ETFs im Altersvorsorgedepot: So funktioniert die Anlage ab 2027

Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können staatlich geförderte Beiträge erstmals gezielt in ETFs und andere Fonds fließen. Entscheidend sind dabei nicht nur Renditechancen, sondern auch Fondsauswahl, Kosten, Förderung und die Regeln für die spätere Auszahlung.

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Für ETF-Sparer verändert sich die private Altersvorsorge ab 2027 grundlegend. Mit dem neuen Altersvorsorgedepot können förderberechtigte Anleger ihre Altersvorsorge ohne klassische Beitragsgarantie am Kapitalmarkt aufbauen und dabei unter bestimmten Voraussetzungen ETFs nutzen. Das verbindet zwei bislang weitgehend getrennte Welten: die staatliche Förderung einer zertifizierten Altersvorsorge und eine langfristige, kapitalmarktorientierte Geldanlage.

Ein völlig freies ETF-Depot ist das Altersvorsorgedepot allerdings nicht. Nicht jeder ETF darf aufgenommen werden, die Auswahl hängt zusätzlich vom jeweiligen Anbieter ab und das geförderte Kapital ist grundsätzlich für die Altersvorsorge gebunden. Dafür fließen Zulagen in den Vertrag, Kapitalerträge werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert und lange Anlagezeiträume können die Wirkung des Zinseszinseffekts deutlich verstärken.

Für viele Sparer dürfte deshalb weniger die Frage entscheidend sein, ob ETFs grundsätzlich geeignet sind. Wichtiger ist, welche ETFs im Altersvorsorgedepot angeboten werden, wie breit sie investieren, welche Gesamtkosten entstehen und ob die zusätzliche staatliche Förderung die Einschränkungen gegenüber einem normalen ETF-Depot rechtfertigt.

Warum ETFs im Altersvorsorgedepot eine zentrale Rolle spielen können

Der wesentliche Unterschied zu vielen bisherigen geförderten Altersvorsorgeprodukten liegt im Verzicht auf eine zwingende Kapitalgarantie. Garantien klingen zunächst attraktiv, begrenzen bei langen Laufzeiten jedoch häufig den Anteil des Vermögens, der tatsächlich in renditestärkere Anlagen investiert werden kann. Muss ein Anbieter zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren, benötigt er dafür einen erheblichen Sicherheitsanteil.

Beim Altersvorsorgedepot kann diese Garantie vollständig entfallen. Dadurch wird es möglich, einen deutlich größeren Teil des Altersvorsorgevermögens langfristig in Aktienfonds oder Aktien-ETFs anzulegen. Für einen 30- oder 40-jährigen Sparer kann das einen großen Unterschied machen, weil bei einer jahrzehntelangen Ansparphase nicht nur die jährliche Rendite zählt, sondern auch deren langfristige Wirkung auf bereits erwirtschaftete Erträge.

ETFs passen grundsätzlich gut zu diesem Ansatz. Ein breit gestreuter Aktien-ETF kann mit einem einzigen Fonds Beteiligungen an Hunderten oder sogar Tausenden Unternehmen enthalten. Das beseitigt das allgemeine Aktienmarktrisiko nicht, reduziert aber das Risiko, dass der langfristige Erfolg der Altersvorsorge von wenigen einzelnen Unternehmen abhängt.

Der entscheidende Punkt lautet deshalb: Das Altersvorsorgedepot soll keine staatlich geförderte Spekulation ermöglichen. Es soll einen Rahmen schaffen, in dem Kapitalmarktrenditen für die Altersvorsorge genutzt werden können, ohne daraus ein gewöhnliches Trading-Depot zu machen.

Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Ab 2027 dürfen in einem Altersvorsorgedepot unter anderem bestimmte OGAW-Fonds genutzt werden. OGAW ist die deutsche Bezeichnung für den europäischen UCITS-Fondsstandard, unter dem auch ein großer Teil der in Deutschland angebotenen Aktien- und Anleihen-ETFs läuft.

