Private Rentenversicherung oder ETF – was ist besser?

Wer privat für den Ruhestand vorsorgen möchte, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Ein ETF-Sparplan verspricht langfristige Renditechancen und Flexibilität, eine private Rentenversicherung kann dagegen lebenslange Zahlungen absichern. Entscheidend sind die tatsächlichen Kosten, die Risiken und die Frage, wie das angesparte Geld später genutzt werden soll.

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Für die private Altersvorsorge sind ETFs und private Rentenversicherungen zwei grundlegend unterschiedliche Wege. Während Anleger mit einem ETF-Sparplan selbst Vermögen aufbauen, verbinden Rentenversicherungen die Kapitalanlage mit einem Versicherungsvertrag. Beide Lösungen können zur finanziellen Absicherung im Alter beitragen, unterscheiden sich jedoch erheblich bei Kosten, Verfügbarkeit, Besteuerung und Auszahlung.

Für viele Menschen, die noch 15 bis 30 Jahre bis zum Ruhestand haben, ist ein kostengünstiger, weltweit gestreuter ETF-Sparplan eine attraktive Grundlage der privaten Altersvorsorge. Er bietet hohe Transparenz, niedrige laufende Kosten und die Möglichkeit, das angesparte Vermögen jederzeit selbst zu verwalten. Eine private Rentenversicherung kann dagegen sinnvoll sein, wenn eine lebenslange garantierte Zusatzrente besonders wichtig ist oder ein konkreter Vertrag steuerliche beziehungsweise versicherungstechnische Vorteile bietet.

Der größte Fehler besteht darin, beide Möglichkeiten ausschließlich anhand einer prognostizierten Rendite zu vergleichen. Wer beispielsweise monatlich 200 Euro über 30 Jahre zurücklegt, kann durch unterschiedliche Kostenstrukturen mehrere Zehntausend Euro mehr oder weniger Vermögen aufbauen. Gleichzeitig ist ein hohes ETF-Vermögen nicht automatisch mit einer garantierten monatlichen Rente gleichzusetzen. Genau dieser Unterschied entscheidet häufig darüber, welche Vorsorgelösung besser zur persönlichen Lebensplanung passt.

Inhaltsverzeichnis

ETF oder private Rentenversicherung: Die wichtigsten Unterschiede

Ein ETF-Sparplan und eine private Rentenversicherung können teilweise in ähnliche Kapitalanlagen investieren. Trotzdem handelt es sich um unterschiedliche Produkte. Beim ETF gehört das Fondsvermögen wirtschaftlich dem Anleger. Bei der Rentenversicherung bestehen vertragliche Ansprüche gegenüber einem Versicherungsunternehmen, das die vereinbarten Leistungen nach den Versicherungsbedingungen erbringt.

Besonders deutlich werden die Unterschiede bei der Verfügbarkeit des Geldes, den laufenden Kosten und der späteren Auszahlung.

Vergleichspunkt ETF-Sparplan Private Rentenversicherung
Vermögensaufbau Direkt über Wertpapierfonds Über klassische oder fondsgebundene Versicherung
Laufende Kosten Häufig niedrig Je nach Tarif teilweise deutlich höher
Flexibilität Anteile grundsätzlich jederzeit verkäuflich Entnahmen und Kündigung vertraglich geregelt
Renditechancen Abhängig von Kapitalmarktentwicklung Abhängig von Anlageform, Kosten und Garantien
Kapitalgarantie Keine Je nach Tarif möglich
Lebenslange Rente Nicht automatisch enthalten Bei vereinbarter Verrentung möglich
Steuern Besteuerung von Erträgen nach Kapitalertragsteuerregeln Besondere Regeln je nach Vertragsgestaltung und Auszahlung
Vererbung Depotvermögen grundsätzlich vererbbar Abhängig von Vertragsbedingungen und Rentenphase
Transparenz Anlagebestand und Kosten meist gut nachvollziehbar Vertragskosten und Rentenberechnung teils komplex
Eigenverantwortung Anleger organisiert Anlage und Entnahme selbst Versicherer übernimmt vereinbarte Rentenzahlung

Die Tabelle zeigt einen grundlegenden Zielkonflikt: Ein ETF bietet mehr Freiheit beim Vermögensaufbau und bei der späteren Verwendung des Kapitals. Eine Rentenversicherung kann dagegen finanzielle Risiken übernehmen, insbesondere das Risiko, dass ein Mensch sehr alt wird und länger Geld benötigt als ursprünglich geplant.

Allerdings ist nicht jede Rentenversicherung automatisch sicherer als ein ETF. Fondsgebundene Policen ohne Kapitalgarantie können ebenfalls erhebliche Wertschwankungen aufweisen. Umgekehrt lässt sich ein ETF-Depot im Ruhestand durch risikoärmere Anlagen ergänzen.

Wie viel Vermögen lässt sich mit einem ETF aufbauen?

Bei einem ETF-Sparplan fließt regelmäßig Geld in einen Investmentfonds, der einen bestimmten Börsenindex abbildet. Für die langfristige Altersvorsorge werden häufig breit gestreute Aktien-ETFs verwendet, die in Unternehmen aus zahlreichen Ländern und Branchen investieren.

Ein weltweit gestreuter Aktien-ETF kann beispielsweise mehrere Tausend Unternehmen enthalten. Anleger sind dadurch nicht vom wirtschaftlichen Erfolg eines einzelnen Unternehmens abhängig. Dennoch bleibt das allgemeine Aktienmarktrisiko bestehen. Bei schweren Börsenkrisen können auch breit gestreute ETFs zeitweise 40 Prozent oder mehr an Wert verlieren.

