Das Altersvorsorgedepot verändert die staatlich geförderte private Altersvorsorge in Deutschland grundlegend. Statt Sparer wie bei klassischen Riester-Produkten zwingend an eine Kapitalgarantie zu binden, können Beiträge künftig ohne Garantie am Kapitalmarkt angelegt werden. Dadurch werden beispielsweise breit gestreute Fonds und ETFs für die geförderte Altersvorsorge nutzbar. Der Preis für diese höheren Renditechancen ist allerdings eindeutig: Der Depotwert kann schwanken und zwischenzeitlich auch deutlich unter die Summe der eingezahlten Beiträge fallen.
Die Reform ist inzwischen beschlossen. Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Das Altersvorsorgedepot ist dabei kein gewöhnliches Wertpapierdepot mit einer zusätzlichen staatlichen Prämie, sondern ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag mit eigenen Regeln für Förderung, Anlage und Auszahlung.
Für Sparer ist deshalb vor allem wichtig zu verstehen, wo der Unterschied zu einem normalen ETF-Depot liegt. Während ein frei verfügbares Depot maximale Flexibilität bietet, erhält das Altersvorsorgedepot staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile. Dafür ist das geförderte Vermögen grundsätzlich langfristig für die Altersvorsorge gebunden.
Was genau ist ein Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich geförderter Vertrag zur privaten Altersvorsorge, bei dem auf eine Garantie des eingezahlten Kapitals verzichtet werden kann. Beiträge und staatliche Zulagen können dadurch stärker am Kapitalmarkt investiert werden. Möglich sind unter anderem Anlagen in Investmentfonds und ETFs. Kapitalerträge innerhalb des geförderten Vertrags werden während der Ansparphase grundsätzlich nicht laufend besteuert.
Gerade der Verzicht auf die bisher typische Beitragsgarantie ist ein entscheidender Unterschied zur alten Riester-Welt. Garantien klingen zunächst attraktiv, verursachen bei langen Laufzeiten aber ein strukturelles Problem: Ein Anbieter muss einen beträchtlichen Teil des Vermögens so investieren, dass die zugesagte Garantie eingehalten werden kann. Dadurch bleibt häufig weniger Spielraum für Aktienanlagen mit höheren langfristigen Renditechancen.
Beim Altersvorsorgedepot trägt der Sparer das Kapitalmarktrisiko dagegen selbst. Fällt ein Aktienmarkt beispielsweise kurz vorübergehend um 30 Prozent, kann auch das angesparte Altersvorsorgevermögen deutlich an Wert verlieren. Niemand garantiert, dass zu jedem Zeitpunkt mindestens die Summe der Einzahlungen vorhanden ist.
Dafür können besonders jüngere Sparer mit mehreren Jahrzehnten Anlagehorizont stärker von den langfristigen Chancen des Kapitalmarkts profitieren.
Das Altersvorsorgedepot sollte deshalb nicht mit einem sicheren Sparvertrag verwechselt werden. Es ist eine langfristige Kapitalanlage innerhalb eines staatlich geförderten Altersvorsorgerahmens.
So funktioniert das Altersvorsorgedepot Schritt für Schritt
Das Grundprinzip lässt sich relativ einfach darstellen: Ein Förderberechtigter schließt bei einem Anbieter einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ab. Anschließend zahlt er regelmäßig oder flexibel eigene Beiträge ein. Der Staat ergänzt diese Beiträge je nach Höhe der Einzahlung durch Zulagen. Das gesamte Kapital wird entsprechend der gewählten Anlagestrategie investiert.
Während der Ansparphase bleiben Erträge innerhalb des Vertrags steuerlich geschützt. Dividenden, Ausschüttungen oder realisierte Kursgewinne führen also nicht wie bei einem normalen Wertpapierdepot unmittelbar zu einer laufenden Besteuerung.
Erst in der späteren Auszahlungsphase kommt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung zum Tragen. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil konkret ausfällt, hängt unter anderem davon ab, welcher Teil des angesparten Kapitals zuvor staatlich beziehungsweise steuerlich gefördert wurde.
Praktisch besteht das System damit aus vier Phasen: Einzahlung, staatliche Förderung, langfristige Kapitalanlage und spätere Auszahlung.
