Mit dem Altersvorsorgedepot verändert sich ab 1. Januar 2027 nicht nur die Art, wie staatlich geförderte private Altersvorsorge angelegt werden kann. Auch die Förderung selbst wird neu organisiert. Statt einer festen Grundzulage, die wie bei der bisherigen Riester-Rente an einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag gekoppelt ist, richtet sich die neue Grundzulage direkt nach dem tatsächlich eingezahlten Betrag. Wer mehr einzahlt, erhält bis zu einer festgelegten Grenze mehr Förderung.
Die Größenordnung ist erheblich: Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Prozent Grundzulage. Für den Teil des Eigenbeitrags zwischen 360 und 1.800 Euro beträgt die Grundzulage 25 Prozent. Dadurch sind maximal 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Eltern können zusätzlich bis zu 300 Euro Kinderzulage je Kind und Jahr erhalten. Wer früh beginnt, kann außerdem unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro bekommen.
Die Förderung macht das Altersvorsorgedepot allerdings nicht automatisch zur besten Form der privaten Altersvorsorge. Entscheidend bleiben Anlageauswahl, Kosten, Laufzeit, persönliche Steuersituation und die Einschränkung, dass gefördertes Kapital grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen ist. Gerade deshalb lohnt es sich, die staatliche Förderung nicht nur als Zuschuss zu betrachten, sondern ihre tatsächliche Wirkung auf die eigene Vorsorge durchzurechnen.
So funktioniert die Grundzulage ab 2027
Das neue Fördersystem lässt sich deutlich einfacher berechnen als die bisherige Riester-Förderung. Für die ersten 360 Euro, die ein unmittelbar Förderberechtigter innerhalb eines Jahres selbst einzahlt, kommen 50 Cent Grundzulage je Euro hinzu. Bei einem Eigenbeitrag von 360 Euro zahlt der Staat damit 180 Euro Grundzulage.
Für darüber hinausgehende Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro sinkt der Fördersatz auf 25 Prozent. Auf die verbleibenden maximal 1.440 Euro können deshalb weitere 360 Euro Grundzulage entfallen. Wer den gesamten förderfähigen Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr einzahlt, erreicht damit die maximale Grundzulage von 540 Euro.
| Eigener Beitrag pro Jahr | Entspricht monatlich | Grundzulage | Eigenbeitrag + Grundzulage |
|---|---|---|---|
| 120 € | 10 € | 60 € | 180 € |
| 300 € | 25 € | 150 € | 450 € |
| 360 € | 30 € | 180 € | 540 € |
| 600 € | 50 € | 240 € | 840 € |
| 1.200 € | 100 € | 390 € | 1.590 € |
| 1.800 € | 150 € | 540 € | 2.340 € |
Die Tabelle zeigt einen wichtigen Unterschied zu vielen anderen Fördermodellen: Die prozentuale Förderung ist bei kleinen Sparbeträgen besonders hoch. Bei 360 Euro Eigenbeitrag beträgt die Grundzulage 180 Euro und damit 50 Prozent der eigenen Einzahlung. Wer 1.800 Euro einzahlt, erhält zwar mit 540 Euro absolut die höchste Grundzulage, bezogen auf den Eigenbeitrag entspricht das aber nur noch 30 Prozent.
Damit will die neue Förderung nicht ausschließlich Menschen begünstigen, die bereits hohe Beträge für ihre Altersvorsorge zurücklegen können. Schon mit überschaubaren monatlichen Beiträgen entsteht ein staatlich aufgestocktes Vorsorgekapital. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro, also zehn Euro im Monat.
Kinderzulage macht die Förderung für Familien besonders stark
Für Eltern kann die Kinderzulage einen noch größeren Unterschied machen. Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro zusätzlich einen Euro Kinderzulage je Kind. Damit wird die maximale Kinderzulage von 300 Euro bereits erreicht, wenn 25 Euro monatlich beziehungsweise 300 Euro im Jahr selbst eingezahlt werden. Das Geburtsjahr des Kindes spielt bei der Höhe der neuen Kinderzulage keine Rolle mehr.
