Strom und Gas wechseln: 786 Millionen Euro Ersparnis – doch neue Tarife werden teurer

Millionen Haushalte haben im ersten Halbjahr 2026 durch einen Wechsel ihres Strom- oder Gasanbieters rechnerisch erhebliche Beträge eingespart. Neue Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen allerdings auch, dass die Preise für Neukunden inzwischen wieder steigen. Für Verbraucher wird deshalb entscheidend, wie teuer ihr bestehender Vertrag tatsächlich ist und ob sich ein Wechsel zu den aktuellen Konditionen noch lohnt.

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Der Wechsel des Energieversorgers bleibt für viele Haushalte eine Möglichkeit, ihre laufenden Ausgaben zu senken. Am 27. Oktober 2026 veröffentlichte die Bundesnetzagentur neue Daten zum deutschen Strom- und Gasmarkt. Demnach ergibt sich für die Haushalte, die im ersten Halbjahr 2026 ihren Strom- oder Gaslieferanten gewechselt haben, eine geschätzte jährliche Entlastung von insgesamt rund 786 Millionen Euro. Davon entfallen etwa 331 Millionen Euro auf Strom und 455 Millionen Euro auf Gas. Gleichzeitig zeigt sich eine Entwicklung, die für künftige Vertragsentscheidungen wichtig ist: Nachdem Neukunden während der ersten Jahreshälfte noch vergleichsweise günstige Konditionen erhalten konnten, haben sich die modellierten Angebotspreise seit dem Frühjahr spürbar erhöht. Verbraucher sollten deshalb genauer als bisher zwischen den Einsparungen vergangener Monate und den tatsächlich verfügbaren Tarifen unterscheiden. Ein Anbieterwechsel kann weiterhin sinnvoll sein, garantiert aber nicht automatisch niedrigere Energiekosten.

Warum Verbraucher beim Wechsel von Strom und Gas Millionen sparen konnten

Im ersten Halbjahr 2026 wechselten rund 3,7 Millionen Haushaltskunden ihren Stromlieferanten. Damit blieb die Wechselbereitschaft auf einem hohen Niveau, auch wenn die Zahl gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum mit damals rund 3,8 Millionen Wechseln leicht zurückging. Entscheidend für die finanziellen Auswirkungen war vor allem der Preisunterschied zwischen bestehenden Verträgen und den Konditionen für Neukunden. Während der durchschnittliche Strompreis für Bestandskunden zum Stichtag 1. April 2026 bei 37,96 Cent je Kilowattstunde lag, errechnete die Bundesnetzagentur für Neukunden im ersten Halbjahr einen durchschnittlichen Preis von 35,39 Cent. Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden entspricht dieser Unterschied einer rechnerischen Einsparung von knapp 90 Euro pro Haushalt und Jahr. Über sämtliche erfassten Lieferantenwechsel hinweg ergibt sich daraus die geschätzte Entlastung von rund 331 Millionen Euro. Diese Summe beschreibt einen modellierten jährlichen Kostenvorteil und keine bereits ausgezahlte oder abschließend abgerechnete Ersparnis.

Noch deutlicher fiel der finanzielle Vorteil beim Gas aus. Rund 1,1 Millionen Haushalte entschieden sich zwischen Januar und Juni 2026 für einen anderen Gaslieferanten. Der durchschnittliche Bestandskundenpreis lag Anfang April bei 12,16 Cent je Kilowattstunde, während der modellierte Neukundenpreis für die erste Jahreshälfte 10,13 Cent betrug. Bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden ergibt sich daraus ein Preisvorteil von etwa 406 Euro jährlich. Zusammen mit der hohen Zahl der Anbieterwechsel errechnet sich eine geschätzte Entlastung von rund 455 Millionen Euro. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum hatte der modellierte Vorteil lediglich etwa 285 Millionen Euro betragen. Anders als beim Strom vergrößerte sich die rechnerische Ersparnis beim Gas somit deutlich. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder wechselnde Haushalt tatsächlich 406 Euro eingespart hat. Ausschlaggebend sind der bisherige Vertrag, der individuelle Verbrauch, die verfügbaren Angebote und die konkreten Bedingungen des neuen Tarifs.