Der entscheidende Vorteil entsteht nicht allein durch die Zulage. Besonders interessant wird das System dadurch, dass Eigenbeiträge, staatliche Förderung und daraus entstehende Kapitalerträge über viele Jahre gemeinsam weiterinvestiert werden können.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Mit der Reform wird die bisherige Riester-Förderung deutlich verändert. Künftig hängt die Grundzulage unmittelbar davon ab, wie viel Geld tatsächlich eingezahlt wird.
Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr zahlt der Staat 50 Cent je eingezahltem Euro dazu. Daraus können bis zu 180 Euro Zulage entstehen.
Für weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 Euro jährlich beträgt die Förderung 25 Cent je eingezahltem Euro. Dadurch sind weitere 360 Euro Grundzulage möglich.
Die maximale Grundzulage beträgt somit 540 Euro pro Jahr. Voraussetzung für die Grundzulage ist grundsätzlich ein jährlicher Eigenbeitrag von mindestens 120 Euro. Für Personen, die vor ihrem 25. Geburtstag einen entsprechenden Altersvorsorgevertrag abschließen, ist zusätzlich ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 Euro vorgesehen.
Eine Besonderheit besteht darin, dass zwar jährlich bis zu 6.840 Euro in einen Altersvorsorgevertrag eingezahlt werden können, die direkte Grundzulage aber nur Eigenbeiträge bis 1.800 Euro berücksichtigt.
Eine vereinfachte Übersicht zeigt die Größenordnung:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Eigenbeitrag pro Monat | Grundzulage |
|---|---|---|
| 120 € | 10 € | 60 € |
| 300 € | 25 € | 150 € |
| 360 € | 30 € | 180 € |
| 600 € | 50 € | 240 € |
| 1.200 € | 100 € | 390 € |
| 1.800 € | 150 € | 540 € |
Die Förderung ist damit vor allem bei kleinen Eigenbeiträgen prozentual ausgesprochen hoch. Wer beispielsweise monatlich 30 Euro beziehungsweise jährlich 360 Euro einzahlt, erhält zusätzlich 180 Euro Grundzulage. Aus 360 Euro eigenem Sparbetrag werden damit zunächst 540 Euro Altersvorsorgekapital, bevor mögliche Kapitalerträge berücksichtigt werden.
Wer monatlich 150 Euro beziehungsweise jährlich 1.800 Euro einzahlt, erreicht die maximale Grundzulage von 540 Euro. Damit fließen insgesamt 2.340 Euro pro Jahr in den Vertrag, sofern keine weiteren Zulagen hinzukommen.
Familien erhalten zusätzlich eine Kinderzulage
Für Familien kann die Förderung deutlich höher ausfallen. Pro Kind wird für jeden entsprechenden Eigenbeitrag bis 300 Euro eine Kinderzulage in gleicher Höhe gewährt. Die maximale Kinderzulage beträgt somit 300 Euro je Kind und Jahr. Anders als bei den bisherigen Riester-Regelungen spielt das Geburtsjahr des Kindes für die Höhe dieser maximalen Kinderzulage keine Rolle mehr.
Das kann die Förderquote erheblich erhöhen. Zahlt ein förderberechtigter Elternteil beispielsweise 300 Euro im Jahr beziehungsweise 25 Euro monatlich ein, entstehen daraus zunächst 150 Euro Grundzulage. Kommt eine volle Kinderzulage von 300 Euro hinzu, beträgt die staatliche Förderung insgesamt 450 Euro.
Aus 300 Euro Eigenbeitrag würden damit 750 Euro Altersvorsorgekapital.
Bei zwei förderfähigen Kindern könnte die Förderung nochmals entsprechend höher ausfallen. Ob die maximale Förderung tatsächlich erreicht wird, hängt jedoch von der persönlichen Förderberechtigung und der konkreten familiären Situation ab.
Gerade deshalb sollte bei Familien nicht nur die Rendite eines Produkts betrachtet werden. Die Kombination aus Eigenbeitrag und Zulagen kann einen erheblichen Einfluss darauf haben, ob ein gefördertes Altersvorsorgedepot gegenüber einem ungeförderten ETF-Sparplan attraktiv ist.