Für entsprechende OGAW-Fonds gilt unter anderem, dass sie in Deutschland vertrieben werden dürfen und nach dem maßgeblichen Basisinformationsblatt höchstens der Risikoklasse 5 zugeordnet sein dürfen. Daneben lässt der gesetzliche Anlagekatalog weitere Fondsarten und bestimmte andere Anlagen zu.

Für ETF-Sparer bedeutet das allerdings nicht, dass jeder theoretisch zulässige ETF automatisch bei jedem Anbieter verfügbar sein wird. Der gesetzliche Rahmen legt fest, welche Anlageformen grundsätzlich verwendet werden dürfen. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Anbieter, welche Fonds und ETFs sein konkreter Altersvorsorgevertrag tatsächlich anbietet.

Wer beispielsweise einen bestimmten Welt-ETF besparen möchte, muss deshalb zwei Fragen getrennt prüfen: Erfüllt der ETF die gesetzlichen Voraussetzungen und befindet er sich außerdem im Anlageuniversum des gewählten Anbieters?

Diese zweite Ebene dürfte beim späteren Produktvergleich ausgesprochen wichtig werden. Ein günstiges Altersvorsorgedepot mit einer sehr kleinen Fondsauswahl kann für einen Anleger weniger attraktiv sein als ein etwas anders ausgestaltetes Angebot mit mehreren guten, breit diversifizierten ETFs.

Einzelaktien und Kryptowährungen gehören nicht ins geförderte Depot

Das Altersvorsorgedepot ist trotz seines Namens kein Wertpapierdepot, in dem Anleger beliebige Anlagen kaufen können. Direkte Einzelaktien gehören ebenso wenig zur vorgesehenen Positivliste wie direkte Investitionen in Kryptowährungen.

Wer über einen breit gestreuten Aktien-ETF indirekt an Apple, Microsoft, Siemens, SAP oder vielen anderen Unternehmen beteiligt ist, kann diese Aktienpositionen innerhalb des Fonds selbstverständlich trotzdem besitzen. Der Unterschied besteht darin, dass nicht einzelne Unternehmen gezielt ins geförderte Depot gekauft werden können.

Das ist für eine langfristige Altersvorsorge durchaus nachvollziehbar. Eine einzelne Aktie kann dauerhaft erheblich an Wert verlieren oder im Extremfall nahezu wertlos werden. Bei einem Fonds mit mehreren hundert oder mehreren tausend Unternehmen verteilt sich das unternehmensspezifische Risiko deutlich breiter.

Auch ein ETF ist dadurch keineswegs sicher. Ein breit diversifizierter Weltaktien-ETF kann in einer schweren Börsenkrise zeitweise 30, 40 Prozent oder noch mehr verlieren. Der Unterschied liegt nicht darin, dass Verluste ausgeschlossen werden, sondern darin, dass das Geld nicht von der Entwicklung eines einzigen Unternehmens abhängt.

Welche ETF-Arten für die Altersvorsorge besonders interessant sind

Die gesetzliche Zulässigkeit eines ETFs sagt noch nichts darüber aus, ob dieser für eine jahrzehntelange Altersvorsorge sinnvoll ist. Ein technisch zulässiger Branchen-ETF kann beispielsweise wesentlich konzentrierter sein als ein globaler Aktien-ETF.

Für den Kern einer langfristigen Altersvorsorge spricht daher viel für eine möglichst breite Streuung. Ein ETF auf einen internationalen Aktienindex kann Unternehmen aus zahlreichen Branchen und Ländern enthalten. Noch breiter können Indizes aufgestellt sein, die neben Industrieländern auch Schwellenländer berücksichtigen.

Das bedeutet nicht, dass ein bestimmter Index automatisch die beste Wahl darstellt. Unterschiede bestehen unter anderem bei der Zahl der enthaltenen Unternehmen, der geografischen Verteilung, dem Anteil der USA, der Berücksichtigung von Schwellenländern und der Gewichtung großer Technologiekonzerne.

Ein weltweiter ETF kann deshalb zwar als einfaches Fundament dienen, sollte aber trotzdem verstanden werden. Ein vermeintlich globaler Index kann beispielsweise mehr als die Hälfte seines Gewichts in US-Unternehmen halten. Das muss kein Nachteil sein, zeigt aber, warum allein die Bezeichnung „World“ noch keine vollständige Beschreibung der tatsächlichen Anlage ist.

