Frühstart-Rente

Start & Voraussetzungen

Bevor die Frühstart-Rente genutzt werden kann, sind einige grundlegende Voraussetzungen entscheidend. Hier erfahren Sie, wann das Modell starten soll, wer davon profitieren kann und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit die staatliche Förderung tatsächlich greift.

Ab welchem Alter startet die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente soll Kinder bereits früh an eine kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf beginnt die staatliche Förderung grundsätzlich ab Vollendung des sechsten...

Wer bekommt die staatliche Förderung der Frühstart-Rente?

Die staatliche Förderung der Frühstart-Rente soll nach dem aktuellen Regierungsentwurf grundsätzlich Kindern zugutekommen, die ab dem Geburtsjahrgang 2020 schrittweise in das neue System hineinwachsen....

Muss man die Frühstart-Rente selbst beantragen?

Nach dem derzeitigen Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente müssen Eltern die monatliche staatliche Förderung von 10 Euro nicht selbst bei einer Behörde beantragen. Wird für das...

Förderung

Die staatliche Förderung ist der zentrale Baustein der Frühstart-Rente. Entscheidend ist, wie hoch die Zuschüsse ausfallen, über welchen Zeitraum sie gezahlt werden und welche Regeln gelten, damit Kinder und Familien langfristig davon profitieren können.

Wie hoch ist die Förderung bei der Frühstart-Rente?

Die staatliche Förderung der Frühstart-Rente ist bewusst einfach aufgebaut: Nach dem aktuellen Regierungsentwurf zahlt der Bund 10 Euro pro Monat und Kind in einen...

Wie lange zahlt der Staat in die Frühstart-Rente ein?

Die staatliche Förderung der Frühstart-Rente ist bewusst auf die Kindheit und Jugend begrenzt. Vorgesehen ist, dass der Bund ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr monatlich...

Frühstart-Rente: Was passiert, wenn Voraussetzungen wegfallen?

Die Frühstart-Rente ist als langfristige Förderung angelegt, trotzdem können sich die Lebensumstände eines Kindes zwischen dem sechsten und dem 18. Lebensjahr deutlich verändern. Familien...

Depot & Geldanlage

Bei der Frühstart-Rente spielt die Geldanlage eine entscheidende Rolle, denn die Förderung soll langfristig investiert werden. Hier geht es darum, wie das Depot funktioniert, welche Anlageformen infrage kommen und worauf bei ETFs, Fonds, Kosten und Anlagestrategie besonders zu achten ist.

Frühstart-Rente mit ETF – wie funktioniert das?

Die Frühstart-Rente soll Kindern früh einen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge ermöglichen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf zahlt der Bund monatlich 10 Euro für anspruchsberechtigte...

Welche Fonds eignen sich für die Frühstart-Rente?

Wer bei der Frühstart-Rente an ein gewöhnliches Kinderdepot denkt, in das Eltern einfach einen beliebigen ETF legen können, liegt nach dem derzeitigen Konzept daneben....

Wie wird das Geld im Frühstart-Depot angelegt?

Das Geld der Frühstart-Rente soll tatsächlich investiert werden. Die monatlich vorgesehenen 10 Euro des Staates landen nach dem aktuellen Gesetzentwurf nicht einfach als Guthaben...

Welche Kosten können beim Frühstart-Depot entstehen?

Beim Frühstart-Depot wirken selbst scheinbar kleine Kostenunterschiede über einen ungewöhnlich langen Zeitraum. Ein Kind beginnt möglicherweise bereits mit sechs Jahren zu investieren, während das...

Frühstart-Rente: Kann man die Geldanlage selbst auswählen?

Ja, die Geldanlage der Frühstart-Rente soll sich teilweise selbst auswählen beziehungsweise steuern lassen. Entscheidend ist allerdings, was unter „selbst auswählen“ verstanden wird. Eltern sollen...

Wie sicher ist das Geld im Frühstart-Depot?

Das Geld im Frühstart-Depot ist rechtlich vergleichsweise stark geschützt, aber nicht wertmäßig garantiert. Genau diese Unterscheidung ist entscheidend. Wertpapiere in einem Depot verschwinden normalerweise...

Rendite & Vermögensaufbau

Wie viel aus der Frühstart-Rente langfristig werden kann, hängt vor allem von Rendite, Laufzeit und Zinseszinseffekt ab. In diesem Themenblock geht es darum, welches Vermögen sich über viele Jahre aufbauen lässt und welchen Unterschied verschiedene Renditeannahmen machen können.