Die Zahlen verdeutlichen außerdem, dass sich die beiden Energiemärkte unterschiedlich entwickelt haben. Während die geschätzte jährliche Entlastung durch Stromanbieterwechsel gegenüber dem ersten Halbjahr 2025 von rund 454 Millionen auf 331 Millionen Euro zurückging, nahm sie beim Gas erheblich zu. Dafür war nicht allein die Zahl der wechselnden Haushalte verantwortlich, sondern insbesondere der unterschiedlich große Preisabstand zwischen Bestands- und Neukundenverträgen. Wichtig ist zudem die zeitliche Einordnung: Die 786 Millionen Euro beziehen sich auf die rechnerischen jährlichen Vorteile der Wechsel aus den ersten sechs Monaten des Jahres 2026. Sie sind weder eine Prognose für sämtliche Anbieterwechsel des Jahres noch ein Betrag, den die privaten Haushalte bereits vollständig auf ihren Konten verbuchen konnten. Die Berechnungen arbeiten mit typischen Verbrauchsmengen und Durchschnittspreisen, sodass tatsächliche Jahresabrechnungen erheblich davon abweichen können.

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Strompreise: Warum Neukunden inzwischen wieder mehr bezahlen müssen

Die Entwicklung der Strompreise zeigt, wie schnell sich die Bedingungen für einen Anbieterwechsel verändern können. Anfang April 2026 lag der durchschnittliche Strompreis für Bestandskunden mit 37,96 Cent je Kilowattstunde rund fünf Prozent unter dem Vorjahreswert von 40,05 Cent. Zu dieser Entlastung trugen insbesondere niedrigere Netzentgelte bei. Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro für das Jahr 2026 verringerte die vorgelagerten Netzkosten und wirkte dadurch auch auf die Entgelte der Verteilernetzbetreiber. Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch zwischen 2.500 und 5.000 Kilowattstunden sanken die durchschnittlichen Stromnetzentgelte von 10,72 auf 9,17 Cent je Kilowattstunde. Allerdings sagt diese Entwicklung allein noch nichts darüber aus, ob ein bestimmter Stromvertrag günstiger geworden ist. Die tatsächlichen Endkundenpreise hängen zusätzlich von der Energiebeschaffung, dem Vertrieb, Steuern, Umlagen und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab.

Seit dem Frühjahr hat sich das Bild bei den Neukundenpreisen verändert. Der modellierte Strompreis stieg bis September 2026 auf 38,62 Cent je Kilowattstunde. Gegenüber dem durchschnittlichen Preisniveau der ersten Jahreshälfte von 35,39 Cent entspricht das einem Anstieg von gut neun Prozent. Ein wesentlicher Hintergrund sind höhere Beschaffungskosten, die unter anderem durch geopolitische Unsicherheiten und die damit verbundenen Entwicklungen an den Energiemärkten beeinflusst werden. Auch für Oktober deuteten die Großhandelspreise auf weiteren Aufwärtsdruck hin, wobei sich Veränderungen dort häufig erst zeitversetzt in neuen Endkundenangeboten niederschlagen. Für Verbraucher entsteht dadurch eine besondere Situation: Ein Haushalt mit einem älteren, vergleichsweise teuren Stromvertrag kann weiterhin durch einen Wechsel sparen. Wer dagegen bereits einen günstigen Vertrag besitzt, findet möglicherweise kein besseres Angebot mehr. Die früheren Neukundenpreise eignen sich deshalb nicht als verlässlicher Maßstab für einen Vertragsabschluss Ende Oktober.

Gaspreise: Besonders hohe Ersparnisse treffen auf neue Preisrisiken

Beim Gas war die finanzielle Ausgangslage während der ersten Jahreshälfte für viele wechselwillige Haushalte günstiger. Gleichzeitig blieb das allgemeine Preisniveau hoch. Der durchschnittliche Bestandskundenpreis lag am 1. April 2026 bei 12,16 Cent je Kilowattstunde und damit nahezu auf dem Niveau des Vorjahres. Hinter dieser weitgehenden Stabilität standen unterschiedliche Entwicklungen: Während sich die Gasbeschaffung zeitweise verbilligte, erhöhten steigende Netzentgelte und die stärkere CO₂-Bepreisung den Kostendruck. Die durchschnittlichen Gasnetzentgelte für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch stiegen von 2,13 auf 2,41 Cent je Kilowattstunde. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen bei der Finanzierung der Gasnetze. Netzbetreiber können ihre Leitungen unter bestimmten Voraussetzungen schneller abschreiben, damit Investitionen auch bei einem langfristig rückläufigen Gasverbrauch finanziert werden können. Für die verbleibenden Gaskunden kann dies zunächst höhere Netzentgelte bedeuten.