Ein Beispiel zeigt die Größenordnung. Zahlt ein Elternteil monatlich 25 Euro und damit 300 Euro im Jahr in das Altersvorsorgedepot ein, entstehen zunächst 150 Euro Grundzulage. Bei einem förderfähigen Kind kommen weitere 300 Euro Kinderzulage hinzu. Aus 300 Euro eigener Sparleistung werden damit 750 Euro, die innerhalb dieses Jahres für die Altersvorsorge angelegt werden können.
Bei zwei förderfähigen Kindern steigt die Zulage im gleichen Beispiel auf insgesamt 750 Euro: 150 Euro Grundzulage plus zweimal 300 Euro Kinderzulage. Zusammen mit den selbst eingezahlten 300 Euro fließen damit 1.050 Euro in den Vertrag. Gerade bei niedrigen Sparraten kann der staatliche Anteil am jährlichen Vorsorgebeitrag deshalb außergewöhnlich hoch ausfallen.
Das sollte allerdings nicht zu dem Schluss führen, dass 25 Euro im Monat generell die „richtige“ Sparrate für Eltern wären. Dieser Betrag ist lediglich besonders interessant, weil bei 300 Euro Jahresbeitrag die maximale Kinderzulage ausgeschöpft ist. Ob damit ausreichend fürs Alter vorgesorgt wird, hängt von Einkommen, Rentenansprüchen, vorhandenen Rücklagen, weiterer Altersvorsorge und der noch verbleibenden Zeit bis zum Ruhestand ab.
Bis zu 540 Euro Grundzulage – aber nicht jeder zusätzliche Euro wird gleich gefördert
Die Staffelung der Grundzulage hat praktische Konsequenzen für die Wahl der Sparrate. Die ersten 30 Euro monatlich werden besonders stark gefördert. Danach bleibt die Förderung attraktiv, fällt für zusätzliche Einzahlungen aber niedriger aus.
Wer beispielsweise seine jährliche Einzahlung von 360 auf 720 Euro verdoppelt, verdoppelt deshalb nicht seine Grundzulage. Auf die ersten 360 Euro entfallen weiterhin 180 Euro Förderung. Auf die zusätzlichen 360 Euro gibt es 25 Prozent und damit weitere 90 Euro. Die Grundzulage steigt dadurch von 180 auf 270 Euro.
Dieser Mechanismus ist für die persönliche Planung wichtiger als allein der Höchstbetrag von 540 Euro. Die maximale Zulage ist schließlich nur erreichbar, wenn selbst 1.800 Euro jährlich beziehungsweise durchschnittlich 150 Euro im Monat eingezahlt werden. Wer diesen Betrag nicht dauerhaft aufbringen kann, verliert nicht automatisch seine Förderung, sondern erhält entsprechend seiner tatsächlichen Einzahlung eine niedrigere Zulage.
Das macht variable Sparraten grundsätzlich leichter handhabbar als beim alten einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag der Riester-Förderung. Entscheidend ist trotzdem, die eigene Sparrate so zu wählen, dass sie langfristig tragfähig bleibt. Eine hohe geförderte Einzahlung bringt wenig, wenn dafür Notgroschen fehlen oder regelmäßig andere finanzielle Verpflichtungen über den Dispokredit finanziert werden müssen.
Zusätzlich kann ein steuerlicher Vorteil entstehen
Die Zulagen sind nur eine Ebene der staatlichen Förderung. Beiträge zum geförderten Altersvorsorgevertrag und der jeweilige Zulageanspruch können auch im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft anschließend, ob sich aus dem Sonderausgabenabzug ein höherer steuerlicher Vorteil ergibt als durch die bereits gewährten Zulagen. Ist das der Fall, wirkt sich die Differenz zusätzlich steuermindernd aus.
Bei einem Alleinstehenden ohne Kinder, der den maximal geförderten Eigenbeitrag von 1.800 Euro einzahlt, können beispielsweise 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich 540 Euro Grundzulage und damit insgesamt 2.340 Euro im Rahmen des vorgesehenen Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Bei Kinderzulagen kann der berücksichtigungsfähige Betrag entsprechend höher ausfallen.
Wie groß der zusätzliche Steuervorteil tatsächlich wird, lässt sich nicht mit einem einheitlichen Prozentsatz berechnen. Er hängt unter anderem vom zu versteuernden Einkommen, dem persönlichen Grenzsteuersatz, Familienstand und weiteren steuerlichen Umständen ab. Besonders bei höheren Einkommen kann der Sonderausgabenabzug deshalb stärker ins Gewicht fallen, während bei niedrigeren Einkommen häufig die unmittelbar gut sichtbare Zulagenförderung entscheidender ist.