Zusätzlich kann ein Steuervorteil entstehen
Neben den Zulagen bleibt der steuerliche Sonderausgabenabzug Bestandteil der geförderten privaten Altersvorsorge. Eigenbeiträge und Zulageansprüche können im Rahmen der gesetzlichen Grenzen steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft dabei, ob sich gegenüber der bereits erhaltenen Zulage noch ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil ergibt.
Damit funktioniert die Förderung nicht nach dem Prinzip „Zulage oder Steuerersparnis“, sondern über eine steuerliche Vergleichsrechnung. Insbesondere bei höheren Einkommen kann dadurch ein zusätzlicher steuerlicher Effekt entstehen.
Allerdings sollte eine mögliche Steuerersparnis nicht isoliert betrachtet werden. Die Förderung in der Ansparphase wird dadurch erkauft, dass geförderte Leistungen im Alter grundsätzlich nachgelagert besteuert werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur: „Wie viel Förderung bekomme ich heute?“
Wichtiger ist, welcher Nettovorteil nach Kosten, Rendite, Förderung und späterer Besteuerung tatsächlich übrig bleibt.
Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot möglich?
Das Altersvorsorgedepot öffnet die geförderte private Altersvorsorge für kapitalmarktorientierte Anlagen. Für die zulässigen Vermögensgegenstände gibt es gesetzliche Vorgaben beziehungsweise eine Positivliste. Fonds und ETFs können grundsätzlich Bestandteil eines Altersvorsorgedepots sein.
Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass jeder beliebige ETF bei jedem Anbieter verfügbar sein wird. Anbieter legen fest, welche zulässigen Produkte sie innerhalb ihrer Altersvorsorgedepots anbieten. Die konkrete Fondsauswahl kann sich deshalb erheblich unterscheiden.
Für Sparer dürfte gerade dieser Punkt später ein wichtiges Vergleichskriterium werden. Ein günstiges Depot ist wenig attraktiv, wenn ausschließlich teure aktive Fonds verfügbar sind. Umgekehrt kann ein Anbieter mit kostengünstigen und breit gestreuten ETFs langfristig erhebliche Vorteile haben.
Bei einem Anlagehorizont von 20, 30 oder 40 Jahren können bereits scheinbar kleine Kostenunterschiede einen großen Teil des Endvermögens ausmachen.
Deshalb sollte beim Vergleich nicht nur auf staatliche Zulagen geschaut werden. Die Förderung ist gesetzlich geregelt und bei vergleichbaren Voraussetzungen weitgehend gleich. Unterschiede zwischen den Angeboten entstehen vielmehr bei Produktkosten, Fondsauswahl, Anlagestrategie und möglichen Wechselkosten.
Das Standarddepot soll die einfache Variante werden
Wer seine Geldanlage nicht selbst zusammenstellen möchte, kann künftig auf das sogenannte Standarddepot zurückgreifen. Dabei handelt es sich um eine besonders stark standardisierte Variante des Altersvorsorgedepots.
Das Standarddepot arbeitet mit vordefinierten Anlageoptionen. Vorgesehen sind zwei Investmentvermögen mit unterschiedlichem Risikoprofil. Einer der Fonds ist defensiver ausgerichtet, während der andere höhere Risiken und damit größere Renditechancen eingehen kann. Vor Beginn der Auszahlungsphase wird das Vermögen nach den gesetzlichen Standardeinstellungen schrittweise in die vorsichtigere Anlage umgeschichtet, sofern der Anleger keine andere zulässige Aufteilung wählt.
Damit entsteht vereinfacht eine Art automatisierte Lebenszyklusstrategie. In jungen Jahren kann ein größerer Teil des Vermögens risikoreicher investiert werden. Je näher der geplante Ruhestand rückt, desto stärker wird das Schwankungsrisiko reduziert.
Das ist insbesondere für Menschen interessant, die ihre Altersvorsorge nicht regelmäßig selbst verwalten möchten.
Ein weiterer wichtiger Unterschied betrifft die Kosten: Beim Standarddepot dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Effektivkosten zeigen vereinfacht, um wie viele Prozentpunkte die durchschnittliche jährliche Rendite durch sämtliche berücksichtigten Kosten des Vertrags reduziert wird.
Bei einer Kapitalmarktrendite von beispielsweise 6 Prozent und Effektivkosten von 1 Prozent blieben rechnerisch etwa 5 Prozent Rendite vor weiteren individuellen steuerlichen Auswirkungen.
