Wie viel Taschengeld sollte ein siebenjähriges Kind bekommen? Sind 30 Euro im Monat für einen Zwölfjährigen angemessen? Und ab wann sollten Jugendliche selbst entscheiden dürfen, wofür sie ihr Geld ausgeben? Solche Fragen beschäftigen viele Eltern, spätestens wenn Kinder ihre ersten eigenen Wünsche entwickeln oder erzählen, wie viel Taschengeld ihre Freunde erhalten.
Eine verlässliche Orientierung bietet die Taschengeldtabelle des Deutschen Jugendinstituts (DJI). Nach den 2025 aktualisierten Empfehlungen, die auch 2026 als Orientierung dienen, sind beispielsweise 2 bis 3 Euro pro Woche für Sechs- bis Siebenjährige, 20 bis 30 Euro monatlich für Zwölf- bis Dreizehnjährige und 40 bis 60 Euro im Monat für Sechzehn- bis Siebzehnjährige angemessen. Entscheidend ist allerdings nicht allein der Betrag, sondern auch, welche Ausgaben das Kind selbst übernehmen soll und wie viel sich die Familie leisten kann.
Taschengeld erfüllt einen pädagogischen Zweck, den ein gelegentliches Geldgeschenk nicht ersetzen kann. Kinder sollen erleben, dass Geld begrenzt ist, Wünsche manchmal warten müssen und eigene Entscheidungen Konsequenzen haben. Dafür brauchen sie einen überschaubaren Betrag, über den sie regelmäßig und möglichst selbstständig verfügen dürfen.
Taschengeldtabelle 2026: Wie viel Geld ist für welches Alter angemessen?
Die folgende Taschengeldtabelle zeigt die aktuellen Orientierungswerte für Kinder und Jugendliche. Grundlage sind die im September 2025 veröffentlichten Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts. Sie berücksichtigen die Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen und ersetzen ältere Richtwerte, die teilweise noch deutlich niedrigere Beträge vorsehen.
| Alter des Kindes | Empfohlenes Taschengeld | Auszahlung |
|---|---|---|
| Unter 6 Jahre | 1–2 € | wöchentlich |
| 6–7 Jahre | 2–3 € | wöchentlich |
| 8–9 Jahre | 3–4 € | wöchentlich |
| 10–11 Jahre | 15–25 € | monatlich |
| 12–13 Jahre | 20–30 € | monatlich |
| 14–15 Jahre | 25–45 € | monatlich |
| 16–17 Jahre | 40–60 € | monatlich |
| Ab 18 Jahre | 55–75 € | monatlich |
Stand: Oktober 2026. Die Werte beruhen auf den aktualisierten Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts von September 2025. Die Angaben ab 16 Jahren beziehen sich auf Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene, die wirtschaftlich noch von ihren Eltern abhängig sind.
Die Tabelle enthält bewusst Spannbreiten. Ein zehnjähriges Kind muss nicht automatisch 25 Euro erhalten, nur weil dieser Betrag am oberen Ende der Empfehlung liegt. Ebenso wenig bedeutet ein Taschengeld von 15 Euro, dass die Eltern zu sparsam sind. Die Richtwerte sollen Familien helfen, eine angemessene Größenordnung zu finden, ohne daraus einen Wettbewerb zwischen Kindern oder Eltern zu machen.
Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen wöchentlicher und monatlicher Auszahlung. Vier Euro pro Woche entsprechen über ein ganzes Jahr gerechnet durchschnittlich rund 17,33 Euro im Monat. Der Wechsel zu beispielsweise 20 Euro monatlich im zehnten Lebensjahr ist deshalb keine drastische Erhöhung. Vielmehr verändert sich vor allem der Zeitraum, über den das Kind sein Geld einteilen muss.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Taschengeld gibt es nicht. Eltern dürfen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Taschengeld zahlen. Die Empfehlungen sind weder Mindestbeträge noch verbindliche Vorgaben.
Ab welchem Alter sollten Kinder Taschengeld bekommen?
Viele Kinder entwickeln bereits im Kindergartenalter ein Interesse an Münzen und Geldscheinen. Sie beobachten, wie Erwachsene bezahlen, möchten an der Kasse selbst Geld überreichen oder fragen, warum eine bestimmte Spielsache nicht gekauft wird. Das bedeutet noch nicht, dass sie den Wert des Geldes vollständig verstehen. Es bietet aber erste Gelegenheiten, einfache finanzielle Zusammenhänge kennenzulernen.