Der langfristige Vorteil liegt in der Möglichkeit, am Wachstum der Unternehmen und an deren Gewinnen teilzuhaben. Gleichzeitig fallen bei einfachen Indexfonds häufig nur vergleichsweise geringe laufende Produktkosten an. Bei vielen breit gestreuten ETFs liegen diese im Bereich von etwa 0,1 bis 0,3 Prozent jährlich. Hinzukommen können Depot-, Handels- oder Sparplangebühren.

Beispielrechnung: 200 Euro monatlich über 30 Jahre

Wie stark sich unterschiedliche Nettorenditen auf den Vermögensaufbau auswirken, zeigt eine Modellrechnung. Angenommen, eine Person investiert 30 Jahre lang jeden Monat 200 Euro. Die Sparrate bleibt während der gesamten Laufzeit unverändert.

Die folgende Berechnung verwendet vereinfachte, konstante jährliche Renditen nach laufenden Anlagekosten. Steuern und Inflation bleiben zunächst unberücksichtigt. Die Monatsraten werden jeweils am Monatsende investiert.

Jährliche Nettorendite Vermögen nach 30 Jahren
3 % ca. 116.500 €
4 % ca. 137.000 €
5 % ca. 163.100 €
6 % ca. 195.100 €

Insgesamt eingezahlt: 72.000 Euro.

Bei einer angenommenen Nettorendite von 5 Prozent entsteht rechnerisch ein Vermögen von rund 163.100 Euro. Davon entfallen etwa 91.100 Euro auf den Wertzuwachs. Bei 3 Prozent Nettorendite wären es dagegen nur rund 44.500 Euro Wertzuwachs.

Die Unterschiede entstehen durch den Zinseszinseffekt. Erträge bleiben investiert und können in den folgenden Jahren selbst weitere Erträge erwirtschaften. Je länger der Anlagezeitraum, desto stärker beeinflusst bereits ein kleiner Renditeunterschied das Endvermögen.

Wichtig ist allerdings, dass Aktienmärkte keine gleichmäßige Rendite liefern. Die tatsächliche Entwicklung verläuft mit Kursgewinnen, Verlustjahren und teilweise längeren Schwächephasen. Die dargestellten Ergebnisse sind deshalb Rechenbeispiele und keine Prognosen.

Warum der Anlagehorizont entscheidend ist

Ein ETF-Sparplan eignet sich besonders für Geld, das langfristig nicht benötigt wird. Bei einem Zeitraum von 20 oder 30 Jahren besteht mehr Gelegenheit, zwischenzeitliche Börsenverluste auszusitzen. Eine Garantie, dass zum gewünschten Rentenbeginn tatsächlich ein Gewinn erzielt wurde, gibt es trotzdem nicht.

Wer nur noch fünf Jahre bis zur Rente hat, sollte deshalb anders planen als ein 30-jähriger Berufseinsteiger. Je näher der Zeitpunkt rückt, an dem das Kapital benötigt wird, desto wichtiger wird die Frage, welcher Anteil des Vermögens noch starken Kursschwankungen ausgesetzt sein darf.

Ein sinnvoller Ansatz kann darin bestehen, das langfristige Wachstumskapital weiterhin in Aktien-ETFs anzulegen und gleichzeitig schrittweise einen Teil des benötigten Geldes in risikoärmere Anlagen umzuschichten. Dadurch lässt sich das Risiko verringern, unmittelbar nach einem Börsencrash größere ETF-Anteile verkaufen zu müssen.

Wie funktioniert eine private Rentenversicherung?

Eine private Rentenversicherung ist ein langfristiger Vertrag mit einem Versicherungsunternehmen. Der Versicherungsnehmer zahlt regelmäßig Beiträge oder einen größeren Einmalbetrag ein. Der Versicherer legt das Geld entsprechend dem gewählten Tarif an und erbringt später die vereinbarte Leistung.

Dabei gibt es erhebliche Unterschiede zwischen klassischen, fondsgebundenen und fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Garantien.

Bei einer klassischen Rentenversicherung stehen garantierte Leistungen und eine vergleichsweise sicherheitsorientierte Kapitalanlage im Vordergrund. Die tatsächliche Verzinsung hängt unter anderem von den vertraglichen Garantien und möglichen Überschussbeteiligungen ab. Der gesetzliche Höchstrechnungszins begrenzt die Rechnungsgrundlagen für bestimmte Garantien, ist aber nicht mit einer garantierten Verzinsung sämtlicher eingezahlter Beiträge gleichzusetzen.

Eine fondsgebundene Rentenversicherung investiert dagegen ganz oder teilweise in Investmentfonds. Je nach Vertrag können darunter auch ETFs sein. Dadurch sind höhere Renditechancen möglich, allerdings trägt der Versicherungsnehmer bei Verträgen ohne ausreichende Garantien auch das Kapitalmarktrisiko.

Versicherungen mit Beitrags- oder Kapitalgarantien kombinieren beide Ansätze. Solche Garantien haben jedoch ihren Preis: Ein Teil des Kapitals muss möglicherweise defensiver angelegt werden, wodurch sich die langfristigen Renditechancen verringern können.

Was bedeutet eine lebenslange Rentengarantie?

