Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Das neue Altersvorsorgedepot kann besonders für langfristig orientierte Sparer, Familien, Menschen mit kleinen bis mittleren Sparbeträgen und viele Selbstständige interessant sein. Entscheidend sind aber Förderung, Kosten, Anlagehorizont und der Verzicht auf jederzeitige Verfügbarkeit.

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Das Altersvorsorgedepot gehört zu den wichtigsten Änderungen der privaten Altersvorsorge seit Jahren. Die Reform ist bereits beschlossen; ab dem 1. Januar 2027 können Anbieter die neuen Produkte auf den Markt bringen. Erstmals lässt sich die staatlich geförderte private Altersvorsorge damit ohne Kapitalgarantie stärker am Kapitalmarkt ausrichten – beispielsweise über breit gestreute Fonds und ETFs. Gleichzeitig wird das bisherige Fördersystem verändert und der Kreis der Förderberechtigten erweitert.

Für wen sich das Altersvorsorgedepot tatsächlich lohnt, lässt sich trotzdem nicht allein mit der staatlichen Förderung beantworten. Besonders attraktiv kann es sein, wenn noch viele Jahre bis zum Ruhestand bleiben, Kapitalmarktschwankungen ausgehalten werden können und ein günstiger Vertrag gewählt wird. Weniger überzeugend ist das Modell dagegen für Menschen, die ihr Geld jederzeit verfügbar halten möchten, nur noch wenige Jahre bis zur Rente haben oder einen teuren Vertrag abschließen, dessen laufende Kosten einen großen Teil des Fördervorteils wieder aufzehren.

Der entscheidende Unterschied zu einem normalen ETF-Depot lautet deshalb nicht einfach „mit Förderung gegen ohne Förderung“. Beim Altersvorsorgedepot gibt es staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile, dafür ist das Geld langfristig für die Altersvorsorge gebunden und die spätere Auszahlung wird steuerlich anders behandelt. Wer beide Seiten berücksichtigt, kann recht gut einschätzen, ob das neue Depot zur eigenen Situation passt.

Besonders interessant wird das Altersvorsorgedepot bei langer Laufzeit

Das Altersvorsorgedepot ist grundsätzlich eine langfristige Vorsorgelösung. Genau darin liegt eine seiner größten Stärken. Wer beispielsweise mit 25, 30 oder 35 Jahren beginnt und noch mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand hat, kann Kursschwankungen an den Aktienmärkten wesentlich leichter aussitzen als jemand, der das angesparte Kapital bereits in wenigen Jahren benötigt.

Anders als bei klassischen Riester-Produkten muss ein Altersvorsorgedepot keine vollständige Kapitalgarantie bieten. Dadurch kann ein größerer Teil des Geldes in renditeorientierte Anlagen fließen. Garantien geben zwar Sicherheit, begrenzen bei sehr langen Laufzeiten jedoch häufig die Möglichkeiten, an den Erträgen der Kapitalmärkte teilzunehmen. Beim Altersvorsorgedepot wird dieses Verhältnis zugunsten höherer Renditechancen verschoben. Eine Garantie für Gewinne gibt es dabei ausdrücklich nicht: Auch ein breit gestreutes Aktienportfolio kann zeitweise erheblich an Wert verlieren.

Für einen 30-Jährigen ist ein vorübergehender Kursrückgang von 20 oder 30 Prozent deshalb anders zu bewerten als für einen 63-Jährigen. Wer noch 30 Jahre Zeit hat und während eines Börsenrückgangs weiter spart, kauft seine Fondsanteile zeitweise sogar günstiger nach. Kurz vor Beginn der Auszahlungsphase kann ein deutlicher Kursverlust dagegen wesentlich problematischer werden.