Ein regelmäßiges Taschengeld kann deshalb bereits mit etwa vier oder fünf Jahren sinnvoll sein. Ein bis zwei Euro pro Woche reichen in diesem Alter aus, um erste Erfahrungen zu sammeln. Kinder können damit beispielsweise eine Kleinigkeit kaufen oder einige Wochen auf einen größeren Wunsch sparen. Eltern sollten dabei helfen, Preise einzuordnen, ohne jede Kaufentscheidung vorzugeben.
Spätestens mit dem Schuleintritt ist ein guter Zeitpunkt gekommen, das Taschengeld als festen Bestandteil des Familienalltags einzuführen. Ein sechsjähriges Kind, das wöchentlich zwei Euro erhält, erlebt schnell den Unterschied zwischen sofortigem Ausgeben und längerem Sparen. Kostet ein kleines Spielzeug acht Euro, muss es dafür vier Wochen auf sein gesamtes Taschengeld verzichten. Diese Erfahrung ist häufig anschaulicher als jede theoretische Erklärung über Sparsamkeit.
Eltern sollten jedoch berücksichtigen, dass Kinder unterschiedlich schnell lernen. Manche Sechsjährige können bereits kleine Beträge zusammenrechnen und mehrere Wochen sparen. Andere benötigen noch Unterstützung beim Unterscheiden von Münzen oder beim Einschätzen von Preisen. Entscheidend ist, dass die finanzielle Verantwortung zum Entwicklungsstand des Kindes passt und nicht überfordert.
Wöchentlich oder monatlich auszahlen – was ist besser?
Der Auszahlungsrhythmus bestimmt wesentlich mit, wie gut Kinder ihr Taschengeld verwalten können. Jüngere Kinder denken häufig in kurzen Zeiträumen. Ein Monat ist für sie schwer zu überblicken, insbesondere wenn das gesamte Geld bereits nach wenigen Tagen ausgegeben wurde. Eine wöchentliche Auszahlung schafft deshalb überschaubare Lerneinheiten und ermöglicht regelmäßig neue Entscheidungen.
Für Kinder unter zehn Jahren bietet sich ein fester Wochentag an, beispielsweise der Samstag. So können sie sich darauf verlassen, wann neues Geld verfügbar ist. Wird das Taschengeld vergessen, sollten Eltern es nachzahlen, statt die Verantwortung für eine regelmäßige Auszahlung auf das Kind abzuwälzen.
Ab etwa zehn Jahren ist eine monatliche Auszahlung sinnvoll. Kinder lernen dadurch, ihr Geld über mehrere Wochen zu verteilen und größere Anschaffungen zu planen. Der Wechsel sollte möglichst angekündigt und erklärt werden. Aus drei oder vier Euro pro Woche werden dann beispielsweise 18 oder 20 Euro im Monat, über die das Kind selbst verfügen darf.
Besonders bei der Umstellung kann eine einfache Budgetplanung helfen. Erhält ein elfjähriges Kind 20 Euro monatlich, könnte es sich vornehmen, zehn Euro für kleine Wünsche auszugeben, fünf Euro für ein größeres Ziel zurückzulegen und fünf Euro als Reserve zu behalten. Diese Aufteilung ist keine verpflichtende Regel, sondern eine praktische Übung. Das Kind sollte weiterhin entscheiden dürfen, ob es sein Geld tatsächlich so verwenden möchte.
Wofür sollten Kinder ihr Taschengeld selbst bezahlen?
Eine der wichtigsten Fragen wird in Familien häufig erst gestellt, wenn es bereits Streit gibt: Welche Ausgaben gehören eigentlich zum Taschengeld? Soll das Kind davon Süßigkeiten kaufen, Kinobesuche bezahlen, Kleidung finanzieren oder sogar das Schulmaterial selbst besorgen?
Grundsätzlich sollte Taschengeld für persönliche Wünsche zur freien Verfügung stehen. Dazu gehören beispielsweise kleine Spielsachen, Sammelkarten, Zeitschriften, zusätzliche Süßigkeiten, Computerspiele oder Freizeitaktivitäten, die über die von den Eltern finanzierten Unternehmungen hinausgehen. Das Kind entscheidet selbst, welche Wünsche ihm wichtig sind und wie viel Geld es dafür einsetzen möchte.
Anders sieht es bei notwendigen Lebenshaltungskosten aus. Angemessene Kleidung, Schulmaterial, ausreichende Ernährung und andere grundlegende Bedürfnisse bleiben grundsätzlich Aufgabe der Eltern. Ein zwölfjähriges Kind sollte nicht auf benötigte Schuhe verzichten müssen, weil es sein Taschengeld für ein Computerspiel ausgegeben hat. Ebenso wenig sollte der Besuch einer schulischen Pflichtveranstaltung davon abhängen, ob ausreichend Taschengeld übrig ist.