Der entscheidende Unterschied zum ETF zeigt sich häufig erst bei der Auszahlung. Eine private Rentenversicherung kann eine monatliche Rente zahlen, solange die versicherte Person lebt. Wer beispielsweise 95 oder 100 Jahre alt wird, erhält bei einer entsprechend vereinbarten lebenslangen Rente weiterhin Zahlungen.

Beim ETF-Depot muss der Anleger dagegen selbst entscheiden, wie viel Geld er regelmäßig entnimmt. Wird zu viel entnommen oder entwickelt sich der Kapitalmarkt ungünstig, kann das Depot vorzeitig aufgebraucht sein.

Die lebenslange Rentenzahlung ist deshalb eine eigenständige Versicherungsleistung. Sie darf nicht allein anhand der erwarteten Kapitalrendite beurteilt werden.

Allerdings bedeutet eine lebenslange garantierte Rente nicht automatisch, dass ihre Kaufkraft erhalten bleibt. Eine feste Monatsrente von 500 Euro verliert bei steigenden Preisen über die Jahre an realem Wert. Dynamische Rentensteigerungen oder Überschussbeteiligungen können diesen Effekt teilweise ausgleichen, sind aber abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.

Die Kosten entscheiden häufig über mehrere Zehntausend Euro

Bei der Gegenüberstellung von ETF und privater Rentenversicherung sind die Kosten einer der wichtigsten Vergleichspunkte. Während ein günstiger ETF hauptsächlich laufende Fondskosten verursacht, können bei einer Rentenversicherung zusätzliche Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs- und gegebenenfalls Garantiekosten anfallen.

Besonders Abschluss- und Vertriebskosten wirken sich in den ersten Vertragsjahren aus. Ein Teil der eingezahlten Beiträge wird zur Finanzierung dieser Kosten verwendet und steht nicht vollständig für den Vermögensaufbau zur Verfügung.

Bei fondsgebundenen Versicherungen kommen außerdem Kosten der ausgewählten Investmentfonds hinzu. Selbst wenn innerhalb der Versicherung günstige ETFs genutzt werden, ist die gesamte Versicherung deshalb nicht automatisch ebenso preiswert wie ein direkt geführtes ETF-Depot.

Beispiel: Was ein Prozentpunkt weniger Rendite bedeutet

Eine Person investiert erneut monatlich 200 Euro über 30 Jahre. Beide Varianten erzielen vor den betrachteten Kosten rechnerisch dieselbe Kapitalmarktrendite.

Für den vereinfachten Vergleich werden zwei unterschiedliche Nettorenditen angenommen:

  • Variante A: 5 Prozent jährlich nach Kosten
  • Variante B: 4 Prozent jährlich nach Kosten

Bei Variante A ergibt sich ein Endvermögen von rund 163.100 Euro. Bei Variante B sind es ungefähr 137.000 Euro.

Der Unterschied beträgt rund 26.100 Euro – obwohl in beiden Fällen exakt 72.000 Euro eingezahlt wurden.

Die Modellrechnung verdeutlicht, wie stark sich dauerhaft höhere Kosten auswirken können. Sie bildet allerdings keinen konkreten Versicherungsvertrag ab. Bei einer echten Police müssen zusätzlich die zeitliche Verteilung der Abschlusskosten, mögliche Garantien, die Fondsauswahl und die Leistungen in der Rentenphase berücksichtigt werden.

Ein höherer Kostenanteil ist nicht grundsätzlich ungerechtfertigt, wenn dafür eine gewünschte Versicherungsleistung erbracht wird. Problematisch wird es jedoch, wenn Verbraucher hohe Kosten bezahlen, ohne dass die zusätzlichen Leistungen zu ihren persönlichen Vorsorgezielen passen.

Welche Kosten sollten bei einer Rentenversicherung geprüft werden?

Bei einem konkreten Versicherungsangebot reicht es nicht, nur auf die monatliche Beitragshöhe oder eine prognostizierte Ablaufleistung zu schauen. Entscheidend sind die gesamten Kosten über die Vertragslaufzeit.

Besonders aussagekräftig sind die Effektivkosten beziehungsweise die im Produktinformationsblatt ausgewiesene Renditeminderung. Sie sollen verdeutlichen, wie stark die Kosten die jährliche Wertentwicklung des Vertrags beeinflussen.

Daneben sollten Versicherungsnehmer prüfen, welche Kosten bei Beitragsfreistellung, Fondswechsel, vorzeitiger Kündigung oder Auszahlung entstehen. Auch die Kosten während der Rentenphase können relevant sein.

Wer zwei Versicherungsangebote miteinander vergleicht, sollte darauf achten, dass die Modellannahmen übereinstimmen. Eine Police mit optimistischer Renditeannahme kann auf dem Papier deutlich attraktiver erscheinen, obwohl sie tatsächlich teurer ist.

Was ist bei der Auszahlung besser: ETF-Entnahme oder lebenslange Rente?

Während der Ansparphase lässt sich ein ETF-Depot relativ einfach mit dem Vertragsguthaben einer Rentenversicherung vergleichen. Schwieriger wird es beim Übergang in den Ruhestand.

Beim ETF steht grundsätzlich das vorhandene Vermögen zur Verfügung. Der Anleger kann daraus monatliche Beträge entnehmen, größere Anschaffungen finanzieren oder einen Teil des Geldes für spätere Jahre investiert lassen.