Wichtig ist jedoch: Diese gesetzliche 1-Prozent-Grenze gilt für das Standarddepot. Sie sollte nicht automatisch auf jedes frei gestaltbare Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Was können Kosten langfristig ausmachen?
Gerade bei Altersvorsorgeprodukten entscheidet nicht nur die Förderung über das Ergebnis. Kosten wirken jedes Jahr erneut und reduzieren dadurch zusätzlich den Zinseszinseffekt.
Ein vereinfachtes Modell zeigt die Größenordnung. Angenommen, ein Sparer zahlt jährlich 1.800 Euro selbst ein und erhält die maximale Grundzulage von 540 Euro. Damit werden jährlich insgesamt 2.340 Euro investiert.
Über 30 Jahre ergeben sich allein Einzahlungen und Grundzulagen von 70.200 Euro. Würde das Kapital nach sämtlichen Kosten langfristig durchschnittlich mit 5 Prozent pro Jahr wachsen, ergäbe sich bei vereinfachter jährlicher Einzahlung ein Endvermögen von ungefähr 155.000 Euro.
Bei einer langfristigen Nettorendite von 4 Prozent wären es dagegen nur rund 131.000 Euro.
Ein Prozentpunkt Renditeunterschied würde in diesem vereinfachten Beispiel also ungefähr 24.000 Euro Endvermögen ausmachen.
Natürlich sind solche Berechnungen keine Prognosen. Kapitalmarktrenditen schwanken, zukünftige Ergebnisse sind unbekannt und auch Inflation sowie die spätere Besteuerung sind in dieser einfachen Modellrechnung nicht berücksichtigt. Das Beispiel zeigt aber, weshalb Kosten bei jahrzehntelanger Altersvorsorge eine ähnlich große Bedeutung haben können wie die staatliche Förderung.
Altersvorsorgedepot bedeutet ausdrücklich keine Kapitalgarantie
Die vermutlich wichtigste Eigenschaft des Altersvorsorgedepots ist gleichzeitig sein größtes Risiko: Das eingezahlte Kapital wird nicht garantiert.
Wer 50.000 Euro eingezahlt und über Jahre weitere 15.000 Euro Zulagen und Erträge aufgebaut hat, hat keinen Anspruch darauf, dass zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens 65.000 Euro vorhanden sind. Bei einem starken Börsenrückgang kann der Wert zeitweise deutlich darunter liegen.
Das ist insbesondere dann problematisch, wenn kurz vor Beginn der Auszahlungsphase ein großer Teil des Depots weiterhin stark schwankenden Anlagen ausgesetzt ist.
Genau deshalb spielt die Anlagestrategie eine wichtige Rolle. Je näher der geplante Ruhestand rückt, desto stärker kann es sinnvoll sein, das sogenannte Sequenzrisiko zu reduzieren. Gemeint ist das Risiko, dass ausgerechnet unmittelbar vor oder während der ersten Rentenjahre starke Kursverluste auftreten und Kapital zu ungünstigen Kursen verkauft werden muss.
Das Standarddepot versucht dieses Problem durch die automatische schrittweise Umschichtung in eine defensivere Anlage zu begrenzen.
Wer sein Altersvorsorgedepot stärker selbst gestaltet, sollte dieses Risiko eigenständig berücksichtigen.
Wer keine Schwankungen möchte, kann weiterhin Garantien wählen
Mit der Reform verschwinden Garantieprodukte nicht. Neben dem Altersvorsorgedepot bleiben geförderte Vorsorgeverträge möglich, bei denen zum Beginn der Auszahlungsphase 80 oder 100 Prozent der eingezahlten Beiträge garantiert werden.
Damit entstehen künftig unterschiedliche Vorsorgewege.
Ein junger Anleger mit 35 oder 40 Jahren bis zum Ruhestand kann Wertschwankungen möglicherweise leichter akzeptieren und stärker auf Kapitalmarktrenditen setzen. Wer dagegen nur noch wenige Jahre bis zum Ruhestand hat oder größere zwischenzeitliche Verluste psychologisch kaum aushalten würde, kann eine Garantie höher gewichten.
Eine Garantie ist allerdings nicht kostenlos. Sie begrenzt in der Regel die Freiheit des Anbieters bei der Kapitalanlage und kann dadurch langfristig Rendite kosten.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht, ob Sicherheit oder Rendite grundsätzlich besser ist. Entscheidend ist, welches Risiko zum eigenen Anlagehorizont und zur persönlichen finanziellen Situation passt.