Bei manchen Ausgaben ist eine gemeinsame Regelung sinnvoll. Möchte ein Kind beispielsweise besonders teure Markenschuhe, obwohl die Eltern bereits ein angemessenes Paar finanzieren würden, kann es die Preisdifferenz freiwillig aus seinem eigenen Geld bezahlen. Dadurch lernt es, zwischen einem notwendigen Kauf und einem zusätzlichen persönlichen Wunsch zu unterscheiden.
Problematisch wird es, wenn Eltern die Verantwortung für bestimmte Kosten übertragen, ohne das Taschengeld entsprechend anzupassen. Muss ein Jugendlicher plötzlich seine Handyrechnung, sämtliche Freizeitaktivitäten und regelmäßig benötigte Kleidung aus bisher 40 Euro monatlich finanzieren, verliert das Taschengeld seinen ursprünglichen Zweck. Für solche Ausgaben bietet sich ein separates Budget an.
Budgetgeld: Wenn Jugendliche größere Ausgaben selbst verwalten
Ab ungefähr zwölf Jahren können Eltern neben dem frei verfügbaren Taschengeld ein sogenanntes Budgetgeld einführen. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Betrag, der ausdrücklich für bestimmte wiederkehrende Ausgaben vorgesehen ist. Das kann beispielsweise Geld für Kleidung, persönliche Pflegeprodukte, Schulmaterial oder vereinbarte Smartphone-Kosten sein.
Der Unterschied zum Taschengeld ist entscheidend: Während das Kind sein Taschengeld grundsätzlich frei verwenden darf, muss es mit dem Budgetgeld vorher festgelegte Ausgaben bestreiten. Dadurch entsteht eine neue Form finanzieller Verantwortung. Jugendliche lernen nicht nur, spontane Wünsche zu erfüllen, sondern auch vorhersehbare Kosten einzuplanen.
Ein Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Eine 14-Jährige erhält monatlich 35 Euro Taschengeld zur freien Verfügung. Zusätzlich stellen die Eltern ihr 30 Euro Budgetgeld für vereinbarte Bekleidungsausgaben bereit. Zusammen bekommt sie 65 Euro, allerdings mit unterschiedlichen Aufgaben. Die 35 Euro darf sie nach eigenen Vorstellungen ausgeben. Die weiteren 30 Euro muss sie für Kleidung einplanen, die im Rahmen der Vereinbarung von ihr finanziert werden soll.
In diesem Beispiel ergeben sich 360 Euro Bekleidungsbudget im Jahr. Davon könnten mehrere kleinere Anschaffungen bezahlt oder Geld für eine teurere Jacke zurückgelegt werden. Eltern und Kind sollten allerdings vorher klären, welche Kleidung tatsächlich darunterfällt und welche notwendigen Ausgaben weiterhin direkt von den Eltern übernommen werden.
Ein solches Budget funktioniert nur, wenn die Höhe realistisch bemessen ist. Wird ein zu niedriger Betrag festgelegt, entsteht keine sinnvolle Lernerfahrung, sondern eine dauerhafte finanzielle Unterversorgung. Zudem sind manche Kosten nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt. Winterkleidung, Schuljahresbeginn und größere Anschaffungen können einzelne Monate deutlich belasten.
Gerade deshalb sollten Eltern ein Budgetgeld zunächst gemeinsam mit dem Kind verwalten und die Verantwortung schrittweise übertragen. Ein monatlicher Überblick über Einnahmen, geplante Ausgaben und Rücklagen reicht häufig aus. Aufwendige Haushaltsbücher oder starre Kontrollen sind dafür nicht notwendig.
Wie viel Taschengeld können sich Familien leisten?
Die Empfehlungen der Taschengeldtabelle sind eine Orientierung, ersetzen aber keine Betrachtung des Familienbudgets. Für einen Haushalt mit hohem verfügbarem Einkommen können 50 Euro monatliches Taschengeld problemlos finanzierbar sein. Bei einer alleinerziehenden Person mit knappen finanziellen Mitteln kann derselbe Betrag eine erhebliche Belastung darstellen.
Deshalb sollten Eltern nicht nur das Alter ihrer Kinder berücksichtigen, sondern auch ihre gesamten regelmäßigen Ausgaben. Besonders bei mehreren Kindern summieren sich selbst vergleichsweise kleine Taschengeldbeträge über das Jahr.
