Beim Frühstart-Depot wirken selbst scheinbar kleine Kostenunterschiede über einen ungewöhnlich langen Zeitraum. Ein Kind beginnt möglicherweise bereits mit sechs Jahren zu investieren, während das Geld für die Altersvorsorge mehrere Jahrzehnte angelegt bleibt. Ob ein Anbieter beispielsweise Effektivkosten von 0,3 oder 1,0 Prozent erreicht, kann deshalb langfristig einen erheblichen Unterschied beim Vermögensaufbau ausmachen.
Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf zur Frühstartrente sollen ausschließlich zertifizierte Standarddepot-Verträge für die individuelle Förderung genutzt werden. In der Ansparphase sollen deren Effektivkosten auf höchstens 1 Prozent begrenzt sein. Zusätzlich dürfen Anbieter bis zur Volljährigkeit keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen. Die Frühstartrente befindet sich allerdings weiterhin im Gesetzgebungsverfahren: Der Regierungsentwurf wurde am 9. September 2026 in den Bundestag eingebracht. Änderungen am endgültigen Regelwerk sind damit weiterhin möglich.
Für Eltern bedeutet das vor allem: Ein Prozent ist eine Obergrenze und kein Zielwert. Ein Anbieter, dessen Standarddepot deutlich günstiger arbeitet, kann über Jahrzehnte einen erheblichen Renditevorteil haben. Deshalb lohnt sich der Kostenvergleich auch dann, wenn sämtliche angebotenen Verträge die gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
Welche Kosten sind beim Frühstart-Depot vorgesehen?
Beim Frühstart-Depot soll nicht einfach irgendein gewöhnliches Kinderdepot genutzt werden. Vorgesehen ist ein zertifizierter Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge. Für diesen Vertrag gelten besondere Vorgaben, zu denen insbesondere die Begrenzung der Effektivkosten gehört.
Nach aktuellem Stand dürfen die durchschnittlichen jährlichen Effektivkosten in der Ansparphase höchstens 1 Prozent betragen. Effektivkosten zeigen vereinfacht, um wie viele Prozentpunkte die jährliche Rendite eines Vertrags durch die enthaltenen Kosten durchschnittlich reduziert wird. Erzielt die Kapitalanlage beispielsweise vor Kosten 5 Prozent Rendite und liegen die Effektivkosten bei 1 Prozent, verbleiben rechnerisch etwa 4 Prozent Rendite nach Kosten. Genau diese Betrachtung macht unterschiedliche Angebote besser vergleichbar als einzelne Gebührenpositionen.
Hinzu kommt eine weitere Schutzregel für Minderjährige: Bis zum 18. Geburtstag sollen beim begünstigten Standarddepot keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass ein relevanter Teil der staatlichen Förderung bereits durch Provisionen oder einmalige Abschlusskosten aufgezehrt wird.
Kostenfrei ist der Vertrag dadurch trotzdem nicht. Verwaltung, Kapitalanlage und die im Vertrag verwendeten Fonds können Kosten verursachen. Entscheidend ist letztlich nicht, wie viele einzelne Gebührenpositionen ein Anbieter aufführt, sondern welche Gesamtbelastung sich daraus für die Rendite ergibt.
Der Kostendeckel von 1 Prozent ist nicht mit einer Depotgebühr von 1 Prozent gleichzusetzen
Die Angabe „maximal 1 Prozent Effektivkosten“ kann leicht missverstanden werden. Sie bedeutet nicht zwangsläufig, dass jedes Jahr exakt 1 Prozent des Depotvermögens als sichtbare Gebühr vom Konto abgebucht wird.
Effektivkosten betrachten die gesamte Kostenwirkung auf die Rendite eines Altersvorsorgevertrags. Darin können verschiedene Kostenbestandteile einfließen. Für Verbraucher ist das besonders hilfreich, weil sich ein Produkt mit mehreren kleinen Gebühren ansonsten nur schwer mit einem Produkt vergleichen ließe, das seine Kosten anders strukturiert.