Wann kann auf das Geld zugegriffen werden?
Hier liegt einer der größten Unterschiede zwischen Altersvorsorgedepot und normalem Wertpapierdepot.
Ein gewöhnliches ETF-Depot kann grundsätzlich jederzeit verkauft und für beliebige Zwecke verwendet werden. Beim staatlich geförderten Altersvorsorgedepot soll das Kapital dagegen tatsächlich der Altersvorsorge dienen.
Der reguläre Beginn der Auszahlungsphase kann bei den neuen Verträgen grundsätzlich zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr liegen. Beginnt bereits früher eine gesetzliche Altersrente oder eine entsprechende Versorgung, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein früherer Beginn möglich sein.
Eine beliebige Entnahme während der Ansparphase ist zwar technisch nicht vollkommen ausgeschlossen, kann aber eine sogenannte schädliche Verwendung darstellen. In diesem Fall müssen auf den entnommenen geförderten Anteil grundsätzlich die erhaltenen Zulagen und gegebenenfalls festgestellten Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Das Altersvorsorgedepot sollte deshalb nicht mit dem Notgroschen oder einem frei verfügbaren Vermögensdepot vermischt werden.
Geld, das möglicherweise in fünf Jahren für ein Auto, eine Immobilie oder eine größere Ausgabe benötigt wird, gehört normalerweise nicht ausschließlich in einen langfristig gebundenen Altersvorsorgevertrag.
Für selbst genutztes Wohneigentum gelten Sonderregeln
Eine wichtige Ausnahme bleibt die Nutzung geförderten Altersvorsorgevermögens für selbst genutztes Wohneigentum. Die bisher aus dem Riester-System bekannte Eigenheimförderung wird grundsätzlich fortgeführt.
Kapital kann unter entsprechenden Voraussetzungen für eine selbst genutzte Immobilie eingesetzt werden. Allerdings muss die Möglichkeit zur Eigenheimrenten-Förderung künftig nicht zwingend Bestandteil jedes Altersvorsorgevertrags sein. Wer diese Option benötigt, sollte deshalb bereits bei Vertragsabschluss darauf achten, dass der gewählte Anbieter sie unterstützt.
Gerade für jüngere Menschen kann dieser Punkt relevant werden. Wer heute noch nicht weiß, ob er später Wohneigentum erwerben möchte, sollte die Vertragsbedingungen genau prüfen, bevor er sich für mehrere Jahrzehnte bindet.
So funktioniert die Auszahlung im Alter
Zum Beginn der Auszahlungsphase gibt es künftig mehr Flexibilität als im bisherigen Riester-System.
Grundsätzlich kann zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem langfristigen Auszahlungsplan gewählt werden. Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres reichen. Danach kann das Kapital aufgebraucht sein; eine lebenslange Weiterzahlung ist bei dieser Variante nicht vorgeschrieben.
Eine Leibrente funktioniert anders. Sie zahlt bis zum Lebensende und schützt damit vor dem finanziellen Risiko eines besonders langen Lebens. Im Gegenzug besteht bei einer klassischen lebenslangen Rente weniger Flexibilität beim verbleibenden Kapital.
Beim Auszahlungsplan bleibt nicht ausgezahltes Vermögen grundsätzlich vorhanden und kann vererbbar sein. Bei einer klassischen Leibrente endet die Zahlung dagegen grundsätzlich mit dem Tod, sofern nicht beispielsweise eine zulässige Rentengarantiezeit vereinbart wurde.
Zusätzlich können zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals unter den gesetzlichen Voraussetzungen als einmaliger Betrag ausgezahlt werden, ohne dass dies automatisch als schädliche Verwendung gilt.
Damit wird die spätere Nutzung des Altersvorsorgevermögens deutlich flexibler.
Wie wird das Altersvorsorgedepot besteuert?
Das Grundprinzip lautet: steuerliche Förderung während der Ansparphase, Besteuerung bei der Auszahlung.
Innerhalb des Altersvorsorgedepots fallen auf Kapitalerträge während der Ansparphase grundsätzlich keine laufenden Steuern an. Dadurch kann mehr Kapital über längere Zeit weiterinvestiert werden.