Auch die Neukundenpreise haben sich beim Gas seit dem Frühjahr deutlich verändert. Im September 2026 lag der modellierte Preis bei 11,33 Cent je Kilowattstunde und damit rund zwölf Prozent über dem Durchschnitt der ersten Jahreshälfte. Gleichzeitig waren die Gasgroßhandelspreise seit April erheblich gestiegen. Bis Ende Oktober zeichnet sich deshalb weiterer Preisdruck bei neu abgeschlossenen Verträgen ab, ohne dass sich daraus bereits eine verbindliche Preisentwicklung für sämtliche Anbieter ableiten ließe. Die finanziellen Unterschiede zwischen einzelnen Haushalten können besonders groß ausfallen, weil Gas häufig für die gesamte Raumheizung und Warmwasserbereitung eingesetzt wird. Ein Haushalt mit hohem Heizenergieverbrauch reagiert wesentlich stärker auf Veränderungen des Arbeitspreises als ein Haushalt, der Gas nur in geringem Umfang nutzt. Deshalb können bereits kleine Preisunterschiede über ein vollständiges Verbrauchsjahr mehrere Hundert Euro ausmachen.

Was ein Anbieterwechsel Ihrem Haushalt tatsächlich sparen kann

Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt zunächst davon ab, wie weit Ihr bisheriger Energiepreis über den aktuell erhältlichen Angeboten liegt. Schon wenige Cent je Kilowattstunde können bei einem höheren Verbrauch erhebliche finanzielle Unterschiede verursachen. Ein Stromhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch spart bei einer Preisdifferenz von drei Cent rechnerisch 105 Euro im Jahr. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden führt bereits ein Unterschied von zwei Cent zu einer jährlichen Entlastung von 400 Euro. Entscheidend ist allerdings, dass die verglichenen Preise tatsächlich auf denselben Verbrauch und vergleichbare Vertragsbedingungen angewendet werden. Neben dem Arbeitspreis muss insbesondere der jährliche Grundpreis berücksichtigt werden. Ein günstiger Kilowattstundenpreis kann durch eine hohe Grundgebühr teilweise oder vollständig aufgezehrt werden. Für eine zuverlässige Entscheidung sollten deshalb immer die gesamten voraussichtlichen Jahreskosten gegenübergestellt werden.

Beispielrechnung: So viel kann ein Stromanbieterwechsel sparen

Angenommener jährlicher Stromverbrauch: 3.500 kWh

Bisheriger Arbeitspreis: 39 Cent/kWh

Neuer Arbeitspreis: 35 Cent/kWh

Preisunterschied je Kilowattstunde: 4 Cent

Bisherige jährliche Verbrauchskosten: 1.365 €

Neue jährliche Verbrauchskosten: 1.225 €

Ergebnis: Rechnerische jährliche Ersparnis 140 €

Hinweis: Modellrechnung bei unverändertem Verbrauch. Die Grundpreise sind als identisch angenommen; Boni und mögliche spätere Preisänderungen bleiben unberücksichtigt. Die verwendeten Preise sind keine aktuellen Tarifangebote.

Bei Gas fallen die finanziellen Auswirkungen häufig größer aus, weil die jährlichen Verbrauchsmengen deutlich höher liegen können. Besonders Eigentümer älterer Einfamilienhäuser oder Haushalte mit hohem Wärmebedarf sollten deshalb nicht allein auf den monatlichen Abschlag achten. Dieser stellt lediglich eine Vorauszahlung auf die später tatsächlich entstehenden Energiekosten dar und kann durch eine frühere Verbrauchsschätzung oder zwischenzeitliche Anpassungen beeinflusst sein. Für einen belastbaren Vergleich ist die letzte Jahresabrechnung wesentlich aussagekräftiger. Dort finden Sie die tatsächlich verbrauchten Kilowattstunden sowie die vertraglich vereinbarten Preise. Wenn eine neue Gaslieferung beispielsweise um 2,5 Cent je Kilowattstunde günstiger wäre, könnte ein Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch bereits 500 Euro jährlich sparen. Ob dieser Betrag erreichbar ist, hängt jedoch von den konkret verfügbaren Angeboten ab.