Relevant können beispielsweise Kosten der verwendeten Investmentfonds, laufende Verwaltungsaufwendungen des Vertrags oder weitere produktbezogene Kosten sein. Welche Kostenpositionen ein konkreter Anbieter erhebt und wie stark diese auf die Rendite wirken, muss aus dessen Vertrags- und Kosteninformationen hervorgehen.
Für den Vergleich sollte deshalb nicht allein nach einer Position wie „Depotführung kostenlos“ gesucht werden. Ein Depot kann mit kostenloser Depotführung werben und trotzdem höhere Gesamtkosten besitzen, wenn beispielsweise die verwendeten Fonds relativ teuer sind.
Welche Kostenarten sollten Eltern beim Vergleich beachten?
Sobald konkrete Frühstart-Produkte verfügbar sind, dürfte sich der Vergleich vor allem auf die tatsächliche Gesamtkostenbelastung konzentrieren. Die gesetzliche Obergrenze sorgt zwar dafür, dass extreme Kosten beim Standardprodukt ausgeschlossen werden sollen. Innerhalb dieses Rahmens kann es jedoch weiterhin erhebliche Unterschiede geben.
Besonders wichtig sind die laufenden Kosten der Kapitalanlage. Wird das Geld beispielsweise über Investmentfonds oder ETFs investiert, entstehen innerhalb dieser Produkte Kosten. Sie werden normalerweise nicht separat vom Konto eingezogen, sondern wirken sich auf die Wertentwicklung des Fonds aus.
Daneben kann der Anbieter Kosten für die Verwaltung des Altersvorsorgevertrags haben. Auch technische Depotführung, Transaktionen oder vorgesehene Umschichtungen können wirtschaftlich eine Rolle spielen. Beim Standarddepot soll das Kapital im Rahmen der neuen privaten Altersvorsorge grundsätzlich nach bestimmten Standardeinstellungen investiert werden können, sodass Anleger nicht laufend selbst Entscheidungen treffen müssen.
Entscheidend ist deshalb am Ende eine einfache Kennzahl: Wie stark reduzieren sämtliche berücksichtigten Kosten die Rendite des Vertrags?
Ein Angebot mit 0,4 Prozent Effektivkosten ist unter ansonsten vergleichbaren Bedingungen deutlich attraktiver als ein Vertrag, der die zulässige Obergrenze von 1 Prozent vollständig ausschöpft.
Warum bereits wenige Zehntelprozent langfristig viel Geld kosten können
Bei einem kurzfristigen Sparplan wirken Unterschiede von beispielsweise 0,5 Prozentpunkten zunächst unspektakulär. Beim Frühstart-Depot kann das Geld dagegen fast sechs Jahrzehnte investiert bleiben. Genau deshalb verstärkt der Zinseszinseffekt auch die Wirkung der Kosten.
Eine Modellrechnung zeigt die Größenordnung. Angenommen, der Staat zahlt zwölf Jahre lang monatlich 10 Euro ein. Insgesamt fließen damit 1.440 Euro in das Depot. Danach erfolgen keine weiteren Einzahlungen. Das vorhandene Kapital bleibt anschließend bis zum 65. Lebensjahr investiert.
Für die Berechnung wird eine durchschnittliche Kapitalmarktrendite von 7 Prozent pro Jahr vor Kosten angenommen. Diese Rendite ist lediglich eine Modellannahme und keine Prognose.
| Effektivkosten pro Jahr | angenommene Rendite nach Kosten | Depotwert mit 18 Jahren | rechnerischer Depotwert mit 65 Jahren |
|---|---|---|---|
| 0,2 % | 6,8 % | ca. 2.187 € | ca. 48.200 € |
| 0,5 % | 6,5 % | ca. 2.146 € | ca. 41.400 € |
| 1,0 % | 6,0 % | ca. 2.079 € | ca. 32.200 € |
Die Unterschiede während der ersten zwölf Jahre erscheinen noch relativ klein. Beim Übergang ins Erwachsenenalter liegen zwischen der günstigen und der teuersten Variante dieser Modellrechnung nur etwas mehr als 100 Euro.
