Die Frühstart-Rente soll Kindern früh einen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zahlt der Bund monatlich 10 Euro für anspruchsberechtigte Kinder in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Das Geld kann dort kapitalmarktorientiert angelegt werden. Fonds und damit grundsätzlich auch ETFs kommen dafür infrage. Eltern können den Vertrag zusätzlich mit eigenen Einzahlungen aufstocken.
Wer bei der Frühstart-Rente an einen normalen etf-sparplan/" title="ETF-Sparplan im Finanzlexikon erklären">ETF-Sparplan denkt, sollte allerdings genauer hinsehen. Die staatliche Förderung kann nicht einfach auf ein vorhandenes Junior- oder Kinderdepot überwiesen werden. Vorgesehen ist ein speziell zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit gesetzlichen Vorgaben zu Kosten, Anlage und späterer Verwendung des Geldes. Die staatlichen Beiträge sind zudem für die Altersvorsorge reserviert und grundsätzlich nicht für Studium, Führerschein oder die erste Wohnung verfügbar.
Wichtig ist auch der aktuelle Rechtsstand: Stand 14. September 2026 ist die Frühstart-Rente noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen; Anfang September wurde der Entwurf in den Bundestag eingebracht. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch. Nach der derzeit vorgesehenen Regelung sollen die ersten Verträge ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.
Was bedeutet „Frühstart-Rente mit ETF“ konkret?
Die Bezeichnung kann etwas irreführend sein. Geplant ist kein staatlicher ETF-Sparplan, bei dem Eltern einfach einen beliebigen MSCI-World- oder All-World-ETF auswählen und anschließend monatlich 10 Euro vom Staat erhalten. Die Frühstart-Rente soll an einen sogenannten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge gekoppelt werden.
Dieses Standarddepot gehört zur neuen Welt der geförderten privaten Altersvorsorge. Es soll bewusst einfacher aufgebaut sein als ein völlig frei verwaltetes Wertpapierdepot. Der Anbieter legt für das Standardprodukt bestimmte Investmentmöglichkeiten fest. Vorgesehen sind zwei Investmentvermögen mit unterschiedlichem Risikoprofil: eines eher vorsichtig, das andere stärker auf Renditechancen ausgerichtet. Bei solchen Investmentvermögen können grundsätzlich auch ETFs eingesetzt werden.
Das bedeutet: Eine ETF-basierte Frühstart-Rente ist möglich, aber nicht zwangsläufig mit demselben Auswahlprinzip wie bei einem normalen Onlinebroker. Entscheidend wird sein, welche konkreten Fonds beziehungsweise ETFs ein Anbieter innerhalb seines zertifizierten Standarddepots vorsieht und welche Abweichungen von den Standardeinstellungen möglich sind.
Gerade beim Vergleich der Angebote dürfte deshalb später nicht nur die Frage „ETF oder kein ETF?“ wichtig sein. Mindestens ebenso entscheidend werden die tatsächlichen Gesamtkosten, die Aktienquote, die internationale Streuung und die konkrete Umsetzung des Standarddepots sein.
So soll die Frühstart-Rente funktionieren
Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit monatlich 10 Euro vom Bund erhalten. Voraussetzung für einen individuellen Vertrag ist ein erster Wohnsitz des Kindes in Deutschland. Die staatliche Förderung ist nach dem aktuellen Entwurf unabhängig vom Einkommen der Eltern und verlangt keine eigenen Beiträge.
Für das Kind eröffnen die Eltern bei einem geeigneten Anbieter einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag. Der Vertrag läuft auf den Namen des Kindes. Die steuerliche Identifikationsnummer wird benötigt, damit die Anspruchsvoraussetzungen automatisch überprüft werden können. Ein gesonderter Förderantrag der Eltern soll grundsätzlich nicht erforderlich sein.
Danach fließt die staatliche Frühstart-Renten-Prämie in diesen Vertrag und wird entsprechend der vereinbarten Anlagestrategie investiert. Wird dabei überwiegend ein breit gestreuter Aktienfonds oder ETF genutzt, kann das Kapital über Jahrzehnte an der Entwicklung der internationalen Aktienmärkte teilnehmen.