Das gesetzlich vorgesehene Standarddepot berücksichtigt dieses Risiko. Dort soll das angesparte Vermögen vor dem Ruhestand schrittweise in einen vorsichtigeren Fonds umgeschichtet werden, sofern der Sparer keine andere Aufteilung wählt. Das reduziert zwar das Risiko großer Verluste unmittelbar vor Rentenbeginn, senkt in dieser Phase aber gleichzeitig die Renditechancen.

Die Förderung macht kleine Sparbeträge überraschend interessant

Besonders auffällig ist die neue Zulagenlogik. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gibt es eine Grundzulage von 50 Prozent. Wer also 30 Euro monatlich beziehungsweise 360 Euro jährlich einzahlt, erhält zusätzlich 180 Euro Grundzulage. Auf den nächsten Teil des Eigenbeitrags bis insgesamt 1.800 Euro jährlich beträgt die Grundzulage 25 Prozent. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag werden damit maximal 540 Euro Grundzulage erreicht. Voraussetzung für die reguläre Grundzulage ist grundsätzlich ein Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro jährlich.

Dadurch kann sich das Altersvorsorgedepot auch für Menschen lohnen, die keine hohen monatlichen Sparraten stemmen können. Wer beispielsweise lediglich 30 Euro monatlich einzahlt, bringt selbst 360 Euro im Jahr auf. Durch die Grundzulage fließen jedoch 540 Euro in den Vertrag. Bezogen auf den eigenen Einsatz entspricht die staatliche Zulage in diesem Beispiel 50 Prozent.

Bei einer Sparrate von 150 Euro monatlich beträgt der Eigenbeitrag 1.800 Euro pro Jahr. Hinzu kommen maximal 540 Euro Grundzulage, sodass 2.340 Euro im Vertrag angelegt werden können. Die Förderung entspricht hier noch 30 Prozent des selbst eingezahlten Betrags.

Eigener Beitrag pro Jahr Grundzulage Gesamtbetrag vor möglichem Steuervorteil
120 € 60 € 180 €
360 € 180 € 540 €
900 € 315 € 1.215 €
1.800 € 540 € 2.340 €

Hinzu kann ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil kommen. Eigenbeiträge und Zulageanspruch können im Rahmen des vorgesehenen Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft, ob der daraus resultierende Steuervorteil höher ausfällt als die bereits gewährten Zulagen. Gerade bei höheren Einkommen kann deshalb neben der Zulage noch eine zusätzliche Steuerentlastung entstehen.

Das macht einen wichtigen Unterschied zum klassischen ETF-Sparplan. Dort erhält niemand 180 oder 540 Euro vom Staat, nur weil regelmäßig Geld investiert wird. Ob das Altersvorsorgedepot insgesamt trotzdem besser abschneidet, hängt allerdings davon ab, wie teuer das konkrete Produkt ist und wie sich die spätere Besteuerung auswirkt.

Für Familien kann die Förderquote besonders hoch werden

Noch interessanter kann die Rechnung für Eltern werden. Zusätzlich zur Grundzulage ist eine Kinderzulage vorgesehen. Für jeden selbst eingezahlten Euro bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro werden pro Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage gezahlt. Die volle Kinderzulage lässt sich dadurch bereits mit 25 Euro monatlichem Eigenbeitrag erreichen.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Größenordnung. Ein förderberechtigter Elternteil zahlt 300 Euro im Jahr beziehungsweise 25 Euro monatlich ein. Daraus entstehen 150 Euro Grundzulage. Bei einem Kind kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage hinzu. Insgesamt könnten damit 750 Euro in den Altersvorsorgevertrag fließen, obwohl selbst lediglich 300 Euro eingezahlt wurden.

Bei zwei Kindern könnten zu den 300 Euro Eigenbeitrag 150 Euro Grundzulage und bis zu 600 Euro Kinderzulage hinzukommen. Aus 300 Euro eigenem Sparaufwand würden damit rechnerisch bis zu 1.050 Euro für die Altersvorsorge.