Eltern & Familie

Für Eltern stellen sich bei der Frühstart-Rente vor allem praktische Fragen: Welche Aufgaben übernehmen sie, was passiert bei mehreren Kindern und lässt sich zusätzlich eigenes Geld einzahlen? Dieser Themenblock zeigt, welche Rolle die Familie beim Aufbau der Vorsorge spielt.

Vergleich

Wie gut die Frühstart-Rente im Vergleich zu anderen Möglichkeiten der Altersvorsorge abschneidet, hängt von Förderung, Kosten, Flexibilität und Renditechancen ab. Hier wird eingeordnet, welche Unterschiede es zu klassischen Sparplänen, Depots und anderen Vorsorgemodellen gibt.

Steuern

Auch steuerlich wirft die Frühstart-Rente wichtige Fragen auf. Entscheidend ist, wie Erträge während der Ansparphase behandelt werden, welche Regeln später bei Auszahlungen gelten und ob sich steuerliche Vorteile gegenüber einer normalen Geldanlage ergeben können.

Zugriff & Auszahlung

Wann auf das angesparte Vermögen der Frühstart-Rente zugegriffen werden kann, ist für die langfristige Planung besonders wichtig. Hier geht es darum, welche Auszahlungsregeln vorgesehen sind, ob vorzeitige Entnahmen möglich sind und welche Vorgaben im Ruhestand gelten können.

Risiken & Kritik

Die Frühstart-Rente bietet Chancen, ist aber nicht frei von Risiken und offenen Fragen. In diesem Themenblock geht es um mögliche Nachteile, Kritikpunkte am Konzept und darum, welche Unsicherheiten bei Förderung, Geldanlage und späterer Nutzung beachtet werden sollten.

Häufige Fragen zur Frühstart-Rente

Die Frühstart-Rente soll Kindern frühzeitig den Einstieg in den langfristigen Vermögensaufbau ermöglichen. Gleichzeitig wirft das neue Modell viele Fragen auf: Wer bekommt die Förderung, müssen Eltern selbst Geld einzahlen, welches Depot wird benötigt und wann kann später über das angesparte Vermögen verfügt werden? Die wichtigsten Fragen beantworten wir ausführlich.

Die Frühstart-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge für Kinder und Jugendliche. Der Bund soll monatlich 10 Euro in einen auf das Kind ausgerichteten Altersvorsorgevertrag einzahlen. Das Geld wird langfristig am Kapitalmarkt angelegt und soll über viele Jahrzehnte Vermögen für die spätere Altersvorsorge aufbauen.

Dabei geht es nicht nur um die insgesamt eingezahlte staatliche Förderung. Der entscheidende Vorteil liegt in der sehr langen Anlagedauer. Erträge können wieder angelegt werden und ihrerseits neue Erträge erwirtschaften. Dadurch kann der Zinseszinseffekt über mehrere Jahrzehnte einen wesentlich größeren Einfluss auf das spätere Vermögen haben als die ursprünglichen staatlichen Einzahlungen.

Noch nicht vollständig. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung der Frühstart-Rente am 12. August 2026 beschlossen. Damit steht die konkrete Ausgestaltung wesentlich genauer fest als noch bei den ursprünglichen politischen Eckpunkten. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.

Für Eltern bedeutet das: Die vorgesehenen Regeln können bereits sehr konkret erklärt werden, einzelne Details können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren aber noch verändern. Für Entscheidungen über konkrete Anbieter und Verträge sollte deshalb die endgültige Gesetzesfassung beziehungsweise das tatsächliche Produktangebot ab 2027 berücksichtigt werden.

Nach dem derzeitigen Zeitplan sollen die ersten Standarddepot-Verträge ab dem 1. Januar 2027 abgeschlossen werden können. Zum Start werden die Geburtsjahrgänge 2020 und 2021 berücksichtigt.

Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2020 besteht eine Besonderheit: Für sie soll die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 berücksichtigt werden. Ab 2028 kommt anschließend jedes Jahr der Jahrgang hinzu, der in diesem Jahr sechs Jahre alt wird. Das System wird damit schrittweise aufgebaut.