Thematische ETFs auf künstliche Intelligenz, Wasserstoff, erneuerbare Energien, Robotik oder einzelne Branchen können wesentlich stärker schwanken. Für langfristige Altersvorsorgegelder sollte deshalb besonders kritisch geprüft werden, welchen zusätzlichen Nutzen eine solche Konzentration tatsächlich bringt. Eine Altersvorsorge muss nicht möglichst spannend sein. Sie muss über Jahrzehnte funktionieren.

Ausschüttend oder thesaurierend: Was passt besser?

Bei einem normalen Wertpapierdepot spielt die Entscheidung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs unter anderem wegen der laufenden Besteuerung und des Sparer-Pauschbetrags eine Rolle. Im geförderten Altersvorsorgedepot verschiebt sich diese Betrachtung, weil Erträge innerhalb des Vertrags während der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert werden.

Für den langfristigen Vermögensaufbau ist deshalb vor allem entscheidend, dass Erträge im Vertrag verbleiben und weiter investiert werden. Bei einem thesaurierenden ETF geschieht die Wiederanlage innerhalb des Fonds. Bei anderen Konstruktionen kann sie innerhalb des Altersvorsorgevertrags erfolgen.

Für die tatsächliche Rendite ist nicht die Bezeichnung „thesaurierend“ allein entscheidend. Relevanter sind langfristig die Entwicklung des zugrunde liegenden Marktes, die Kosten des Fonds, die Qualität der Indexabbildung und die Gesamtkosten des Altersvorsorgevertrags.

Die staatliche Förderung erhöht den investierten Betrag

Ein wichtiger Unterschied zum normalen ETF-Sparplan entsteht durch die neue Zulagenförderung. Ab 2027 richtet sich die Grundzulage nach der Höhe der eigenen Beiträge.

Für Eigenbeiträge bis 360 Euro pro Jahr beträgt die Grundzulage 50 Prozent. Aus 360 Euro eigener Einzahlung können dadurch 180 Euro Grundzulage werden. Für weitere Eigenbeiträge zwischen 360 und 1.800 Euro beträgt die Grundzulage 25 Prozent.

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr wird damit die maximale Grundzulage von 540 Euro erreicht.

Eigener Jahresbeitrag Grundzulage Insgesamt im Vertrag
360 € 180 € 540 €
600 € 240 € 840 €
1.200 € 390 € 1.590 €
1.800 € 540 € 2.340 €

Voraussetzung für die Zulagen ist grundsätzlich ein jährlicher Mindesteigenbeitrag von 120 Euro. Bei Eltern kann zusätzlich eine Kinderzulage hinzukommen. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind beträgt sie 100 Prozent der eigenen Beiträge, höchstens jedoch 300 Euro pro Jahr und Kind.

Gerade bei kleineren Sparbeträgen kann die Förderquote deshalb erheblich sein. Wer beispielsweise monatlich 30 Euro beziehungsweise 360 Euro jährlich einzahlt, erhält ohne Kinder bereits 180 Euro Grundzulage. Das entspricht einer staatlichen Zulage von 50 Prozent des Eigenbeitrags.

Wer dagegen 150 Euro monatlich und damit 1.800 Euro jährlich einzahlt, erhält maximal 540 Euro Grundzulage. Die absolute Förderung ist höher, die Förderquote bezogen auf den Eigenbeitrag liegt mit 30 Prozent jedoch niedriger.

Was 150 Euro monatlich langfristig bewirken können

Die Kombination aus ETF-Anlage, staatlicher Zulage und langer Laufzeit lässt sich mit einer vereinfachten Modellrechnung verdeutlichen.

Ein Anleger zahlt 150 Euro monatlich beziehungsweise 1.800 Euro im Jahr ein und erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Damit fließen jährlich insgesamt 2.340 Euro in die Altersvorsorge.

Unterstellen wir für ein vereinfachtes Beispiel eine durchschnittliche Wertentwicklung von 6 Prozent pro Jahr nach laufenden Anlagekosten und eine Ansparphase von 30 Jahren. Bei jährlicher Einzahlung am Jahresende würden aus den 2.340 Euro pro Jahr rechnerisch rund 185.000 Euro.