Danach verändert sich das Bild deutlich. Weil das Kapital weitere 47 Jahre investiert bleibt, wächst auch der Unterschied zwischen den Kostenvarianten. Zwischen 0,2 und 1,0 Prozent Effektivkosten liegen im Modell mit 65 Jahren rund 16.000 Euro.
Das zeigt zugleich, warum die gesetzliche Kostenobergrenze nicht mit einer Empfehlung verwechselt werden sollte. Ein Anbieter darf möglicherweise bis zu 1 Prozent Effektivkosten verlangen. Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Vertrag mit 1 Prozent Kosten genauso attraktiv ist wie ein vergleichbares Angebot mit deutlich niedrigeren Kosten.
Bei zusätzlichen Einzahlungen werden Kosten noch wichtiger
Die staatliche Frühstartrente soll monatlich 10 Euro betragen. Eltern, Großeltern und andere Personen sollen nach dem derzeitigen Entwurf zusätzlich Geld in den individuellen Vertrag einzahlen können. Die Zuzahlungen sind aktuell auf insgesamt 6.840 Euro pro Jahr begrenzt.
Je stärker ein Depot privat aufgestockt wird, desto wichtiger werden niedrige laufende Kosten. Bei der reinen staatlichen Förderung bleibt das angesparte Vermögen zunächst vergleichsweise überschaubar. Wer dagegen zusätzlich beispielsweise 25, 50 oder 100 Euro monatlich investiert, baut über viele Jahre ein deutlich größeres Kapital auf.
Dann wirkt ein Kostenunterschied nicht mehr nur auf die staatlichen 10 Euro monatlich, sondern auf das gesamte Depotvermögen.
Ein Beispiel: Zahlen Eltern zusätzlich 50 Euro im Monat ein, werden zusammen mit der staatlichen Förderung während der Förderphase monatlich 60 Euro investiert. Bereits dadurch steigt das Kapital erheblich schneller. Liegt eine solche Anlage anschließend noch mehrere Jahrzehnte im Depot, können unterschiedliche Kostenstrukturen zu Abweichungen von vielen Zehntausend Euro führen.
Gerade Familien, die das Frühstart-Depot nicht nur als Empfänger der staatlichen Förderung nutzen möchten, sondern als langfristigen Vorsorgevertrag für ihr Kind, sollten deshalb die tatsächlichen Effektivkosten besonders kritisch vergleichen.
Keine Abschluss- und Vertriebskosten bis zum 18. Geburtstag
Eine wichtige Besonderheit betrifft Abschluss- und Vertriebskosten. Nach dem derzeitigen Entwurf dürfen Anbieter diese bei begünstigten Frühstart-Verträgen bis zur Volljährigkeit nicht berechnen.
Das ist für die Frühstartrente besonders relevant. Würden bei einem Vertrag beispielsweise hohe einmalige Vertriebskosten entstehen, könnten diese angesichts der staatlichen Einzahlung von lediglich 120 Euro pro Jahr einen beträchtlichen Teil der Förderung aufzehren.
Das Kostenverbot schützt somit gerade die ersten Jahre des Vermögensaufbaus. Es bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sämtliche denkbaren Kosten des Vertrags entfallen. Die laufende Kapitalanlage und Verwaltung kann weiterhin Kosten verursachen, solange die gesetzlichen Kostenregeln eingehalten werden.
Nach dem 18. Geburtstag endet außerdem die spezielle Regel, nach der keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden dürfen. Wer den Vertrag anschließend weiterführt oder zu einem anderen geförderten Altersvorsorgeprodukt wechselt, sollte deshalb erneut prüfen, welche Konditionen dann gelten.
Was passiert mit den Kosten nach dem 18. Geburtstag?
Mit der Volljährigkeit endet die monatliche Frühstartrentenförderung. Der Standarddepot-Vertrag kann anschließend im Rahmen der geförderten privaten Altersvorsorge weitergeführt und mit eigenen Beiträgen bespart werden. Alternativ soll das vorhandene Startkapital auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.