Anspruchsberechtigt sollen grundsätzlich Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2020 sein, sobald sie das sechste Lebensjahr vollendet haben. Die Förderung läuft anschließend grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Entscheidend ist nach dem aktuellen Gesetzentwurf der erste Wohnsitz des Kindes in Deutschland. Das Einkommen oder Vermögen der Eltern spielt für die staatliche Frühstart-Rentenförderung grundsätzlich keine Rolle. Damit sollen auch Kinder aus Familien profitieren, die selbst bislang nur wenig oder gar nicht am Kapitalmarkt investieren.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist nicht mehr der tatsächliche Besuch einer deutschen Bildungseinrichtung das entscheidende Kriterium. Maßgeblich ist grundsätzlich der erste Wohnsitz des Kindes im Inland.

Damit kann beispielsweise auch ein Kind anspruchsberechtigt sein, das seinen ersten Wohnsitz in Deutschland hat, aber zeitweise eine Bildungseinrichtung im Ausland besucht. Entscheidend ist daher nicht allein der Schulort. Das unterscheidet die aktuelle Ausgestaltung von früheren politischen Planungen, bei denen der Besuch einer Bildungseinrichtung in Deutschland stärker im Mittelpunkt stand.

Der Bund soll monatlich 10 Euro für jedes anspruchsberechtigte Kind zahlen. Bei einer vollständigen Förderzeit von zwölf Jahren ergeben sich damit staatliche Einzahlungen von insgesamt 1.440 Euro. Diese 1.440 Euro sind allerdings nicht mit dem späteren Depotwert gleichzusetzen.

Da das Geld investiert wird, können zusätzliche Kursgewinne, Ausschüttungen und weitere Kapitalerträge entstehen. Umgekehrt sind am Kapitalmarkt auch zwischenzeitliche Verluste möglich. Wie hoch das Vermögen später tatsächlich ist, lässt sich deshalb nicht garantieren.

Nein. Private Einzahlungen sind keine Voraussetzung für die monatliche staatliche Frühstart-Rentenförderung. Ein anspruchsberechtigtes Kind kann die 10 Euro monatlich grundsätzlich auch dann erhalten, wenn Eltern keinen zusätzlichen eigenen Sparbeitrag leisten.

Das ist ein wichtiger Unterschied zu manchen anderen geförderten Altersvorsorgeprodukten. Eltern können die staatliche Förderung allerdings freiwillig ergänzen. Gerade durch regelmäßige zusätzliche Einzahlungen kann sich wegen des langen Anlagezeitraums ein wesentlich größeres Altersvorsorgevermögen entwickeln.

Ja. In einen individuellen Standarddepot-Vertrag sollen zusätzlich zur staatlichen Förderung private Beiträge eingezahlt werden können. Das können beispielsweise die Eltern, Großeltern oder andere Personen übernehmen.

Nach dem aktuellen Stand sind zusätzliche Einzahlungen insgesamt bis zu 6.840 Euro pro Jahr möglich. Die staatliche Frühstart-Rentenförderung wird dadurch nicht geringer. Private Einzahlungen sind deshalb eine Möglichkeit, aus dem staatlichen Startkapital eine deutlich umfangreichere langfristige Altersvorsorge aufzubauen.

Nein. Ein bereits bestehendes Kinder- oder Juniordepot reicht nach dem derzeitigen Konzept nicht aus. Die staatliche Förderung soll ausschließlich in einen dafür zertifizierten Standarddepot-Vertrag Altersvorsorge eingezahlt werden können.

Eltern, die bereits über ein normales Kinderdepot verfügen, können dieses grundsätzlich weiterhin für den allgemeinen Vermögensaufbau nutzen. Für die Frühstart-Rentenförderung wird jedoch ein gesonderter geeigneter Altersvorsorgevertrag benötigt. Beide Formen des Sparens können daher parallel bestehen.

Ein klassischer separater Förderantrag soll grundsätzlich nicht notwendig sein. Wird für das Kind ein geeigneter zertifizierter Standarddepot-Vertrag abgeschlossen, soll der Anbieter die Förderung automatisch veranlassen, sofern der entsprechenden Bevollmächtigung nicht widersprochen wird.

Beim Abschluss muss unter anderem die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes angegeben werden. Dadurch können die Voraussetzungen weitgehend automatisiert überprüft werden. Zusätzliche Unterlagen wie regelmäßige Schulbescheinigungen sollen grundsätzlich nicht erforderlich sein.

Die staatliche Förderung soll nicht einfach verloren gehen. Wird kein individueller Standarddepot-Vertrag für das Kind abgeschlossen, sollen die entsprechenden Fördermittel kollektiv am Kapitalmarkt angelegt werden.