Eine Rentenversicherung kann dagegen eine lebenslange Zahlung bieten. Wie hoch diese ausfällt, hängt unter anderem vom Vertragsguthaben, dem Rentenbeginn, dem vereinbarten Rentenfaktor und möglichen Garantien ab.

Beispiel: 150.000 Euro Altersvorsorgevermögen

Angenommen, zum Rentenbeginn stehen 150.000 Euro zur Verfügung.

Bei einem ETF-Depot könnte die Person zunächst 3,5 Prozent des Anfangsvermögens jährlich entnehmen. Das wären 5.250 Euro pro Jahr beziehungsweise rund 437,50 Euro monatlich vor Steuern.

Diese Entnahme ist allerdings nicht garantiert. Ob das Vermögen lebenslang reicht, hängt von der weiteren Wertentwicklung, der Inflationsanpassung, den tatsächlichen Entnahmen und der Lebensdauer ab.

Bei einer privaten Rentenversicherung wird die Monatsrente häufig mithilfe eines Rentenfaktors berechnet. Ein Rentenfaktor von beispielsweise 25 Euro bedeutet, dass je 10.000 Euro maßgeblichem Vertragsguthaben eine monatliche Rente von 25 Euro gezahlt wird.

Bei 150.000 Euro ergibt das:

150.000 Euro ÷ 10.000 Euro × 25 Euro = 375 Euro monatliche Rente.

Wäre dieser Rentenfaktor für die konkrete Verrentung garantiert, würde daraus unter den entsprechenden Vertragsbedingungen eine garantierte lebenslange Monatsrente von 375 Euro entstehen. Zusätzliche nicht garantierte Überschüsse könnten die Zahlung erhöhen.

Der Vergleich von 437,50 Euro ETF-Entnahme und 375 Euro Versicherungsrente bedeutet nicht, dass der ETF automatisch besser ist. Bei der Versicherung ist die lebenslange Zahlung der wesentliche Vorteil. Beim ETF bleibt dagegen das nicht verbrauchte Kapital im Depot und kann grundsätzlich weitervererbt werden.

Wann lohnt sich eine lebenslange Rente rechnerisch?

Bei einer monatlichen Rente von 375 Euro werden jährlich 4.500 Euro ausgezahlt. Nach 20 Jahren wären das nominal 90.000 Euro, nach 30 Jahren 135.000 Euro und nach 35 Jahren 157.500 Euro.

Daraus lässt sich jedoch keine einfache Rentabilitätsgrenze ableiten. Das ursprüngliche Vertragsguthaben ist nach der Verrentung nicht ohne Weiteres mit einem weiterhin verfügbaren Depotbestand vergleichbar. Außerdem spielen der Zeitpunkt der Zahlungen, die Verzinsung, die Kosten, die Besteuerung und die Übernahme des Langlebigkeitsrisikos eine Rolle.

Für die persönliche Entscheidung ist deshalb entscheidend, ob ein möglichst hohes und flexibel verfügbares Vermögen oder ein lebenslang gesicherter monatlicher Zahlungsstrom wichtiger ist.

Steuern: Wann hat die Rentenversicherung Vorteile?

Bei der steuerlichen Behandlung unterscheiden sich ein direktes ETF-Depot und eine private Rentenversicherung erheblich. Ein möglicher Steuervorteil sollte jedoch niemals isoliert betrachtet werden. Entscheidend ist, wie viel Geld nach sämtlichen Kosten und Steuern tatsächlich zur Verfügung steht.

Die folgenden Regeln beziehen sich auf gewöhnliche private Rentenversicherungen der dritten Altersvorsorgeschicht. Für Riester-Verträge, Basisrenten und betriebliche Altersversorgung gelten andere steuerliche Vorschriften.

ETF-Sparplan: Besteuerung von Kapitalerträgen

Bei einem gewöhnlichen ETF-Depot werden steuerpflichtige Kapitalerträge grundsätzlich mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.

Bei Aktienfonds, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, sind für Privatanleger grundsätzlich 30 Prozent der entsprechenden Erträge steuerfrei. Diese sogenannte Teilfreistellung berücksichtigt unter anderem die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene.

Außerdem steht Anlegern der Sparer-Pauschbetrag zur Verfügung. Er beträgt nach dem Rechtsstand 2026 jährlich 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare.

Steuern können bei Ausschüttungen, realisierten Veräußerungsgewinnen und gegebenenfalls durch die Vorabpauschale entstehen. Ein thesaurierender ETF ist daher nicht automatisch bis zum Verkauf vollständig steuerfrei.

Private Rentenversicherung: Besteuerung der lebenslangen Rente

Bei einer gewöhnlichen privaten Rentenversicherung, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden, wird eine lebenslange Leibrente grundsätzlich nur mit ihrem gesetzlich bestimmten Ertragsanteil besteuert.

Dieser hängt vom Alter beim Beginn der Rentenzahlung ab. Bei einem Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil nach geltendem Recht 17 Prozent.

Bei einer monatlichen privaten Rente von 500 Euro ergibt sich damit:

  • Jahresrente: 6.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Ertragsanteil: 17 Prozent
  • Steuerlich anzusetzender Betrag: 1.020 Euro jährlich

Die 1.020 Euro sind nicht die tatsächlich zu zahlende Steuer. Sie erhöhen grundsätzlich das steuerpflichtige Einkommen. Wie viel Einkommensteuer daraus entsteht, hängt von den übrigen Einkünften und der individuellen steuerlichen Situation ab.