Gerade Familien mit begrenztem Sparbudget gehören deshalb zu den Gruppen, für die sich eine genaue Prüfung besonders lohnt. Der entscheidende Vorteil besteht nicht darin, dass hohe Sparraten belohnt werden. Im Gegenteil: Schon relativ kleine eigene Beiträge können durch die Zulagen deutlich verstärkt werden.

Trotzdem sollte die private Altersvorsorge nicht zulasten der finanziellen Stabilität gehen. Eine Familie, die keine ausreichende Rücklage für Autoreparaturen, Nachzahlungen oder andere ungeplante Kosten besitzt, sollte nicht jeden verfügbaren Euro langfristig in einem Altersvorsorgevertrag binden. Ein Notgroschen bleibt wichtiger als eine möglichst hohe Förderquote.

Für Berufseinsteiger spricht vor allem der lange Anlagehorizont

Wer früh startet, hat beim Altersvorsorgedepot gleich mehrere Vorteile. Für förderberechtigte Sparer, die zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 Jahre alt sind, ist zusätzlich ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vorgesehen. Wichtiger als dieser einmalige Betrag ist langfristig allerdings die Zeit.

Ein Anleger, der mit 30 Jahren jedes Jahr 1.800 Euro selbst einzahlt und die maximale Grundzulage von 540 Euro erhält, bringt einschließlich Förderung jährlich 2.340 Euro in die Altersvorsorge ein. Würden diese Beträge in einer stark vereinfachten Modellrechnung über 35 Jahre durchschnittlich 5 Prozent Rendite nach laufenden Anlagekosten erzielen, ergäbe sich bei jährlicher Einzahlung am Jahresende ein rechnerisches Vermögen von rund 211.000 Euro.

Ohne die jährliche Zulage würden bei denselben Modellannahmen aus 1.800 Euro jährlicher Einzahlung rund 163.000 Euro. Die Differenz von knapp 49.000 Euro stammt nicht allein aus den staatlichen Einzahlungen. Ein erheblicher Teil entsteht dadurch, dass auch die Zulagen über Jahrzehnte Erträge erwirtschaften können.

Die Rechnung ist keine Prognose. Tatsächliche Renditen können erheblich schwanken, Produktkosten verändern das Ergebnis und die spätere Besteuerung ist noch nicht berücksichtigt. Sie zeigt aber, warum die Kombination aus Förderung und langer Laufzeit besonders wirkungsvoll sein kann.

Auch viele Selbstständige erhalten erstmals einen besseren Zugang

Für Selbstständige ist die Reform besonders relevant, weil der unmittelbar förderberechtigte Personenkreis erweitert wird. Künftig können grundsätzlich auch selbstständig Erwerbstätige mit entsprechenden gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein. Bei Selbstständigen gehört unter anderem die Abgabe einer Steuererklärung zu den Voraussetzungen.

Damit öffnet sich das System für Gruppen, die von der bisherigen Riester-Förderung teilweise ausgeschlossen waren. Ein selbstständiger Grafiker, Unternehmensberater oder Gewerbetreibender kann dadurch künftig eine staatlich geförderte kapitalmarktorientierte Vorsorgelösung erhalten, obwohl keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.

Gerade bei Selbstständigen gilt allerdings eine zusätzliche Einschränkung: Liquidität ist häufig wichtiger als bei Arbeitnehmern mit sehr regelmäßigem Einkommen. Wer schwankende Einnahmen hat, sollte ausreichende betriebliche und private Rücklagen aufbauen, bevor größere Beträge langfristig gebunden werden. Das Altersvorsorgedepot kann dann einen Baustein darstellen – aber nicht den Notgroschen ersetzen.

Für Gutverdiener kann der Steuervorteil wichtiger als die Zulage werden

Auf den ersten Blick wirkt das neue Fördersystem vor allem wie ein Modell für kleine und mittlere Einkommen. Das stimmt nur teilweise. Die prozentualen Zulagen sind für jeden Förderberechtigten nach denselben Regeln aufgebaut. Bei höheren Einkommen kann zusätzlich die steuerliche Günstigerprüfung interessant werden.