Die Verwaltung dieser Auffanglösung ist durch die Deutsche Bundesbank vorgesehen. Später kann der individuelle Anspruch einschließlich der darauf entfallenden Erträge in einen geeigneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Eltern müssen deshalb nicht befürchten, dass ihr Kind allein durch einen zunächst fehlenden Vertragsabschluss sämtliche staatlichen Beiträge verliert.

Nein. Private Zuzahlungen sind nach dem derzeitigen Konzept nur bei einem individuellen Standarddepot-Vertrag möglich. In der kollektiven Anlage werden keine persönlichen Depots geführt, auf die Eltern oder Großeltern zusätzliche Beiträge einzahlen könnten.

Wer die staatliche Förderung gezielt mit eigenen Sparleistungen kombinieren möchte, benötigt deshalb einen individuellen Frühstart-Rentenvertrag. Dies kann insbesondere für Familien interessant sein, die von Anfang an einen höheren langfristigen Sparbetrag für das Kind aufbauen möchten.

Der Standarddepot-Vertrag ist ein besonders vereinfachter Altersvorsorgevertrag, der für die Frühstart-Rente genutzt werden soll. Ziel ist ein vergleichsweise verständliches Produkt, bei dem die langfristige Kapitalanlage im Mittelpunkt steht und Verbraucher nicht mit unnötig komplizierten Produktstrukturen konfrontiert werden.

Für diese Verträge sind besondere Kostenvorgaben vorgesehen. Die Effektivkosten sollen während der Ansparphase auf höchstens 1 Prozent begrenzt sein. Bis zur Volljährigkeit dürfen für den geförderten Vertrag außerdem keine Abschluss- und Vertriebskosten erhoben werden. Dennoch lohnt sich später ein Vergleich der angebotenen Produkte, da auch bei gedeckelten Kosten Unterschiede bei Anlagekonzept, Produktauswahl und tatsächlicher Rendite entstehen können.

Die Frühstart-Rente ist ausdrücklich als kapitalgedeckte Altersvorsorge konzipiert. Das bedeutet, dass das Geld am Kapitalmarkt investiert wird und sich der Wert der Anlagen entsprechend entwickeln kann.

Dadurch bestehen langfristig deutlich höhere Renditechancen als bei einer reinen unverzinsten Ansammlung der staatlichen Beiträge. Gleichzeitig gehören Kursschwankungen zum Konzept. Gerade bei einem Anlagezeitraum von mehreren Jahrzehnten ist deshalb nicht die Entwicklung einzelner Monate oder Jahre entscheidend, sondern die langfristige Entwicklung des angesparten Vermögens.

Nein. Eine bestimmte Wertentwicklung ist nicht garantiert. Auch wenn Aktienmärkte über sehr lange Zeiträume historisch attraktive Renditen ermöglicht haben, können zukünftige Renditen höher oder niedriger ausfallen.

Zwischenzeitlich sind auch deutliche Verluste möglich. Die Bundesregierung verwendet für Modellrechnungen teilweise langfristige Renditeannahmen, um den möglichen Effekt des frühen Sparbeginns darzustellen. Solche Berechnungen sind jedoch keine Prognose und kein Versprechen. Für Eltern ist deshalb wichtig, Beispielwerte immer von einer garantierten Leistung zu unterscheiden.

Das hängt vor allem von der langfristigen Rendite, den Kosten und möglichen privaten Zuzahlungen ab. Bei einer vollständigen staatlichen Förderung werden zunächst 1.440 Euro eingezahlt.

Durch Kapitalerträge kann der Depotwert bereits bis zum 18. Geburtstag über dieser Summe liegen. Entscheidend wird anschließend, dass das Kapital noch mehrere Jahrzehnte weiter investiert bleiben kann. Selbst ohne weitere Beiträge kann sich ein vergleichsweise kleiner Betrag über 40 oder 50 Jahre vervielfachen. Zusätzliche regelmäßige Einzahlungen können diesen Effekt erheblich verstärken. Gleichzeitig sollte bei langfristigen Beispielrechnungen immer berücksichtigt werden, dass Inflation die spätere Kaufkraft reduziert.

Während der Ansparphase sollen Erträge innerhalb des Standarddepot-Vertrags grundsätzlich nicht laufend besteuert werden. Dadurch können Dividenden, Kursgewinne und andere Erträge innerhalb des Altersvorsorgevermögens weiterarbeiten, ohne dass während des langfristigen Vermögensaufbaus ständig Steuern abgeführt werden müssen.