Beispielrechnung: Taschengeld für drei Kinder
Eine Familie hat drei Kinder im Alter von sieben, zwölf und sechzehn Jahren. Die Eltern orientieren sich bei allen Kindern an einem Betrag innerhalb der empfohlenen Spanne.
| Kind | Taschengeld | Kosten pro Jahr |
|---|---|---|
| 7 Jahre | 2,50 € pro Woche | 130 € |
| 12 Jahre | 25 € pro Monat | 300 € |
| 16 Jahre | 50 € pro Monat | 600 € |
| Gesamt | ca. 85,83 € pro Monat | 1.030 € |
Die monatlichen Durchschnittskosten ergeben sich aus den Jahresbeträgen, geteilt durch zwölf. Für das jüngste Kind werden dabei 52 wöchentliche Auszahlungen angenommen. Zusätzliche Budgets für Kleidung, Schulmaterial oder Mobilität sind in dieser Rechnung nicht enthalten.
Die Familie benötigt somit 1.030 Euro jährlich allein für das reguläre Taschengeld. Das ist ein Betrag, der im Haushaltsbudget berücksichtigt werden sollte, auch wenn die einzelnen Auszahlungen zunächst überschaubar erscheinen.
Reicht das Geld dafür nicht aus, können Eltern niedrigere Beträge vereinbaren. Entscheidend ist eine ehrliche und altersgerechte Erklärung. Kinder dürfen erfahren, dass eine Familie finanzielle Grenzen hat und nicht jeder Wunsch unmittelbar erfüllt werden kann. Sie sollten allerdings nicht das Gefühl bekommen, für finanzielle Schwierigkeiten der Eltern verantwortlich zu sein.
Auch eine zeitweise Anpassung kann notwendig werden, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit oder erheblichen Einkommensverlusten. Eine solche Veränderung sollte gemeinsam besprochen und möglichst nachvollziehbar begründet werden. Dabei ist ein verlässlicher kleiner Betrag pädagogisch oft hilfreicher als eine großzügige Auszahlung, die wegen finanzieller Engpässe ständig ausfällt.
Die wichtigsten Regeln für einen sinnvollen Umgang mit Taschengeld
Taschengeld kann seine Wirkung nur entfalten, wenn Kinder tatsächlich eigene Erfahrungen sammeln dürfen. Dazu gehört auch, Entscheidungen zu treffen, die Erwachsene möglicherweise für unvernünftig halten. Wer jede Ausgabe kontrolliert oder anschließend kritisiert, nimmt dem Taschengeld einen wesentlichen Teil seines pädagogischen Nutzens.
Hilfreich sind deshalb einige Grundregeln, die Eltern von Anfang an verständlich vereinbaren.
- Regelmäßig und unaufgefordert auszahlen. Das Kind sollte sich auf einen festen Auszahlungstermin verlassen können und nicht jedes Mal um sein Taschengeld bitten müssen.
- Taschengeld nicht von Schulnoten abhängig machen. Gute Leistungen können Anerkennung verdienen, sollten aber nicht darüber entscheiden, ob ein Kind Geld für seine persönlichen Wünsche erhält.
- Taschengeld nicht als Strafe streichen. Wird die Auszahlung bei schlechtem Verhalten gekürzt, verliert sie ihren verlässlichen Charakter und wird zum Erziehungsmittel für andere Konflikte.
- Eigene Kaufentscheidungen zulassen. Solange keine Sicherheitsbedenken oder rechtlichen Einschränkungen bestehen, sollten Kinder selbst entscheiden dürfen, wofür sie ihr Geld verwenden.
- Keine automatischen Vorschüsse gewähren. Ist das Geld ausgegeben, sollte nicht jeder weitere Wunsch durch eine zusätzliche Zahlung erfüllt werden. Sonst entsteht kaum ein Anreiz, vorausschauend zu planen.
- Den Betrag regelmäßig überprüfen. Spätestens bei einem neuen Lebensabschnitt, etwa dem Wechsel auf eine weiterführende Schule, kann eine Anpassung sinnvoll sein.
Diese Regeln bedeuten nicht, dass Eltern jede Ausgabe widerspruchslos hinnehmen müssen. Werden beispielsweise gefährliche Gegenstände, ungeeignete digitale Inhalte oder rechtlich problematische Produkte gekauft, gelten weiterhin die elterlichen Schutz- und Erziehungspflichten. Bei gewöhnlichen Konsumwünschen sollten Kinder dagegen möglichst viel Entscheidungsfreiheit erhalten.
Wie Kinder mit ihrem Taschengeld sparen lernen
Sparen wird für Kinder besonders verständlich, wenn es mit einem konkreten Wunsch verbunden ist. Ein abstraktes Ziel wie finanzielle Sicherheit ist für Grundschulkinder kaum greifbar. Ein gewünschtes Spielzeug, ein Fahrrad oder ein bestimmtes Computerspiel bietet dagegen einen nachvollziehbaren Anreiz.