Damit beginnt finanziell eine neue Phase. Aus einem Depot, in das bisher hauptsächlich der Staat und möglicherweise die Familie eingezahlt haben, kann ein langfristiger privater Altersvorsorgevertrag werden.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ein neuer Kostenvergleich erfolgen. Ein Produkt, das während der Kindheit gut geeignet war, muss nicht automatisch bis zum Rentenalter die beste Lösung bleiben. Neben der Kostenhöhe spielen dann beispielsweise die verfügbaren Anlageoptionen, das Risiko, die steuerliche Förderung und die Flexibilität eine größere Rolle.
Besonders ungünstig wäre es, den Vertrag allein aus Bequemlichkeit weitere Jahrzehnte unverändert weiterlaufen zu lassen, ohne die Konditionen zu prüfen. Bei einem Anlagehorizont von 40 oder 50 Jahren können vermeidbare Kosten sehr viel stärker ins Gewicht fallen als eine einmalige kleine Gebühr.
Ein Prozent maximale Effektivkosten sind besser als unbegrenzte Kosten – aber nicht automatisch günstig
Der geplante Kostendeckel ist grundsätzlich ein wichtiger Schutzmechanismus. Ohne eine Obergrenze könnten hohe Produkt- oder Verwaltungskosten einen beträchtlichen Anteil der langfristigen Kapitalmarktrendite aufzehren.
Trotzdem sollte 1 Prozent nicht als besonders niedrige Kostenquote interpretiert werden. Bei langfristigen Kapitalanlagen können bereits deutlich kleinere Unterschiede erhebliche Auswirkungen haben. Die Verbraucherzentralen weisen ebenfalls darauf hin, dass selbst die maximal zulässigen Effektivkosten von 1 Prozent über Jahrzehnte einen erheblichen Teil des möglichen Endvermögens kosten können.
Für Eltern könnte sich deshalb später ein Vergleich mehrerer zertifizierter Anbieter lohnen. Wenn zwei Standarddepots eine ähnliche Anlagestrategie verfolgen, aber eines Effektivkosten von beispielsweise 0,35 Prozent und das andere von 0,85 Prozent ausweist, sollte der Kostenunterschied ein wichtiges Entscheidungskriterium sein.
Kosten sind allerdings nicht das einzige Merkmal. Auch die konkrete Kapitalanlage, Diversifikation und das Risiko beeinflussen die langfristige Entwicklung. Ein Vertrag mit niedrigen Kosten ist nicht automatisch besser, wenn die zugrunde liegende Anlage nicht zur gewünschten Strategie passt.
Kosten und Rendite müssen gemeinsam betrachtet werden
Ein häufiger Fehler bei Geldanlagen besteht darin, ausschließlich auf die historische oder erwartete Rendite zu schauen. Für den Anleger zählt jedoch die Rendite, die nach Kosten tatsächlich übrig bleibt.
Zwei Anlagevarianten können beispielsweise vor Kosten jeweils eine durchschnittliche Rendite von 7 Prozent erzielen. Kostet die erste Variante effektiv 0,3 Prozent pro Jahr und die zweite 1 Prozent, verbleiben vereinfacht 6,7 beziehungsweise 6 Prozent.
Dieser Unterschied erscheint in einem einzelnen Jahr gering. Über mehrere Jahrzehnte verändert er den Zinseszinseffekt jedoch erheblich.
Umgekehrt wäre es ebenfalls falsch, ausschließlich das billigste Produkt auszuwählen. Ein extrem defensiv angelegtes Produkt könnte zwar geringe Kosten besitzen, aber langfristig eine niedrigere erwartbare Rendite aufweisen. Bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten müssen deshalb Kosten, Risiko und Anlagekonzept gemeinsam betrachtet werden.
Steuern sind keine Depotkosten
Neben den eigentlichen Gebühren taucht beim Frühstart-Depot noch ein weiterer finanzieller Faktor auf: die Besteuerung. Diese sollte nicht mit Produktkosten verwechselt werden.
Nach dem derzeitigen Entwurf sollen Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Erst die späteren Leistungen werden nachgelagert besteuert. Dadurch werden laufende Erträge nicht bereits während der jahrzehntelangen Ansparphase durch eine unmittelbare Besteuerung reduziert.