Diese Besteuerung kann insbesondere für Menschen attraktiv sein, die eine lebenslange Zusatzrente wünschen. Sie rechtfertigt jedoch nicht automatisch einen Vertrag mit hohen Kosten.

Kapitalauszahlung: Die 12/62-Regel

Wird bei einer entsprechend ausgestalteten privaten Rentenversicherung statt einer lebenslangen Rente eine Kapitalauszahlung gewählt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine steuerliche Begünstigung greifen.

Für nach 2011 abgeschlossene begünstigte Verträge gilt grundsätzlich: Der Vertrag muss mindestens zwölf Jahre bestanden haben und die Auszahlung darf frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgen.

Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist grundsätzlich nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zwischen Versicherungsleistung und entrichteten Beiträgen einkommensteuerpflichtig. Auf diesen Betrag wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet.

Das kann gegenüber der regulären Besteuerung von Kapitalerträgen vorteilhaft sein. Ob tatsächlich weniger Steuern entstehen, hängt aber unter anderem von der Höhe des Gewinns, dem persönlichen Steuersatz und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Auch eine mögliche steuerliche Begünstigung kann durch hohe Abschluss- und Verwaltungskosten teilweise oder vollständig aufgezehrt werden.

Krankenversicherung: Ein häufig übersehener Unterschied

Neben der Einkommensteuer können auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die tatsächlich verfügbare Altersvorsorge beeinflussen.

Bei pflichtversicherten Rentnern in der Krankenversicherung der Rentner werden gewöhnliche private Renten aus einer selbst finanzierten Rentenversicherung grundsätzlich anders behandelt als Betriebsrenten. Auch Kapitalerträge aus einem privaten ETF-Depot gehören bei dieser Versicherungsform grundsätzlich nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Bei freiwillig gesetzlich Krankenversicherten ist die Situation anders. Hier werden bei der Beitragsbemessung grundsätzlich auch weitere Einnahmen berücksichtigt, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit bestimmen. Dazu können private Renten und Kapitalerträge gehören.

Bei privat Krankenversicherten richtet sich der Versicherungsbeitrag dagegen grundsätzlich nach dem privaten Versicherungsvertrag und nicht unmittelbar nach der Höhe der Kapitalerträge.

Diese Unterschiede können im Ruhestand erhebliche Auswirkungen haben. Besonders freiwillig gesetzlich Versicherte sollten deshalb nicht nur die Steuerbelastung, sondern auch mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in ihre Vorsorgeplanung einbeziehen.

Für wen ist ein ETF-Sparplan die bessere Altersvorsorge?

Ein ETF-Sparplan bietet sich besonders für Menschen an, die langfristig Vermögen aufbauen möchten, Wert auf niedrige Kosten legen und bereit sind, zwischenzeitliche Börsenverluste auszuhalten.

Das betrifft häufig jüngere Arbeitnehmer mit einem langen Anlagehorizont. Wer beispielsweise mit 30 Jahren beginnt und bis zum 67. Lebensjahr spart, verfügt über 37 Jahre für den Vermögensaufbau. Über einen solchen Zeitraum können niedrige Kosten und der Zinseszinseffekt besonders stark wirken.

Auch Selbstständige können von der Flexibilität profitieren. Wenn Einnahmen schwanken, lässt sich ein ETF-Sparplan normalerweise ohne größere Schwierigkeiten reduzieren, pausieren oder erhöhen. Bei einer Rentenversicherung sind solche Änderungen dagegen an die vertraglichen Bedingungen gebunden.

Für Menschen, die Vermögen vererben möchten, ist ein ETF-Depot ebenfalls interessant. Das verbleibende Depotvermögen fällt grundsätzlich in den Nachlass. Bei einer Rentenversicherung hängt die Absicherung von Hinterbliebenen dagegen von vereinbarten Leistungen wie Rentengarantiezeiten, Kapitalrückgewähr oder Hinterbliebenenrenten ab.

Allerdings verlangt ein ETF-Depot auch Eigenverantwortung. Anleger müssen ihre Risikoverteilung bestimmen, Marktschwankungen aushalten und später einen tragfähigen Entnahmeplan entwickeln.

Wann kann eine private Rentenversicherung sinnvoller sein?

Eine private Rentenversicherung kann besonders dann überzeugen, wenn die Absicherung eines lebenslangen Einkommens im Vordergrund steht.

Wer bereits eine ausreichende gesetzliche Rente erhält, aber zusätzliche garantierte Zahlungen für laufende Lebenshaltungskosten wünscht, kann mit einer lebenslangen privaten Rente einen Teil seiner Altersversorgung planbarer gestalten.

Auch Menschen, die sich im Ruhestand nicht selbst um Wertpapierverkäufe und Entnahmeregeln kümmern möchten, können von einer vertraglich geregelten Rentenzahlung profitieren.

Eine weitere mögliche Situation betrifft Personen, die bereits einen älteren Versicherungsvertrag besitzen. Solche Verträge können Garantiezinsen oder steuerliche Bedingungen enthalten, die bei einem Neuabschluss nicht mehr verfügbar sind. Eine vorschnelle Kündigung kann deshalb erhebliche finanzielle Nachteile verursachen.

Besonders kritisch zu prüfen sind dagegen neue Versicherungsverträge mit hohen Abschlusskosten, langen Bindungen und unklaren Rentenfaktoren. Eine garantierte Rentenzahlung ist nur dann wirklich wertvoll, wenn die garantierte Höhe zum persönlichen Absicherungsbedarf passt.