Wichtig ist außerdem die spätere Seite der Rechnung: Die Förderung bedeutet keine dauerhafte Steuerfreiheit. Geförderte Beiträge, Zulagen und daraus entstandene Erträge werden grundsätzlich erst in der Auszahlungsphase besteuert. Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im geförderten Vertrag nicht laufend besteuert. In der Auszahlungsphase unterliegen geförderte Leistungen dann der nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz.
Wer das Altersvorsorgedepot staatlich gefördert nutzen kann
Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird mit der Reform erweitert. Zu den klassischen Gruppen gehören weiterhin insbesondere rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende, Beamte, Richter und Berufssoldaten sowie verschiedene weitere rentenversicherungspflichtige Personengruppen.
Neu ist insbesondere die stärkere Öffnung für Selbstständige. Selbstständig Erwerbstätige mit bestimmten gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften können künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und eine Steuererklärung abgegeben wurde. Auch Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen werden in den unmittelbar förderberechtigten Kreis einbezogen.
Daneben bleibt eine mittelbare Zulageberechtigung über einen unmittelbar förderberechtigten Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner möglich. Dafür gelten eigene Voraussetzungen. Unter anderem muss ein eigener Vertrag bestehen und grundsätzlich mindestens 120 Euro jährlich eingezahlt werden. Die Förderung mittelbar Berechtigter folgt teilweise anderen Grenzen als die unmittelbare Förderung, weshalb bei Ehepaaren die konkrete Aufteilung der Beiträge geprüft werden sollte.
Berufseinsteiger erhalten einmalig 200 Euro zusätzlich
Junge Sparer können neben Grund- und gegebenenfalls Kinderzulage von einem weiteren Baustein profitieren. Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die übrigen Fördervoraussetzungen erfüllt, kann einmalig einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro erhalten.
Die 200 Euro wirken zunächst vergleichsweise unspektakulär. Bei einer sehr langen Anlagedauer kann der frühe Zuschuss aber über Jahrzehnte investiert bleiben. Bei einer rein beispielhaften durchschnittlichen Wertentwicklung von 5 Prozent jährlich würden aus einmalig 200 Euro nach 40 Jahren rechnerisch rund 1.408 Euro werden. Bei 6 Prozent wären es etwa 2.057 Euro. Solche Modellrechnungen sind keine Renditeprognosen, verdeutlichen aber, warum frühe Einzahlungen bei langfristiger Kapitalanlage überproportional wirken können.
Noch wichtiger ist deshalb nicht der Bonus allein, sondern der frühe Beginn der Altersvorsorge. Wer bereits mit Anfang 20 regelmäßig investiert, benötigt für dasselbe angestrebte Altersvorsorgevermögen meist wesentlich niedrigere monatliche Beiträge als jemand, der erst zwei Jahrzehnte später startet.
Mehr als 1.800 Euro einzahlen ist möglich
Die maximale staatlich über die Grundzulage geförderte eigene Einzahlung liegt bei 1.800 Euro im Jahr. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Altersvorsorgevertrag bei diesem Betrag geschlossen wird. Insgesamt können nach den neuen Regeln bis zu 6.840 Euro pro Jahr in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Die direkte Zulagenförderung steigt oberhalb von 1.800 Euro Eigenbeitrag allerdings nicht weiter.
Ob zusätzliche ungeförderte Einzahlungen in denselben Vertrag sinnvoll sind, sollte deshalb nicht automatisch mit Ja beantwortet werden. Ab diesem Punkt wird der Vergleich mit einem normalen ETF-Depot, anderen Altersvorsorgeprodukten oder einer Kombination verschiedener Vorsorgewege wichtiger. Flexibilität, Produktkosten, steuerliche Behandlung und Verfügungsmöglichkeiten können sich deutlich unterscheiden.
Wer beispielsweise ohnehin 400 oder 500 Euro monatlich für den langfristigen Vermögensaufbau zur Verfügung hat, muss deshalb nicht zwangsläufig den gesamten Betrag in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Eine mögliche Strategie kann darin bestehen, den für die eigene Situation attraktiven Förderbereich des Altersvorsorgedepots zu nutzen und weiteres langfristiges Vermögen außerhalb des geförderten Systems aufzubauen. Ob diese Aufteilung sinnvoll ist, hängt von der persönlichen Situation und den verfügbaren Produkten ab.