Wie hoch die tatsächliche steuerliche Belastung Jahrzehnte später ausfällt, lässt sich heute nicht seriös vorhersagen. Steuergesetze, persönliche Einkommensverhältnisse und die konkrete Form der Auszahlung können sich bis dahin erheblich verändern.
Für einen Kostenvergleich zwischen verschiedenen Frühstart-Depots sollten Steuern deshalb nicht mit den Effektivkosten vermischt werden.
Auch Inflation kostet Kaufkraft
Eine weitere Größe taucht auf keiner Gebührenabrechnung auf und ist trotzdem entscheidend: die Inflation.
Wenn ein Frühstart-Depot nach mehreren Jahrzehnten beispielsweise 50.000 Euro enthält, besitzen diese 50.000 Euro voraussichtlich nicht dieselbe Kaufkraft wie heute. Bei einer durchschnittlichen Inflation von 2 Prozent halbiert sich die reale Kaufkraft eines festen Geldbetrags grob innerhalb von etwa 35 Jahren.
Aus diesem Grund sollten langfristige Hochrechnungen immer als nominale Werte verstanden werden, sofern die Inflation nicht ausdrücklich herausgerechnet wurde.
Inflation ist zwar keine Gebühr des Depotanbieters. Für die Frage, wie viel die Frühstartrente später tatsächlich zur Altersvorsorge beitragen kann, ist sie jedoch mindestens ebenso wichtig wie Produktkosten.
Worauf Eltern beim späteren Anbieter-Vergleich achten sollten
Sobald konkrete Standarddepot-Verträge angeboten werden, genügt ein Blick auf die staatliche Förderung nicht. Die 10 Euro pro Monat sind bei jedem anspruchsberechtigten Kind gleich. Unterschiede entstehen vor allem durch die Anlage des Geldes und die Kosten des jeweiligen Produkts.
Eine sinnvolle Prüfung kann deshalb in wenigen Schritten erfolgen:
- Effektivkosten vergleichen: Nicht nur darauf achten, ob die gesetzliche Obergrenze eingehalten wird, sondern welcher Anbieter tatsächlich günstiger ist.
- Anlagekonzept prüfen: Entscheidend ist, in welche Fonds oder anderen zulässigen Anlagen das Geld investiert wird.
- Fondskosten berücksichtigen: Bei verwendeten Investmentfonds oder ETFs auf deren laufende Kosten achten.
- Konditionen ab Volljährigkeit lesen: Prüfen, welche Kosten und Möglichkeiten nach dem Ende der Frühstartrentenförderung gelten.
- Private Zuzahlungen mitdenken: Wer zusätzlich größere Beträge investiert, sollte Kosten besonders stark gewichten.
- Nicht nur die Gebühren betrachten: Risiko, Diversifikation und langfristige Renditechancen gehören ebenfalls zum Vergleich.
Vor allem der erste Punkt dürfte häufig unterschätzt werden. Ein gesetzlicher Kostendeckel verhindert besonders teure Standardprodukte, ersetzt aber keinen Anbieter-Vergleich.
Häufige Fehler beim Umgang mit den Depotkosten
Der naheliegendste Fehler wäre die Annahme, ein staatlich gefördertes Depot müsse automatisch kostenlos sein. Tatsächlich soll die Frühstartrente zwar vor hohen Kosten geschützt werden, laufende Produktkosten werden aber nicht vollständig ausgeschlossen.
Ebenso problematisch wäre es, jeden Vertrag mit weniger als 1 Prozent Effektivkosten automatisch als günstig einzustufen. Die Obergrenze definiert lediglich das Maximum. Wenn sich am Markt wesentlich günstigere Standarddepots etablieren, wäre ein Vertrag nahe der maximal erlaubten Kostenbelastung im Vergleich möglicherweise teuer.
Ein dritter Fehler besteht darin, nur die ersten zwölf Förderjahre zu betrachten. Die eigentliche Kostenwirkung entsteht möglicherweise erst anschließend. Ein Unterschied von wenigen Zehntelprozentpunkten kann während der Kindheit kaum auffallen, über weitere 40 oder 50 Jahre aber einen erheblichen Teil des möglichen Endvermögens ausmachen.