ETF innerhalb einer Rentenversicherung: Ist die Kombination besser?

Fondsgebundene Rentenversicherungen mit ETFs werden häufig als Verbindung aus kostengünstiger Geldanlage und steuerlich begünstigtem Versicherungsmantel angeboten.

Die Idee klingt zunächst attraktiv: Das Kapital wird in ETFs investiert, während der Versicherungsvertrag zusätzliche steuerliche oder versicherungstechnische Möglichkeiten eröffnet.

Ob dieses Modell tatsächlich überzeugt, hängt allerdings stark von der Kostenstruktur ab. Ein ETF, der innerhalb eines Versicherungsvertrags gehalten wird, verursacht weiterhin Fondskosten. Zusätzlich können Kosten für den Versicherungsmantel entstehen.

Dafür kann die Police Vorteile bieten, etwa die Möglichkeit einer lebenslangen Verrentung, bestimmte steuerliche Regeln oder Fondswechsel innerhalb des Vertrags ohne unmittelbar beim Versicherungsnehmer ausgelöste Veräußerungsbesteuerung.

Bei einem sehr günstigen Nettotarif können solche Vorteile unter bestimmten Voraussetzungen die zusätzlichen Kosten rechtfertigen. Bei teuren Provisionstarifen kann der Versicherungsmantel dagegen einen erheblichen Teil der möglichen Kapitalmarktrendite aufzehren.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Versicherer mit ETFs wirbt, sondern welche Nettoleistung unter vergleichbaren Annahmen zu erwarten ist.

Wie wichtig ist die Inflation für die Entscheidung?

Eine private Altersvorsorge muss nicht nur einen bestimmten Eurobetrag erreichen. Das Geld soll später auch genügend Kaufkraft besitzen.

Angenommen, eine Person benötigt heute zusätzlich 500 Euro monatlich, um ihren gewünschten Lebensstandard zu finanzieren. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 Prozent jährlich wären nach 30 Jahren rechnerisch rund 906 Euro notwendig, um dieselbe Kaufkraft zu erreichen.

Eine heute ausreichend erscheinende Zusatzrente kann daher in mehreren Jahrzehnten deutlich zu niedrig sein.

Aktien-ETFs bieten langfristig die Chance, durch Unternehmenswachstum und steigende nominale Gewinne einen gewissen Inflationsausgleich zu erzielen. Ein verlässlicher Schutz vor Inflation besteht allerdings nicht. Insbesondere über kürzere Zeiträume können Aktienrenditen deutlich hinter der Preisentwicklung zurückbleiben.

Bei privaten Rentenversicherungen ist zu unterscheiden, ob eine gleichbleibende oder steigende Rente vereinbart wird. Eine feste garantierte Monatsrente bietet Planungssicherheit in Euro, schützt aber nicht automatisch vor Kaufkraftverlusten.

Wer eine private Rentenversicherung abschließt, sollte deshalb prüfen, ob Rentensteigerungen vorgesehen sind und welche davon tatsächlich garantiert werden.

Kann man ETF und Rentenversicherung kombinieren?

Die Entscheidung muss nicht zwingend zwischen ausschließlich ETF oder ausschließlich Rentenversicherung fallen. Beide Vorsorgeformen können unterschiedliche Aufgaben übernehmen.

Eine mögliche Strategie besteht darin, zunächst die voraussichtlichen laufenden Ausgaben im Ruhestand zu ermitteln. Anschließend wird geprüft, welche Ausgaben bereits durch die gesetzliche Rente und andere verlässliche Einnahmen gedeckt werden.

Bleibt eine Lücke bei den notwendigen Lebenshaltungskosten, kann eine zusätzliche lebenslange Rentenzahlung sinnvoll sein. Für darüber hinausgehende Ausgaben, größere Anschaffungen oder vererbbares Vermögen kann ein ETF-Depot genutzt werden.

Ein Beispiel: Eine Person rechnet im Ruhestand mit monatlichen Ausgaben von 2.400 Euro. Die erwartete gesetzliche Nettorente beträgt 1.800 Euro. Es bleibt eine Versorgungslücke von 600 Euro.

Diese Lücke muss nicht vollständig durch eine private Rentenversicherung geschlossen werden. Denkbar wäre beispielsweise, einen Teil durch eine zusätzliche lebenslange Rente abzusichern und den übrigen Bedarf über ein flexibel verfügbares Depot zu finanzieren.

Wie die Aufteilung aussehen sollte, hängt insbesondere von der Höhe der vorhandenen Rücklagen, dem gewünschten Sicherheitsniveau und den weiteren Einkommensquellen ab.

Wichtig ist, dabei nicht einfach die heutige Rentenlücke bis zum Rentenbeginn fortzuschreiben. Inflation, Steuern, Krankenversicherung und Veränderungen der persönlichen Ausgaben müssen berücksichtigt werden.

Bestehende Rentenversicherung kündigen und stattdessen ETFs kaufen?

Wer bereits eine private Rentenversicherung besitzt, sollte die Frage anders beantworten als jemand, der gerade erst mit dem Sparen beginnt.

Bei einem Neuabschluss lassen sich Kosten, Garantien und Vertragsbedingungen vor der Entscheidung vergleichen. Bei einer bestehenden Police können dagegen bereits Abschlusskosten angefallen sein. Eine Kündigung kann zusätzliche Nachteile verursachen und möglicherweise wertvolle Garantien beseitigen.