Die eigenen Einzahlungen während dieser 30 Jahre betragen lediglich 54.000 Euro. Hinzu kommen bei unveränderter Förderung insgesamt 16.200 Euro Grundzulagen. Der übrige Betrag entsteht rechnerisch durch die angenommene Wertentwicklung und den Zinseszinseffekt.

Das ist keine Renditeprognose. Aktienmärkte entwickeln sich nicht gleichmäßig mit 6 Prozent pro Jahr, und zukünftige Renditen können deutlich höher oder niedriger ausfallen. Die Rechnung zeigt lediglich, warum selbst eine scheinbar überschaubare jährliche Zulage bei jahrzehntelanger Wiederanlage finanziell stärker wirken kann als der reine Förderbetrag vermuten lässt.

Auch die spätere Besteuerung darf bei solchen Vergleichen nicht vergessen werden. Geförderte Beiträge und die daraus entstehenden Leistungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Das aufgebaute Kapital darf deshalb nicht einfach mit dem Nettovermögen eines normalen ETF-Depots gleichgesetzt werden.

Der Steuervorteil entsteht vor allem während der Ansparphase

In einem normalen Wertpapierdepot können Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale steuerlich relevant werden. Beim geförderten Altersvorsorgedepot werden die Kapitalerträge innerhalb der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert.

Dadurch kann mehr Kapital innerhalb des Vertrags weiterarbeiten. Besonders bei mehreren Jahrzehnten Laufzeit kann dieser Steueraufschub einen zusätzlichen Zinseszinseffekt erzeugen.

Steuerfrei wird die Altersvorsorge dadurch jedoch nicht. Die Besteuerung wird im Wesentlichen in die spätere Auszahlungsphase verschoben. Soweit die Einzahlungen gefördert wurden, werden die darauf beruhenden Leistungen grundsätzlich vollständig nachgelagert besteuert.

Zu den geförderten Eigenbeiträgen zählen bis zu 1.800 Euro pro Jahr sowie die entsprechenden Zulagen. Zusätzlich können Eigenbeiträge und Zulagen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob sich über die Zulagen hinaus ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ergibt.

Für Personen mit höheren Einkommen kann dieser Sonderausgabenabzug relevant werden. Wie groß der tatsächliche zusätzliche Vorteil ausfällt, hängt jedoch von der individuellen steuerlichen Situation ab.

Warum niedrige ETF-Kosten allein nicht ausreichen

Ein ETF kann eine laufende Kostenquote von beispielsweise 0,15 oder 0,20 Prozent pro Jahr besitzen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass ein Altersvorsorgedepot insgesamt ähnlich günstig ist.

Entscheidend sind sämtliche Kostenebenen des Vertrags. Neben den Fondskosten können Verwaltungs-, Depot-, Vertrags-, Transaktions- oder gegebenenfalls Vertriebskosten entstehen. Beim Produktvergleich sollte deshalb nicht allein die TER des enthaltenen ETFs betrachtet werden.

Für das gesetzlich vorgesehene Standarddepot gelten besondere Anforderungen. Die Effektivkosten dürfen dort eine durchschnittliche jährliche Renditeminderung von einem Prozent nicht überschreiten. Ein Prozent ist allerdings eine Obergrenze und kein Zielwert.

Bei einer jahrzehntelangen Geldanlage kann bereits ein Unterschied von wenigen Zehntelprozentpunkten erhebliche Auswirkungen auf das Endvermögen haben. Bei zwei ansonsten vergleichbaren Angeboten sollte deshalb das kostengünstigere Produkt einen echten Vorteil besitzen.

Ein vermeintlich günstiger ETF nützt wenig, wenn der Vertragsmantel teuer ist. Umgekehrt kann ein sehr günstiger Vertrag mit einem soliden, breit diversifizierten ETF langfristig besonders attraktiv sein.

Das Standarddepot nimmt viele Entscheidungen ab

Nicht jeder möchte selbst ETFs auswählen, Risikoklassen prüfen und die Aktienquote während der gesamten Ansparphase steuern. Für diesen Fall gibt es das sogenannte Standarddepot Altersvorsorge.