Ein neunjähriges Kind möchte beispielsweise ein Spiel kaufen, das 36 Euro kostet. Es erhält vier Euro Taschengeld pro Woche und beschließt, davon drei Euro zu sparen. Nach zwölf Wochen hat es die benötigten 36 Euro zusammen, sofern es das Geld tatsächlich zurücklegt und keine anderen Ausgaben aus den Ersparnissen finanziert.
Die Rechnung ist einfach, zeigt aber einen entscheidenden Zusammenhang: Wer einen größeren Wunsch erfüllen möchte, muss häufig mehrere kleinere Wünsche verschieben. Gerade diese Erfahrung kann Kindern helfen, spätere Konsumentscheidungen bewusster zu treffen.
Eltern können den Prozess unterstützen, indem sie gemeinsam mit dem Kind den Fortschritt sichtbar machen. Bei jüngeren Kindern eignet sich eine durchsichtige Spardose oder eine einfache Spartabelle. Ältere Kinder können ihr Guthaben auf einem Konto verfolgen und sich selbst Sparziele setzen.
Dabei sollte Sparen nicht zum alleinigen Zweck des Taschengeldes werden. Kinder brauchen auch die Freiheit, einen Teil ihres Geldes auszugeben. Wer sämtliche Ausgaben als Verschwendung bezeichnet, vermittelt möglicherweise eher Angst vor Geldentscheidungen als einen verantwortungsvollen Umgang damit.
Auch die Höhe des Sparziels sollte realistisch bleiben. Ein Kind mit drei Euro wöchentlichem Taschengeld benötigt für eine Anschaffung von 300 Euro selbst dann 100 Wochen, wenn es überhaupt nichts anderes kauft. Für besonders große Wünsche können Eltern deshalb einen eigenen Sparbeitrag vereinbaren, beispielsweise indem sie einen Teil der angesparten Summe ergänzen. Wichtig ist, dass eine solche Unterstützung transparent bleibt und nicht nachträglich von wechselnden Bedingungen abhängt.
Taschengeld auf das Kinderkonto überweisen oder bar auszahlen?
Bargeld hat für jüngere Kinder einen entscheidenden Vorteil: Sie können es anfassen, zählen und unmittelbar erleben, wie der verfügbare Betrag nach einem Einkauf kleiner wird. Wer fünf Euro besitzt und davon drei Euro ausgibt, sieht anschließend die verbleibenden zwei Euro. Dieser direkte Zusammenhang ist ein wichtiger Bestandteil der ersten Gelderfahrungen.
Deshalb ist es sinnvoll, das Taschengeld im Grundschulalter überwiegend bar auszuzahlen. Mit zunehmendem Alter gewinnt dagegen ein Kinder- oder Jugendgirokonto an Bedeutung. Jugendliche können lernen, ihren Kontostand zu kontrollieren, Kartenzahlungen nachzuvollziehen und zwischen verfügbarem Guthaben und geplanten Ausgaben zu unterscheiden.
Ein Jugendkonto kann beispielsweise ab dem Wechsel zur weiterführenden Schule interessant werden. Ob dieser Zeitpunkt passt, hängt von der Selbstständigkeit des Kindes und dem konkreten Bedarf ab. Häufig ist es sinnvoll, zunächst nur einen Teil des Taschengeldes auf das Konto zu überweisen und einen anderen Teil weiterhin bar bereitzustellen.
Bei der Kontoauswahl sollten Eltern auf eine kostenlose Kontoführung, altersgerechte Funktionen und möglichst geringe Gebühren achten. Ein Jugendkonto sollte auf Guthabenbasis geführt werden, damit keine reguläre Kontoüberziehung entsteht. Ebenso wichtig sind verständliche Regelungen zur Karte, zu Bargeldabhebungen und zu möglichen Zahlungen im Internet.
Ein eigenes Konto vermittelt allerdings nicht automatisch Finanzkompetenz. Gerade kontaktlose Zahlungen oder Einkäufe per Smartphone können dazu führen, dass Ausgaben weniger bewusst wahrgenommen werden. Deshalb ist es hilfreich, wenn Jugendliche regelmäßig ihre Kontobewegungen prüfen und nachvollziehen, wofür sie ihr Geld verwendet haben.
Onlinekäufe, Gaming und der Taschengeldparagraph
Digitale Ausgaben gehören für viele Kinder und Jugendliche längst zum Alltag. Spielwährungen, zusätzliche Funktionen in Apps, Streamingangebote oder kleine Onlinekäufe wirken einzeln häufig günstig. Mehrere spontane Ausgaben können aber dazu führen, dass ein Monatsbudget innerhalb kurzer Zeit aufgebraucht ist.