Der lange Zeitraum ist der entscheidende Punkt. Selbst wenn die staatlichen Einzahlungen mit 10 Euro monatlich zunächst klein erscheinen, kann das Geld ab dem Kindesalter über mehrere Jahrzehnte investiert bleiben. Dadurch erhält die Wertentwicklung erheblich mehr Zeit als bei einer Altersvorsorge, die beispielsweise erst mit 30 oder 40 Jahren begonnen wird.
10 Euro monatlich ergeben zunächst 1.440 Euro Förderung
Bei einer Förderzeit von zwölf Jahren ergibt sich zunächst eine leicht nachvollziehbare Rechnung:
10 Euro × 12 Monate × 12 Jahre = 1.440 Euro staatliche Einzahlungen.
Allein die Summe der Beiträge ist damit überschaubar. Der eigentliche finanzielle Effekt soll durch die lange Kapitalanlage entstehen. Wird das Geld nicht auf einem verzinsten Konto geparkt, sondern beispielsweise über ein breit gestreutes Aktienportfolio investiert, können Kurssteigerungen und wiederangelegte Erträge das Kapital langfristig deutlich erhöhen.
Wie groß der Unterschied werden kann, zeigt eine Modellrechnung. Sie unterstellt durchgehend 10 Euro monatliche Einzahlung zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr und anschließend keine weiteren Beiträge.
| Angenommene Rendite | Depotwert mit 18 | Depotwert mit 65* |
|---|---|---|
| 4 % pro Jahr | ca. 1.836 € | ca. 11.600 € |
| 5 % pro Jahr | ca. 1.953 € | ca. 19.350 € |
| 6 % pro Jahr | ca. 2.079 € | ca. 32.160 € |
| 7 % pro Jahr | ca. 2.215 € | ca. 53.250 € |
*Vereinfachte Modellrechnung ohne weitere Einzahlungen und ohne Berücksichtigung von Steuern und Inflation. Die tatsächliche Wertentwicklung kann deutlich höher oder niedriger ausfallen.
Die Unterschiede zeigen, warum bei einer solchen Altersvorsorge die Rendite nach Kosten entscheidend ist. Zwischen 4 und 7 Prozent durchschnittlicher jährlicher Wertentwicklung liegen über mehrere Jahrzehnte Welten. Gleichzeitig darf aus historischen Aktienmarktrenditen keine Garantie für die Zukunft abgeleitet werden.
Auch das Bundesfinanzministerium verwendet für seine Beispielrechnungen derzeit eine angenommene Wertentwicklung von 7 Prozent pro Jahr. In diesem Modell werden aus 1.440 Euro staatlichen Einzahlungen bis zum 18. Geburtstag ungefähr 2.200 Euro und bis zum Alter von 65 Jahren rund 53.000 Euro. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um nominale Modellwerte ohne Inflationsbereinigung und ohne garantierte Rendite handelt.
Warum ETFs zur Frühstart-Rente passen können
Ein breit gestreuter Aktien-ETF besitzt für eine sehr langfristige Kapitalanlage mehrere Eigenschaften, die grundsätzlich gut zur Idee der Frühstart-Rente passen. Über einen einzigen Fonds kann das Geld auf Hunderte oder sogar Tausende Unternehmen verteilt werden. Damit hängt die Entwicklung nicht vom Erfolg weniger Einzelunternehmen ab.
Hinzu kommen gewöhnlich vergleichsweise geringe laufende Fondskosten. Bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten ist das wichtig. Kosten reduzieren nicht nur die Rendite eines einzelnen Jahres, sondern auch den Betrag, der anschließend weiter verzinst beziehungsweise investiert werden kann.
Gerade ein sechsjähriges Kind besitzt außerdem einen extrem langen Anlagehorizont. Bis zum 65. Geburtstag liegen fast sechs Jahrzehnte. Kurzfristige Börsenschwankungen verlieren dadurch grundsätzlich an Bedeutung – verschwinden aber nicht. Auch breit gestreute Aktienmärkte können zeitweise um 30, 40 Prozent oder noch stärker fallen.
Eine Frühstart-Rente mit hoher Aktienquote setzt deshalb voraus, dass solche Schwankungen ausgehalten werden. Wer bei einem Börsencrash aus Angst dauerhaft in sehr defensive Anlagen wechselt, kann einen Teil des Vorteils des langen Anlagehorizonts verlieren.