Beispielrechnung: Mögliche Ersparnis beim Gasanbieterwechsel

Angenommener jährlicher Gasverbrauch: 20.000 kWh

Bisheriger Arbeitspreis: 13,0 Cent/kWh

Neuer Arbeitspreis: 10,5 Cent/kWh

Preisunterschied je Kilowattstunde: 2,5 Cent

Bisherige jährliche Verbrauchskosten: 2.600 €

Neue jährliche Verbrauchskosten: 2.100 €

Ergebnis: Rechnerische jährliche Ersparnis 500 €

Hinweis: Vereinfachte Beispielrechnung mit unverändertem Verbrauch und identischen Grundpreisen. Boni und mögliche Preisänderungen sind nicht berücksichtigt. Die angenommenen Arbeitspreise stellen keine aktuellen Marktangebote dar.

Für welche Haushalte sich ein Tarifvergleich besonders lohnen kann

Ein besonders naheliegender Anlass zur Vertragsprüfung besteht für Haushalte in der Grundversorgung. Zum Stichtag 1. April 2026 lag der durchschnittliche Strompreis in der Grundversorgung bei 41,23 Cent je Kilowattstunde, während Haushalte bei anderen Lieferanten durchschnittlich 36,85 Cent bezahlten. Bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden ergab sich daraus ein rechnerischer Unterschied von rund 153 Euro im Jahr. Beim Gas standen durchschnittlich 13,01 Cent in der Grundversorgung einem Preis von 11,86 Cent bei wettbewerblichen Lieferanten gegenüber. Für einen Haushalt mit 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch entsprach dies etwa 230 Euro. Diese Werte verdeutlichen, dass die Grundversorgung nicht zwangsläufig die günstigste Vertragsform ist. Allerdings handelt es sich um Durchschnittsdaten vom April und nicht um einen Vergleich sämtlicher heute angebotener Tarife. Auch örtliche Grundversorger können außerhalb ihrer Grundversorgung preislich attraktive Verträge anbieten.

Ein weiterer wichtiger Unterschied besteht zwischen Haushalten mit längerfristig gesicherten Preisen und solchen, deren Preisbindung demnächst ausläuft. Wer einen günstigen Tarif mit wirksamer Preisgarantie besitzt, muss wegen steigender Neukundenpreise nicht automatisch handeln. Eine bestehende Preisvereinbarung kann gerade in einem unruhigen Markt wirtschaftlich vorteilhaft sein. Anders sieht es aus, wenn der Vertrag bald endet, eine Preisgarantie ausläuft oder eine angekündigte Preisanpassung bevorsteht. Dann sollte rechtzeitig geprüft werden, ob die neuen Konditionen noch angemessen sind. Auch Verbraucher mit automatisch verlängerten Verträgen können möglicherweise bessere Angebote erhalten. Bei vielen Verbraucherverträgen, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, ist nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit eine Kündigung mit höchstens einem Monat Frist möglich. Für ältere Verträge können andere Bedingungen gelten.

Warum der günstigste Tarif nicht immer die beste Entscheidung ist

Mit steigenden Energiepreisen gewinnt die genaue Prüfung der Vertragsbedingungen an Bedeutung. Ein auffallend günstiger Tarif kann beispielsweise einen hohen Neukundenbonus enthalten, der lediglich im ersten Belieferungsjahr gewährt wird. Die ausgewiesenen Jahreskosten erscheinen dadurch niedrig, obwohl der reguläre Arbeits- und Grundpreis vergleichsweise hoch sein kann. Im zweiten Vertragsjahr entfällt der einmalige Vorteil häufig, sodass die Energiekosten erheblich steigen können. Hinzu kommen unterschiedliche Bonusbedingungen, etwa zur notwendigen Belieferungsdauer oder zum Zeitpunkt der Auszahlung. Verbraucher sollten deshalb möglichst zwei Berechnungen anstellen: eine mit sämtlichen zugesagten Vergünstigungen für das erste Jahr und eine ohne einmalige Boni für die anschließende Vertragszeit. Erst dieser Vergleich zeigt, ob ein Angebot auch dann noch attraktiv erscheint, wenn kein zusätzlicher Wechselbonus mehr gezahlt wird.