Dabei legt der Anbieter zwei geeignete OGAW-Fonds fest. Einer gehört zu einer niedrigen Risikoklasse und übernimmt den sicherheitsorientierten Teil. Der zweite darf einer höheren Risikoklasse angehören und dient als renditeorientierter Baustein. Ein solcher Renditebaustein kann beispielsweise ein Aktien-ETF sein.

Der Anleger kann die Aufteilung grundsätzlich beeinflussen. Für den Fall, dass keine eigene Entscheidung getroffen wird, existiert eine vertraglich festgelegte Standardaufteilung.

Hinzu kommt ein Ablaufmanagement. Nähert sich der Beginn der Auszahlungsphase, soll das Risiko reduziert werden. Nach der gesetzlichen Grundstruktur darf fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase grundsätzlich höchstens die Hälfte des angesparten Kapitals im risikoreicheren Fonds liegen. Zwei Jahre vorher liegt die entsprechende Grenze grundsätzlich bei 30 Prozent. Abweichende Prozentsätze können im Rahmen der vorgesehenen Regeln vereinbart werden.

Die Idee dahinter ist nachvollziehbar: Ein starker Börsencrash wenige Monate vor dem geplanten Rentenbeginn kann wesentlich problematischer sein als derselbe Einbruch 25 Jahre zuvor. In jungen Jahren bleibt möglicherweise ausreichend Zeit für eine Erholung. Kurz vor der Entnahme kann diese Zeit fehlen.

Ein eigenes ETF-Portfolio bietet mehr Kontrolle

Das individuellere Altersvorsorgedepot richtet sich eher an Anleger, die ihre Anlageentscheidungen stärker selbst treffen möchten. Hier kann die Fondsauswahl innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Grenzen flexibler gestaltet werden.

Das kann beispielsweise interessant sein, wenn ein Anleger bewusst einen breit gestreuten Weltaktien-ETF bevorzugt und keine automatische Verschiebung in einen größeren Sicherheitsanteil wünscht. Ob ein bestimmter ETF verfügbar ist und welche Änderungen während der Vertragslaufzeit möglich sind, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.

Mehr Kontrolle bedeutet allerdings auch mehr Verantwortung. Wer häufig zwischen ETFs wechselt, aufgrund kurzfristiger Börsenmeldungen seine Strategie verändert oder nach starken Kursanstiegen in gerade populäre Themenfonds umschichtet, kann die Vorteile eines langfristigen Altersvorsorgedepots selbst zunichtemachen.

Gerade bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten kann eine einfache Strategie deshalb robuster sein als ein ständig verändertes Portfolio.

Aktienquote und Alter müssen zusammenpassen

Eine hohe Aktienquote bietet langfristig höhere Renditechancen, führt aber gleichzeitig zu stärkeren Schwankungen. Ob 100 Prozent Aktien sinnvoll sind, lässt sich deshalb nicht allein anhand des Alters beantworten.

Ein 30-Jähriger mit stabiler finanzieller Situation, ausreichendem Notgroschen und mehreren Jahrzehnten bis zum Ruhestand kann große zwischenzeitliche Kurseinbrüche möglicherweise leichter aushalten. Ein 63-Jähriger, der einen erheblichen Teil seiner künftigen Altersversorgung aus dem Depot beziehen möchte, befindet sich in einer anderen Ausgangslage.

Auch die übrige Altersvorsorge spielt eine Rolle. Wer eine hohe gesetzliche Rente, eine gute Betriebsrente und weiteres sicheres Vermögen besitzt, kann mit einem zusätzlichen Altersvorsorgedepot möglicherweise mehr Kapitalmarktrisiko tragen als jemand, dessen gesamte zusätzliche Altersvorsorge darin steckt.

Die passende ETF-Strategie sollte deshalb nicht isoliert betrachtet werden. Relevant ist das gesamte Vermögen und die Frage, welcher Teil davon im Ruhestand tatsächlich benötigt wird.