Ein ETF ist nicht automatisch ein guter ETF für die Altersvorsorge
Der Begriff ETF sagt zunächst nur etwas über die Konstruktion eines Fonds aus, nicht darüber, ob er sinnvoll diversifiziert ist. Ein ETF kann weltweit in Tausende Unternehmen investieren – oder sich auf einen einzelnen Technologiesektor, ein bestimmtes Land oder eine kleine Gruppe von Unternehmen konzentrieren.
Für eine jahrzehntelange Basisanlage spricht deshalb vieles für eine breite Streuung. Ein weltweit ausgerichteter Aktienfonds reduziert die Abhängigkeit von einzelnen Branchen, Unternehmen und Ländern. Ein Spezial-ETF auf künstliche Intelligenz, Wasserstoff, Biotechnologie oder einen einzelnen Aktienmarkt kann erheblich konzentrierter sein.
Bei Angeboten für die Frühstart-Rente sollte deshalb später nicht allein mit dem Schlagwort „ETF“ geworben werden. Entscheidend ist, was im ETF steckt, wie breit das Kapital verteilt wird und welche Gesamtkosten innerhalb des Altersvorsorgevertrags entstehen.
Die Kosten sind trotz gesetzlicher Grenze wichtig
Für die geplanten Standarddepot-Verträge sieht der Gesetzentwurf eine Begrenzung der Effektivkosten auf maximal 1 Prozent vor. Bis zur Volljährigkeit sollen außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten für die begünstigten Verträge erhoben werden dürfen.
Diese Obergrenze verhindert jedoch nicht, dass sich Angebote preislich unterscheiden. Ein Vertrag mit Effektivkosten nahe 1 Prozent kann über Jahrzehnte deutlich teurer sein als ein wesentlich günstigeres Angebot.
Angenommen, die Kapitalanlage erwirtschaftet langfristig 6 Prozent jährlich vor Kosten. Reduzieren sämtliche Kosten die effektive Rendite auf 5 Prozent, wirkt sich dieser Unterschied über 40 oder 50 Jahre erheblich auf das Endvermögen aus.
Für Eltern dürfte sich deshalb ein Vergleich mehrerer Frühstart-Renten-Angebote lohnen, sobald die tatsächlichen Produkte auf dem Markt sind. Besonders interessant werden die Effektivkosten, die verwendeten Fonds, die Aktienquote und mögliche Kosten bei einem späteren Anbieterwechsel.
Eltern und Großeltern dürfen zusätzlich einzahlen
Die Frühstart-Rente muss nach dem derzeitigen Gesetzentwurf nicht auf die staatlichen 10 Euro monatlich beschränkt bleiben. Zusätzliche private Einzahlungen sollen bis zu insgesamt 6.840 Euro pro Jahr möglich sein. Sie können beispielsweise von Eltern oder Großeltern stammen. Auch andere Personen dürfen einzahlen.
Schon relativ kleine Zusatzbeträge verändern die langfristige Rechnung deutlich. Zahlt eine Familie beispielsweise während der zwölfjährigen Förderphase zusätzlich 20 Euro pro Monat ein, werden neben den 1.440 Euro des Staates weitere 2.880 Euro investiert. Insgesamt fließen damit 4.320 Euro ein.
Das Bundesfinanzministerium kommt bei einer angenommenen jährlichen Wertentwicklung von 7 Prozent für diese Konstellation auf rund 6.600 Euro Kapital mit 18 Jahren. Bleibt der Betrag anschließend ohne weitere Einzahlungen bis 65 investiert, ergeben sich im Modell ungefähr 160.000 Euro. Bei zusätzlichen 50 Euro monatlich nennt das Ministerium unter denselben Annahmen sogar rund 320.000 Euro bis zum Alter von 65 Jahren.
Solche Zahlen zeigen die Macht langer Laufzeiten, sollten aber nicht mit einer Prognose verwechselt werden. Schon niedrigere Renditen, höhere Kosten oder längere schwache Börsenphasen können das Ergebnis erheblich reduzieren. Zusätzlich mindert Inflation die spätere Kaufkraft.
Frühstart-Rente oder normaler ETF-Sparplan für das Kind?
Eltern müssen sich nicht zwingend zwischen beiden Varianten entscheiden. Eine Frühstart-Rente und ein normales Kinderdepot erfüllen unterschiedliche Aufgaben.