Der sogenannte Rückkaufswert ist dabei entscheidend. Er zeigt, welcher Betrag bei einer Kündigung tatsächlich ausgezahlt würde. Dieser kann insbesondere in den ersten Vertragsjahren deutlich unter den insgesamt eingezahlten Beiträgen liegen.

Allerdings wäre es ebenfalls falsch, einen ungünstigen Vertrag ausschließlich deshalb fortzuführen, weil bereits viel Geld eingezahlt wurde. Frühere Kosten lassen sich durch weitere Beitragszahlungen nicht zurückholen.

Für eine sachgerechte Entscheidung müssen deshalb die künftigen Kosten und Leistungen verglichen werden.

Sinnvoll ist es, den aktuellen Rückkaufswert, das vorhandene Vertragsguthaben, die garantierten Leistungen und die erwartete Ablaufleistung anzufordern. Anschließend kann geprüft werden, wie sich eine Fortführung, Beitragsfreistellung oder Kündigung finanziell auswirken würde.

Besondere Vorsicht gilt bei älteren Verträgen mit attraktiven Garantien oder steuerlichen Sonderregeln. Auch vereinbarte Zusatzversicherungen können durch eine Kündigung verloren gehen.

Die häufigsten Fehler beim Vergleich

Ein verbreiteter Fehler besteht darin, ausschließlich die prognostizierte Ablaufleistung einer Versicherung mit einer ETF-Modellrechnung zu vergleichen. Unterschiedliche Renditeannahmen oder nicht berücksichtigte Kosten können das Ergebnis erheblich verzerren. Beide Varianten sollten deshalb mit möglichst identischen Kapitalmarktannahmen berechnet werden.

Ebenso problematisch ist es, eine hohe garantierte Rentenzahlung mit einem sicheren Vermögenszuwachs gleichzusetzen. Eine lebenslange Rente sichert laufende Zahlungen ab, während ein ETF-Depot verfügbares Kapital bereitstellt. Beide Leistungen haben einen unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzen.

Manche Anleger unterschätzen außerdem ihre eigene Risikobereitschaft. Ein langfristiger ETF-Sparplan ist nur dann sinnvoll, wenn zwischenzeitliche Verluste nicht zu unüberlegten Verkäufen führen. Wer bei einem Kursrückgang von 30 oder 40 Prozent wahrscheinlich sämtliche Anteile verkaufen würde, benötigt möglicherweise eine defensivere Anlagestrategie.

Bei Rentenversicherungen wird dagegen häufig zu wenig auf die garantierten Vertragsleistungen geachtet. Unverbindliche Hochrechnungen können attraktiv wirken, obwohl die garantierte Rente deutlich niedriger ausfällt. Vor einem Abschluss sollten daher garantierte und nicht garantierte Leistungen konsequent getrennt werden.

Ein weiterer Fehler ist die fehlende Planung der Entnahmephase. Ein großes ETF-Depot allein beantwortet noch nicht die Frage, wie viel Geld im Ruhestand monatlich ausgegeben werden kann. Diese Planung sollte bereits einige Jahre vor dem Rentenbeginn beginnen.

Entscheidungshilfe: Welche Altersvorsorge passt besser?

Vor einer Entscheidung sollten die persönlichen Ziele und finanziellen Rahmenbedingungen geklärt werden. Die folgenden Fragen helfen dabei, die beiden Vorsorgeformen sinnvoll einzuordnen.

  1. Wie lange bleibt das Geld investiert? Bei einem langen Anlagehorizont können günstige Aktien-ETFs besonders interessant sein. Kurz vor dem Ruhestand gewinnen Kapitalerhalt und Auszahlungsplanung an Bedeutung.
  2. Wie viel Sicherheit ist notwendig? Wer einen festen monatlichen Betrag lebenslang benötigt, sollte die Möglichkeiten einer garantierten Rentenzahlung prüfen.
  3. Wie wichtig ist die Verfügbarkeit? Wer bei unvorhergesehenen Ausgaben auf das Vermögen zugreifen möchte, profitiert von der Flexibilität eines ETF-Depots.
  4. Welche Gesamtkosten entstehen? Bei Rentenversicherungen müssen sämtliche Abschluss-, Verwaltungs-, Fonds- und möglichen Garantiekosten berücksichtigt werden.
  5. Welche Leistungen sind garantiert? Prognostizierte Ablaufleistungen und unverbindliche Überschüsse sind nicht mit garantierten Zahlungen gleichzusetzen.
  6. Wie wird die Auszahlung besteuert? Einkommensteuer sowie mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge können das verfügbare Einkommen verändern.
  7. Soll Vermögen vererbt werden? Bei einem ETF-Depot bleibt vorhandenes Kapital grundsätzlich vererbbar. Bei Rentenversicherungen hängt dies von den vereinbarten Hinterbliebenenleistungen ab.

Wer nach dieser Prüfung vor allem langfristig und kostengünstig Vermögen aufbauen möchte, findet in einem breit gestreuten ETF-Sparplan häufig eine passende Lösung. Wer dagegen eine vertraglich garantierte lebenslange Zahlung benötigt, sollte gezielt die Kosten und Leistungen einer privaten Rentenversicherung vergleichen.