Förderung und Steuerstundung verstärken den Zinseszinseffekt
Der langfristige Vorteil des Altersvorsorgedepots kann aus mehreren Komponenten entstehen. Neben den eigenen Beiträgen werden die staatlichen Zulagen investiert. Gleichzeitig müssen Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des geförderten Vertrags während der Ansparphase nicht laufend versteuert werden. Dadurch kann ein größerer Kapitalbetrag weiterarbeiten.
Ein stark vereinfachtes Modell verdeutlicht den Effekt. Wer jährlich 1.800 Euro selbst einzahlt und die maximale Grundzulage von 540 Euro erhält, startet jedes Jahr mit 2.340 Euro neu investiertem Kapital statt ausschließlich mit den eigenen 1.800 Euro. Über 30 Jahre wären das bereits 70.200 Euro aus Eigenbeiträgen und Grundzulagen, bevor irgendeine Wertentwicklung berücksichtigt wird. Davon stammen 54.000 Euro aus eigenen Einzahlungen und 16.200 Euro aus Grundzulagen.
Würde das gesamte Kapital über diesen Zeitraum im Durchschnitt beispielsweise 5 Prozent jährlich nach Kosten erzielen, wäre der Endwert erheblich höher als die Summe der Einzahlungen. Die tatsächliche Entwicklung eines kapitalmarktorientierten Altersvorsorgedepots kann allerdings deutlich davon abweichen. Kursschwankungen, Kosten, Anlageauswahl und die zeitliche Reihenfolge positiver und negativer Börsenjahre beeinflussen das Ergebnis.
Besonders bei einem Altersvorsorgedepot ohne Garantie gehört dieses Risiko ausdrücklich zum Konzept. Die Möglichkeit, stärker in Aktien und Fonds zu investieren, eröffnet langfristig höhere Renditechancen, bedeutet aber zugleich, dass der Depotwert zwischenzeitlich erheblich sinken kann. Eine staatliche Zulage beseitigt dieses Kapitalmarktrisiko nicht.
Die Förderung hat einen Preis: Das Geld ist nicht frei verfügbar
Eine hohe Zulage kann leicht den Eindruck erwecken, das Altersvorsorgedepot sei mit einem normalen staatlich bezuschussten Wertpapierdepot vergleichbar. Das wäre zu kurz gedacht. Gefördertes Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich für die Altersvorsorge vorgesehen und kann nicht jederzeit ohne Konsequenzen ausgezahlt werden.
Nach den neuen Regeln kann die reguläre Auszahlungsphase grundsätzlich zwischen dem 65. und dem 70. Lebensjahr beginnen. Ein früherer Beginn kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung bezogen wird. Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht unter anderem die Wahl zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reicht. Außerdem können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals einmalig entnommen werden.
Wer gefördertes Kapital außerhalb der vorgesehenen Möglichkeiten vorzeitig entnimmt, riskiert eine sogenannte schädliche Verwendung. Dann können Zulagen und gewährte steuerliche Vorteile zurückgefordert werden. Das Altersvorsorgedepot eignet sich deshalb nicht als Ersatz für einen Notgroschen und auch nicht für Geld, das wahrscheinlich in wenigen Jahren für Auto, Reise, Immobilienkauf oder andere größere Ausgaben benötigt wird.
Ein Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch günstig
Die staatliche Förderung sollte niemals isoliert von den Produktkosten betrachtet werden. Ein hoher Zuschuss kann einen teuren Vertrag zunächst attraktiv erscheinen lassen, obwohl laufende Kosten über Jahrzehnte einen erheblichen Teil der Rendite aufzehren.
Für das vorgesehene Standarddepot gelten besondere Regeln. Dort dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 Prozent betragen. Diese Kennzahl beschreibt, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite des Vertrags durch Kosten reduziert wird. Erzielt die Geldanlage vor Kosten beispielsweise 5 Prozent und betragen die Effektivkosten 1 Prozent, verbleiben vereinfacht 4 Prozent Rendite nach diesen Kosten.