Die Frühstart-Rente ist bewusst auf die Altersvorsorge ausgerichtet. Der staatlich finanzierte Teil soll langfristig gebunden bleiben. Ein normales Kinderdepot ist dagegen wesentlich flexibler. Das Vermögen gehört zwar ebenfalls dem Kind, steht aber grundsätzlich nicht ausschließlich für dessen Altersvorsorge zur Verfügung.
Diese Unterscheidung kann für Familien entscheidend sein. Wer Kapital für Studium, Ausbildung, Führerschein oder den Start in die erste eigene Wohnung aufbauen möchte, braucht möglicherweise zusätzlich zur Frühstart-Rente eine flexiblere Lösung.
Ein normaler ETF-Sparplan kann dafür geeigneter sein. Die staatliche Förderung der Frühstart-Rente würde dadurch nicht ersetzt, sondern um einen zweiten Spartopf mit einem anderen Zweck ergänzt.
Ein vorhandenes Junior-Depot reicht nicht aus
Eltern, die bereits seit Jahren einen ETF-Sparplan für ihr Kind besitzen, können nach dem aktuellen Gesetzentwurf nicht einfach die staatlichen 10 Euro auf dieses Depot umleiten lassen. Die Förderung ist an einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge gebunden.
Bestehende Kinder- und Juniordepots erfüllen diese Voraussetzung nicht automatisch. Die entsprechenden Standarddepot-Verträge sollen überhaupt erst ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können.
Für Familien bedeutet das voraussichtlich: Ein bestehendes Junior-Depot kann weiterlaufen, während für die Frühstart-Rente ein zusätzlicher zertifizierter Vertrag eröffnet wird. Ob später Anbieter Lösungen entwickeln, bei denen sich beide Sparziele besonders komfortabel nebeneinander verwalten lassen, wird sich nach dem Marktstart zeigen.
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Die Förderung soll nicht davon abhängen, ob sich Eltern rechtzeitig mit einem Anbieter beschäftigen. Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag eröffnet, sollen die staatlichen Mittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Verwaltung dieser kollektiven Anlage ist nach dem Gesetzentwurf bei der Deutschen Bundesbank vorgesehen.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu vielen anderen Fördermodellen: Untätigkeit der Eltern soll nicht automatisch dazu führen, dass dem Kind die staatlichen Beiträge endgültig verloren gehen.
Wird später ein geeigneter individueller Altersvorsorgevertrag abgeschlossen, kann das bis dahin kollektiv angelegte Startkapital einschließlich der darauf entfallenden Erträge übertragen werden. Nach Erreichen der Volljährigkeit soll eine solche Übertragung sogar noch bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres möglich sein.
Private Zusatzbeiträge können allerdings nicht in die kollektive Anlage eingezahlt werden. Wer selbst zusätzlich für das Kind innerhalb der Frühstart-Rente investieren möchte, benötigt deshalb einen individuellen Vertrag.
Was passiert mit 18 Jahren?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die monatliche Frühstart-Renten-Prämie. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Depot geschlossen oder ausgezahlt wird.
Der Vertrag soll anschließend als private Altersvorsorge weitergeführt werden können. Die inzwischen volljährige Person kann eigene Beiträge einzahlen und – sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – die reguläre Förderung der reformierten privaten Altersvorsorge nutzen. Alternativ soll das Frühstart-Rentenvermögen auf einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können.
Damit liegt der größere finanzielle Hebel möglicherweise sogar nach dem 18. Geburtstag. Wer die staatlich finanzierte Ausgangsbasis anschließend mit regelmäßigen eigenen Sparbeiträgen ergänzt, kann aus dem kleinen Startkapital über Jahrzehnte ein wesentlich größeres Altersvorsorgevermögen aufbauen.
Kann das Geld vorher ausgezahlt werden?
Beim staatlich geförderten Frühstart-Rentenvermögen ist die Antwort nach dem derzeitigen Gesetzentwurf grundsätzlich nein. Das geförderte Kapital einschließlich der darauf entfallenden Erträge soll der Altersvorsorge dienen und grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können.
Damit kann das staatliche Geld beispielsweise nicht mit 18 für ein Auto, mit 20 für ein Studium oder mit 30 für eine Weltreise entnommen werden.
