer melden.

Eine falsche oder veraltete Beschreibung des Gebäudes kann sonst zu Problemen bei der Schadenregulierung führen.

Elementarschäden: Eine gemeinsame Lücke beider Versicherungen

Hausrat- und Wohngebäudeversicherung können dieselben Naturereignisse betreffen, ohne automatisch alle daraus entstehenden Schäden abzudecken.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen gewöhnlichen Sturmschäden und Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau.

Wird ein Dach durch einen versicherten Sturm beschädigt, kann die Wohngebäudeversicherung greifen. Wird dagegen das Erdgeschoss durch oberflächlich abfließendes Starkregenwasser überflutet, ist normalerweise ein zusätzlicher Elementarschadenbaustein erforderlich.

Dasselbe gilt für die Hausratversicherung. Ein durch Überschwemmung zerstörtes Sofa ist nicht schon deshalb versichert, weil die Police einen Leitungswasserschutz enthält.

Elementarschadenbausteine können insbesondere Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schneedruck erfassen. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Vertrag.

Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen: Wer sowohl die Immobilie als auch die Einrichtung gegen Elementarschäden schützen möchte, muss den entsprechenden Schutz grundsätzlich in beiden Versicherungsbereichen prüfen.

Eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarschutz sichert nicht automatisch die gesamte persönliche Einrichtung gegen dieselben Ereignisse ab.

Gerade bei Häusern mit Keller, tiefer gelegenen Wohnräumen oder empfindlicher technischer Ausstattung ist diese Unterscheidung finanziell relevant. Auch Immobilien außerhalb klassischer Hochwassergebiete können von Starkregen betroffen sein.

Grenzfälle: Welche Versicherung zahlt bei Küche, Boden und Fenstern?

Die einfache Regel „beweglich gleich Hausrat, fest eingebaut gleich Gebäude“ hilft bei vielen Gegenständen. In einigen Situationen reicht sie jedoch nicht aus.

Entscheidend können zusätzlich die Art des Einbaus, die Eigentumsverhältnisse, die vertragliche Definition und die Schadenursache sein.

Einbauküche

Eine individuell für das Gebäude angefertigte und dauerhaft eingebaute Küche kann zur Wohngebäudeversicherung gehören. Eine serienmäßig hergestellte, an den Raum angepasste Küche wird dagegen häufig dem Hausrat zugerechnet.

Bei Mietwohnungen kann außerdem entscheidend sein, ob die Küche dem Vermieter oder dem Mieter gehört. Der Eigentümer sollte vor Vertragsabschluss klären, welcher Versicherung sie zugeordnet ist.

Fußbodenbeläge

Ein fest mit dem Gebäude verbundener Bodenbelag fällt häufig unter die Wohngebäudeversicherung. Lose verlegte Teppiche gehören dagegen normalerweise zum Hausrat.

Bei vom Mieter selbst eingebrachten Bodenbelägen kann eine andere Zuordnung gelten. Deshalb sollte insbesondere bei hochwertigen Mietereinbauten geklärt werden, ob und wie diese versichert sind.

Fenster und Türen

Fenster und fest eingebaute Türen sind grundsätzlich Gebäudebestandteile.

Wird eine Fensterscheibe durch einen versicherten Sturm beschädigt, kann die Wohngebäudeversicherung zuständig sein. Ein gewöhnlicher Glasbruch ohne versicherte äußere Ursache gehört dagegen nicht automatisch zum Grundschutz.

Für bestimmte Glasschäden kann eine zusätzliche Glasversicherung erforderlich sein.

Balkon, Terrasse und Garten

Balkon und fest mit dem Gebäude verbundene Terrassenbestandteile können zum Gebäudeschutz gehören. Gartenmöbel und andere bewegliche Gegenstände sind dagegen eher dem Hausrat zuzuordnen.

Allerdings besteht für Hausrat im Freien nicht automatisch derselbe Versicherungsschutz wie innerhalb der Wohnung. Auch Gartenhäuser, Zäune, Außenanlagen und Solartechnik sollten ausdrücklich in den Vertragsbedingungen geprüft werden.

Die häufigsten Fehler bei Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen

Versicherungslücken entstehen nicht nur durch fehlende Verträge. Häufig sind bestehende Versicherungen unvollständig, enthalten überholte Angaben oder werden in ihrem Leistungsumfang überschätzt.

Ein typischer Irrtum besteht darin, dass Hausbesitzer ihre Wohngebäudeversicherung als Rundumschutz für die gesamte Immobilie einschließlich aller persönlichen Gegenstände betrachten. Bei einem Brand kann dann überraschend auffallen, dass Möbel und Elektrogeräte gar nicht versichert sind.