Bei der Auszahlung wird anschließend berücksichtigt, in welchem Umfang die ursprünglichen Beiträge steuerlich beziehungsweise über Zulagen gefördert wurden. Geförderte Beiträge und die darauf beruhenden Leistungen unterliegen grundsätzlich der nachgelagerten Besteuerung. Bei zusätzlichen nicht geförderten Einzahlungen kann die steuerliche Behandlung anders ausfallen.
Deshalb ist ein Vergleich mit einem normalen ETF-Depot nicht mit einer einfachen Aussage wie „steuerfrei“ oder „steuerpflichtig“ möglich.
Beim normalen Depot werden Erträge grundsätzlich nach den Regeln der Kapitalertragsteuer besteuert, wobei unter anderem Sparer-Pauschbetrag und bei bestimmten Fonds die Teilfreistellung eine Rolle spielen können. Dafür kann der Anleger jederzeit über sein Vermögen verfügen.
Beim Altersvorsorgedepot wird die Besteuerung stärker in die Zukunft verschoben, gleichzeitig ist das geförderte Vermögen deutlich stärker gebunden.
Welche Variante netto günstiger ist, hängt deshalb von Laufzeit, Rendite, Kosten, Zulagen, persönlichem Steuersatz und späterer Auszahlungsform ab.
Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Bestehende Riester-Verträge müssen nicht gekündigt werden. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich nach den bisherigen Regeln und mit der bisherigen Förderung fortgeführt werden.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, in das neue Fördersystem zu wechseln oder angespartes Riester-Vermögen unter den gesetzlichen Voraussetzungen in einen neuen Altersvorsorgevertrag zu übertragen. Die bisher erhaltene Förderung muss bei einer ordnungsgemäßen Übertragung nicht automatisch zurückgezahlt werden.
Ein Wechsel sollte trotzdem nicht vorschnell erfolgen. Bestehende Verträge können Garantien, günstige Altbedingungen oder andere Vertragsvorteile enthalten, die bei einer Übertragung verloren gehen.
Außerdem können beim neuen Vertrag Kosten entstehen.
Wer einen alten Riester-Vertrag besitzt, sollte deshalb drei Möglichkeiten getrennt vergleichen: den Vertrag unverändert weiterführen, beim bestehenden Vertrag auf die neue Förderung wechseln oder das Kapital vollständig in einen neuen Altersvorsorgevertrag übertragen.
Erst danach lässt sich beurteilen, welche Lösung wirtschaftlich sinnvoller ist.
Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?
Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird gegenüber dem bisherigen Riester-System erweitert. Neben vielen gesetzlich rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Beamten können künftig grundsätzlich auch bestimmte Selbstständige und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen unmittelbar förderberechtigt sein.
Damit wird das System für Gruppen geöffnet, die bisher teilweise keinen direkten Zugang zur Riester-Förderung hatten.
Nicht jede Person in Deutschland ist allerdings automatisch förderberechtigt. Beispielsweise können bestimmte freiwillig Rentenversicherte oder von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber außerhalb der unmittelbaren Förderberechtigung liegen.
Vor einem Vertragsabschluss sollte deshalb zunächst geklärt werden, ob tatsächlich ein Anspruch auf die staatliche Förderung besteht.
Ein Altersvorsorgedepot ohne Förderung wäre zwar möglicherweise technisch denkbar, verliert aber einen wesentlichen Teil des Vorteils gegenüber einem normalen Wertpapierdepot.
Altersvorsorgedepot oder normales ETF-Depot?
Beide Lösungen können langfristig in ähnliche Kapitalmarktanlagen investieren, verfolgen aber unterschiedliche Ziele.
Beim Altersvorsorgedepot stehen staatliche Förderung und langfristige Zweckbindung im Mittelpunkt. Beim normalen ETF-Depot steht dagegen die vollständige Kontrolle über das eigene Vermögen im Vordergrund.
Das Altersvorsorgedepot kann besonders attraktiv werden, wenn hohe Zulagen genutzt werden können, ein günstiger Anbieter gewählt wird und das Geld tatsächlich bis zum Ruhestand nicht benötigt wird.
Ein normales ETF-Depot kann dagegen Vorteile haben, wenn finanzielle Flexibilität besonders wichtig ist, hohe Beiträge deutlich oberhalb der Fördergrenzen investiert werden sollen oder der Anleger unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben über sein Vermögen verfügen möchte.