Bei freiwilligen Eigenbeiträgen sieht der Entwurf mehr Flexibilität vor. Eigene Einzahlungen und die darauf entfallenden Erträge sollen unter Beachtung der Vertragsbedingungen grundsätzlich entnommen werden können. Bei einer solchen Entnahme wären die zugehörigen Erträge allerdings zu versteuern.
Die Trennung zwischen staatlichem Frühstart-Rentenvermögen und privaten Einzahlungen ist deshalb für das Verständnis des Modells besonders wichtig.
Welche steuerlichen Vorteile soll die ETF-Anlage haben?
Die Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags sollen während der Ansparphase steuerfrei bleiben. Kursgewinne, Ausschüttungen und andere Erträge führen damit nicht laufend zu einer Besteuerung, solange sie innerhalb des geförderten Altersvorsorgevertrags verbleiben.
Die Besteuerung wird grundsätzlich in die spätere Auszahlungsphase verschoben. Die Leistungen sollen dann nachgelagert besteuert werden.
Gerade über sehr lange Zeiträume kann der Aufschub der Besteuerung interessant sein, weil mehr Kapital innerhalb des Depots weiterarbeiten kann. Trotzdem sollte die Steuerfreiheit während der Ansparphase nicht mit vollständiger Steuerfreiheit verwechselt werden. Entscheidend ist die gesamte steuerliche Behandlung bis zur Auszahlung.
Welche Risiken hat eine Frühstart-Rente mit ETF?
Der lange Anlagezeitraum reduziert das Risiko kurzfristiger Schwankungen nicht auf null. Ein Aktien-ETF kann jederzeit erheblich im Wert fallen. Das gilt auch für einen weltweit diversifizierten Fonds. Niemand kann garantieren, dass Aktienmärkte während der gesamten Laufzeit historische Durchschnittsrenditen wiederholen.
Auch die tatsächliche Ausgestaltung des Produkts spielt eine Rolle. Eine hohe Kostenbelastung kann die Rendite über Jahrzehnte merklich reduzieren. Ebenso kann eine zu defensive Anlage schon in jungen Jahren Renditechancen kosten, während eine sehr offensive Aktienquote stärkere Wertschwankungen verursacht.
Ein weiterer Punkt ist die eingeschränkte Verfügbarkeit des staatlichen Kapitals. Was für die Altersvorsorge sinnvoll sein kann, macht das Geld gleichzeitig ungeeignet für frühere finanzielle Ziele.
Schließlich besteht politische und gesetzliche Unsicherheit. Die Frühstart-Rente befindet sich Mitte September 2026 noch im Gesetzgebungsverfahren. Einzelheiten des Regierungsentwurfs können sich bis zum endgültigen Gesetz noch verändern. Deshalb sollten Eltern heute noch keine Produktentscheidung auf Grundlage vermeintlich endgültiger Regeln treffen.
Worauf Eltern bei einem späteren ETF-Angebot achten sollten
Sobald die ersten zertifizierten Frühstart-Renten-Verträge angeboten werden, lohnt sich ein genauer Vergleich. Ein bekannter Anbietername oder die bloße Bezeichnung „ETF“ reicht für eine gute Entscheidung nicht aus.
Besonders wichtig dürften folgende Punkte sein:
- Effektivkosten prüfen: Nicht nur auf die TER des ETFs schauen, sondern auf die Kosten des gesamten Altersvorsorgevertrags.
- Anlagestrategie verstehen: Prüfen, wie hoch die Aktienquote ist und in welche Märkte investiert wird.
- Diversifikation vergleichen: Ein weltweit gestreutes Portfolio ist etwas anderes als ein konzentrierter Themen- oder Länderfonds.
- Umschichtungsregeln prüfen: Verstehen, wann das Standarddepot Kapital automatisch in risikoärmere Anlagen verlagert.
- Wechselmöglichkeiten beachten: Kosten und Bedingungen für einen späteren Anbieter- oder Produktwechsel vergleichen.
- Private Zuzahlungen bewusst planen: Geld für die Altersvorsorge und flexibel verfügbares Kapital für Ausbildung oder Studium getrennt betrachten.
Gerade wegen der extrem langen Laufzeit können kleine Unterschiede bei Kosten und Anlagestrategie später große Auswirkungen haben.