Umgekehrt verlassen sich manche Mieter auf die Gebäudeversicherung ihres Vermieters, obwohl diese grundsätzlich nicht für den persönlichen Hausrat zuständig ist.

Auch bei Naturgefahren werden Risiken unterschätzt. Ein umfassender Leitungswasserschutz ist nicht mit einer Elementarschadenabsicherung gleichzusetzen.

Ein weiterer Fehler ist die Orientierung am billigsten Beitrag. Wenn ein Tarif wichtige Kostenpositionen, beispielsweise bestimmte Aufräumungs-, Hotel- oder Mehrkosten nach einem Schaden, nur eingeschränkt übernimmt, kann die vermeintliche Ersparnis später erheblich an Bedeutung verlieren.

Schließlich sollten Veränderungen der Wohnsituation nicht vergessen werden. Nach einem Umzug, einer größeren Modernisierung oder einer Nutzungsänderung können Anpassungen notwendig sein. Besonders bei der Wohngebäudeversicherung müssen relevante bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen entsprechend den Vertragsbedingungen angezeigt werden.

So prüfst du deinen Versicherungsschutz Schritt für Schritt

Wer bereits versichert ist, muss nicht automatisch einen neuen Vertrag abschließen. Häufig ist es sinnvoller, zunächst die bestehenden Policen systematisch zu prüfen und konkrete Lücken zu erkennen.

Die folgende Checkliste hilft, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung richtig einzuordnen.

  1. Eigene Wohnsituation klären. Prüfe zunächst, ob du Mieter, Hauseigentümer, Wohnungseigentümer oder Vermieter bist. Daraus ergibt sich, welche Sachwerte du selbst versichern musst.
  2. Vorhandene Verträge erfassen. Kontrolliere, welche Versicherungen bereits bestehen, wer Versicherungsnehmer ist und welche Gegenstände beziehungsweise Gebäude tatsächlich erfasst werden.
  3. Versicherte Gefahren vergleichen. Achte insbesondere auf Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Elementarschäden. Nicht jede Gefahr gehört automatisch zu beiden Versicherungen.
  4. Versicherungssummen überprüfen. Ermittle bei der Hausratversicherung den ungefähren Wiederbeschaffungswert deiner Einrichtung. Bei der Wohngebäudeversicherung sollten die Gebäudedaten und der vereinbarte Wiederherstellungsschutz stimmen.
  5. Besondere Gegenstände berücksichtigen. Hochwertige Einbauküchen, Fahrräder, Schmuck, Photovoltaikanlagen, Nebengebäude oder spezielle Einbauten können zusätzliche Vereinbarungen erforderlich machen.
  6. Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen prüfen. Eine höhere Selbstbeteiligung kann Beiträge reduzieren, erhöht aber im Schadenfall deinen Eigenanteil. Auch Höchstgrenzen für einzelne Gegenstände sind wichtig.
  7. Leistungsumfang statt nur Beiträge vergleichen. Prüfe mehrere Angebote mit vergleichbaren Leistungen. Entscheidend ist nicht der niedrigste Preis, sondern ein angemessener Schutz für die tatsächlich vorhandenen Risiken.
  8. Änderungen dokumentieren und melden. Bewahre wichtige Versicherungsunterlagen auf und informiere den Versicherer über anzeigepflichtige Veränderungen. Bei wertvollen Gegenständen können Kaufbelege und Fotos die Schadenregulierung erleichtern.

Wer diese Punkte durchgeht, erkennt meist recht schnell, ob die vorhandenen Policen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind oder ob Handlungsbedarf besteht.

Fazit: Hausrat schützt deine Einrichtung, Wohngebäude schützt die Immobilie

Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die eine schützt den privaten Besitz innerhalb des Haushalts, die andere die Bausubstanz und versicherte Gebäudebestandteile. Wer ein eigenes Haus bewohnt, braucht deshalb häufig beide Versicherungsarten, um größere finanzielle Risiken umfassend abzusichern.

Für Mieter steht dagegen die Hausratversicherung im Vordergrund. Ob sie wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, wie viel die eigene Einrichtung wert ist und welche Verluste sich aus vorhandenen Rücklagen bezahlen ließen. Bei Eigentumswohnungen wird der Gebäudeschutz üblicherweise gemeinschaftlich organisiert.