Ein Börsencrash kurz vor Rentenbeginn ist das wichtigste Szenario

Bei einem ETF-Altersvorsorgedepot wird häufig vor allem über die langfristige Durchschnittsrendite gesprochen. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Reihenfolge der Renditen.

Angenommen, ein Anleger besitzt kurz vor dem Ruhestand 200.000 Euro in Aktien-ETFs. Fällt der Markt um 35 Prozent, sinkt der Depotwert zunächst auf 130.000 Euro. Um anschließend wieder von 130.000 auf 200.000 Euro zu steigen, reicht kein Kursgewinn von 35 Prozent. Notwendig wären rund 54 Prozent.

Bei einem jungen Anleger kann ein solcher Rückgang unangenehm sein, muss für das langfristige Ergebnis aber nicht entscheidend bleiben. Kurz vor dem Beginn regelmäßiger Auszahlungen kann derselbe Rückgang dagegen erheblich problematischer werden.

Deshalb ist die Frage nach einer sinnvollen Risikoreduzierung vor dem Ruhestand mindestens so wichtig wie die Entscheidung für einen bestimmten ETF während der Ansparphase. Ein automatisches Ablaufmanagement kann hier helfen, ist aber nicht zwangsläufig für jeden Anleger optimal. Wer über andere sichere Vermögensbestandteile verfügt, kann das Risiko möglicherweise anders steuern.

Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?

Das neue Altersvorsorgedepot macht ein normales Wertpapierdepot nicht überflüssig. Beide erfüllen unterschiedliche Aufgaben.

Der größte Vorteil des Altersvorsorgedepots liegt in der staatlichen Förderung und der steuerlichen Behandlung während der Ansparphase. Dafür ist das Geld an den Altersvorsorgezweck gebunden und kann nicht beliebig für andere Ziele verwendet werden.

Ein normales ETF-Depot bietet wesentlich mehr Freiheit. Das Geld kann jederzeit verkauft und beispielsweise für eine Immobilie, eine längere berufliche Auszeit oder andere Vermögensziele genutzt werden. Außerdem besteht keine gesetzlich eingeschränkte Fondsauswahl.

Diese Flexibilität ist finanziell wertvoll. Eine hohe staatliche Förderung nützt wenig, wenn Geld in einem Altersvorsorgevertrag gebunden wird, obwohl gleichzeitig keine ausreichende Liquiditätsreserve vorhanden ist.

Für viele Haushalte kann deshalb eine Kombination sinnvoll sein: Ein ausreichender Notgroschen bleibt jederzeit verfügbar, zusätzlich wird frei verfügbares Vermögen aufgebaut und ein Teil des langfristigen Vorsorgesparens fließt in eine staatlich geförderte Altersvorsorge.

Das Altersvorsorgedepot sollte nicht als Ersatz für jede andere Geldanlage betrachtet werden. Es ist ein spezieller Baustein für Kapital, das tatsächlich bis zum Ruhestand für die Altersvorsorge reserviert werden kann.

Wann kann das Geld ausgezahlt werden?

Der frühestmögliche reguläre Beginn der Auszahlungsphase liegt grundsätzlich beim vollendeten 65. Lebensjahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie früher beginnen, wenn bereits Leistungen aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem bezogen werden. Der reguläre Beginn darf außerdem nicht beliebig weit hinausgeschoben werden.

Für die spätere Auszahlung bestehen verschiedene Möglichkeiten. Möglich ist eine lebenslange Leibrente. Alternativ kann ein befristeter Auszahlungsplan gewählt werden, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr reicht.

Ein Auszahlungsplan kann höhere laufende Zahlungen ermöglichen als eine lebenslange Verrentung, trägt aber ein anderes Risiko: Ist der Plan beendet, erfolgen aus diesem Vertrag keine weiteren Zahlungen. Wer deutlich älter wird, benötigt anschließend andere Einkommensquellen.

Beim Altersvorsorgedepot sollte deshalb nicht nur über den Vermögensaufbau nachgedacht werden. Die spätere Entnahmestrategie gehört von Anfang an zur Altersvorsorgeplanung.

Ein bestehendes ETF-Depot lässt sich nicht einfach hineinverschieben

Wer bereits seit Jahren einen normalen ETF-Sparplan besitzt, kann diese ETF-Anteile nicht einfach als geförderten Eigenbeitrag in das Altersvorsorgedepot übertragen und dafür nachträglich Zulagen erhalten.