Fazit: ETFs können die Frühstart-Rente interessant machen – die Details entscheiden
Die Frühstart-Rente soll Kindern einen ungewöhnlich langen Anlagehorizont eröffnen. Nach dem derzeitigen Entwurf zahlt der Staat monatlich 10 Euro vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Wird dieses Geld innerhalb eines günstigen, breit gestreuten kapitalmarktorientierten Standarddepots investiert, kann aus vergleichsweise kleinen Beiträgen über Jahrzehnte ein beachtliches Altersvorsorgevermögen entstehen.
Ein „ETF“ allein macht den Vertrag jedoch noch nicht gut. Für Eltern werden die tatsächliche Aktienquote, Diversifikation, Effektivkosten und Flexibilität des Anbieters entscheidend sein. Besonders wichtig ist außerdem die Trennung zwischen Altersvorsorge und anderen Sparzielen: Das staatlich geförderte Frühstart-Rentenvermögen soll langfristig gebunden bleiben.
Noch ist Geduld erforderlich. Am 14. September 2026 befindet sich das Frühstartrentengesetz weiterhin im parlamentarischen Verfahren. Erst wenn die endgültigen Regeln feststehen und konkrete zertifizierte Angebote verfügbar sind, lässt sich seriös beurteilen, welcher Anbieter und welche ETF- beziehungsweise Fondsstrategie innerhalb der Frühstart-Rente tatsächlich überzeugen.
Häufige Fragen zur Frühstart-Rente mit ETF
Die Verbindung aus staatlicher Förderung, jahrzehntelanger Kapitalanlage und neuen Altersvorsorgedepots wirft viele Detailfragen auf. Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu einem normalen Kinderdepot.
Kann die Frühstart-Rente in einen ETF investiert werden?
Grundsätzlich können innerhalb eines Altersvorsorgedepots Fonds und damit auch ETFs eingesetzt werden. Die Frühstart-Rente soll allerdings über einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag laufen. Welche konkreten ETFs oder Fonds zur Verfügung stehen, hängt daher vom jeweiligen Angebot ab.
Kann ich für die Frühstart-Rente einen MSCI-World-ETF auswählen?
Nicht automatisch. Die Frühstart-Rente funktioniert nicht wie ein beliebiges Brokerdepot mit völlig freier ETF-Auswahl. Beim Standarddepot legt der Anbieter bestimmte Investmentvermögen und Standardeinstellungen fest. Ob beispielsweise ein bestimmter MSCI-World-ETF angeboten wird, wird sich erst bei den konkreten Produkten zeigen.
Wie viel zahlt der Staat in die Frühstart-Rente ein?
Nach dem aktuellen Gesetzentwurf sind monatlich 10 Euro vom vollendeten sechsten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vorgesehen. Bei zwölf vollständigen Förderjahren ergeben sich insgesamt 1.440 Euro staatliche Einzahlungen.
Müssen Eltern selbst Geld einzahlen?
Nein. Eigene Beiträge sollen keine Voraussetzung für die staatliche Frühstart-Renten-Prämie sein. Eltern, Großeltern oder andere Personen dürfen den individuellen Vertrag jedoch zusätzlich aufstocken.
Kann ich mein vorhandenes Kinderdepot für die Frühstart-Rente verwenden?
Nach dem aktuellen Entwurf nicht. Die Förderung soll ausschließlich in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge fließen. Ein bereits bestehendes Junior- oder Kinderdepot erfüllt diese Voraussetzung nicht.
Was passiert mit der Förderung, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Die staatlichen Mittel sollen in diesem Fall kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden. Das Kind verliert seinen Anspruch dadurch nicht. Wird später ein geeigneter individueller Altersvorsorgevertrag eröffnet, kann das angesparte Startkapital übertragen werden.
Kann mein Kind die Frühstart-Rente mit 18 auszahlen lassen?
Das staatlich geförderte Frühstart-Rentenvermögen soll grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres ausgezahlt werden können. Es handelt sich damit ausdrücklich um Altersvorsorge und nicht um frei verfügbares Startkapital für die Volljährigkeit.
Ist die Frühstart-Rente bereits endgültig beschlossen?
Nein. Stand 14. September 2026 liegt ein Regierungsentwurf vor, der inzwischen in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, sodass sich einzelne Regelungen bis zum endgültigen Gesetz ändern können.