Besonders wichtig ist, nicht nur die Existenz der Versicherung zu prüfen. Elementarschäden, ausreichende Versicherungssummen und die Zuordnung besonderer Einbauten entscheiden häufig darüber, wie gut der Schutz bei einem größeren Schaden tatsächlich funktioniert.

Ein passender Versicherungsschutz entsteht deshalb nicht durch möglichst viele Verträge, sondern durch eine klare Aufteilung der Risiken und sinnvoll aufeinander abgestimmte Leistungen.

Häufige Fragen zu Hausrat- und Wohngebäudeversicherung

Viele Fragen entstehen erst dann, wenn einzelne Gegenstände beschädigt werden oder sich die Wohnsituation verändert. Die folgenden Antworten helfen bei typischen Grenzfällen und praktischen Entscheidungen.

Brauche ich als Hauseigentümer zwingend eine Hausratversicherung?

Eine Hausratversicherung ist grundsätzlich nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann aber sinnvoll sein, wenn du den vollständigen Verlust deiner Einrichtung nicht ohne größere finanzielle Belastung ersetzen könntest. Die Wohngebäudeversicherung allein übernimmt diese Aufgabe normalerweise nicht.

Kann ich Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bei unterschiedlichen Anbietern abschließen?

Ja. Beide Versicherungen können unabhängig voneinander abgeschlossen werden. Ein gemeinsamer Anbieter kann im Schadenfall die Abstimmung vereinfachen, ist aber nicht zwingend erforderlich. Entscheidend sind die jeweiligen Leistungen und Vertragsbedingungen.

Zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Einbruch?

Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen Schäden an versicherten Gebäudeteilen übernehmen, etwa an beschädigten Fenstern oder Türen. Der Diebstahl persönlicher Gegenstände gehört dagegen grundsätzlich in den Bereich der Hausratversicherung. Die genaue Zuordnung hängt vom Vertrag und dem Schadenhergang ab.

Ist eine Einbauküche über Hausrat oder Wohngebäude versichert?

Das hängt insbesondere von der Bauweise und Zuordnung der Küche ab. Eine individuell angefertigte, dauerhaft mit dem Gebäude verbundene Küche kann als Gebäudebestandteil gelten. Eine gewöhnliche serienmäßige Einbauküche kann dagegen zum Hausrat gehören. Eine ausdrückliche Klärung mit dem Versicherer ist sinnvoll.

Zahlt die Hausratversicherung auch bei Schäden im Keller?

Grundsätzlich können Gegenstände in zugehörigen Kellerräumen zum versicherten Hausrat gehören. Voraussetzung ist, dass der Keller zum vereinbarten Versicherungsort zählt und der Schaden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurde. Für Überschwemmungen oder Rückstau kann ein Elementarschadenbaustein erforderlich sein.

Wer bezahlt die Wohngebäudeversicherung bei einer Mietwohnung?

Die Wohngebäudeversicherung wird normalerweise vom Eigentümer beziehungsweise Vermieter abgeschlossen. Unter den gesetzlichen und mietvertraglichen Voraussetzungen können laufende Versicherungsbeiträge als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Dadurch entsteht für Mieter jedoch kein eigener Hausratversicherungsschutz.

Anzeige/Werbung

Was passiert, wenn beide Versicherungen denselben Schaden betreffen?

Beide Versicherer prüfen ihre jeweilige Zuständigkeit. Bei einem versicherten Wasserschaden kann die Wohngebäudeversicherung beispielsweise Gebäudereparaturen übernehmen, während die Hausratversicherung beschädigte Möbel ersetzt. Eine doppelte Entschädigung desselben Schadens ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Kann eine Hausratversicherung die Wohngebäudeversicherung ersetzen?

Nein. Eine Hausratversicherung schützt grundsätzlich nicht die gesamte Gebäudesubstanz. Selbst eine hohe Hausratversicherungssumme ersetzt daher keinen geeigneten Wohngebäudeschutz. Für Eigentümer eines Hauses ist die Unterscheidung besonders wichtig, weil Gebäudeschäden erheblich höhere Kosten verursachen können als einzelne beschädigte Einrichtungsgegenstände.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

Artikel teilen:

Sehr beliebt

Zu diesem Thema
Weitere Artikel

Teilzeit in Deutschland – warum immer mehr Menschen weniger arbeiten

Teilzeit ist in Deutschland längst kein Randphänomen mehr. Immer...

Sparbrief oder Festgeld – wo liegen die Unterschiede?

Wer einen größeren Geldbetrag sicher und zu festen Zinsen...