In vielen Haushalten muss daraus keine Entweder-oder-Entscheidung entstehen.
Eine mögliche Strategie könnte darin bestehen, zunächst einen attraktiven geförderten Betrag in das Altersvorsorgedepot einzuzahlen und darüber hinaus zusätzlich frei verfügbares Vermögen über ein normales Depot aufzubauen.
Damit können staatliche Förderung und finanzielle Flexibilität miteinander kombiniert werden.
Darauf sollte man bei einem Altersvorsorgedepot achten
Sobald die ersten Angebote verfügbar sind, sollte nicht einfach das erstbeste Produkt abgeschlossen werden. Die staatliche Förderung ist nur eine Seite der Rechnung.
Besonders wichtig sind die tatsächlichen Gesamtkosten. Hinzu kommen die verfügbaren ETFs oder Fonds, mögliche Depot- und Transaktionskosten, die Strategie zur Risikoreduzierung vor dem Ruhestand sowie die Bedingungen für Anbieter- oder Produktwechsel.
Auch der Unterschied zwischen einem individuellen Altersvorsorgedepot und dem standardisierten Depot sollte bewusst entschieden werden.
Wer selbst einen breit gestreuten ETF auswählen und eine langfristige Aktienquote festlegen möchte, benötigt möglicherweise keine umfangreiche automatische Steuerung. Wer sich dagegen möglichst wenig mit Anlageentscheidungen beschäftigen möchte, kann vom Standarddepot profitieren.
Checkliste: Altersvorsorgedepot auswählen
- Eigene Förderberechtigung überprüfen.
- Voraussichtliche Grund- und Kinderzulagen berechnen.
- Effektivkosten des Vertrags vergleichen.
- Verfügbare ETFs und Fonds prüfen.
- Aktienquote und Risikostrategie verstehen.
- Bedingungen für Umschichtungen kontrollieren.
- Wechselkosten und Kündigungsregeln vergleichen.
- Möglichkeiten der späteren Auszahlung prüfen.
- Eigenheimoption berücksichtigen, falls sie wichtig sein könnte.
- Altersvorsorgedepot mit einem normalen ETF-Depot vergleichen.
Gerade bei langen Vertragslaufzeiten lohnt es sich, für diesen Vergleich etwas Zeit zu investieren. Eine ungünstige Kostenstruktur kann über Jahrzehnte wesentlich mehr Geld kosten als ein einmaliger Unterschied bei einer Zulage oder Wechselgebühr.
Häufige Fehler beim Altersvorsorgedepot
Ein möglicher Fehler besteht darin, ausschließlich auf die staatliche Förderung zu schauen. Eine hohe Zulage macht ein dauerhaft teures Produkt nicht automatisch attraktiv. Entscheidend ist das Ergebnis nach Kosten und langfristiger Wertentwicklung.
Ebenso problematisch wäre es, das Altersvorsorgedepot wie ein gewöhnliches Sparkonto zu behandeln. Wer das Geld bereits vor dem Ruhestand fest für andere Zwecke einplant, riskiert bei einer vorzeitigen Verwendung die Rückzahlung von Förderung und steuerlichen Vorteilen.
Auch ein zu hohes Risiko kann problematisch werden. Ein 30-Jähriger kann starke Börsenschwankungen mit mehreren Jahrzehnten Anlagehorizont möglicherweise aussitzen. Mit 64 Jahren kann dieselbe Aktienquote wesentlich riskanter sein.
Umgekehrt kann ein übertrieben defensives Portfolio ebenfalls teuer werden. Wer über 30 oder 40 Jahre fast ausschließlich sehr sichere Anlagen hält, verzichtet möglicherweise auf einen erheblichen Teil der langfristigen Renditechancen.
Das Altersvorsorgedepot funktioniert deshalb am besten, wenn Förderung, Kosten, Anlagehorizont und Risikostrategie zusammenpassen.
Fazit: Das Altersvorsorgedepot kann Altersvorsorge und ETF-Sparen verbinden
Das Altersvorsorgedepot beseitigt einen zentralen Schwachpunkt vieler bisheriger geförderter Altersvorsorgeprodukte: Kapitalmarktanlagen können künftig auch ohne verpflichtende Beitragsgarantie stärker genutzt werden. Gleichzeitig bleibt die staatliche Förderung erhalten und wird mit bis zu 540 Euro Grundzulage sowie möglichen Kinderzulagen für bestimmte Sparer finanziell interessant.