Besonders problematisch sind Angebote, bei denen die tatsächlichen Kosten nicht unmittelbar sichtbar werden. Ein In-App-Kauf für 2,99 Euro erscheint zunächst unbedeutend. Wird ein solcher Kauf allerdings zehnmal innerhalb eines Monats durchgeführt, entstehen bereits 29,90 Euro Kosten. Für ein Kind mit 25 Euro monatlichem Taschengeld wäre damit mehr als ein vollständiger Monatsbetrag verbraucht.
Eltern sollten deshalb nicht nur über Preise sprechen, sondern auch über Kaufmechanismen. Dazu gehören zeitlich begrenzte Angebote, virtuelle Spielwährungen, wiederkehrende Zahlungen und Werbung durch Influencer. Altersgerechte Kaufbeschränkungen, gesicherte Zahlungsmethoden und die Deaktivierung unkontrollierter In-App-Käufe können zusätzliche Sicherheit schaffen.
Was erlaubt der Taschengeldparagraph?
Der sogenannte Taschengeldparagraph ist in § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Er besagt vereinfacht, dass bestimmte Verträge Minderjähriger auch ohne einzelne vorherige Zustimmung der gesetzlichen Vertreter wirksam werden können, wenn sie ihre vertragliche Leistung vollständig mit Geld bewirken, das ihnen zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung überlassen wurde.
Ein typisches Beispiel ist der unmittelbare Kauf eines Buches für zehn Euro, das ein zwölfjähriges Kind mit seinem Taschengeld vollständig bezahlt. Ein solcher Kauf kann durch den Taschengeldparagraphen wirksam sein.
Daraus folgt jedoch nicht, dass Minderjährige beliebige Verträge abschließen dürfen. Insbesondere bei Abonnements, Ratenzahlungen oder Verträgen mit zukünftigen Zahlungspflichten greift die Vorschrift nicht allein deshalb, weil die erste Zahlung aus dem Taschengeld erfolgt. Auch digitale Käufe sind rechtlich nicht automatisch wirksam, nur weil sie technisch möglich waren.
Kinder unter sieben Jahren sind grundsätzlich geschäftsunfähig. Für sie gilt die Regelung des § 110 BGB daher nicht in derselben Weise wie für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ab sieben Jahren. Eltern sollten zudem zwischen der rechtlichen Wirksamkeit eines Kaufs und den familiären Regeln unterscheiden, die sie für bestimmte Produkte oder digitale Angebote vereinbart haben.
Sollten Kinder für Hausarbeit zusätzliches Geld bekommen?
Viele Eltern fragen sich, ob sie kleine Aufgaben im Haushalt mit zusätzlichem Geld belohnen sollten. Dabei ist eine Unterscheidung sinnvoll: Gewöhnliche Mithilfe im Familienalltag sollte nicht grundsätzlich von einer Bezahlung abhängig sein. Das eigene Zimmer aufzuräumen, benutztes Geschirr wegzustellen oder altersgerecht bei alltäglichen Aufgaben zu helfen, gehört zum Zusammenleben.
Werden sämtliche Aufgaben bezahlt, kann der Eindruck entstehen, dass jede Form familiärer Unterstützung einen finanziellen Gegenwert haben muss. Zudem besteht die Gefahr, dass Kinder notwendige Aufgaben nur noch dann übernehmen möchten, wenn eine Bezahlung vereinbart wurde.
Anders kann die Situation bei besonderen, freiwilligen Zusatzarbeiten aussehen. Hilft ein Jugendlicher beispielsweise mehrere Stunden bei einer aufwendigen Gartenarbeit oder übernimmt eine außergewöhnliche Aufgabe, können Eltern dafür eine zusätzliche Vergütung vereinbaren. Dabei sollte vorher klar sein, welche Leistung erwartet wird und welcher Betrag gezahlt wird.
Wichtig ist, dass das reguläre Taschengeld unabhängig davon bestehen bleibt. Es soll nicht erst durch Hausarbeit verdient werden müssen. Zusätzliche Aufgaben können dagegen eine Gelegenheit bieten, den Zusammenhang zwischen Arbeit, Zeit und Einkommen kennenzulernen.
Ähnlich verhält es sich mit Geldgeschenken von Großeltern oder anderen Verwandten. Diese können das Taschengeld ergänzen, sollten aber nicht automatisch zum Anlass genommen werden, die regelmäßige Auszahlung auszusetzen. Ein Geburtstagsgeschenk ist etwas anderes als ein verlässlich verfügbares monatliches Budget.
Taschengeld bei getrennten Eltern und mehreren Kindern
Bei getrennt lebenden Eltern ist es besonders hilfreich, wenn klar geregelt wird, wer das regelmäßige Taschengeld zahlt. Eine gesetzliche Vorgabe, nach der beide Elternteile jeweils einen bestimmten Taschengeldbetrag leisten müssen, gibt es nicht. Auch aus der Taschengeldtabelle entsteht kein gesonderter Zahlungsanspruch.