Dabei wird geprüft, ob der Sonderausgabenabzug einen höheren steuerlichen Vorteil erzeugt als die bereits gewährten Zulagen. Je höher der persönliche Grenzsteuersatz, desto wahrscheinlicher kann ein zusätzlicher Steuervorteil werden. Die Förderung verlagert sich damit teilweise von der direkten Zulage hin zur Steuerersparnis.

Der Vorteil bleibt allerdings durch die gesetzlichen Fördergrenzen begrenzt. Zwar dürfen jährlich bis zu 6.840 Euro in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden, unmittelbar gefördert werden jedoch Eigenbeiträge bis 1.800 Euro. Beiträge oberhalb dieser Grenze können innerhalb des Vertrags weiterhin angelegt werden, erhalten aber nicht dieselbe Zulagenförderung.

Wer monatlich mehrere Hundert oder sogar über 1.000 Euro für den Vermögensaufbau investieren kann, sollte deshalb nicht automatisch das gesamte Vorsorgebudget in das Altersvorsorgedepot stecken. Häufig kann eine Kombination sinnvoller sein: den förderungsrelevanten Teil über das Altersvorsorgedepot nutzen und darüber hinaus flexibel über ein gewöhnliches Wertpapierdepot investieren.

Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?

Für viele Sparer wird genau dieser Vergleich entscheidend. Ein gewöhnliches ETF-Depot erhält keine staatlichen Zulagen. Dafür kann der Anleger jederzeit über sein Vermögen verfügen, die Produktauswahl ist wesentlich größer und sehr günstige Depot- und ETF-Lösungen sind bereits heute erhältlich.

Beim Altersvorsorgedepot bleiben Kapitalerträge während der Ansparphase zunächst unversteuert. Geförderte Beiträge einschließlich der daraus entstandenen Erträge und Wertsteigerungen werden später in der Auszahlungsphase grundsätzlich nachgelagert mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Bei einem normalen Wertpapierdepot gelten dagegen die Regeln der Kapitalertragsbesteuerung; bei Aktienfonds kann zudem eine Teilfreistellung greifen.

Daraus lässt sich nicht ableiten, dass eine Variante steuerlich grundsätzlich besser ist. Wer im Ruhestand einen deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz hat als während des Erwerbslebens, kann von der Verschiebung der Besteuerung profitieren. Gleichzeitig besitzt das normale ETF-Depot eine Flexibilität, die das geförderte Vorsorgedepot bewusst nicht bietet.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht: „Wo zahle ich weniger Steuern?“ Entscheidend ist, wie Förderung, Kosten, Rendite, Steuern und Flexibilität über die gesamte Laufzeit zusammenspielen.

Die Kosten können darüber entscheiden, ob sich die Förderung wirklich lohnt

Die staatliche Förderung ist nur dann wertvoll, wenn sie nicht durch hohe Produktkosten wieder aufgezehrt wird. Genau hier liegt einer der wichtigsten Punkte bei der Auswahl eines Altersvorsorgedepots.

Für das sogenannte Standarddepot sind Effektivkosten von maximal 1,0 Prozent vorgesehen. Diese Kennzahl beschreibt vereinfacht, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch Kosten reduziert wird. Erzielt die Kapitalanlage beispielsweise vor Kosten 5 Prozent und liegen die Effektivkosten bei 1 Prozent, verbleiben rechnerisch 4 Prozent Rendite.

Ein Prozent klingt zunächst gering. Über 30 oder 40 Jahre kann die Differenz allerdings erheblich sein, weil nicht nur Gebühren abgezogen werden, sondern auch auf das durch Gebühren verlorene Kapital künftig keine Rendite mehr erzielt wird. Verbraucherzentralen weisen deshalb darauf hin, dass selbst der Kostendeckel des Standarddepots keine Garantie für ein besonders günstiges Produkt darstellt. Für andere, nicht als Standarddepot ausgestaltete Vorsorgeprodukte gilt dieser Kostendeckel zudem nicht.