Fazit: Für den Vermögensaufbau spricht häufig der ETF – für lebenslange Sicherheit die Rentenversicherung

Für den langfristigen Aufbau privaten Altersvorsorgevermögens bietet ein günstiger, weltweit gestreuter ETF-Sparplan viele Vorteile. Die niedrigen Kosten, die Transparenz und die flexible Verfügbarkeit machen ihn besonders für Menschen mit langem Anlagehorizont interessant. Voraussetzung ist allerdings, dass Anleger die Schwankungen des Aktienmarktes finanziell und psychologisch aushalten können.

Eine private Rentenversicherung erfüllt eine andere Aufgabe. Ihr wesentlicher Vorteil liegt in der Möglichkeit, lebenslange Zahlungen zu vereinbaren und damit das finanzielle Risiko eines besonders langen Lebens abzusichern. Dafür akzeptieren Versicherungsnehmer häufig zusätzliche Kosten und vertragliche Einschränkungen. Ob sich das lohnt, hängt stark vom konkreten Tarif und der garantierten Rentenhöhe ab.

Für viele Menschen kann eine Kombination sinnvoller sein als die ausschließliche Entscheidung für eine einzige Vorsorgeform. Ein ETF-Depot übernimmt den flexiblen Vermögensaufbau, während eine gezielt gewählte Rentenlösung gegebenenfalls einen Teil der notwendigen Ausgaben im Alter lebenslang absichert.

Entscheidend ist nicht, welches Produkt die attraktivste Hochrechnung zeigt. Die bessere Altersvorsorge ist diejenige, die nach Kosten, Steuern und Risiken genügend Geld für den gewünschten Lebensstandard bereitstellt und auch in schwierigen Marktphasen zur persönlichen Situation passt.

Häufige Fragen zu ETF und privater Rentenversicherung

Die Unterschiede zwischen beiden Vorsorgeformen werfen besonders bei Steuern, Sicherheit und der späteren Auszahlung weitere Fragen auf. Die folgenden Antworten helfen bei der Einordnung.

Ist ein ETF-Sparplan grundsätzlich besser als eine private Rentenversicherung?

Für den langfristigen, flexiblen Vermögensaufbau ist ein kostengünstiger ETF-Sparplan häufig vorteilhaft. Eine private Rentenversicherung kann jedoch besser geeignet sein, wenn eine garantierte lebenslange Zahlung gewünscht wird. Entscheidend sind die individuellen Ziele, die Kosten und die konkreten Vertragsbedingungen.

Kann man mit einem ETF-Sparplan seine gesamte Altersvorsorge aufbauen?

Grundsätzlich lässt sich mit ETFs langfristig ein erhebliches Vermögen aufbauen. Eine ausschließlich aktienbasierte Altersvorsorge birgt allerdings Kurs- und Entnahmerisiken. Vor dem Ruhestand sollte deshalb geprüft werden, welcher Anteil des Vermögens sicherer angelegt werden muss und wie die monatlichen Entnahmen finanziert werden sollen.

Ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit ETFs sinnvoll?

Eine fondsgebundene Rentenversicherung mit ETFs kann sinnvoll sein, wenn die zusätzlichen Versicherungsleistungen und steuerlichen Eigenschaften die Kosten rechtfertigen. Besonders günstige Tarife können interessant sein. Teure Verträge können dagegen einen erheblichen Teil der möglichen Rendite aufzehren.

Was passiert mit meinem ETF-Depot, wenn ich sterbe?

Das vorhandene Depotvermögen gehört grundsätzlich zum Nachlass und kann an die Erben übergehen. Dabei können erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Regeln relevant werden. Eine private Rentenversicherung zahlt dagegen nur dann entsprechende Hinterbliebenenleistungen, wenn diese vertraglich vorgesehen sind.

Wie viel Geld sollte ich monatlich in ETFs für die Rente sparen?

Die passende Sparrate hängt von der erwarteten Rentenlücke, dem Anlagehorizont und dem bereits vorhandenen Vermögen ab. Eine monatliche Sparrate von 100 oder 200 Euro kann über mehrere Jahrzehnte einen spürbaren Beitrag leisten. Für eine realistische Planung sollte jedoch zunächst berechnet werden, welcher zusätzliche monatliche Betrag im Ruhestand tatsächlich benötigt wird.

Kann ich meine private Rentenversicherung später in einen ETF-Sparplan umwandeln?

Eine direkte Umwandlung in ein gewöhnliches ETF-Depot ist normalerweise nicht vorgesehen. Je nach Vertrag können jedoch Fondswechsel, Beitragsfreistellungen oder eine Kündigung möglich sein. Vor einer Entscheidung sollten der Rückkaufswert, mögliche Garantien und steuerliche Nachteile geprüft werden.

Sind ETFs im Alter zu riskant?

Aktien-ETFs können auch im Ruhestand sinnvoll sein, wenn nicht das gesamte Vermögen kurzfristig benötigt wird. Problematisch wird es, wenn laufende Lebenshaltungskosten vollständig aus stark schwankenden Anlagen finanziert werden müssen. Eine Kombination aus Aktienanlagen und risikoärmeren Rücklagen kann dieses Risiko verringern.

Kann ich bei einer privaten Rentenversicherung das gesamte Geld auf einmal auszahlen lassen?

Viele private Rentenversicherungen bieten ein Kapitalwahlrecht, mit dem statt einer lebenslangen Rente eine einmalige Auszahlung gewählt werden kann. Ob und wann dies möglich ist, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Außerdem kann die Kapitalauszahlung steuerlich anders behandelt werden als eine lebenslange Rentenzahlung.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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