Ein Prozentpunkt klingt gering, wirkt über mehrere Jahrzehnte aber erheblich. Bei langen Anlagezeiträumen sollte deshalb nicht nur gefragt werden, wie hoch die Förderung ist, sondern auch, welcher Anteil davon durch Abschluss-, Verwaltungs-, Fonds- und sonstige Produktkosten wieder aufgezehrt werden könnte.
Das Standarddepot kann gerade für Menschen interessant sein, die keine eigene Anlagestrategie zusammenstellen möchten. Wer selbst Fonds oder andere zulässige Anlagen auswählen will, sollte dagegen genau prüfen, welche Kosten beim jeweiligen Anbieter und innerhalb der gewählten Investments anfallen.
Bestehende Riester-Verträge nicht vorschnell kündigen
Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt, muss ihn zum Jahreswechsel 2026/2027 nicht auflösen. Bestehende Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich nach dem bisherigen System weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Produktwelt beziehungsweise in die neue Förderung ist möglich, erfolgt aber nicht automatisch.
Ob sich ein Wechsel lohnt, lässt sich deshalb nicht allein anhand der höheren Grundzulage entscheiden. Bei älteren Verträgen können Garantien, vergleichsweise günstige Konditionen, bereits bezahlte Abschlusskosten oder andere Vertragsbestandteile wertvoll sein. Umgekehrt können hohe laufende Kosten, geringe Renditechancen oder eine für den Sparer ungünstige Vertragsstruktur für einen Wechsel sprechen.
Vor einer Entscheidung sollte deshalb der bestehende Vertrag konkret dem neuen Angebot gegenübergestellt werden. Entscheidend sind nicht nur Zulagen, sondern das voraussichtliche Kapital nach Kosten, die Anlagechancen, Garantien, die steuerlichen Folgen und mögliche Wechselkosten.
Für wen die neue Förderung besonders interessant sein kann
Besonders auffällig ist die neue Förderstruktur bei Menschen, die bislang nur kleinere Beträge zurücklegen können. Wer monatlich 30 Euro einzahlt, spart selbst 360 Euro im Jahr und kann 180 Euro Grundzulage erhalten. Der Staat erhöht die eigene Sparleistung damit um 50 Prozent. Eine Garantie für ein gutes Anlageergebnis entsteht daraus zwar nicht, der Zuschuss schafft aber einen erheblichen Vorsprung gegenüber einer vollständig ungeförderten Einzahlung gleicher Höhe.
Noch stärker kann die Förderung bei Eltern wirken. Bereits 25 Euro Eigenbeitrag im Monat können bei einem förderfähigen Kind zu 150 Euro Grundzulage und 300 Euro Kinderzulage führen. Bei mehreren Kindern steigt der staatliche Anteil entsprechend weiter.
Für Gutverdiener kann dagegen zusätzlich die steuerliche Komponente interessant werden. Hier sollte nicht nur die Zulage betrachtet werden, sondern das Ergebnis der steuerlichen Günstigerprüfung. Gleichzeitig verfügen Haushalte mit höheren Sparraten häufiger über genügend finanziellen Spielraum, um neben dem geförderten Altersvorsorgedepot zusätzlich ein frei verfügbares Wertpapiervermögen aufzubauen.
Auch Selbstständige gehören zu den Gruppen, für die sich ab 2027 ein genauer Blick lohnt, weil der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten erweitert wird. Gerade für sie bleibt jedoch wichtig, Liquiditätsreserven nicht zugunsten langfristig gebundenen Vorsorgekapitals zu vernachlässigen.
Checkliste: Förderung sinnvoll nutzen
- Prüfe zunächst, ob du unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt bist.
- Lege eine Sparrate fest, die auch bei unerwarteten Ausgaben dauerhaft tragbar bleibt.
- Berechne Grundzulage und gegebenenfalls Kinderzulagen für deine tatsächliche Sparrate.
- Berücksichtige den möglichen zusätzlichen Steuervorteil, statt nur auf die Zulage zu schauen.
- Vergleiche Effektivkosten und Anlagekosten verschiedener Angebote.
- Prüfe, welche Fonds oder anderen Anlagen im konkreten Altersvorsorgedepot verfügbar sind.
- Entscheide bewusst, ob du ein Produkt ohne Garantie oder eine Variante mit Garantie bevorzugst.