Das bedeutet für 2027: Nicht allein auf die staatliche Förderung schauen. Zwei Altersvorsorgedepots mit derselben Zulage können langfristig völlig unterschiedliche Ergebnisse liefern, wenn eines deutlich höhere Abschluss-, Verwaltungs-, Depot- oder Fondskosten verursacht.

Gerade in den ersten Monaten nach Einführung dürfte ein Vergleich der tatsächlichen Angebote wichtiger sein als ein möglichst früher Vertragsabschluss. Die Förderung ist gesetzlich geregelt. Die Anbieterpreise sind es nur teilweise.

Wer jederzeit an sein Geld möchte, sollte genau überlegen

Der Preis der staatlichen Förderung besteht nicht nur in möglichen Produktkosten. Das Kapital ist für die Altersvorsorge bestimmt und damit wesentlich stärker gebunden als Geld in einem normalen Wertpapierdepot.

Die reguläre Auszahlungsphase kann grundsätzlich frühestens mit 65 beginnen und muss spätestens mit 70 starten. Ein früherer Beginn kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein, beispielsweise wenn bereits vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung bezogen wird. Zu Beginn der Auszahlungsphase kann unter bestimmten Bedingungen ein Teil des Kapitals ausgezahlt werden; grundsätzlich sind bis zu 30 Prozent als einmalige Teilkapitalauszahlung möglich.

Wer das geförderte Geld außerhalb der vorgesehenen Regeln vorzeitig entnimmt, muss grundsätzlich mit einer sogenannten schädlichen Verwendung rechnen. Dann können Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert werden.

Für den langfristigen Vermögensaufbau kann diese Bindung sogar hilfreich sein, weil das Altersvorsorgekapital nicht bei jeder größeren Anschaffung angetastet wird. Wer dagegen bewusst ein flexibles Vermögen aufbauen möchte, das beispielsweise für eine längere berufliche Auszeit, eine Unternehmensgründung oder einen früheren Ruhestand genutzt werden soll, benötigt zusätzlich frei verfügbares Kapital.

Das Altersvorsorgedepot sollte deshalb für viele Menschen nicht das einzige Wertpapierdepot sein.

Für Anleger kurz vor der Rente ist die Entscheidung schwieriger

Je kürzer der Zeitraum bis zum Ruhestand, desto geringer wird der Vorteil einer renditeorientierten Kapitalanlage. Wer noch 25 oder 30 Jahre investieren kann, hat gute Voraussetzungen, Börsenphasen mit starken Verlusten auszusitzen. Bei fünf Jahren Restlaufzeit sieht die Situation völlig anders aus.

Das bedeutet nicht, dass sich ein Altersvorsorgedepot ab 55 oder 60 grundsätzlich nicht mehr lohnt. Zulagen und steuerliche Vorteile können weiterhin attraktiv sein. Der Aktienanteil, die Kosten und der geplante Rentenbeginn werden dann jedoch wesentlich wichtiger.

Ein Anleger, der kurz vor Rentenbeginn sein bisheriges Riester-Vermögen vollständig in eine stark aktienorientierte Strategie verlagert, geht ein anderes Risiko ein als ein Berufseinsteiger. Ein Börsencrash wenige Monate vor der geplanten Auszahlung könnte kaum noch durch eine lange Erholungsphase ausgeglichen werden.

Gerade ältere Sparer sollten deshalb nicht allein aufgrund der höheren Renditechancen wechseln, sondern die bestehende Garantie ihres Altvertrags, das bereits angesparte Kapital, Wechselkosten, die neue Anlageaufteilung und die gewünschte Auszahlung gemeinsam betrachten.

Bestehende Riester-Verträge nicht automatisch austauschen

Mit Einführung der neuen Produktwelt verschwinden bestehende Riester-Verträge nicht. Sie können grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue Fördersystem wird möglich, ist aber nicht automatisch sinnvoll.