Gefördert werden Beiträge, die in einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden. Ein bereits bestehendes normales Wertpapierdepot bleibt davon getrennt.

Anders kann die Situation bei vorhandenen geförderten Altersvorsorgeverträgen aussehen. Bestehendes gefördertes Altersvorsorgevermögen kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen in einen neuen Vertrag übertragen werden. Dabei müssen allerdings mögliche Wechsel- und Verwaltungskosten geprüft werden.

Eine voreilige Kündigung eines bestehenden Vertrags allein wegen der Aussicht auf ETFs wäre deshalb keine sinnvolle Strategie. Zunächst sollten Garantien, Kosten, vorhandenes Vertragsvermögen, steuerliche Folgen und mögliche Wechselkosten miteinander verglichen werden.

Worauf ETF-Sparer bei einem Altersvorsorgedepot achten sollten

Beim Produktvergleich sollte die staatliche Zulage nicht den Blick auf die eigentliche Geldanlage verstellen. Ein guter Vertrag muss über Jahrzehnte funktionieren. Dafür sind vor allem Kosten, Anlageauswahl und Flexibilität innerhalb des Vertrags entscheidend.

Eine praktische Prüfung kann in dieser Reihenfolge erfolgen:

  1. Gesamtkosten prüfen: Nicht nur die TER des ETFs betrachten, sondern sämtliche Vertrags- und Verwaltungskosten.
  2. ETF-Auswahl ansehen: Prüfen, ob breit diversifizierte und kostengünstige Fonds verfügbar sind.
  3. Anlagestrategie verstehen: Klären, ob die Anlage selbst gesteuert wird oder der Anbieter eine feste beziehungsweise automatische Aufteilung vorgibt.
  4. Ablaufmanagement prüfen: Verstehen, wann und wie vor dem Ruhestand in sicherere Anlagen umgeschichtet wird.
  5. Förderung berechnen: Grundzulage, mögliche Kinderzulagen und einen zusätzlichen Steuervorteil berücksichtigen.
  6. Wechselbedingungen vergleichen: Kosten und Möglichkeiten eines späteren Anbieterwechsels prüfen.
  7. Auszahlungsphase berücksichtigen: Nicht nur auf den Vermögensaufbau schauen, sondern auch auf Renten- und Auszahlungsoptionen.

Besonders problematisch wäre es, ein Produkt ausschließlich anhand der staatlichen Zulage auszuwählen. Eine hohe Förderung kann langfristig durch unnötig hohe Kosten teilweise wieder aufgezehrt werden.

Häufige Fehler bei ETFs im Altersvorsorgedepot

Ein typischer Fehler dürfte darin bestehen, den bekanntesten ETF automatisch für den besten zu halten. Entscheidend ist nicht die Bekanntheit eines Index, sondern ob die tatsächliche Zusammensetzung zur eigenen Strategie passt.

Ebenso problematisch ist eine zu starke Konzentration auf kurzfristige Renditen. Der ETF, der in den vergangenen drei Jahren am besten gelaufen ist, muss nicht der beste Fonds für die kommenden 30 Jahre sein. Gerade stark gestiegene Branchen oder Themen können anschließend lange Schwächephasen erleben.

Auch die Kosten sollten nicht auf die zweite Nachkommastelle der ETF-TER reduziert werden. Ob ein ETF 0,15 oder 0,20 Prozent laufende Fondskosten besitzt, kann weniger relevant sein als ein erheblicher Unterschied bei den Gesamtkosten des Altersvorsorgevertrags.

Der größte strategische Fehler wäre jedoch, Altersvorsorgegeld bei starken Börsenverlusten aus Angst dauerhaft aus Aktienanlagen herauszunehmen. Wer sich für eine kapitalmarktorientierte Altersvorsorge entscheidet, muss schon vor Vertragsabschluss wissen, dass erhebliche zwischenzeitliche Verluste dazugehören können.