- Halte Notgroschen und kurzfristig benötigtes Geld außerhalb des Altersvorsorgedepots.
- Vergleiche bei bestehenden Riester-Verträgen erst die Konditionen, bevor du einen Wechsel veranlasst.
- Betrachte die Förderung immer zusammen mit Kosten, Renditechancen, Risiko, Steuern und späterer Auszahlung.
Fazit: Die Förderung kann zum entscheidenden Renditebaustein werden
Die staatliche Förderung des Altersvorsorgedepots ist ab 2027 deutlich leichter nachvollziehbar als das bisherige Riester-System. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Grundzulage, auf weitere Einzahlungen bis zum förderfähigen Höchstbetrag von 1.800 Euro weitere 25 Prozent. Dadurch sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Eltern können zusätzlich bis zu 300 Euro je förderfähigem Kind erhalten.
Gerade kleine und mittlere Sparraten werden damit prozentual stark unterstützt. Das ist eine der interessantesten Eigenschaften des neuen Systems: Niemand muss zunächst 150 Euro monatlich aufbringen, damit staatliche Förderung überhaupt relevant wird. Bereits zehn Euro monatlich können grundsätzlich für eine Förderung ausreichen, während bei 25 bis 30 Euro monatlicher Einzahlung bereits erhebliche Zulagenquoten möglich sind.
Trotzdem sollte die Entscheidung für ein Altersvorsorgedepot nie allein wegen der Förderung fallen. Kapitalmarktrisiko, Kosten, langfristige Bindung und spätere Besteuerung gehören genauso zur Rechnung. Ein gutes Altersvorsorgedepot muss deshalb nicht nur hohe Zulagen ermöglichen, sondern auch nach Kosten eine überzeugende langfristige Anlagestruktur bieten.
Häufige Fragen zur staatlichen Förderung beim Altersvorsorgedepot
Die wichtigsten Förderregeln lassen sich vergleichsweise einfach berechnen. Bei einzelnen Lebenssituationen entstehen dennoch Fragen, insbesondere zu Höchstbeträgen, Kindern, Steuern und bestehenden Riester-Verträgen.
Wie hoch ist die maximale staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr, wenn mindestens 1.800 Euro Eigenbeitrag geleistet werden. Zusätzlich können bis zu 300 Euro Kinderzulage je förderfähigem Kind hinzukommen. Ein möglicher zusätzlicher Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug ist darin noch nicht enthalten.
Wie viel muss ich mindestens einzahlen?
Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro erforderlich. Das entspricht zehn Euro pro Monat. Die Höhe der Grundzulage richtet sich anschließend nach dem tatsächlich geleisteten Eigenbeitrag.
Wie viel Förderung gibt es bei 100 Euro Sparrate im Monat?
100 Euro monatlich entsprechen 1.200 Euro Eigenbeitrag pro Jahr. Für die ersten 360 Euro entstehen 180 Euro Grundzulage, für die weiteren 840 Euro nochmals 210 Euro. Insgesamt beträgt die Grundzulage damit 390 Euro pro Jahr. Bei förderfähigen Kindern können zusätzlich Kinderzulagen hinzukommen.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je förderfähigem Kind und Jahr. Sie wird bereits vollständig erreicht, wenn der zulageberechtigte Elternteil mindestens 300 Euro im Jahr beziehungsweise 25 Euro im Monat selbst einzahlt.
Gibt es zusätzlich zur Zulage einen Steuervorteil?
Ja, ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil kann entstehen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung, ob der Sonderausgabenabzug einen höheren Vorteil ergibt als die bereits gewährten Zulagen. Ist das der Fall, kann sich die Differenz zusätzlich steuermindernd auswirken.
Werden Gewinne im Altersvorsorgedepot versteuert?
Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrags nicht laufend besteuert. Geförderte Leistungen werden grundsätzlich später in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert.
Kann ich mehr als 1.800 Euro im Jahr einzahlen?
Ja. Insgesamt können bis zu 6.840 Euro jährlich in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Die Grundzulage steigt jedoch oberhalb eines Eigenbeitrags von 1.800 Euro nicht weiter.
Muss ich meinen alten Riester-Vertrag 2027 wechseln?
Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderung oder in ein Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich möglich, sollte aber erst nach einem Vergleich von Garantien, Kosten, Anlagechancen und Wechselbedingungen erfolgen.