In der Praxis bietet sich eine gemeinsame Abstimmung an, soweit das Verhältnis der Eltern dies ermöglicht. Beispielsweise kann ein Elternteil das reguläre Taschengeld übernehmen, während zusätzliche Ausgaben nach individueller Vereinbarung getragen werden. Bei einem Wechselmodell kann auch eine anteilige Finanzierung sinnvoll sein.
Entscheidend ist, dass das Kind nicht zwischen unterschiedlichen Erwartungen steht. Wenn ein Elternteil regelmäßig 25 Euro zahlt und der andere zusätzlich größere Beträge ohne Absprache verschenkt, kann die ursprünglich vereinbarte Budgetplanung an Bedeutung verlieren. Gelegentliche Geschenke müssen deshalb nicht verboten werden, sollten aber nicht zu dauerhafter Unsicherheit über das verfügbare Geld führen.
Bei Geschwistern stellt sich wiederum häufig die Frage nach Gerechtigkeit. Ein sechzehnjähriges Kind erhält normalerweise deutlich mehr Taschengeld als ein achtjähriges. Das ist nachvollziehbar, weil ältere Kinder über längere Zeiträume planen und andere persönliche Wünsche haben.
Eltern sollten Unterschiede deshalb erklären, statt allen Kindern zwangsläufig denselben Betrag auszuzahlen. Fairness bedeutet nicht, dass jedes Kind gleich viel Geld bekommt, sondern dass die Regeln nachvollziehbar sind und sich am jeweiligen Alter und Entwicklungsstand orientieren.
Typische Fehler, die den Lerneffekt von Taschengeld verhindern
Der häufigste Fehler liegt nicht unbedingt in einer zu niedrigen oder zu hohen Auszahlung, sondern in fehlender Verlässlichkeit. Wenn Kinder nie wissen, wann sie Geld bekommen, können sie kaum planen. Gleiches gilt, wenn das Taschengeld bei Konflikten regelmäßig gestrichen oder kurzfristig verändert wird.
Ein weiteres Problem entsteht, wenn Eltern jeden Fehlkauf sofort finanziell ausgleichen. Kauft ein Kind für sein gesamtes Wochengeld eine Kleinigkeit und bereut dies später, ist das zunächst eine wertvolle Erfahrung. Erhält es sofort neues Geld, entfällt die Konsequenz der Entscheidung. Ein kleiner Fehlkauf ist im Rahmen eines überschaubaren Budgets oft lehrreicher als eine ausführliche Belehrung.
Allerdings sollten Eltern zwischen gewöhnlichen Fehlentscheidungen und problematischen Situationen unterscheiden. Hat ein Kind durch Täuschung, unzulässige Onlinekäufe oder erheblichen sozialen Druck Geld verloren, braucht es Unterstützung statt Vorwürfe. Dasselbe gilt, wenn es Anzeichen für Mobbing, Erpressung oder andere belastende Konflikte gibt.
Auch ständige Vergleiche mit anderen Familien helfen selten. Kinder erzählen verständlicherweise häufiger von Freunden mit besonders hohem Taschengeld als von solchen, die weniger erhalten. Daraus entsteht leicht die Erwartung, dass Eltern jeden genannten Betrag übernehmen müssten. Sinnvoller ist es, die familiäre Regelung verständlich zu begründen und regelmäßig zu prüfen, ob sie noch angemessen ist.
Schließlich kann zu viel Geld den gewünschten Lerneffekt schwächen. Wer jederzeit ausreichend Mittel für nahezu jeden kleinen Wunsch besitzt, muss seltener Prioritäten setzen. Das bedeutet nicht, dass wohlhabende Familien ihren Kindern bewusst möglichst wenig geben sollten. Vielmehr sollten Taschengeldhöhe, Entscheidungsfreiheit und finanzielle Verantwortung in einem sinnvollen Verhältnis stehen.
Fazit: Beim Taschengeld zählt Verlässlichkeit mehr als ein möglichst hoher Betrag
Die Taschengeldtabelle bietet Eltern eine hilfreiche Grundlage, um einen altersgerechten Betrag festzulegen. Bereits im Grundschulalter können wenige Euro pro Woche ausreichen, während Jugendliche zunehmend größere monatliche Budgets verwalten sollten. Die Empfehlungen müssen jedoch zur finanziellen Situation der Familie und zu den tatsächlich vereinbarten Ausgaben passen.