Fazit: ETFs machen das Altersvorsorgedepot interessant – der Vertrag entscheidet

ETFs könnten zu einem der wichtigsten Bausteine des neuen Altersvorsorgedepots werden. Erstmals lassen sich staatliche Zulagen, langfristiges Kapitalmarktsparen und eine während der Ansparphase aufgeschobene Besteuerung innerhalb eines neuen geförderten Vorsorgerahmens verbinden. Besonders für Menschen mit langen Anlagezeiträumen eröffnet das deutlich mehr Renditechancen als eine ausschließlich garantieorientierte Vorsorge.

Entscheidend ist trotzdem nicht allein, dass irgendwo ein ETF im Vertrag steckt. Ein gutes Altersvorsorgedepot benötigt eine breite und nachvollziehbare Anlage, niedrige Gesamtkosten, vernünftige Wechselmöglichkeiten und eine Strategie für das Risiko vor dem Ruhestand. Erst das Zusammenspiel dieser Faktoren entscheidet darüber, ob aus der staatlichen Förderung langfristig tatsächlich eine attraktive zusätzliche Altersvorsorge wird.

Wer ohnehin jahrzehntelang mit ETFs für das Alter sparen möchte und das betreffende Kapital bis zum Ruhestand nicht benötigt, sollte die neuen Angebote ab 2027 deshalb genau vergleichen. Ein normales ETF-Depot bleibt flexibler. Das Altersvorsorgedepot kann dafür mit staatlicher Förderung und steuerlicher Stundung einen Vorteil bieten, den ein gewöhnlicher Sparplan nicht besitzt.

Häufige Fragen zu ETFs im Altersvorsorgedepot

ETFs dürften ab 2027 zu den wichtigsten Anlageinstrumenten des Altersvorsorgedepots gehören. Rund um Fondsauswahl, Förderung und Risiken ergeben sich jedoch einige praktische Fragen.

Kann ich im Altersvorsorgedepot in ETFs investieren?

Ja. Bestimmte ETFs können innerhalb eines zertifizierten Altersvorsorgedepots genutzt werden. Sie müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen und außerdem vom jeweiligen Anbieter für den Vertrag angeboten werden.

Kann ich jeden MSCI-World-ETF auswählen?

Nein. Auch wenn viele bekannte Welt-ETFs grundsätzlich unter die zulässigen OGAW-Fonds fallen können, entscheidet zusätzlich das Anlageuniversum des jeweiligen Anbieters. Ein bestimmter ETF muss deshalb nicht bei jedem Altersvorsorgedepot verfügbar sein.

Sind Aktien-ETFs im Altersvorsorgedepot garantiert?

Nein. Beim Altersvorsorgedepot ohne Garantie trägt der Anleger das Kapitalmarktrisiko. Ein Aktien-ETF kann erheblich an Wert verlieren und der Depotwert kann zeitweise oder zum Ende der Ansparphase unter den eigenen Einzahlungen liegen.

Sind ETF-Erträge während der Ansparphase steuerfrei?

Kapitalerträge innerhalb des geförderten Vertrags werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert. Die Besteuerung erfolgt später in der Auszahlungsphase nach den Regeln der nachgelagerten Besteuerung.

Wie hoch ist die maximale Grundzulage ab 2027?

Bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 1.800 Euro beträgt die maximale Grundzulage 540 Euro. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag werden 50 Prozent und für die weiteren Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro 25 Prozent Zulage gewährt.

Ist ein Altersvorsorgedepot besser als ein normaler ETF-Sparplan?

Nicht grundsätzlich. Das Altersvorsorgedepot bietet Förderung und steuerliche Vorteile während der Ansparphase, schränkt dafür aber die Verfügbarkeit des Geldes und die Anlageauswahl ein. Ein normales ETF-Depot bietet wesentlich mehr Flexibilität.

Was ist das Standarddepot Altersvorsorge?

Das Standarddepot ist eine vereinfachte Variante des Altersvorsorgedepots mit zwei vom Anbieter festgelegten Fonds für einen sicherheitsorientierten und einen renditeorientierten Anteil. Es besitzt Voreinstellungen für die Vermögensaufteilung und ein Ablaufmanagement vor dem Beginn der Auszahlungsphase.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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