Fazit: Beim Frühstart-Depot entscheidet nicht nur der Kostendeckel
Das Frühstart-Depot soll nach dem derzeitigen Regierungsentwurf vergleichsweise streng vor hohen Kosten geschützt werden. Für den Standarddepot-Vertrag sind in der Ansparphase höchstens 1 Prozent Effektivkosten vorgesehen. Bis zur Volljährigkeit dürfen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Diese Regeln verhindern allerdings nicht, dass zwischen verschiedenen Anbietern deutliche Kostenunterschiede entstehen können.
Für Eltern ist deshalb vor allem eine Zahl interessant: die tatsächliche Höhe der Effektivkosten. Je weiter ein Vertrag unter der gesetzlichen Obergrenze bleibt, desto mehr von der erzielten Kapitalmarktrendite kann grundsätzlich im Depot verbleiben. Bei einer Anlagedauer von mehreren Jahrzehnten können bereits Unterschiede von wenigen Zehntelprozentpunkten zu erheblich unterschiedlichen Endbeträgen führen.
Besonders wichtig wird der Kostenvergleich, wenn Eltern oder Großeltern zusätzlich eigenes Geld einzahlen. Dann entwickelt sich das Frühstart-Depot von einer kleinen staatlichen Förderung zu einem ernstzunehmenden langfristigen Altersvorsorgevermögen – und niedrige Kosten können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass möglichst viel von der erzielten Rendite beim Kind ankommt.
Häufige Fragen zu den Kosten des Frühstart-Depots
Beim Frühstart-Depot gelten besondere Kostenregeln. Trotzdem bleiben einige Details vom konkreten Anbieter und vom endgültigen Gesetz abhängig. Die wichtigsten Fragen lassen sich nach dem derzeitigen Stand bereits einordnen.
Ist das Frühstart-Depot kostenlos?
Nein. Der Vertrag soll zwar besonders strengen Kostenregeln unterliegen, laufende Kosten sind jedoch grundsätzlich möglich. Vorgesehen ist ein Effektivkostendeckel von maximal 1 Prozent in der Ansparphase.
Was bedeutet ein Prozent Effektivkosten?
Effektivkosten zeigen, wie stark die Kosten eines Vertrags dessen durchschnittliche jährliche Rendite reduzieren. Bei 5 Prozent Rendite vor Kosten und 1 Prozent Effektivkosten blieben vereinfacht rund 4 Prozent Rendite nach Kosten übrig.
Fallen Abschlusskosten für das Frühstart-Depot an?
Bis zur Volljährigkeit dürfen bei einem geförderten Standarddepot nach dem derzeitigen Regierungsentwurf keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Andere laufende Kosten werden dadurch nicht vollständig ausgeschlossen.
Sind 1 Prozent Kosten pro Jahr günstig?
Nicht zwangsläufig. Ein Prozent ist die geplante gesetzliche Obergrenze. Wenn Anbieter Standarddepots beispielsweise mit 0,3 oder 0,5 Prozent Effektivkosten anbieten, wären diese unter vergleichbaren Bedingungen kostengünstiger.
Warum sind geringe Kosten bei der Frühstartrente so wichtig?
Das Geld kann über mehrere Jahrzehnte investiert bleiben. Dadurch wirken sich nicht nur Renditen, sondern auch Kosten über den Zinseszinseffekt langfristig sehr stark aus. Ein kleiner jährlicher Kostenunterschied kann deshalb bis zum Rentenalter mehrere Tausend oder sogar Zehntausend Euro ausmachen.
Werden private Zuzahlungen ebenfalls durch Kosten belastet?
Private Einzahlungen fließen in denselben Vertrag und erhöhen das dort investierte Vermögen. Deshalb wird die Kostenhöhe umso wichtiger, je stärker Eltern, Großeltern oder später das Kind selbst zusätzlich einzahlen.
Können sich die Kostenregeln noch ändern?
Ja. Die Frühstartrente befindet sich mit Stand September 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Regierungsentwurf enthält bereits konkrete Kostenregeln, endgültig maßgeblich wird jedoch das verabschiedete Gesetz sein.