Die Besteuerung wird grundsätzlich in die spätere Auszahlungsphase verschoben. Man spricht von einer nachgelagerten Besteuerung. Wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung im Rentenalter ist, hängt dann unter anderem von den zu diesem Zeitpunkt geltenden steuerlichen Vorschriften und der persönlichen Situation des späteren Rentners ab.

Das eigentliche Frühstart-Rentenvermögen aus der staatlichen Förderung soll gerade nicht mit dem 18. Geburtstag frei verfügbar werden. Die staatlichen Beiträge und die darauf entfallenden Erträge sind für die Altersvorsorge bestimmt und sollen grundsätzlich erst deutlich später zur Verfügung stehen.

Nach aktuellem Gesetzentwurf ist eine Auszahlung dieses Frühstart-Rentenvermögens grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen. Damit unterscheidet sich die Frühstart-Rente deutlich von einem normalen Kinderdepot, bei dem das volljährige Kind in der Regel frei über sein Vermögen verfügen kann.

Das staatlich geförderte Frühstart-Rentenvermögen grundsätzlich nicht. Es ist zweckgebunden für die Altersvorsorge und soll deshalb nicht mit 18 oder 20 Jahren beispielsweise für ein Auto, eine Reise, ein Studium oder einen Führerschein ausgegeben werden können.

Bei freiwilligen privaten Eigenbeiträgen gibt es allerdings einen wichtigen Unterschied. Nach dem aktuellen Konzept können eigene Beiträge und die darauf entfallenden Erträge unter Beachtung der Vertragsbedingungen grundsätzlich entnommen werden. Dabei können jedoch steuerliche Folgen entstehen. Eltern sollten deshalb klar zwischen dem langfristig gebundenen staatlichen Frühstart-Rentenvermögen und zusätzlich eingezahltem Privatvermögen unterscheiden.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet die monatliche staatliche Frühstart-Rentenförderung von 10 Euro. Das angesparte Vermögen bleibt jedoch bestehen und kann weiterhin langfristig investiert werden.

Der bisherige Standarddepot-Vertrag kann anschließend durch eigene Beiträge weitergeführt werden. Alternativ soll ein Wechsel in einen anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich sein. Damit soll aus der Frühstart-Rente möglichst nahtlos eine langfristige private Altersvorsorge für das Erwachsenenleben werden.

Ja. Genau das gehört zum langfristigen Konzept. Nach dem Ende der staatlichen Frühstart-Rentenförderung kann der junge Erwachsene den Vertrag grundsätzlich mit eigenen Beiträgen fortführen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann dann außerdem die reguläre staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge hinzukommen. Dadurch soll der Übergang von der staatlich finanzierten Frühstartphase zur eigenen Altersvorsorge möglichst einfach werden. Wer früh weiter spart, hat anschließend mehrere Jahrzehnte Zeit, weiteres Vermögen aufzubauen.

Auch dafür ist eine Regelung vorgesehen. Wurde die Förderung zunächst über die kollektive Anlage verwaltet, kann das angesparte Startkapital später in einen individuellen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen werden.

Nach dem aktuellen Gesetzentwurf ist ein solcher Transfer sogar nach Eintritt der Volljährigkeit noch möglich. Bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres soll das vorhandene Startkapital auf einen geeigneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Dadurch bleibt ein langer Zeitraum, um die zunächst kollektiv verwaltete Frühstart-Rente zu individualisieren.

Nein. Die kollektive Anlage ist ausschließlich als Auffanglösung für Kinder vorgesehen, für die bislang kein individueller Standarddepot-Vertrag abgeschlossen wurde.

Sobald ein individueller Vertrag besteht und das Frühstart-Rentenvermögen dorthin übertragen wurde, ist eine Rückkehr in die kollektive Anlage nach dem aktuellen Konzept nicht vorgesehen. Das ist vor allem deshalb relevant, weil Eltern vor einem Vertragsabschluss Kosten, Anlagekonzept und Anbieter sorgfältig vergleichen sollten.

Nein. Die staatliche Frühstart-Rentenförderung soll jeweils nur einem Vertrag des Kindes zugeordnet werden. Dadurch soll vermieden werden, dass kleine Förderbeträge auf mehrere verschiedene Verträge verteilt werden und zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.

Weitere Altersvorsorge- oder Anlageverträge können daneben grundsätzlich bestehen. Die monatlichen 10 Euro der eigentlichen Frühstart-Rente werden jedoch nicht gleichzeitig auf mehrere Depots verteilt.