Ebenso wichtig ist die Reichweite einer Preisgarantie. Sie kann vor bestimmten Preissteigerungen schützen, muss aber nicht sämtliche Bestandteile des Energiepreises umfassen. Manche Garantien beziehen sich ausschließlich auf den Beschaffungs- und Vertriebsanteil, während Veränderungen bei Steuern, Abgaben, Umlagen oder Netzentgelten unter bestimmten Voraussetzungen weitergegeben werden können. Die konkrete Formulierung im Vertrag entscheidet darüber, welchen Schutz Verbraucher tatsächlich erhalten. Auch die Laufzeit verdient Aufmerksamkeit: Eine längere Preisbindung kann bei steigenden Marktpreisen vorteilhaft sein, schränkt aber möglicherweise die Flexibilität ein, wenn sich die Energiepreise später wieder deutlich verringern. Eine Vertragslaufzeit von ungefähr zwölf Monaten kann deshalb einen vernünftigen Ausgleich zwischen Planungssicherheit und Wechselmöglichkeiten darstellen. Entscheidend bleiben jedoch immer der Gesamtpreis, die Vertragsbedingungen und die persönliche Bereitschaft, den Energiemarkt regelmäßig zu beobachten.

Was Verbraucher vor einem Anbieterwechsel jetzt prüfen sollten

Für eine fundierte Entscheidung benötigen Sie zunächst drei Angaben aus Ihrer aktuellen Strom- oder Gasabrechnung: den jährlichen Verbrauch, den vereinbarten Arbeitspreis und den jährlichen Grundpreis. Ergänzend sollten Sie feststellen, wie lange Ihr Vertrag noch läuft, welche Kündigungsfrist gilt und ob eine Preisgarantie besteht. Anschließend lassen sich aktuelle Angebote auf Grundlage Ihres tatsächlichen Verbrauchs vergleichen. Besonders sinnvoll ist es, dabei zunächst Tarife ohne eingerechnete Neukundenboni gegenüberzustellen. Dadurch erkennen Sie besser, welche Anbieter bereits durch ihre regulären Preise günstiger sind. Ein zusätzlicher Bonus kann anschließend berücksichtigt werden, sollte aber nicht allein den Ausschlag geben. Prüfen Sie außerdem, ob der Tarif an Ihrem Wohnort verfügbar ist und ob die ausgewiesenen Kosten sämtliche relevanten Preisbestandteile enthalten. Bei einem geringen Preisvorteil können gute Vertragsbedingungen wichtiger sein als einige Euro zusätzliche Ersparnis.

Der eigentliche Wechsel ist für Haushaltskunden grundsätzlich kostenlos und erfordert normalerweise keine technischen Veränderungen am Strom- oder Gasanschluss. Der neue Lieferant übernimmt in vielen Fällen die Abwicklung mit dem bisherigen Versorger, sofern Sie ihn entsprechend bevollmächtigen. Bei einer kurzfristigen Sonderkündigung, etwa infolge einer wirksamen Preiserhöhung, kann es allerdings sinnvoll sein, die Kündigung selbst fristgerecht zu erklären und den neuen Anbieter entsprechend zu informieren. Für Strom ist der technische Lieferantenwechsel seit Juni 2025 innerhalb eines Werktages möglich. Daraus folgt jedoch nicht, dass bestehende Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen entfallen. Diese müssen weiterhin eingehalten werden. Am tatsächlichen Wechseltag sollten Verbraucher ihren Zählerstand dokumentieren und die anschließenden Schlussabrechnungen kontrollieren. Dadurch lassen sich Unklarheiten bei der Verbrauchszuordnung und mögliche Abrechnungsfehler leichter erkennen.