Ein alter Vertrag kann beispielsweise eine attraktive Garantie enthalten, günstige Konditionen besitzen oder aufgrund hoher Kinderzulagen im bisherigen Fördersystem weiterhin interessant sein. Ein anderer Riester-Vertrag kann dagegen teuer sein und kaum noch Renditechancen bieten.

Entscheidend ist deshalb nicht, ob „Riester alt“ oder „Altersvorsorgedepot neu“ moderner klingt. Entscheidend ist, welcher Vertrag nach Förderung, Kosten, Garantien und erwartbarer Auszahlung die bessere Perspektive bietet.

Eine vorschnelle Kündigung kann besonders ungünstig sein. Wer wechseln möchte, sollte prüfen, ob eine Übertragung oder Beitragsfreistellung sinnvoller ist und welche Folgen der Wechsel für bestehende Garantien hat.

Das Standarddepot kann für Einsteiger besonders interessant sein

Nicht jeder möchte selbst ETFs auswählen, Aktienquoten festlegen und Jahrzehnte später entscheiden, wann das Risiko reduziert werden soll. Für diese Gruppe wurde das Standarddepot geschaffen.

Dort werden zwei Fonds vorgesehen: ein eher vorsichtiger Fonds und ein Fonds mit höheren Anlagerisiken und Renditechancen. Die Standardaufteilung soll ohne laufende eigene Anlageentscheidungen funktionieren. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Vermögen schrittweise defensiver ausgerichtet, sofern der Sparer keine abweichende Entscheidung trifft. Die Effektivkosten dürfen beim Standarddepot maximal 1 Prozent betragen.

Damit richtet sich dieses Modell besonders an Menschen, die Kapitalmarktchancen nutzen möchten, aber kein eigenes Portfolio verwalten wollen. Trotzdem sollte auch ein Standardprodukt nicht ungesehen abgeschlossen werden. Ein gesetzlicher Kostendeckel von 1 Prozent bedeutet nicht, dass jedes Angebot tatsächlich 1 Prozent kosten muss. Ein Anbieter mit Effektivkosten von beispielsweise 0,4 Prozent wäre langfristig erheblich attraktiver als ein ansonsten vergleichbares Produkt am gesetzlichen Maximum.

Wann sich ein Altersvorsorgedepot eher nicht lohnt

Trotz der Förderung gibt es Situationen, in denen andere finanzielle Prioritäten wichtiger sind. Wer dauerhaft einen teuren Dispokredit oder Konsumentenkredit mit hohen Zinsen bedient, erzielt durch eine Tilgung häufig einen sichereren finanziellen Vorteil als durch zusätzliche langfristige Altersvorsorge. Auch ohne ausreichende Notfallreserve sollte nicht möglichst viel Geld in einen schwer zugänglichen Vorsorgevertrag fließen.

Ebenfalls kritisch ist das Altersvorsorgedepot für Menschen, die starke Börsenschwankungen psychologisch nicht aushalten. Wer bei einem Kursverlust von 25 Prozent panisch die Anlagestrategie wechselt, kann aus einer vorübergehenden Schwankung einen dauerhaften Verlust machen. Ein Garantieprodukt oder eine defensivere Vorsorgestrategie kann dann trotz geringerer Renditeerwartung besser passen.

Auch besonders hohe Produktkosten können gegen einen Abschluss sprechen. Ein gefördertes Altersvorsorgedepot ist nicht automatisch besser als ein ungefördertes ETF-Depot. Wenn ein sehr günstiger ETF-Sparplan einem deutlich teureren Vorsorgeprodukt gegenübersteht, muss der Fördervorteil zunächst den Kostennachteil ausgleichen. Die Verbraucherzentralen weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein gewöhnliches ETF-Depot in bestimmten Fällen attraktiver sein kann.