Der größte Nutzen entsteht, wenn Kinder ihr Geld regelmäßig erhalten und innerhalb sinnvoller Grenzen selbst darüber entscheiden dürfen. Kleine Fehlkäufe, längere Sparphasen und das Warten auf einen Wunsch gehören zu diesem Lernprozess. Eltern müssen nicht jede Entscheidung gut finden, sollten aber bei Schwierigkeiten ansprechbar bleiben.
Mit zunehmendem Alter kann die finanzielle Verantwortung schrittweise wachsen. Ein Jugendkonto, ein separates Budget für bestimmte Ausgaben oder die gemeinsame Planung größerer Anschaffungen bereiten Jugendliche auf selbstständige Finanzentscheidungen vor. So wird Taschengeld zu mehr als einem monatlichen Geldbetrag: Es bietet einen geschützten Rahmen, in dem Kinder den Umgang mit begrenzten finanziellen Mitteln praktisch erlernen können.
Die folgenden Fragen greifen einige Alltagssituationen auf, die bei der Einführung oder Anpassung des Taschengeldes besonders häufig auftreten.
Häufige Fragen zum Taschengeld für Kinder
Wie viel Taschengeld sollte ein sechsjähriges Kind bekommen?
Für Kinder im Alter von sechs bis sieben Jahren werden etwa zwei bis drei Euro pro Woche empfohlen. Das Geld sollte möglichst an einem festen Wochentag ausgezahlt werden. Ein kleiner regelmäßiger Betrag reicht aus, um erste Kaufentscheidungen zu treffen und einfache Sparziele zu verfolgen.
Sind 20 Euro Taschengeld für ein zehnjähriges Kind angemessen?
Ja. Die aktuelle Empfehlung für Zehn- bis Elfjährige liegt bei 15 bis 25 Euro monatlich. Mit 20 Euro befindet sich das Taschengeld ungefähr in der Mitte dieser Spanne. Wichtig ist, dass das Geld für persönliche Wünsche vorgesehen ist und notwendige Ausgaben weiterhin von den Eltern getragen werden.
Wie viel Taschengeld ist mit 14 Jahren sinnvoll?
Für Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren gelten 25 bis 45 Euro im Monat als angemessene Orientierung. Muss der Jugendliche zusätzlich bestimmte regelmäßige Ausgaben selbst finanzieren, sollte dafür ein separates Budget vorgesehen werden. Die genaue Höhe richtet sich nach den finanziellen Möglichkeiten der Familie und den vereinbarten Verantwortlichkeiten.
Müssen Eltern Taschengeld bezahlen?
Nein. In Deutschland besteht keine allgemeine gesetzliche Verpflichtung, Kindern einen festen Taschengeldbetrag auszuzahlen. Auch die veröffentlichten Taschengeldtabellen sind lediglich Empfehlungen. Aus pädagogischer Sicht ist regelmäßiges Taschengeld dennoch sinnvoll, weil Kinder dadurch eigenständige Erfahrungen mit Geld sammeln können.
Dürfen Eltern Taschengeld zur Strafe streichen?
Eltern können die Höhe und Ausgestaltung des Taschengeldes grundsätzlich selbst bestimmen. Pädagogisch ist es jedoch wenig sinnvoll, vereinbartes Taschengeld wegen schlechter Schulnoten, Streit oder unerwünschten Verhaltens zu streichen. Dadurch verliert es seine Verlässlichkeit. Konflikte sollten möglichst unabhängig von der Taschengeldregelung gelöst werden.
Sollten Kinder ihr Taschengeld vollständig sparen?
Nein. Taschengeld soll sowohl das Sparen als auch den bewussten Konsum ermöglichen. Kinder dürfen deshalb einen Teil ihres Geldes für persönliche Wünsche ausgeben. Ein freiwilliges Sparziel kann hilfreich sein, sollte aber nicht dazu führen, dass Eltern jede Ausgabe kontrollieren.
Wie oft sollte das Taschengeld erhöht werden?
Eine jährliche Überprüfung ist sinnvoll, beispielsweise zum Geburtstag oder zum Beginn eines neuen Schuljahres. Eine automatische Erhöhung ist jedoch nicht erforderlich. Eltern sollten berücksichtigen, wie sich die Bedürfnisse des Kindes, seine Selbstständigkeit und die finanzielle Situation der Familie verändert haben.
Sollten Jugendliche mit eigenem Einkommen noch Taschengeld erhalten?
Verdient ein Jugendlicher durch einen Nebenjob oder eine Ausbildung regelmäßig eigenes Geld, können Eltern das bisherige Taschengeld neu vereinbaren. Dabei sollten die Höhe des Einkommens, notwendige Ausgaben und die familiäre Situation berücksichtigt werden. Ein kleiner Ferienjob muss nicht automatisch dazu führen, dass das Taschengeld vollständig entfällt.