Wie sich die Strom- und Gaspreise in den kommenden Monaten entwickeln könnten

Die weitere Preisentwicklung bleibt mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Auf dem Strommarkt wirken neben den Beschaffungskosten insbesondere Netzentgelte, staatlich beeinflusste Preisbestandteile und die jeweilige Beschaffungsstrategie der Versorger auf die Endkundenpreise. Beim Gas kommt die Abhängigkeit von internationalen Beschaffungsmärkten hinzu. Steigende Großhandelspreise müssen nicht unmittelbar zu höheren Rechnungen sämtlicher Bestandskunden führen, weil viele Lieferanten ihre benötigten Energiemengen längerfristig einkaufen und bestehende Preisgarantien beachten müssen. Neue Angebote reagieren dagegen häufig schneller auf veränderte Marktbedingungen. Das bedeutet, dass sich Neu- und Bestandskundenpreise zeitweise deutlich unterschiedlich entwickeln können. Die steigenden Modellpreise im September und die Hinweise auf zusätzlichen Preisdruck im Oktober sind deshalb ernst zu nehmen, erlauben aber keine zuverlässige Aussage darüber, wie teuer ein bestimmter Vertrag im kommenden Winter oder im Jahr 2027 sein wird.

Für Verbraucher wäre es daher wenig sinnvoll, allein auf eine mögliche weitere Preissteigerung zu spekulieren und vorschnell einen langfristigen Vertrag abzuschließen. Ebenso wenig ist es ratsam, einen nachweislich überteuerten Tarif aus Unsicherheit unverändert weiterlaufen zu lassen. Entscheidend ist die Differenz zwischen den tatsächlich angebotenen Konditionen und den eigenen Vertragskosten. Je größer diese ausfällt, desto eher kann ein Wechsel wirtschaftlich attraktiv sein. Bei einem kleinen Unterschied sollten dagegen die Vertragsdauer, die Preisgarantie und die Zuverlässigkeit des Anbieters stärker in die Entscheidung einfließen. Die Entwicklungen an den Großhandelsmärkten und die künftigen Preisbestandteile bleiben wichtige Einflussgrößen, deren Wirkung auf einzelne Haushalte jedoch unterschiedlich ausfallen wird. Eine regelmäßige Prüfung der eigenen Energiekosten ist deshalb sinnvoller als der Versuch, den perfekten Zeitpunkt für einen Tarifabschluss vorherzusagen.

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Fazit

Die geschätzte Entlastung von 786 Millionen Euro zeigt, dass der Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt für private Haushalte erhebliche finanzielle Vorteile ermöglichen kann. Besonders beim Gas konnten Verbraucher im ersten Halbjahr 2026 rechnerisch deutlich stärker von einem Lieferantenwechsel profitieren als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig machen die inzwischen gestiegenen Neukundenpreise deutlich, dass sich frühere Einsparmöglichkeiten nicht ohne Weiteres auf die aktuelle Situation übertragen lassen. Für Ihren Haushalt zählt deshalb nicht die bundesweite Gesamtersparnis, sondern die Frage, wie teuer Ihr bestehender Vertrag im Vergleich zu den heute verfügbaren Angeboten ist. Schon kleinere Preisunterschiede können sich über ein Jahr spürbar auswirken, insbesondere bei einem hohen Gasverbrauch.

Ein sofortiger Anbieterwechsel ist dennoch nicht für jeden Haushalt notwendig. Wer bereits einen günstigen Vertrag mit verlässlicher Preisgarantie besitzt, kann zunächst abwarten und die Konditionen rechtzeitig vor dem Vertragsende erneut überprüfen. Wer dagegen noch in der Grundversorgung ist, einen hohen Arbeitspreis bezahlt oder demnächst eine neue Preisvereinbarung erhält, sollte aktuelle Angebote sorgfältig vergleichen. Dabei verdienen die gesamten Jahreskosten, die Vertragslaufzeit und mögliche Einschränkungen der Preisgarantie besondere Aufmerksamkeit. Die wichtigste Erkenntnis lautet: Strom und Gas zu vergleichen bleibt sinnvoll – aber nur ein tatsächlich günstigerer Vertrag führt auch zu einer finanziellen Entlastung.

NurGeld.de Redaktion
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