Ob daraus tatsächlich eine gute Altersvorsorge entsteht, entscheidet sich allerdings erst bei den konkreten Produkten. Besonders Kosten, Fondsauswahl, Risikosteuerung und Auszahlungsbedingungen werden darüber bestimmen, wie attraktiv einzelne Angebote wirklich sind. Ein staatliches Zertifikat bedeutet nicht automatisch, dass ein Vertrag wirtschaftlich besonders gut ist.
Für viele Sparer könnte deshalb eine Kombination sinnvoll sein: das Altersvorsorgedepot für den langfristig gebundenen und staatlich geförderten Teil der Altersvorsorge und ein normales Depot beziehungsweise andere Rücklagen für Vermögen, das flexibel verfügbar bleiben soll. Entscheidend ist nicht, möglichst viel Geld in das neue System einzuzahlen, sondern den Teil des Vermögens dort anzulegen, der tatsächlich langfristig für den Ruhestand vorgesehen ist.
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Das Altersvorsorgedepot bringt gegenüber bisherigen geförderten Vorsorgeprodukten einige grundlegende Änderungen. Besonders häufig geht es um Starttermin, ETFs, staatliche Förderung und die spätere Verfügbarkeit des Geldes.
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Die gesetzlichen Grundlagen der Reform sind beschlossen. Anbieter können die neuen Altersvorsorgeprodukte ab dem 1. Januar 2027 anbieten. Welche konkreten Produkte zu diesem Zeitpunkt tatsächlich am Markt verfügbar sein werden, hängt von den jeweiligen Anbietern ab.
Kann ich im Altersvorsorgedepot ETFs besparen?
Ja. Fonds und ETFs können grundsätzlich Bestandteil eines Altersvorsorgedepots sein. Welche konkreten ETFs zur Verfügung stehen, hängt jedoch vom Angebot und den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab.
Wie hoch ist die maximale staatliche Grundzulage?
Die maximale Grundzulage beträgt 540 Euro pro Jahr. Sie wird erreicht, wenn ein unmittelbar Förderberechtigter mindestens 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr einzahlt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. Für Familien können zusätzlich Kinderzulagen hinzukommen.
Gibt es beim Altersvorsorgedepot eine Beitragsgarantie?
Beim eigentlichen Altersvorsorgedepot kann vollständig auf eine Beitragsgarantie verzichtet werden. Dadurch entstehen höhere Kapitalmarktchancen, gleichzeitig können aber auch Verluste auftreten. Wer eine Garantie möchte, kann alternativ geförderte Produkte mit 80 oder 100 Prozent Garantie wählen.
Kann ich mein Geld jederzeit auszahlen lassen?
Eine beliebige Auszahlung während der Ansparphase kann bei gefördertem Vermögen als schädliche Verwendung gelten. Dann können Zulagen und steuerliche Vorteile zurückgefordert werden. Bestimmte Ausnahmen, beispielsweise im Zusammenhang mit selbst genutztem Wohneigentum, bleiben möglich.
Was passiert mit meinem bisherigen Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich weitergeführt werden. Ein Wechsel in die neue Förderung oder eine Übertragung in einen neuen Altersvorsorgevertrag ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Altersvorsorgedepot und Standarddepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die übergeordnete Produktform ohne zwingende Kapitalgarantie. Das Standarddepot ist eine besonders einfache und stärker regulierte Variante mit vorgegebenen Anlageoptionen und einem Effektivkostendeckel von 1,0 Prozent.
Ist das Altersvorsorgedepot besser als ein normales ETF-Depot?
Nicht grundsätzlich. Das Altersvorsorgedepot bietet staatliche Förderung und steuerliche Vorteile, bindet das Geld dafür aber langfristig an die Altersvorsorge. Ein normales ETF-Depot bietet keine vergleichbaren Zulagen, dafür kann der Anleger grundsätzlich jederzeit über sein Vermögen verfügen. Welche Variante besser passt, hängt von Förderung, Kosten, Anlagehorizont und dem gewünschten Maß an Flexibilität ab.