Schließlich sollten Menschen vorsichtig sein, die einen großen Teil ihres Vermögens bereits vor dem gesetzlichen Rentenalter benötigen könnten. Für finanzielle Unabhängigkeit mit 55 oder einen längeren vorgezogenen Ruhestand eignet sich frei verfügbares Vermögen wesentlich besser als Kapital, dessen Förderung an Altersvorsorgeregeln gebunden ist.

Fünf Fragen entscheiden, ob das Altersvorsorgedepot zu dir passt

Vor einem Abschluss lohnt sich eine kurze Prüfung der eigenen Situation:

  1. Bist du förderberechtigt und wie hoch wären deine Zulagen? Besonders kleine Sparbeiträge und Kinder können die Förderquote deutlich erhöhen.
  2. Wie viele Jahre bleiben bis zum geplanten Ruhestand? Je länger die Laufzeit, desto besser lassen sich Kapitalmarktschwankungen normalerweise verkraften.
  3. Kannst du auf das Geld langfristig verzichten? Altersvorsorgekapital sollte nicht gleichzeitig deine Notfallreserve sein.
  4. Wie hoch sind die tatsächlichen Effektivkosten? Die Förderung sollte nicht durch unnötig hohe Gebühren verloren gehen.
  5. Wie sieht die Alternative aus? Vergleiche das Altersvorsorgedepot nicht mit Nichtstun, sondern beispielsweise mit einem günstigen ETF-Sparplan, einem bestehenden Riester-Vertrag oder einer betrieblichen Altersvorsorge.

Wer diese fünf Fragen sauber beantworten kann, benötigt meist keine pauschale Aussage darüber, ob sich das Altersvorsorgedepot „generell“ lohnt. Die persönliche Rechnung wird wesentlich aussagekräftiger.

Die spätere Auszahlung bietet mehr Wahlmöglichkeiten als Riester

Auch die Auszahlungsphase wird flexibler. Sparer können zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem befristeten Auszahlungsplan wählen. Ein solcher Auszahlungsplan muss mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen; eine längere Laufzeit ist möglich. Noch nicht ausgezahltes Vermögen kann während eines solchen Auszahlungsplans grundsätzlich vererbbar bleiben.

Der Auszahlungsplan kann interessant sein, wenn jemand sein eigenes Vorsorgekapital möglichst planbar verbrauchen und einen noch vorhandenen Rest vererben möchte. Dafür entsteht ein sogenanntes Langlebigkeitsrisiko: Wer beispielsweise einen Auszahlungsplan bis 85 wählt und deutlich älter wird, erhält danach aus diesem Vertrag keine weiteren Zahlungen.

Eine lebenslange Rente löst dieses Problem, weil sie bis zum Tod gezahlt wird. Dafür lässt sich das zugrunde liegende Kapital grundsätzlich nicht in derselben Weise vererben. Welche Variante besser ist, hängt deshalb von Lebenserwartung, übriger Altersversorgung, Vermögen und persönlichen Prioritäten ab.

Fazit: Besonders attraktiv bei Förderung, langer Laufzeit und niedrigen Kosten

Das Altersvorsorgedepot dürfte ab 2027 für viele Menschen eine ernstzunehmende zusätzliche Form der privaten Altersvorsorge werden. Besonders interessant ist es für jüngere Sparer mit langem Anlagehorizont, für Menschen mit kleinen bis mittleren Sparraten, für Familien mit Kindern und für viele Selbstständige, die durch die Reform erstmals unmittelbar Zugang zur Förderung erhalten. Auch Gutverdiener können über den zusätzlichen Steuervorteil profitieren.

Ob sich ein konkreter Vertrag tatsächlich lohnt, entscheidet sich aber erst beim Blick auf die Kosten. Die maximale Förderung hilft wenig, wenn ein teures Produkt über Jahrzehnte einen erheblichen Teil der Rendite auffrisst. Deshalb dürfte 2027 nicht der Anbieter mit der eindrucksvollsten Werbung interessant sein, sondern derjenige mit einem einfachen, breit gestreuten und dauerhaft günstigen Produkt.