Eine Ausbildung kann sogar zusätzliche Möglichkeiten eröffnen. Wird ein Jugendlicher beispielsweise bereits vor seinem 18. Geburtstag aufgrund einer Ausbildung rentenversicherungspflichtig und zahlt eigene Beiträge in einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag ein, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich die reguläre Förderung der privaten Altersvorsorge hinzukommen.

Damit können sich in einzelnen Fällen verschiedene Förderungen überschneiden. Die Frühstart-Rente endet deshalb nicht automatisch, nur weil ein Jugendlicher bereits eigenes Einkommen erzielt oder eine Ausbildung beginnt.

Das kann langfristig einen erheblichen Unterschied machen. Die staatlichen 10 Euro monatlich sind in erster Linie ein Startkapital. Werden beispielsweise weitere 10, 25 oder 50 Euro monatlich eingezahlt, wächst nicht nur die Summe der Beiträge – auch der mögliche Zinseszinseffekt wird deutlich größer.

Ob zusätzliche Einzahlungen in den Frühstart-Rentenvertrag die beste Lösung sind, hängt allerdings vom jeweiligen Produkt und den persönlichen Zielen der Familie ab. Ein frei verfügbares Kinderdepot kann beispielsweise flexibler sein, während ein Altersvorsorgevertrag stärker auf den langfristigen Vermögensaufbau bis zum Ruhestand ausgerichtet ist. Beide Ansätze müssen sich deshalb nicht gegenseitig ausschließen.

Das wichtigste Risiko sind Schwankungen am Kapitalmarkt. Das angesparte Vermögen kann zeitweise deutlich an Wert verlieren. Gerade bei aktienorientierten Anlagen gehören solche Rückgänge zum normalen Anlageverlauf und lassen sich auch bei einer sehr langen Laufzeit nicht vollständig ausschließen.

Daneben spielen Kosten, Produktauswahl, Inflation und zukünftige gesetzliche Rahmenbedingungen eine Rolle. Ein nominell hoher Depotwert in mehreren Jahrzehnten besitzt wegen der Inflation beispielsweise weniger Kaufkraft als derselbe Betrag heute. Außerdem sagt die staatliche Förderung allein nichts darüber aus, wie gut ein konkreter Vertrag ist. Ein Vergleich der Angebote bleibt deshalb sinnvoll.

Nein. Beide Lösungen verfolgen unterschiedliche Ziele. Ein normales Kinderdepot dient dem allgemeinen Vermögensaufbau. Das Vermögen gehört dem Kind und ist nach Eintritt der Volljährigkeit grundsätzlich frei verfügbar.

Es könnte beispielsweise für Ausbildung, Studium, die erste Wohnung oder andere Wünsche eingesetzt werden. Die Frühstart-Rente ist dagegen ausdrücklich für die Altersvorsorge vorgesehen. Gerade der staatlich finanzierte Teil des Vermögens ist deshalb langfristig gebunden. Dafür erhält das Kind eine staatliche Förderung und besondere steuerliche Rahmenbedingungen. Für Familien kann es daher durchaus sinnvoll sein, langfristige Altersvorsorge und frei verfügbaren Vermögensaufbau getrennt zu betrachten.

Der größte Vorteil eines sehr frühen Sparbeginns ist Zeit. Wer bereits als Kind Geld investiert, muss nicht ausschließlich durch hohe Sparbeiträge Vermögen aufbauen. Stattdessen kann das vorhandene Kapital über viele Jahrzehnte Erträge erwirtschaften.

Ein Kind, das bereits mit sechs Jahren mit der Kapitalanlage beginnt, hat bis zum klassischen Rentenalter fast sechs Jahrzehnte Anlagezeit vor sich. Genau dieser Zeitraum macht auch kleine Anfangsbeträge langfristig interessant. Die Frühstart-Rente soll daher weniger eine vollständige Altersversorgung finanzieren als vielmehr frühzeitig ein Fundament schaffen, auf dem später weiter aufgebaut werden kann.

Ja. Die Bundesregierung hat einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt und das Bundeskabinett hat diesem zugestimmt. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ist jedoch noch nicht vollständig abgeschlossen.

Bis zur endgültigen Verabschiedung können sich deshalb einzelne Regelungen verändern. Das betrifft möglicherweise technische Details, Übergangsregeln oder einzelne Anforderungen an Anbieter und Verträge. Wer die Frühstart-Rente nutzen möchte, sollte deshalb vor einem Vertragsabschluss ab 2027 noch einmal die dann tatsächlich geltenden gesetzlichen Regelungen und verfügbaren Angebote prüfen.

Beliebt