Für viele Haushalte kann eine Kombination die sinnvollste Lösung sein: einen Teil der langfristigen Altersvorsorge im geförderten Altersvorsorgedepot aufbauen und daneben ein frei verfügbares ETF-Depot beziehungsweise andere liquide Rücklagen behalten. So lassen sich staatliche Förderung und Kapitalmarktchancen nutzen, ohne die gesamte finanzielle Flexibilität bis zum Rentenalter aufzugeben.

Häufige Fragen zu „Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?“

Das Altersvorsorgedepot verbindet staatliche Förderung mit kapitalmarktorientierter Geldanlage. Ob daraus tatsächlich ein Vorteil entsteht, hängt jedoch von der persönlichen Situation und vom gewählten Produkt ab. Die wichtigsten Fragen lassen sich deshalb nicht allein anhand des Alters beantworten.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Geringverdiener?

Das kann besonders interessant sein, weil bereits kleine Eigenbeiträge relativ hoch gefördert werden. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr beträgt die Grundzulage 50 Prozent. Wichtig bleibt trotzdem, zunächst ausreichend Geld für laufende Ausgaben und finanzielle Notfälle verfügbar zu halten.

Für wen ist das Altersvorsorgedepot besonders attraktiv?

Gute Voraussetzungen haben Menschen mit langer Laufzeit, Förderberechtigung und ausreichender Risikotoleranz. Besonders interessant können die neuen Regeln für Familien mit Kindern, junge Sparer und viele Selbstständige sein.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot auch ohne Kinder?

Ja. Auch ohne Kinder sind bis zu 540 Euro Grundzulage pro Jahr möglich. Zusätzlich kann abhängig vom Einkommen ein weiterer steuerlicher Vorteil entstehen.

Ist ein Altersvorsorgedepot besser als ein ETF-Sparplan?

Nicht automatisch. Das Altersvorsorgedepot bietet Förderung und steuerlich aufgeschobene Kapitalerträge, bindet das Geld aber langfristig und kann höhere Produktkosten verursachen. Ein normales ETF-Depot bietet dagegen mehr Flexibilität und kann sehr günstig geführt werden.

Kann ich im Altersvorsorgedepot mein Geld verlieren?

Das Altersvorsorgedepot kommt ohne Kapitalgarantie aus. Bei Fonds und ETFs können deshalb vorübergehend und grundsätzlich auch dauerhaft Verluste entstehen. Ein langer Anlagehorizont und breite Streuung können Risiken reduzieren, aber nicht vollständig beseitigen.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot noch mit 50 oder 60?

Das hängt vor allem vom verbleibenden Anlagehorizont, den Zulagen, dem Aktienanteil und den Kosten ab. Je näher der Ruhestand rückt, desto stärker sollte das Risiko größerer Kurseinbrüche kurz vor der Auszahlung berücksichtigt werden.

Sollte ich meinen alten Riester-Vertrag 2027 sofort wechseln?

Ein automatischer Wechsel ist nicht sinnvoll. Garantien, bestehende Kosten, Zulagen, Vertragsbedingungen und das bereits angesparte Vermögen sollten zunächst miteinander verglichen werden. Manche Altverträge können weiterhin attraktiv sein.

Muss ich das Altersvorsorgedepot bis zum Lebensende verrenten?

Nein. Neben einer lebenslangen Rente ist künftig auch ein Auszahlungsplan möglich, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr läuft. Dadurch entsteht mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Ruhestandseinkommens.

Andreas Langer
Andreas Langerhttps://www.nurgeld.de
Andreas Langer ist Gründer und verantwortlicher Redakteur von NurGeld.de. Er beschäftigt sich mit Finanzthemen rund um Sparen, Geldanlage, Banken, Kredite und den finanziellen Alltag. Sein Ziel ist es, komplexe Themen verständlich, sachlich und praxisnah aufzubereiten.

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